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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Als der Landrat den renitenten Bürgern von Hellern zürnte
Zwischenüberschrift:
Februar 1915: Getreideknappheit, Hindenburg-Verehrung und Tanzverbot
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Er wird allseits verehrt, der große Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg. Was ihm aber zu weit geht, sind " Belästigungen durch unnütze Schreibereien". So gibt das " Osnabrücker Tageblatt" im Februar 1915 eine Klage des Innenministeriums wieder: " Mit Verstimmung muss festgestellt werden, dass die zwecklose Schreiberei nach dem östlichen Hauptquartier schon fast zu einer Art Sport ausgewachsen ist." Wenn dem Feldmarschall bei besonders feierlichen Anlässen schriftlich gehuldigt werde, sei das ja in Ordnung, " wenn aber ein Stammtisch ihn auf einer Postkarte unterrichtet, daß er soeben auf sein Wohl eine Runde geleert habe [...], so ist das eine Rücksichtslosigkeit". Denn der Mann, " der an der Ostgrenze für uns die ernste Wacht hält", dürfe ebenso wenig wie seine mit Arbeit ohnehin überhäufte Umgebung mit solchen Nichtigkeiten belästigt werden.
Spenden für Ostpreußen
Gute Patrioten stehen nicht nur unerschütterlich an der Seite Hindenburgs, sondern sind in ihren Gedanken auch bei den Geschädigten in der Provinz Ostpreußen. Regelmäßig berichtet die Zeitung über Spenden zugunsten ostpreußischer Landsleute, die schwer unter dem russischen Einmarsch gleich nach Kriegsbeginn zu leiden haben. Ein " Mittwochskränzchen" gibt 33 Mark, die Klasse 5b der Mädchenbürgerschule 11, 20 Mark, der Israelitische Kegelklub " Geselligkeit" 50 Mark und Weichensteller Karl Schönknecht 10 Mark.
Seeblockade
Auch Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung unter den Bedingungen der britischen Seeblockade sind Dauerthema in den Lokalnachrichten. Der Magistrat ist " im nationalen Interesse" ständig auf der Suche nach Flächen, die sich für den Anbau von Kartoffeln und Gemüse eignen. Nun sollen an der Bramscher Straße zwischen dem Hofhaus dem heutigen Gelände der Handwerkskammer und dem neuen Stadthafen etwa 100 kleine Gartenparzellen von je 300 bis 400 Quadratmeter Größe bereitgestellt werden desgleichen im Fledder an der neuen Industriebahn und auf der fünf Hektar großen städtischen Wiese bei der neuen Kläranlage hinter der Papierfabrik Kämmerer.
Rüge für Hellern
Landrat Freiherr von Wangenheim rügt öffentlich die Gemeinde Hellern. Gemeindevorsteher Beckmann hat nämlich gegen die Anordnung verstoßen, alle Getreidevorräte im Gemeindegebiet wahrheitsgemäß zu melden und dem staatlichen Ankauf zur Verfügung zu stellen. Laut Anzeige des Vorstehers kann Hellern nur 52 Zentner Weizen und 406 Zentner Roggen liefern. " Durch die von mir angeordnete Gendarmerie-Revision wurde festgestellt, dass die Gemeinde 151 Zentner Weizen und 506 Zentner Roggen liefern kann", verkündet der Landrat und erteilt Beckmann eine scharfe dienstaufsichtliche Rüge. Und was macht die Gemeindeversammlung? Am 6. Februar spricht sie dem Geschassten einstimmig das Vertrauen aus und wählt ihn erneut zum Gemeindevorsteher. Der will die Sache jedoch nicht auf die Spitze treiben und nimmt die Wahl nicht an. Von Wangenheim zürnt: " Die Gemeinde Hellern hat also durch ihre Kundgebung nur erreicht, daß ich hiermit öffentlich bekanntgeben muß, daß sie in dem Punkte der mangelnden Opferwilligkeit für die Lebensinteressen des Vaterlandes auf der gleichen Stufe mit ihrem früheren Vorsteher steht."
Schaulustige
Ein Leserbriefschreiber fordert, den Nichtleidtragenden bei Beerdigungen das Betreten des Friedhofs zu untersagen. Die Zahl der Neugierigen sei bei Beerdigungen oft ungeheuer groß, namentlich dann, wenn jemand unter Musikbegleitung zur letzten Ruhestätte gebracht werde. Nicht nur Kinder, auch unbeteiligte Erwachsene begleiteten den Trauerzug. " Besonders die Frauen unterhalten sich lebhaft, vertreten die Gräber und versperren oft den Leidtragenden den Weg. Das ist ein Unfug, dem unbedingt gesteuert werden muss. Als Schauspiel dürfte eine so ernste Angelegenheit doch nicht angesehen werden", meint der Leser.
Tanzverbot
Seit Dezember 1914 sind öffentliche Tanzlustbarkeiten verboten. Wer das Verbot übertritt oder zur Übertretung anreizt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Die preußische Staatsregierung erinnert für die bevorstehende Karnevalszeit daran, dass " mit Rücksicht auf den Ernst der Zeiten" auch alle öffentlichen Maskeraden, Fastnachtsvorstellungen und Maskenbälle verboten sind. Das Generalkommando in München hat sogar den Sonderausschank von Starkbieren untersagt.
Bau der Josefskirche
Trotz des Krieges hat der Bau der St.-Josef-Kirche am Riedenbach in den letzten Wochen gute Fortschritte gemacht, sodass er jetzt fast bis zum Dachstuhl hochgebracht ist. Der von der Baufirma Läer nach Plänen des Architekten Feldwisch errichtete Bau " weist recht eindrucksvolle Dimensionen auf und dürfte nach seiner Vollendung der äußeren Neustadt zu einer besonderen Zierde gereichen", schreibt das " Osnabrücker Tageblatt". Der Bau war 1910 vom Kirchenvorstand von St. Johann beschlossen worden, weil die Johannisgemeinde mit 14 000 Gemeindegliedern aus allen Nähten platzte und die Abpfarrung eines neuen Gemeindebezirks dringend notwendig geworden war. Noch bis 1917 bleiben Dom und St. Johann die einzigen katholischen Pfarrkirchen in der Stadt. Bildtext:
Die Josefskirche an der Miquelstraße mit unvollendetem Turm. Die Aufnahme von Bernhard Esch ist undatiert, muss aber vor 1922 entstanden sein.
Bildquelle:
Wido Spratte, Bild-Archiv Alt-Osnabrück, Band II, Verlag Wenner
Autor:
Joachim Dierks


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