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1.
Erscheinungsdatum:
16.10.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Karmann: Verhandlung vor BGH
Karmann: Kein Urteil, aber eine Tendenz
Zwischenüberschrift:
Millionen-Streit vor Bundesgerichtshof
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nach
der
mündlichen
Verhandlung
vor
dem
12.
Zivilsenat
am
Bundesgerichtshof
deutet
vieles
darauf
hin,
dass
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
als
Sieger
aus
dem
jahrelangen
Rechtsstreit
Karmann
gegen
Karmann
hervorgehen
wird
und
die
160
Millionen
Euro
damit
Teil
der
Insolvenzmasse
werden.
Eine
Entscheidung
machte
der
Senat
am
Mittwoch
zwar
noch
nicht
öffentlich.
Der
Vorsitzende
Richter
ließ
aber
an
einigen
Stellen
die
Auffassung
der
BGH-
Richter
zu
den
komplizierten
Rechtsfragen
durchblicken.
Der
Streit
um
die
Karmann-
Millionen
hatte
bereits
das
Landgericht
Osnabrück
und
das
Oberlandesgericht
Oldenburg
beschäftigt.
Osnabrück.
Die
Argumente
sind
ausgetauscht,
was
jetzt
noch
fehlt,
ist
das
Urteil
über
den
rechtmäßigen
Besitzer
der
Karmann-
Millionen.
Das
könnte
nach
dem
Verhandlungsauftakt
am
Mittwoch
vor
dem
Bundesgerichtshof
in
den
kommenden
Tagen
fallen.
Eine
Tendenz
scheint
klar.
Der
Vorsitzende
Richter
des
12.
Zivilsenats
sprach
von
einer
"
relativ
sorgfältigen
Auslegung"
des
Oberlandesgerichtes
Oldenburg.
Das
hatte
in
zweiter
Instanz
die
rund
160
Millionen
Euro
der
pleitegegangenen
Karmann
Produktionsgesellschaft
zugesprochen
–
vertreten
durch
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann.
Er
hatte
auf
Herausgabe
des
Geldes
geklagt,
nachdem
das
Finanzamt
Osnabrück
die
Summe
auf
das
Konto
der
Karmann-
Gesellschafter
überwiesen
hatte.
Wann
mit
einer
Entscheidung
des
Senats
zu
rechnen
ist,
war
am
Mittwoch
nicht
zu
erfahren.
Die
Richter
zogen
sich
nach
90-
minütiger
Verhandlung
zur
Beratung
zurück
und
tauchten
bis
zum
späten
Nachmittag
nicht
mehr
auf.
Vermutlich
wird
das
Urteil
in
den
kommenden
Tagen
gesprochen.
Dabei
konnten
die
Rechtsanwälte
des
Insolvenzverwalters
den
BGH
relativ
entspannt
nach
der
mündlichen
Verhandlung
verlassen.
Der
Senat
ließ
nicht
nur
durchblicken,
wem
das
Geld
am
ehesten
zusteht.
Er
ließ
auch
erkennen,
dass
ein
wichtiger
Vorbehalt
im
Oldenburger
Urteil
gekippt
werden
könnte:
In
zweiter
Instanz
hatten
die
Richter
den
Gesellschaftern
zugestanden,
die
160
Millionen
Euro
mit
einer
weiteren
Forderung
des
Finanzamtes
Osnabrück
zu
verrechnen.
Dagegen
hatte
der
Insolvenzverwalter
Rechtsmittel
eingelegt
aus
Sorge,
komplett
leer
auszugehen.
Denn
die
Nachforderung
soll
sich
auf
ähnlich
hohem
Niveau
bewegen
wie
die
strittigen
160
Millionen
Euro.
Suche
nach
Fehlern
Der
Rechtsanwalt
der
Gesellschafter
wollte
die
Niederlage
für
seine
Mandanten
abwenden,
indem
er
Fehler
in
dem
Urteil
des
OLG
nachzuweisen
versuchte.
Er
stellte
zudem
die
These
auf,
dass
es
niemals
zu
dem
Rechtsstreit
gekommen
wäre,
"
wenn
es
hier
beispielsweise
nur
um
160
000
Euro
gehen
würde"
.
Entgegen
vertraglichen
Abmachungen
wolle
Insolvenzverwalter
Hermann
Forderungen
"
durch
die
Hintertür"
geltend
machen,
nachdem
ihm
bewusst
geworden
wäre,
um
welche
Summe
es
tatsächlich
gehe.
Schließlich
sei
in
einem
Vergleich
am
25.
März
2010
zwischen
Produktions-
und
Besitzgesellschaft,
hinter
der
die
drei
Gesellschafter-
Familien
stehen,
ein
Generalverzicht
auf
mögliche
offene
Summen
erklärt
worden.
"
Das
war
eine
Voraussetzung
für
die
Übernahme
des
Werks
durch
Volkswagen"
,
so
der
Anwalt.
Seine
Mandanten
hätten
mit
dem
Verkauf
des
Werks
einen
Verlust
von
170
Millionen
Euro
hinnehmen
müssen.
VW
hatte
für
den
Standort
Osnabrück
letztlich
30
Millionen
Euro
bezahlt.
Ob
sich
der
Zivilsenat
dieser
Argumentation
anschließt,
ist
nach
dem
Verlauf
der
Verhandlung
fraglich.
Sollten
die
Richter
das
Geld
der
Pleitegesellschaft
zusprechen
und
die
Vorbehaltsregelung
des
Oldenburger
Urteils
kippen,
dann
ist
der
Streit
Karmann
gegen
Karmann
Geschichte,
und
die
160
Millionen
können
in
die
Insolvenzmasse
fließen.
Hat
der
Vorbehalt
allerdings
Bestand,
muss
das
Ergebnis
des
Rechtsstreits
zwischen
Finanzamt
und
Gesellschaftern
abgewartet
werden.
Das
Finanzgericht
Hannover
hatte
die
Forderungen
des
Fiskus
jüngst
für
unrechtmäßig
erklärt.
Weil
dagegen
Rechtsmittel
eingelegt
worden
sind,
muss
nun
der
Bundesfinanzhof
entscheiden.
Das
wird
aber
wohl
frühstens
im
kommenden
Jahr
sein.
Weitere
Hintergründe
zum
Streit
um
die
Karmann-
Insolvenz
auf
www.noz.de/
karmann
Hintergrund
eines
komplizierten
Rechtsstreits
Der
Hintergrund
des
komplizierten
Rechtsstreites
passt
auf
eine
DIN-
A4-
Seite.
Auf
der
war
1949
die
Zweiteilung
von
Karmann
in
eine
Produktions-
und
eine
Besitzgesellschaft
festgehalten
worden.
Die
jetzt
insolvente
Produkti
onsgesell
schaft
verpflichtete
sich,
die
Steuern
für
beide
Gesellschaften
zu
zahlen.
Die
nun
strittigen
160
Millionen
Euro
stammen
aus
Umsatzsteuerzahlungen
aus
den
Jahren
2006
bis
2009.
Parallel
versucht
das
Finanzamt
Osnabrück,
die
Besitzgesellschaft
in
Ausfallhaftung
für
die
pleitegegangene
Produktionsgesellschaft
zu
nehmen.
Das
Finanzgericht
Hannover
wies
diese
Forderung
im
Juni
zurück.
Gegen
die
Entscheidung
wurden
Rechtsmittel
eingelegt,
weswegen
nun
der
Bundesfinanzhof
entscheiden
muss.
Autor:
Dirk Fisser