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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Karmann: Verhandlung vor BGH
 
Karmann: Kein Urteil, aber eine Tendenz
Zwischenüberschrift:
Millionen-Streit vor Bundesgerichtshof
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Nach der mündlichen Verhandlung vor dem 12. Zivilsenat am Bundesgerichtshof deutet vieles darauf hin, dass Insolvenzverwalter Ottmar Hermann als Sieger aus dem jahrelangen Rechtsstreit Karmann gegen Karmann hervorgehen wird und die 160 Millionen Euro damit Teil der Insolvenzmasse werden.
Eine Entscheidung machte der Senat am Mittwoch zwar noch nicht öffentlich. Der Vorsitzende Richter ließ aber an einigen Stellen die Auffassung der BGH-Richter zu den komplizierten Rechtsfragen durchblicken. Der Streit um die Karmann-Millionen hatte bereits das Landgericht Osnabrück und das Oberlandesgericht Oldenburg beschäftigt.

Osnabrück. Die Argumente sind ausgetauscht, was jetzt noch fehlt, ist das Urteil über den rechtmäßigen Besitzer der Karmann-Millionen. Das könnte nach dem Verhandlungsauftakt am Mittwoch vor dem Bundesgerichtshof in den kommenden Tagen fallen. Eine Tendenz scheint klar.

Der Vorsitzende Richter des 12. Zivilsenats sprach von einer " relativ sorgfältigen Auslegung" des Oberlandesgerichtes Oldenburg. Das hatte in zweiter Instanz die rund 160 Millionen Euro der pleitegegangenen Karmann Produktionsgesellschaft zugesprochen vertreten durch Insolvenzverwalter Ottmar Hermann. Er hatte auf Herausgabe des Geldes geklagt, nachdem das Finanzamt Osnabrück die Summe auf das Konto der Karmann-Gesellschafter überwiesen hatte.

Wann mit einer Entscheidung des Senats zu rechnen ist, war am Mittwoch nicht zu erfahren. Die Richter zogen sich nach 90-minütiger Verhandlung zur Beratung zurück und tauchten bis zum späten Nachmittag nicht mehr auf. Vermutlich wird das Urteil in den kommenden Tagen gesprochen.

Dabei konnten die Rechtsanwälte des Insolvenzverwalters den BGH relativ entspannt nach der mündlichen Verhandlung verlassen. Der Senat ließ nicht nur durchblicken, wem das Geld am ehesten zusteht. Er ließ auch erkennen, dass ein wichtiger Vorbehalt im Oldenburger Urteil gekippt werden könnte: In zweiter Instanz hatten die Richter den Gesellschaftern zugestanden, die 160 Millionen Euro mit einer weiteren Forderung des Finanzamtes Osnabrück zu verrechnen.

Dagegen hatte der Insolvenzverwalter Rechtsmittel eingelegt aus Sorge, komplett leer auszugehen. Denn die Nachforderung soll sich auf ähnlich hohem Niveau bewegen wie die strittigen 160 Millionen Euro.

Suche nach Fehlern

Der Rechtsanwalt der Gesellschafter wollte die Niederlage für seine Mandanten abwenden, indem er Fehler in dem Urteil des OLG nachzuweisen versuchte.

Er stellte zudem die These auf, dass es niemals zu dem Rechtsstreit gekommen wäre, " wenn es hier beispielsweise nur um 160 000 Euro gehen würde". Entgegen vertraglichen Abmachungen wolle Insolvenzverwalter Hermann Forderungen " durch die Hintertür" geltend machen, nachdem ihm bewusst geworden wäre, um welche Summe es tatsächlich gehe. Schließlich sei in einem Vergleich am 25. März 2010 zwischen Produktions- und Besitzgesellschaft, hinter der die drei Gesellschafter-Familien stehen, ein Generalverzicht auf mögliche offene Summen erklärt worden. " Das war eine Voraussetzung für die Übernahme des Werks durch Volkswagen", so der Anwalt. Seine Mandanten hätten mit dem Verkauf des Werks einen Verlust von 170 Millionen Euro hinnehmen müssen. VW hatte für den Standort Osnabrück letztlich 30 Millionen Euro bezahlt.

Ob sich der Zivilsenat dieser Argumentation anschließt, ist nach dem Verlauf der Verhandlung fraglich. Sollten die Richter das Geld der Pleitegesellschaft zusprechen und die Vorbehaltsregelung des Oldenburger Urteils kippen, dann ist der Streit Karmann gegen Karmann Geschichte, und die 160 Millionen können in die Insolvenzmasse fließen.

Hat der Vorbehalt allerdings Bestand, muss das Ergebnis des Rechtsstreits zwischen Finanzamt und Gesellschaftern abgewartet werden. Das Finanzgericht Hannover hatte die Forderungen des Fiskus jüngst für unrechtmäßig erklärt. Weil dagegen Rechtsmittel eingelegt worden sind, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden. Das wird aber wohl frühstens im kommenden Jahr sein.

Weitere Hintergründe zum Streit um die Karmann-Insolvenz auf www.noz.de/ karmann

Hintergrund eines komplizierten Rechtsstreits
Der Hintergrund des komplizierten Rechtsstreites passt auf eine DIN-A4-Seite. Auf der war 1949 die Zweiteilung von Karmann in eine Produktions- und eine Besitzgesellschaft festgehalten worden. Die jetzt insolvente Produkti onsgesell schaft verpflichtete sich, die Steuern für beide Gesellschaften zu zahlen. Die nun strittigen 160 Millionen Euro stammen aus Umsatzsteuerzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2009. Parallel versucht das Finanzamt Osnabrück, die Besitzgesellschaft in Ausfallhaftung für die pleitegegangene Produktionsgesellschaft zu nehmen. Das Finanzgericht Hannover wies diese Forderung im Juni zurück. Gegen die Entscheidung wurden Rechtsmittel eingelegt, weswegen nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.
Autor:
Dirk Fisser


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