User Online: 2 |
Timeout: 04:02Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
04.02.1959
aus Zeitung:
Osnabrücker Tageblatt/ OT
Inhalt:
Der
Antrag
(vom
03.02.)
verfällt,
da
zu
seiner
Annahme
erst
die
Aufhebung
des
Beschlusses
vom
Januar
nötig
sei.
Überschrift:
Westerberggebiet: Keine Bodenspekulation
Artikel:
Originaltext:
Keine
Änderung
der
Westerberg-
Bebauung
Debatte
um
zehn
Häuser
im
Bungalowstil
-
Ratsherrin
Thalheims
Antrag
gegen
acht
Stimmen
abgelehnt
Eine
mehr
als
einstündige
Debatte
des
Rates
der
Stadt
löste
ein
Antrag
der
Ratsherrin
Thalheim
(CDU)
zur
Gestaltung
des
Westerberges
aus,
über
die
das
"
Osnabrücker
Tageblatt"
gestern
ausführlich
berichtete.
Der
Antrag
zielte
darauf
ab,
die
Höhe
des
Westerbergs
nördlich
der
Caprivikaserne
bis
zur
freien
Grünfläche
nicht
zu
bebauen
und
den
Fahrweg
für
den
Autoverkehr
von
der
Albrechtstraße
über
die
Grünfläche
zur
Caprivistraße
nicht
zu
bauen.
Da
der
Rat
am
2.
September
den
Beschluß
der
Bebauung
des
Westerberges
gefaßt
hatte,
wäre
zur
Annahme
des
Antrages
der
Ratsherrin
Thalheim
eine
Aufhebung
dieses
Beschlusses
notwendig
gewesen.
Dazu
konnte
sich
der
Rat
jedoch
nicht
entschließen,
und
damit
verfiel
auch
der
Antrag
der
Ratsherrin
Thalheim.
Bei
der
Begründung
ihres
Antrages
wies
Ratsherrin
Thalheim
darauf
hin,
daß
der
Plan
für
die
Bebauung
des
Westerberges
nach
einer
entsprechenden
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
aufgestellt
worden
sei.
Eine
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
sei
nach
dem
Gesetz
aber
nur
bei
außergewöhnlichen
Umständen
möglich,
und
sie
hätten
nicht
vorgelegen.
Die
Allgemeinheit
und
der
Bürger
hätten
aber
ein
Recht
auf
die
Einhaltung
des
Flächennutzungsplanes.
Veränderte
städtebauliche
Überlegungen
genügten
nicht,
um
eine
Änderung
zu
motivieren.
Sie
betonte,
daß
der
Anstoß
zur
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
der
Ankauf
des
Westerberges
durch
die
Stadt
gewesen
sei.
Auch
der
Regierungspräsident
vertrete
die
Ansicht,
daß
der
jetzt
vorliegende
Plan
zu
weit
gehe.
Die
Regierung
sei
sogar
bereit,
die
Flächen
des
Westerberges,
die
dem
Fiskus
gehören,
gegen
eine
geringe
Gebühr
für
Kinderspielplätze,
Erholungsgrün
usw.
zur
Verfügung
zu
stellen.
In
der
Bürgerschaft
höre
man
vielfach
die
Ansicht,
daß
der
Rat
mit
dem
Westerberg
Bodenspekulation
betrieben
habe.
Es
werde
an
der
Glaubwürdigkeit
des
Rates
gezweifelt.
Sie
verwies
abschließend
darauf,
daß
auch
die
Heger
Laischaft
als
eine
der
ältesten
und
in
solchen
Fragen
maßgebenden
Institutionen
den
Standpunkt
vertrete,
daß
der
Westerberg
Erholungsgebiet
bleiben
müsse
und
nicht
in
der
vorgesehenen
Weise
bebaut
werden
dürfte.
Bevor
sich
Senator
Cromme
zu
dem
Antrag
der
Ratsherrin
Thalheim
äußerte,
erklärte
Oberbürgermeister
Drescher,
daß
der
Rat
für
sich
in
Anspruch
nehmen
dürfe,
den
Ankauf
des
Westerberges
nicht
unter
dem
Gesichtspunkt
der
Bodenspekulation
getätigt
zu
haben.
Was
die
Glaubwürdigkeit
des
Rates
angehe,
so
könne
er
versichern,
daß
der
mit
bestem
Wissen
und
Gewissen
gearbeitet
habe.
