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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Westerberggebiet: Keine Bodenspekulation
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Keine Änderung der Westerberg-Bebauung
Debatte um zehn Häuser im Bungalowstil - Ratsherrin
Thalheims Antrag gegen acht Stimmen abgelehnt

Eine mehr als einstündige Debatte des Rates der Stadt löste ein Antrag der Ratsherrin Thalheim (CDU) zur Gestaltung des Westerberges aus, über die das " Osnabrücker Tageblatt" gestern ausführlich berichtete. Der Antrag zielte darauf ab, die Höhe des Westerbergs nördlich der Caprivikaserne bis zur freien Grünfläche nicht zu bebauen und den Fahrweg für den Autoverkehr von der Albrechtstraße über die Grünfläche zur Caprivistraße nicht zu bauen. Da der Rat am 2. September den Beschluß der Bebauung des Westerberges gefaßt hatte, wäre zur Annahme des Antrages der Ratsherrin Thalheim eine Aufhebung dieses Beschlusses notwendig gewesen. Dazu konnte sich der Rat jedoch nicht entschließen, und damit verfiel auch der Antrag der Ratsherrin Thalheim.

Bei der Begründung ihres Antrages wies Ratsherrin Thalheim darauf hin, daß der Plan für die Bebauung des Westerberges nach einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt worden sei. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sei nach dem Gesetz aber nur bei außergewöhnlichen Umständen möglich, und sie hätten nicht vorgelegen. Die Allgemeinheit und der Bürger hätten aber ein Recht auf die Einhaltung des Flächennutzungsplanes. Veränderte städtebauliche Überlegungen genügten nicht, um eine Änderung zu motivieren. Sie betonte, daß der Anstoß zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Ankauf des Westerberges durch die Stadt gewesen sei. Auch der Regierungspräsident vertrete die Ansicht, daß der jetzt vorliegende Plan zu weit gehe. Die Regierung sei sogar bereit, die Flächen des Westerberges, die dem Fiskus gehören, gegen eine geringe Gebühr für Kinderspielplätze, Erholungsgrün usw. zur Verfügung zu stellen. In der Bürgerschaft höre man vielfach die Ansicht, daß der Rat mit dem Westerberg Bodenspekulation betrieben habe. Es werde an der Glaubwürdigkeit des Rates gezweifelt. Sie verwies abschließend darauf, daß auch die Heger Laischaft als eine der ältesten und in solchen Fragen maßgebenden Institutionen den Standpunkt vertrete, daß der Westerberg Erholungsgebiet bleiben müsse und nicht in der vorgesehenen Weise bebaut werden dürfte.
Bevor sich Senator Cromme zu dem Antrag der Ratsherrin Thalheim äußerte, erklärte Oberbürgermeister Drescher, daß der Rat für sich in Anspruch nehmen dürfe, den Ankauf des Westerberges nicht unter dem Gesichtspunkt der Bodenspekulation getätigt zu haben. Was die Glaubwürdigkeit des Rates angehe, so könne er versichern, daß der mit bestem Wissen und Gewissen gearbeitet habe.
Senator Cromme wies darauf hin, daß für die Bebauung des Westerberges ein Ratsbeschluß vorliege, dem der Regierungspräsident nach einer Einschränkung zugestimmt habe, da er die sich aus finanziellen Gründen ergebende Notwendigkeit einer gewissen Randbebauung akzeptiert habe. Der Regierungspräsident habe auch seine Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben, so daß keine Befürchtungen derart gehegt zu werden brauchten, daß die Bestimmungen des Aufbaugesetzes nicht berücksichtigt worden seien. Senator Cromme verlas abschließend eine Stellungnahme von Dr. Imeyer, der die Planung bejahte, da sie das Landschaftsbild im ganzen unverändert lasse und den Rundblick uneingeschränkt lasse.

In der folgenden Diskussion schlossen sich Senator Werner und Ratsherr Heuer dem Antrag von Frau Thalheim an. Sie bemängelten vor allem den in der Planung vorgesehenen Bau von zehn Häusern im Bungalowstil an der bei der Muesenburg von der Caprivistraße abzweigenden Apfelallee. Zur Erhaltung des Landschaftsbildes sei es besser, auf die zehn Häuser zu verzichten und das Gelände für die erholungssuchenden Bürger der Stadt zur Verfügung zu stellen.
Senator Kelch erklärte, daß auch er zunächst erhebliche Bedenken gehabt habe, da eine zu starke Bebauung des Westerberges zur Kuppe hin zu befürchten gewesen sei. Bei der jetzt garantierten Freifläche müßten diese Bedenken aber zurückgestellt werden. Die von der Bebauung freibleibende Fläche sei ausreichend.
Stadtkämmerer Dr. Senff wies darauf hin, daß die Ratsarbeit gefährdet sei, wenn so praktiziert würde wie in diesem Falle. Frau Thalheim habe der Mittelfreigabe für die Bebauung des Westerberges zugestimmt und beantrage jetzt ein Umwerfen dieses Ratsbeschlusses.
Bürgermeister Erpenbeck widersprach der Auffassung von Frau Thalheim, daß der Ankauf des Westerberges durch die Stadt den Anstoß zur Änderung des Flächennutzungsplanes und damit zur Bebauung des Westerberges gegeben habe. Diese Version stelle die Dinge auf den Kopf. Der Rat habe den Westerberg angekauft, um aus einem völlig ungeordneten landschaftlichen Gebiet ein Erholungsgebiet für die Bürger der Stadt zu schaffen. Im Augenblick biete der Westerberg ein Bild in Grau und Braun. Das Grün müsse erst noch kommen. Die wirtschaftlichen Gründe für eine Randbebauung des Westerberges, die Senator Cromme schon kurz angesprochen hatte, führte er weiter aus. Nur wenn bei der Bebauung der jetzt vorliegenden Planung entsprochen werde, könne der Verkauf der Baugrundstücke zu annehmbaren Preisen durchgeführt werden. Wenn der Bebauungsplan reduziert werde, würden zwangsläufig die Grundstückspreise steigen, und das liege keineswegs in der Absicht des Rates. Überhaupt ergebe sich dann die Frage, ob nicht das Gesamtprojekt Westerberg ad acta gelegt werden müsse.
Bevor über den Antrag der Ratsherrin Thalheim abgestimmt werden konnte, mußte der Rat über die Aufrechterhaltung des Ratsbeschlusses vom 2. September (Bebauung des Westerberges) abstimmen. Da nur acht Ratsherren für eine Aufhebung dieses Beschlusses stimmten, die überwiegende Mehrheit aber für seine Aufrechterhaltung war, verfiel damit auch der Antrag der Ratsherrin Thalheim.


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