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1.
Erscheinungsdatum:
24.02.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Vor
100
Jahren
Überschrift:
Als der Landrat den renitenten Bürgern von Hellern zürnte
Zwischenüberschrift:
Februar 1915: Getreideknappheit, Hindenburg-Verehrung und Tanzverbot
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Er
wird
allseits
verehrt,
der
große
Generalfeldmarschall
Paul
von
Hindenburg.
Was
ihm
aber
zu
weit
geht,
sind
"
Belästigungen
durch
unnütze
Schreibereien"
.
So
gibt
das
"
Osnabrücker
Tageblatt"
im
Februar
1915
eine
Klage
des
Innenministeriums
wieder:
"
Mit
Verstimmung
muss
festgestellt
werden,
dass
die
zwecklose
Schreiberei
nach
dem
östlichen
Hauptquartier
schon
fast
zu
einer
Art
Sport
ausgewachsen
ist."
Wenn
dem
Feldmarschall
bei
besonders
feierlichen
Anlässen
schriftlich
gehuldigt
werde,
sei
das
ja
in
Ordnung,
"
wenn
aber
ein
Stammtisch
ihn
auf
einer
Postkarte
unterrichtet,
daß
er
soeben
auf
sein
Wohl
eine
Runde
geleert
habe
[...],
so
ist
das
eine
Rücksichtslosigkeit"
.
Denn
der
Mann,
"
der
an
der
Ostgrenze
für
uns
die
ernste
Wacht
hält"
,
dürfe
ebenso
wenig
wie
seine
mit
Arbeit
ohnehin
überhäufte
Umgebung
mit
solchen
Nichtigkeiten
belästigt
werden.
Spenden
für
Ostpreußen
Gute
Patrioten
stehen
nicht
nur
unerschütterlich
an
der
Seite
Hindenburgs,
sondern
sind
in
ihren
Gedanken
auch
bei
den
Geschädigten
in
der
Provinz
Ostpreußen.
Regelmäßig
berichtet
die
Zeitung
über
Spenden
zugunsten
ostpreußischer
Landsleute,
die
schwer
unter
dem
russischen
Einmarsch
gleich
nach
Kriegsbeginn
zu
leiden
haben.
Ein
"
Mittwochskränzchen"
gibt
33
Mark,
die
Klasse
5b
der
Mädchenbürgerschule
11,
20
Mark,
der
Israelitische
Kegelklub
"
Geselligkeit"
50
Mark
und
Weichensteller
Karl
Schönknecht
10
Mark.
Seeblockade
Auch
Maßnahmen
zur
Sicherstellung
der
Ernährung
unter
den
Bedingungen
der
britischen
Seeblockade
sind
Dauerthema
in
den
Lokalnachrichten.
Der
Magistrat
ist
"
im
nationalen
Interesse"
ständig
auf
der
Suche
nach
Flächen,
die
sich
für
den
Anbau
von
Kartoffeln
und
Gemüse
eignen.
Nun
sollen
an
der
Bramscher
Straße
zwischen
dem
Hofhaus
–
dem
heutigen
Gelände
der
Handwerkskammer
–
und
dem
neuen
Stadthafen
etwa
100
kleine
Gartenparzellen
von
je
300
bis
400
Quadratmeter
Größe
bereitgestellt
werden
–
desgleichen
im
Fledder
an
der
neuen
Industriebahn
und
auf
der
fünf
Hektar
großen
städtischen
Wiese
bei
der
neuen
Kläranlage
hinter
der
Papierfabrik
Kämmerer.
Rüge
für
Hellern
Landrat
Freiherr
von
Wangenheim
rügt
öffentlich
die
Gemeinde
Hellern.
Gemeindevorsteher
Beckmann
hat
nämlich
gegen
die
Anordnung
verstoßen,
alle
Getreidevorräte
im
Gemeindegebiet
wahrheitsgemäß
zu
melden
und
dem
staatlichen
Ankauf
zur
Verfügung
zu
stellen.
Laut
Anzeige
des
Vorstehers
kann
Hellern
nur
52
Zentner
Weizen
und
406
Zentner
Roggen
liefern.
"
Durch
die
von
mir
angeordnete
Gendarmerie-
Revision
wurde
festgestellt,
dass
die
Gemeinde
151
Zentner
Weizen
und
506
Zentner
Roggen
liefern
kann"
,
verkündet
der
Landrat
und
erteilt
Beckmann
eine
scharfe
dienstaufsichtliche
Rüge.
