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1.
Erscheinungsdatum:
17.10.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
BGH: Geld gehört den Gläubigern
Zwischenüberschrift:
Insolvenzverwalter siegt im Streit um Karmann-Millionen gegen Gesellschafter
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Bundesgerichtshof
spricht
die
Karmann-
Millionen
der
pleite-
gegangenen
"
Wilhelm
Karmann
GmbH"
zu.
Das
Geld
fließt
in
die
Insolvenzmasse,
sagt
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann.
Die
Gläubiger
der
niedergegangenen
Firma
dürfen
auf
mehr
Geld
hoffen
–
dazu
zählen
auch
ehemalige
Mitarbeiter.
Der
BGH
hat
mit
seiner
Entscheidung
in
letzter
Instanz
einen
Schlussstrich
unter
den
jahrelangen
Rechtsstreit
gezogen.
Dabei
bestätigten
die
Richter
des
12.
Zivilsenats
das
Urteil
des
Landgerichtes
Osnabrück.
Das
hatte
in
erster
Instanz
geurteilt:
Die
rückerstattete
Umsatzsteuer
steht
der
insolventen
Produktionsgesellschaft
zu,
nicht
den
Karmann-
Gesellschaftern.
Diese
dürfen
die
Summe
zudem
nicht
verrechnen
mit
Nachforderungen
des
Finanzamtes
Osnabrück,
betonte
der
BGH.
Insolvenzverwalter
Hermann
hat
damit
in
allen
Punkten
recht
bekommen.
Er
zeigte
sich
"
erfreut"
über
das
Urteil,
das
"
die
Qualität
der
deutschen
Justiz"
unter
Beweis
stelle.
Nach
seinen
Berechnungen
ist
die
Summe
aufgrund
von
Zinsen
von
160
Millionen
auf
170
Millionen
Euro
angewachsen.
Das
Geld
fließt
nun
in
die
Insolvenzmasse,
also
das,
was
von
dem
Autobauer
noch
übrig
ist
und
unter
den
exakt
4503
Gläubigern
aufgeteilt
werden
kann.
Da
nun
mehr
da
ist,
kann
Hermann
auch
mehr
ausschütten.
Der
Insolvenz-
Experte
sprach
von
einer
"
namhaften
Quote"
,
auf
die
sich
die
Gläubiger
freuen
könnten.
Allerdings
sei
noch
nicht
abzusehen,
wann
das
Verfahren
abgeschlossen
werde.
Die
größte
Auseinandersetzung
sei
nun
aber
beigelegt.
Profiteure
des
BGH-
Urteils
sind
auch
Ex-
Karmann-
Mitarbeiter,
die
Nachforderungen
angemeldet
hatten.
Sie
dürften
sich
jetzt
Hoffnungen
machen
auf
eine
Ausschüttung,
so
Stephan
Soldanski.
Der
zweite
Bevollmächtigte
der
IG
Metall
Osnabrück
sagte:
"
Heute
ist
ein
guter
Tag
für
alle
ehemaligen
Beschäftigten."
Ursprung
des
Streits
ist
eine
1949
vollzogene
Aufteilung
von
Karmann
in
die
pleitegegangene
Produktionsgesellschaft
und
eine
Besitzgesellschaft,
der
Gebäude
und
Anlagen
gehörten.
Die
Pleite-
Gesellschaft
zahlte
für
beide
Unternehmensteile
Steuern.
Für
die
Jahre
2006
bis
2009
erstattete
das
Finanzamt
etwa
160
Millionen
Euro
Umsatzsteuer,
zahlte
das
Geld
aber
auf
das
Konto
der
Besitzgesellschaft,
hinter
der
die
drei
Gesellschafter-
Familien
Karmann,
Battenfeld
und
Boll
stehen.
Parallel
streiten
sich
die
Gesellschafter
noch
mit
dem
Finanzamt.
Das
will
sie
in
Ausfallhaftung
nehmen
für
nicht
gezahlte
Steuern
der
Pleite-
Gesellschaft.
Der
Bundesfinanzhof
wird
sich
des
Falls
vermutlich
2015
annehmen.
Teuer
wird
es
auch
so
schon
für
die
Gesellschafter:
Sie
müssen
nicht
nur
die
eigenen
Anwaltskosten,
sondern
auch
die
der
Gegenseite
und
die
Gerichtskosten
für
Landgericht,
OLG
und
BGH
tragen.
Zusammengenommen
dürften
das
mehrere
Millionen
Euro
sein.
Ob
sie
das
Urteil
von
Karlsruhe
nun
anfechten
und
vor
das
Bundesverfassungsgericht
ziehen,
war
am
Donnerstag
nicht
zu
erfahren.
Alle
Hintergründe
zum
Rechtsstreit
auf
www.noz.de/
karmann
Bildtext:
Ein
echter
Karmann,
belegt
das
Typenschild
aus
einem
Porsche.
Was
bis
zum
Rechtsstreit
wenig
wussten:
Das
Unternehmen
war
in
zwei
Gesellschaften
aufgeteilt.
Foto:
Klaus
Lindemann
Kommentar
Recht
und
gerecht
Ein
guter
Tag
für
all
diejenigen,
die
noch
eine
Rechnung
mit
dem
pleitegegangenen
Autobauer
Karmann
offen
hatten.
Durch
die
letztinstanzlich
dem
Insolvenzverwalter
zugesprochenen
160
Millionen
Euro
plus
Zinsen
wächst
die
Insolvenzmasse
an.
Mehr
für
alle,
auch
die
ehemaligen
Mitarbeiter.
Keinen
von
ihnen
erwarten
jetzt
ungeahnte
Reichtümer,
im
Zweifelsfall
werden
es
nur
einige
Euro
sein.
Und
dennoch
ist
das
Urteil
des
Bundesgerichtshofs
für
die
Ex-
Karmänner
wertvoll:
Es
entspricht
dem
Gerechtigkeitsempfinden.
Es
wäre
wohl
kaum
vermittelbar
gewesen,
wäre
das
Geld
der
Betriebsgesellschaft
und
damit
den
Karmann-
Gesellschaftern
zugesprochen
worden.
Unabhängig
davon,
ob
möglicherweise
doch
ein
Fünkchen
Berechtigung
in
deren
Sichtweise
steckt.
Viele
geben
den
Gesellschaftern
zumindest
eine
Mitschuld
am
Untergang
des
traditionsreichen
Unternehmens.
Ihnen
nun
ein
Vermögen
zu
überlassen,
das
eigentlich
die
Pleite-
Firma
gezahlt
hatte,
wäre
auch
dann
nicht
verständlich,
wäre
es
Recht
gewesen.
Umso
besser,
dass
das
Urteil
nun
anders
lautet.
Aus
Sicht
der
Betroffenen
ist
das
Recht
in
diesem
Fall
auch
gerecht.
Das
sorgt
für
Genugtuung.
Autor:
Dirk Fisser