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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Am Güterbahnhof stellt sich die Schlüsselfrage
Zwischenüberschrift:
Zion GmbH: Kulturverein hat Gebäude noch nicht geräumt – Landgericht muss Urteil sprechen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Obwohl der Kulturverein Petersburg seine Flächen am ehemaligen Güterbahnhof geräumt hat, ist die Räumungsklage der Zion GmbH gegen den Verein noch nicht vom Tisch. Die Klägerin wertete die Räumung als nicht vollzogen.
Das Klima im Saal 393 des Landgerichts war eisig. Sowohl der Rechtsanwalt des Vereins als auch sein Kollege von der anderen Seite zeigten durch Wort- und Körpersprache, dass sie den jeweils anderen nicht gerade in ihr Herz geschlossen haben. Neben diesem atmosphärischen Fröstelfaktor ging es in der Sache vor allem um die Frage, inwieweit die Übergabe der Räume an die Zion GmbH tatsächlich vollzogen ist. Während der Verein dies durch den Auszug sowie ein Schreiben an das Gericht und die Eigentümerin als faktisch und auch in juristischem Sinne erledigt ansah, führten Ralf Gervelmeyer, Geschäftsführer der Zion GmbH, und sein Anwalt ins Feld, die Vereinsmitglieder hätten geäußert, dass die Räumung nur eine Vorübergehende sei. " Gervelmeyer, du wirst uns nicht los", habe es auf einem Plakat geheißen, dass beim öffentlich zelebrierten Auszug des Vereins in die Höhe gehalten worden sei. Da könne man kaum von einer dauerhaften Räumung sprechen.
Das möge ja sein, so der Vereinsanwalt, nur habe das Plakat nichts mit dem Prozess und der zu verhandelnden Räumungsklage zu tun. Hier gelte sein Wort, und mit dem habe er unmissverständlich erklärt, dass seine Mandantin das Gelände geräumt habe.
Das muntere Pingpongspiel der Argumente setzte sich mit einer Diskussion um neue Türen und alte oder vielleicht auch neue Schlüssel fort. Dass zu einer geordneten Übergabe eines Mietgegenstands auch die Übergabe sämtlicher Schlüssel gehört, ist juristisch wohl zunächst nicht anzuzweifeln. Spannend wird es, wenn das Objekt ohne Schlüssel übergeben wurde oder, wie in diesem Fall, vielleicht mit Schlüssel, aber an einen anderen Mieter, der zwar auch Mitglied im Verein ist und auch als erster Mieter an Ort und Stelle war, aber eben auch nicht mehr als das. Und dann wurde zu allem Überfluss der Gegenstand ein abgehalftertes Bürogebäude mit Keller und kleineren Nebengebäuden zwischenzeitlich verkauft, nämlich von der Firma Aurelis an die Firma Schreyer/ Schilling und danach an die Zion GmbH.
Wenn es bis hierhin schon nicht ganz einfach ist, der Historie zu folgen, so wird der Sachverhalt durch den Umstand, dass der Hauptmieter des Hauses dessen Keller, ein wenig Freifläche und eben das genannte Nebengebäude an den Kulturverein Petersburg untervermietet hatte, nicht eben einfacher. Kommt doch hinzu, dass die Zion GmbH diese Untervermietung nicht goutierte und deshalb gegenüber dem Verein selbst als Vermieter auftrat. Damit hatte sie dann jetzt nur sinnbildlich gesprochen den Schlüssel in der Hand, der ihr den Zugang zu der Räumungsklage ermöglichte.
Damit wären wir wieder im Prozessgeschehen und bei dem realen Schlüssel, den die Herren Gervelmeyer und Co. bei der Verhandlung am Montag einforderten. Sie führten ins Feld, der Kulturverein habe den Zugang zum Keller mit einer neuen Tür versehen, die nun anders als ihre Vorgängerin abschließbar sei. Den oder die Schlüssel für diese Tür in Händen zu halten, sei nun ihr Begehr. Da aber im Saal 393 zum entscheidenden Zeitpunkt niemand wusste, ob die Tür abgeschlossen war, ob der Schlüssel steckte oder der Verein gar die alte Tür wieder eingesetzt hat, konnte es in der Sache auch nicht final weitergehen.
Nun will sich die Klägerin auf ihrem Gelände erst einmal umschauen, was denn überhaupt Sache ist. Welche Türen gibt es, welche Schlüssel braucht es Frage, n deren Beantwortung innerhalb der nächsten 14 Tage in eine Stellungnahme der Zion GmbH einfließen werden. Schriftlich, zumindest darauf konnte man sich einigen, wird der Prozess nun weitergeführt. Ihr Urteil in der Sache will die Richterin dann am 10. November um 9.15 Uhr verkünden.

Der Güterbahnhof: Alles zu den Auseinandersetzungen und zur jüngsten Geschichte des Güterbahnhofs auf http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/gueterbahnhof
Bildtext:
Um den Keller dieses Gebäudes und den Freiraum davor rankt sich der Streit zwischen dem Kulturverein Petersburg und der Zion GmbH.
Foto:
Gert Westdörp
Autor:
dk


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Bestandsbeschreibung
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