Und
was
macht
die
Gemeindeversammlung?
Am
6.
Februar
spricht
sie
dem
Geschassten
einstimmig
das
Vertrauen
aus
und
wählt
ihn
erneut
zum
Gemeindevorsteher.
Der
will
die
Sache
jedoch
nicht
auf
die
Spitze
treiben
und
nimmt
die
Wahl
nicht
an.
Von
Wangenheim
zürnt:
"
Die
Gemeinde
Hellern
hat
also
durch
ihre
Kundgebung
nur
erreicht,
daß
ich
hiermit
öffentlich
bekanntgeben
muß,
daß
sie
in
dem
Punkte
der
mangelnden
Opferwilligkeit
für
die
Lebensinteressen
des
Vaterlandes
auf
der
gleichen
Stufe
mit
ihrem
früheren
Vorsteher
steht."
Schaulustige
Ein
Leserbriefschreiber
fordert,
den
Nichtleidtragenden
bei
Beerdigungen
das
Betreten
des
Friedhofs
zu
untersagen.
Die
Zahl
der
Neugierigen
sei
bei
Beerdigungen
oft
ungeheuer
groß,
namentlich
dann,
wenn
jemand
unter
Musikbegleitung
zur
letzten
Ruhestätte
gebracht
werde.
Nicht
nur
Kinder,
auch
unbeteiligte
Erwachsene
begleiteten
den
Trauerzug.
"
Besonders
die
Frauen
unterhalten
sich
lebhaft,
vertreten
die
Gräber
und
versperren
oft
den
Leidtragenden
den
Weg.
Das
ist
ein
Unfug,
dem
unbedingt
gesteuert
werden
muss.
Als
Schauspiel
dürfte
eine
so
ernste
Angelegenheit
doch
nicht
angesehen
werden"
,
meint
der
Leser.
Tanzverbot
Seit
Dezember
1914
sind
öffentliche
Tanzlustbarkeiten
verboten.
Wer
das
Verbot
übertritt
oder
zur
Übertretung
anreizt,
wird
mit
Gefängnis
bis
zu
einem
Jahr
bestraft.
Die
preußische
Staatsregierung
erinnert
für
die
bevorstehende
Karnevalszeit
daran,
dass
"
mit
Rücksicht
auf
den
Ernst
der
Zeiten"
auch
alle
öffentlichen
Maskeraden,
Fastnachtsvorstellungen
und
Maskenbälle
verboten
sind.
Das
Generalkommando
in
München
hat
sogar
den
Sonderausschank
von
Starkbieren
untersagt.
Bau
der
Josefskirche
Trotz
des
Krieges
hat
der
Bau
der
St.-
Josef-
Kirche
am
Riedenbach
in
den
letzten
Wochen
gute
Fortschritte
gemacht,
sodass
er
jetzt
fast
bis
zum
Dachstuhl
hochgebracht
ist.
Der
von
der
Baufirma
Läer
nach
Plänen
des
Architekten
Feldwisch
errichtete
Bau
"
weist
recht
eindrucksvolle
Dimensionen
auf
und
dürfte
nach
seiner
Vollendung
der
äußeren
Neustadt
zu
einer
besonderen
Zierde
gereichen"
,
schreibt
das
"
Osnabrücker
Tageblatt"
.
Der
Bau
war
1910
vom
Kirchenvorstand
von
St.
Johann
beschlossen
worden,
weil
die
Johannisgemeinde
mit
14
000
Gemeindegliedern
aus
allen
Nähten
platzte
und
die
Abpfarrung
eines
neuen
Gemeindebezirks
dringend
notwendig
geworden
war.
Noch
bis
1917
bleiben
Dom
und
St.
Johann
die
einzigen
katholischen
Pfarrkirchen
in
der
Stadt.
Bildtext:
Die
Josefskirche
an
der
Miquelstraße
mit
unvollendetem
Turm.
Die
Aufnahme
von
Bernhard
Esch
ist
undatiert,
muss
aber
vor
1922
entstanden
sein.
Bildquelle:
Wido
Spratte,
Bild-
Archiv
Alt-
Osnabrück,
Band
II,
Verlag
Wenner
Autor:
Joachim Dierks