User Online: 26 |
Timeout: 00:46Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen
›
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche
›
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen
›
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste
›
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Ergebnis-Link:
Ergebnis-Link anzeigen
Ihr gespeichertes Ergebnis kann von jedem, der den Ergebnis-Link aufruft, eingesehen werden. Soll der Link zu diesem Ergebnis jetzt erzeugt werden?
Ja
Nein
Sichern Sie sich diesen Link zu Ihrem Ergebnis
Ergebnis-Link kopieren
FEHLER!
jetzt im Korb enthalten:
0
1.
Erscheinungsdatum:
14.10.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Am Güterbahnhof stellt sich die Schlüsselfrage
Zwischenüberschrift:
Zion GmbH: Kulturverein hat Gebäude noch nicht geräumt – Landgericht muss Urteil sprechen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Obwohl
der
Kulturverein
Petersburg
seine
Flächen
am
ehemaligen
Güterbahnhof
geräumt
hat,
ist
die
Räumungsklage
der
Zion
GmbH
gegen
den
Verein
noch
nicht
vom
Tisch.
Die
Klägerin
wertete
die
Räumung
als
nicht
vollzogen.
Das
Klima
im
Saal
393
des
Landgerichts
war
eisig.
Sowohl
der
Rechtsanwalt
des
Vereins
als
auch
sein
Kollege
von
der
anderen
Seite
zeigten
durch
Wort-
und
Körpersprache,
dass
sie
den
jeweils
anderen
nicht
gerade
in
ihr
Herz
geschlossen
haben.
Neben
diesem
atmosphärischen
Fröstelfaktor
ging
es
in
der
Sache
vor
allem
um
die
Frage,
inwieweit
die
Übergabe
der
Räume
an
die
Zion
GmbH
tatsächlich
vollzogen
ist.
Während
der
Verein
dies
durch
den
Auszug
sowie
ein
Schreiben
an
das
Gericht
und
die
Eigentümerin
als
faktisch
und
auch
in
juristischem
Sinne
erledigt
ansah,
führten
Ralf
Gervelmeyer,
Geschäftsführer
der
Zion
GmbH,
und
sein
Anwalt
ins
Feld,
die
Vereinsmitglieder
hätten
geäußert,
dass
die
Räumung
nur
eine
Vorübergehende
sei.
"
Gervelmeyer,
du
wirst
uns
nicht
los"
,
habe
es
auf
einem
Plakat
geheißen,
dass
beim
öffentlich
zelebrierten
Auszug
des
Vereins
in
die
Höhe
gehalten
worden
sei.
Da
könne
man
kaum
von
einer
dauerhaften
Räumung
sprechen.
Das
möge
ja
sein,
so
der
Vereinsanwalt,
nur
habe
das
Plakat
nichts
mit
dem
Prozess
und
der
zu
verhandelnden
Räumungsklage
zu
tun.
Hier
gelte
sein
Wort,
und
mit
dem
habe
er
unmissverständlich
erklärt,
dass
seine
Mandantin
das
Gelände
geräumt
habe.
Das
muntere
Pingpongspiel
der
Argumente
setzte
sich
mit
einer
Diskussion
um
neue
Türen
und
alte
–
oder
vielleicht
auch
neue
–
Schlüssel
fort.
Dass
zu
einer
geordneten
Übergabe
eines
Mietgegenstands
auch
die
Übergabe
sämtlicher
Schlüssel
gehört,
ist
juristisch
wohl
zunächst
nicht
anzuzweifeln.
Spannend
wird
es,
wenn
das
Objekt
ohne
Schlüssel
übergeben
wurde
oder,
wie
in
diesem
Fall,
vielleicht
mit
Schlüssel,
aber
an
einen
anderen
Mieter,
der
zwar
auch
Mitglied
im
Verein
ist
und
auch
als
erster
Mieter
an
Ort
und
Stelle
war,
aber
eben
auch
nicht
mehr
als
das.
Und
dann
wurde
zu
allem
Überfluss
der
Gegenstand
–
ein
abgehalftertes
Bürogebäude
mit
Keller
und
kleineren
Nebengebäuden
–
zwischenzeitlich
verkauft,
nämlich
von
der
Firma
Aurelis
an
die
Firma
Schreyer/
Schilling
und
danach
an
die
Zion
GmbH.
Wenn
es
bis
hierhin
schon
nicht
ganz
einfach
ist,
der
Historie
zu
folgen,
so
wird
der
Sachverhalt
durch
den
Umstand,
dass
der
Hauptmieter
des
Hauses
dessen
Keller,
ein
wenig
Freifläche
und
eben
das
genannte
Nebengebäude
an
den
Kulturverein
Petersburg
untervermietet
hatte,
nicht
eben
einfacher.
Kommt
doch
hinzu,
dass
die
Zion
GmbH
diese
Untervermietung
nicht
goutierte
und
deshalb
gegenüber
dem
Verein
selbst
als
Vermieter
auftrat.
Damit
hatte
sie
dann
–
jetzt
nur
sinnbildlich
gesprochen
–
den
Schlüssel
in
der
Hand,
der
ihr
den
Zugang
zu
der
Räumungsklage
ermöglichte.
Damit
wären
wir
wieder
im
Prozessgeschehen
und
bei
dem
realen
Schlüssel,
den
die
Herren
Gervelmeyer
und
Co.
bei
der
Verhandlung
am
Montag
einforderten.
Sie
führten
ins
Feld,
der
Kulturverein
habe
den
Zugang
zum
Keller
mit
einer
neuen
Tür
versehen,
die
nun
–
anders
als
ihre
Vorgängerin
–
abschließbar
sei.
Den
oder
die
Schlüssel
für
diese
Tür
in
Händen
zu
halten,
sei
nun
ihr
Begehr.
Da
aber
im
Saal
393
zum
entscheidenden
Zeitpunkt
niemand
wusste,
ob
die
Tür
abgeschlossen
war,
ob
der
Schlüssel
steckte
oder
der
Verein
gar
die
alte
Tür
wieder
eingesetzt
hat,
konnte
es
in
der
Sache
auch
nicht
final
weitergehen.
Nun
will
sich
die
Klägerin
auf
ihrem
Gelände
erst
einmal
umschauen,
was
denn
überhaupt
Sache
ist.
Welche
Türen
gibt
es,
welche
Schlüssel
braucht
es
–
Frage,
n
deren
Beantwortung
innerhalb
der
nächsten
14
Tage
in
eine
Stellungnahme
der
Zion
GmbH
einfließen
werden.
Schriftlich,
zumindest
darauf
konnte
man
sich
einigen,
wird
der
Prozess
nun
weitergeführt.
Ihr
Urteil
in
der
Sache
will
die
Richterin
dann
am
10.
November
um
9.15
Uhr
verkünden.
Der
Güterbahnhof:
Alles
zu
den
Auseinandersetzungen
und
zur
jüngsten
Geschichte
des
Güterbahnhofs
auf
http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/gueterbahnhof
Bildtext:
Um
den
Keller
dieses
Gebäudes
und
den
Freiraum
davor
rankt
sich
der
Streit
zwischen
dem
Kulturverein
Petersburg
und
der
Zion
GmbH.
Foto:
Gert
Westdörp
Autor:
dk
Diese Seite drucken
Bestandsbeschreibung
?