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1.
Erscheinungsdatum:
14.10.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Karmann in Osnabrück ist Geschichte: Pleitegesellschaft räumt letztes Büro
Die letzte Instanz – vielleicht
Karmann: Schlüssel abgegeben
Zwischenüberschrift:
Der Streit um die Karmann-Millionen beschäftigt den Bundesgerichtshof
Artikel:
Originaltext:
Damals
und
heute:
Die
traditionsreiche
"
Wilhelm
Karmann
GmbH"
hat
sich
am
Montag
aus
Osnabrück
verabschiedet.
Für
das
Unternehmen,
das
einst
Klassiker
wie
den
Karmann
Ghia
oder
den
VW
Käfer
als
Cabriolet
produzierte,
war
zuletzt
in
einem
Nebengebäude
der
ehemaligen
Karmann-
Geschäftsführung
ein
Mitarbeiter
des
Insolvenzverwalters
tätig.
Am
Mon
tag
übergab
er
nach
Informationen
unserer
Redaktion
die
Räumlichkeiten
an
den
heutigen
Vermieter
Volkswagen.
Der
Insolvenzverwalter
streitet
sich
indes
Mittwoch
mit
den
Karmann-
Gesellschaftern
vor
dem
Bundesgerichtshof
um
160
Millionen
Euro.
Fotos:
privat,
Hehmann,
Fisser
Osnabrück.
Der
Streit
um
die
Karmann-
Millionen
hat
die
vorerst
letzte
Instanz
erreicht:
Am
Mittwoch
könnte
der
Bundesgerichtshof
eine
Entscheidung
fällen,
wem
die
gut
160
Millionen
Euro
gehören:
den
Karmann-
Gesellschaftern
oder
dem
Insolvenzverwalter.
Zu
Ende
ist
das
juristische
Gezerre
selbst
nach
dem
Urteil
nicht.
Das
Finanzamt
Osnabrück
lässt
nämlich
nicht
locker.
Fast
drei
Jahre
ist
es
her,
dass
der
Osnabrücker
Landgerichtspräsident
Antonius
Fahnemann
das
erste
Urteil
in
dem
Rechtsstreit
sprach:
Nach
Auffassung
der
1.
Zivilkammer
stand
die
Summe
rückerstatteter
Steuern
zu
großen
Teilen
dem
Insolvenzverwalter
Ottmar
Hermann
zu.
Der
vertritt
die
Karmann-
Betriebsgesellschaft,
die
am
8.
April
2009
Zahlungsunfähigkeit
angemeldet
hatte.
Der
Anfang
vom
Ende
des
traditionsreichen
Autobauers.
Die
drei
Gesellschafter-
Familien
waren
über
das
Urteil
wenig
erfreut
und
legten
Rechtsmittel
ein.
Aus
ihrer
Sicht
gehört
das
Geld
der
sogenannten
Besitzgesellschaft,
deren
Hintermänner
sie
sind.
Tatsächlich
hatte
das
Finanzamt
die
riesige
Summe
auch
zunächst
auf
das
Konto
der
Gesellschafter
überwiesen.
Doch
auch
in
zweiter
Instanz
befand
das
Oberlandesgericht
Oldenburg,
dass
das
Geld
da
nicht
hingehört,
sondern
auf
das
Konto
der
insolventen
Betriebsgesellschaft.
Dennoch
brachte
das
Urteil
vor
allem
Unklarheit,
war
es
doch
mit
einem
großen
Aber
versehen:
Die
Summe
stand
aus
Sicht
der
OLG-
Richter
zwar
dem
Insolvenzverwalter
zu.
Die
Gesellschafter,
auf
deren
Konto
die
Summe
zu
der
Zeit
lag,
konnten
die
160
Millionen
Euro
aber
mit
einer
möglichen
Nachforderung
des
Finanzamtes
Osnabrück
verrechnen.
So
sollte
eine
doppelte
Belastung
der
Gesellschafter
ausgeschlossen
werden.
Ausfallhaftung
rechtens?
Die
Steuerbehörde
hatte
sich
nämlich
zwischenzeitlich
entschlossen,
die
Gesellschafter
in
Ausfallhaftung
für
die
pleitegegangene
Betriebsgesellschaft
zu
nehmen
und
ausstehende
Steuern
nachzufordern.