Senator
Cromme
wies
darauf
hin,
daß
für
die
Bebauung
des
Westerberges
ein
Ratsbeschluß
vorliege,
dem
der
Regierungspräsident
nach
einer
Einschränkung
zugestimmt
habe,
da
er
die
sich
aus
finanziellen
Gründen
ergebende
Notwendigkeit
einer
gewissen
Randbebauung
akzeptiert
habe.
Der
Regierungspräsident
habe
auch
seine
Zustimmung
zur
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
gegeben,
so
daß
keine
Befürchtungen
derart
gehegt
zu
werden
brauchten,
daß
die
Bestimmungen
des
Aufbaugesetzes
nicht
berücksichtigt
worden
seien.
Senator
Cromme
verlas
abschließend
eine
Stellungnahme
von
Dr.
Imeyer,
der
die
Planung
bejahte,
da
sie
das
Landschaftsbild
im
ganzen
unverändert
lasse
und
den
Rundblick
uneingeschränkt
lasse.
In
der
folgenden
Diskussion
schlossen
sich
Senator
Werner
und
Ratsherr
Heuer
dem
Antrag
von
Frau
Thalheim
an.
Sie
bemängelten
vor
allem
den
in
der
Planung
vorgesehenen
Bau
von
zehn
Häusern
im
Bungalowstil
an
der
bei
der
Muesenburg
von
der
Caprivistraße
abzweigenden
Apfelallee.
Zur
Erhaltung
des
Landschaftsbildes
sei
es
besser,
auf
die
zehn
Häuser
zu
verzichten
und
das
Gelände
für
die
erholungssuchenden
Bürger
der
Stadt
zur
Verfügung
zu
stellen.
Senator
Kelch
erklärte,
daß
auch
er
zunächst
erhebliche
Bedenken
gehabt
habe,
da
eine
zu
starke
Bebauung
des
Westerberges
zur
Kuppe
hin
zu
befürchten
gewesen
sei.
Bei
der
jetzt
garantierten
Freifläche
müßten
diese
Bedenken
aber
zurückgestellt
werden.
Die
von
der
Bebauung
freibleibende
Fläche
sei
ausreichend.
Stadtkämmerer
Dr.
Senff
wies
darauf
hin,
daß
die
Ratsarbeit
gefährdet
sei,
wenn
so
praktiziert
würde
wie
in
diesem
Falle.
Frau
Thalheim
habe
der
Mittelfreigabe
für
die
Bebauung
des
Westerberges
zugestimmt
und
beantrage
jetzt
ein
Umwerfen
dieses
Ratsbeschlusses.
Bürgermeister
Erpenbeck
widersprach
der
Auffassung
von
Frau
Thalheim,
daß
der
Ankauf
des
Westerberges
durch
die
Stadt
den
Anstoß
zur
Änderung
des
Flächennutzungsplanes
und
damit
zur
Bebauung
des
Westerberges
gegeben
habe.
Diese
Version
stelle
die
Dinge
auf
den
Kopf.
Der
Rat
habe
den
Westerberg
angekauft,
um
aus
einem
völlig
ungeordneten
landschaftlichen
Gebiet
ein
Erholungsgebiet
für
die
Bürger
der
Stadt
zu
schaffen.
Im
Augenblick
biete
der
Westerberg
ein
Bild
in
Grau
und
Braun.
Das
Grün
müsse
erst
noch
kommen.
Die
wirtschaftlichen
Gründe
für
eine
Randbebauung
des
Westerberges,
die
Senator
Cromme
schon
kurz
angesprochen
hatte,
führte
er
weiter
aus.
Nur
wenn
bei
der
Bebauung
der
jetzt
vorliegenden
Planung
entsprochen
werde,
könne
der
Verkauf
der
Baugrundstücke
zu
annehmbaren
Preisen
durchgeführt
werden.
Wenn
der
Bebauungsplan
reduziert
werde,
würden
zwangsläufig
die
Grundstückspreise
steigen,
und
das
liege
keineswegs
in
der
Absicht
des
Rates.
Überhaupt
ergebe
sich
dann
die
Frage,
ob
nicht
das
Gesamtprojekt
Westerberg
ad
acta
gelegt
werden
müsse.
Bevor
über
den
Antrag
der
Ratsherrin
Thalheim
abgestimmt
werden
konnte,
mußte
der
Rat
über
die
Aufrechterhaltung
des
Ratsbeschlusses
vom
2.
September
(Bebauung
des
Westerberges)
abstimmen.
Da
nur
acht
Ratsherren
für
eine
Aufhebung
dieses
Beschlusses
stimmten,
die
überwiegende
Mehrheit
aber
für
seine
Aufrechterhaltung
war,
verfiel
damit
auch
der
Antrag
der
Ratsherrin
Thalheim.