Über
die
Summe
ist
bis
heute
nichts
bekannt.
Sie
soll
sich
aber
auf
einem
ähnlich
hohen
Niveau
bewegen
wie
die
Steuerrückerstattung,
heißt
es
aus
Verfahrenskreisen.
Offiziell
will
sich
niemand
zu
der
Nachforderung
äußern.
Begründet
wird
das
mit
dem
Steuergeheimnis,
behandelt
wird
das
Ganze
aber
wie
ein
Staatsgeheimnis.
Offenkundig
fühlten
sich
die
drei
Familien
vom
Fiskus
ungerecht
behandelt
und
klagten
vor
dem
Finanzgericht
Hannover
gegen
den
Steuerbescheid.
Fortan
stritten
sie
also
gleich
in
zwei
Verfahren
mit
zwei
unterschiedlichen
Gegnern.
Der
eine
Gegner,
Insolvenzverwalter
Hermann,
legte
Revision
gegen
das
Oldenburger
Urteil
ein,
wohl
aus
Sorge,
nach
dem
möglichen
Urteil
des
Finanzgerichts
auf
große
Teile
der
160
Millionen
Euro
verzichten
zu
müssen,
oder
gleich
ganz
leer
auszugehen,
wenn
das
Finanzamt
erst
seine
Forderungen
bei
den
Gesellschaftern
durchgesetzt
hat.
Auch
die
Gesellschafter
legten
Revision
ein,
waren
sie
doch
faktisch
auch
in
zweiter
Instanz
als
Verlierer
aus
dem
Verfahren
hervorgegangen.
So
landete
der
Steuerstreit
Gesellschafter
gegen
Insolvenzverwalter
beim
Bundesgerichtshof,
der
jetzt
in
letzter
Instanz
entscheiden
wird.
Am
Mittwochmorgen
will
der
12.
Zivilsenat
ab
9
Uhr
öffentlich
verhandeln.
Es
gilt
als
wahrscheinlich,
dass
am
selben
Tag
bereits
ein
Urteil
gefällt
wird.
In
aller
Regel
ist
dann
Schluss.
Der
Richterspruch
würde
rechtsgültig
sein.
Eine
Beschwerde
vor
dem
Bundesverfassungsgericht
ist
zwar
möglich,
aber
meist
nicht
erfolgreich.
Auch
europäische
Gerichte
könnten
angerufen
werden.
Niederlage
für
Fiskus
Weil
der
Fall
der
Karmann-
Millionen
aber
alles
andere
als
normal
ist,
bleibt
weiter
alles
im
Unklaren.
Das
liegt
auch
an
den
Finanzbehörden,
die
nicht
lockerlassen.
Am
30.
Juni
2014
kam
das
Finanzgericht
Hannover
im
Streit
Gesellschafter
gegen
Finanzamt
hinter
verschlossenen
Türen
zu
dem
Urteil:
Die
Forderung
des
Fiskus
ist
nicht
gerechtfertigt,
die
Gesellschafter
würden
in
ihren
Rechten
verletzt.
Der
Schlusspunkt?
Noch
lange
nicht.
Auch
gegen
dieses
Urteil
sind
Rechtsmittel
eingelegt
worden.
Also
geht
auch
der
zweite
Steuerstreit
in
die
nächste
Runde.
Nun
muss
der
Bundesfinanzhof
entscheiden,
ob
die
Gesellschafter
in
Ausfallhaftung
genommen
werden
können.
Die
durchschnittliche
Verfahrensdauer
am
Finanzhof
in
München
liegt
derzeit
bei
etwa
einem
Jahr.
Bei
"
normalen"
Prozessen
wohlgemerkt.
Weil
aber
beide
Fälle
verwoben
sind,
könnte
der
eine
Streit
den
anderen
beeinflussen:
Teilen
die
Richter
am
Bundesgerichtshof
nämlich
die
Auffassung
des
Oberlandesgerichtes
und
stellen
die
Auszahlung
der
160
Millionen
Euro
unter
Vorbehalt
einer
Entscheidung
des
Bundesfinanzhofes,
dann
können
die
gut
7000
Karmann-
Gläubiger
noch
lange
warten.
Denn
erst
wenn
klar
ist,
was
mit
den
Karmann-
Millionen
geschieht,
kann
Insolvenzverwalter
Hermann
die
Summe
auch
ausschütten.
Und
das
Insolvenzverfahren
endlich
abschließen.
Die
Karmann-
Millionen
–
ein
unendlicher
Rechtsstreit
zum
Nachlesen
auf
www.noz.de/
karmann
Das
sagt
der
BGH:
Aktuelle
Entwicklungen
aus
Karlsruhe
am
Mittwoch
auf
www.noz.de
Bildtext:
Vergangenheit:
Das
Karmann-
Logo
über
dem
Werk
Osnabrück
strahlt
schon
lange
nicht
mehr,
der
Chrysler
Crossfire
wurde
hier
bis
2007
gefertigt.
Der
Streit
um
die
Karmann-
Millionen
dauert
aber
an.
Morgen
wird
der
BGH
darüber
verhandelt,
wem
das
Gelg
Gehört.
Foto:
dpa
Osnabrück.
Die
Handschrift
ist
mittlerweile
verblichen.
"
W.
Karmann
GmbH"
steht
an
der
kleinen
Plastik-
Klingel
an
einem
Nebengebäude.
Die
Gesmolder
Straße
36
war
die
letzte
Adresse
des
einst
so
schillernden
Autobauers
aus
Osnabrück.
Jetzt
ist
das
Unternehmen
in
seiner
Heimatstadt
endgültig
Geschichte.
Niemand
reagiert
mehr
auf
die
Klingel.
Die
Räume
hinter
der
Tür
sind
verlassen.
Die
Reste
der
Pleite-
Firma
werden
von
den
Büros
des
Insolvenzverwalters
Ottmar
Hermann
aus
verwaltet
–
in
Frankfurt.
Am
Montagmorgen
fand
dem
Vernehmen
nach
die
Schlüsselübergabe
statt.
Der
letzte
Mitarbeiter
des
Insolvenzverwalters
am
Standort
Osnabrück
übergab
die
Räumlichkeiten
an
Volkswagen.
Keine
der
beiden
Parteien
wollte
das
auf
Nachfrage
unserer
Redaktion
bestätigen,
nur
aus
Kreisen
ist
über
das
glanzlose
Ende
des
ehemaligen
Autobauers
in
Osnabrück
Näheres
zu
erfahren:
Demnach
stand
der
letzte
verbliebene
Mitarbeiter
vor
der
Rente.
Die
Gebäude,
in
denen
früher
die
Karmann-
Geschäftsführer,
das
Marketing
oder
die
Projektleitung
residierten,
gehören
mittlerweile
dem
Autokonzern
aus
Wolfsburg.
Fünf
Jahre
nach
Pleite
Der
hatte
nach
der
Pleite
des
Traditionsunternehmens
am
8.
April
2009
einen
Großteil
der
Produktionsanlagen
im
Stadtteil
Fledder
übernommen.
Auch
den
ehemaligen
Sitz
der
Geschäftsführung.
Als
das
Ende
von
Karmann
längst
besiegelt
war,
managten
gleich
mehrere
Mitarbeiter
des
Insolvenzverwalters
von
hier
aus
die
Abwicklung.
Doch
mehr
als
fünf
Jahre
nach
der
Pleite
war
das
meiste
wohl
erledigt.
Der
Mietvertrag
lief
aus,
und
mit
Rentenantritt
des
Mitarbeiters
wurden
die
Büros
besenrein
übergeben.
Eine
Übergabezeremonie
hat
es
nach
Informationen
unserer
Redaktion
nicht
gegeben.
Still
und
leise
hat
sich
die
Wilhelm
Karmann
GmbH
in
Insolvenz
aus
ihrer
Heimatstadt
verabschiedet.
Was
bleibt,
ist
die
Klingel.
Bildtext:
Der
alte
Sitz
der
Karmann-
Geschäftsführung
steht
jetzt
leer.
Foto:
Dirk
Fisser
Autor:
Dirk Fisser