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1.
Erscheinungsdatum:
09.08.1866
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Eine
gemeinschaftliche
Sitzung
der
städtischen
Kollegien:
Es
wird
beschlossen,
Maßnahmen
zur
Trockenlegung
der
Wüste
einzuleiten,
wobei
die
Stadt
ein
Drittel
der
Kosten
tragen
will.
Überschrift:
Gemeinschaftliche Sitzung der städt. Collegien.
Zwischenüberschrift:
Dienstag den 7. Aug.
Artikel:
Originaltext:
4.
Maßregeln
behuf
der
Gesundheitspolizei.
Bürgermeister
Miquel
trägt
vor,
daß
eine
ganz
besonders
strenge
Handhabung
der
Gesundheitspolizei
in
diesem
Jahre
nöthig
sei,
da
in
Ferne
und
Nähe
die
verheerende
Cholera
immer
weiter
um
sich
greife,
und
immer
neue
Opfer
fordere.
Wir
haben
hier,
so
lange
die
Kanalbauten
gemäß
der
neuen
Sielordnung
unvollendet
sind,
noch
verschiedene
Mängel
zu
beklagen,
dahin
gehören
ein
undurchlassender
Untergrund,
schlechtes
Grundwasser
und
mangelhafte
Gossen,
auf
deren
prompte
Reinigung
durchaus
zu
halten
ist
und
seiten
beider
Polizeien
mit
Aufmerksamkeit
gehalten
wird.
Allein
auch
die
Brunnen
erfordern
alle
Rücksicht;
in
vielen
Straßen
ist
schlechtes
Wasser,
und
aus
einigen
Brunnen
bekommt
man
Wasser
zu
Gesicht,
das
vollständig
wie
Jauche
aussieht.
Bekanntlich
ist
alles
Wasser,
das
mit
organischen,
namendlich
mit
thierischen
Stoffen
vermischt
ist,
mehr
oder
wenigeer
schädlich.
Es
muß
daher
gefragt
werden:
Wie
sind
unsre
Brunnen
in
der
Stadt
beschaffen?
und
zu
diesem
Zwecke
haben
mehrere
Chemiker
sich
der
Aufgabe
unterzogen,
das
Wasser
der
osnabrückischen
Brunnen
in
drei
Abtheilungen
zu
bringen:
1.
vorzugsweise
gutes
Wasser
(diese
Brunnen
werden
öffendlich
bekannt
zu
machen
sein)
;
2.
besonders
schädliches
Wasser
(diese
Brunnen
wird
man
geradezu
schließen
müssen)
;
3.
Wasser
mit
organischen
Bestandtheilen,
aber
nicht
besonders
schädlich
(diese
Brunnen
wird
man
durch
polizeilichen
Anschlag
als
gesundheitswidrig
zu
bezeichen
haben)
.
Aus
dem
Resultat
der
chemischen
Untersuchung
wird
sich
dann
ergeben,
welche
Maßregeln
etwa
erforderlich
sind,
ob
vielleicht
öfffendliche
Brunnen
angelegt
werden
müssen,
oder
ob
es
sich
empfiehlt,
Wasser
von
außen
in
die
Stadt
einzuführen.
5.
Verkauf
eines
Grundstücks
an
der
Riedenstraße.
Senator
Möllmann
referirt,
daß
hinter
dem
Garten
des
Syndicus
Dyckhoff
ein
von
demselben
gewünschtes
und
der
Stadt
gehöriges,
bisher
für
5
..
12
..
5
..
verpachtetes
Grundstück
liege,
12
.. ..
Ruthen
enthaltend,
welches
Syndicus
Dyckhoff
gern
seinem
Garten
einverleiben
und
in
Gemeinschaft
desselben
mit
einer
Mauer
umziehen
will.
Er
hat
sich
bereit
erklärt,
für
die
..
Ruthe60
..
zu
bezahlen,
und
zu
diesem
Preise
auch
im
öffendlichen
Verkaufstermine
den
Garten
eingesetzt,
worauf
ein
weiters
Gebot
nicht
erfolgte.
Der
Antrag
geht
dahin,
das
Gebot
des
Syndicus
Duckhoff,
welches
zu
4pSt.
berechnet
der
Stadt
eine
jährliche
Zinseinnahme
von
30
..
sichere,
zu
genehmigen.
Der
Antrag
wird
einstimmig
angenommen.
6.
Entwässerung
der
südwestlichen
Seite
der
Stadt.
Bürgermeister
Miquel
trug
vor:
Wenn
gleich
das
Wasser
vom
Johannis-
bis
zum
Hasethor
ein
Gefälle
von
16
Fuß
hat,
so
stecken
doch
infolge
mangelhafter
Einrichtungen
die
Grundstücke
des
oberen
Theiles
im
Sumpfe.
Auf
der
Neustadt
trifft
man
Stellen,
wo
in
2
bis
3
Fuß
Tiefe
Wasser
steht,
und
Keller
unmöglich
sind;
dieser
Ueberstand
ist
aber
eben
so
nachtheilig
für
die
Gesundheit
als
für
die
dortigen
Grundstücke.
Würde
man
glauben,
daß
die
Kanalisirung
dem
Nebel
abhülfe,
so
würde
das
ein
Irrthum
sein;
die
Wirkung
eines
Sieles
kann
höchstens
die
zunächst
anliegenden
Grundstücke,
und
diese
auch
nur
für
eine
kurze
Zeit,
berühren,
nicht
aber
sich
auf
die
weiter
entfernten
erstrecken.
Es
müssen
also
die
Ursachen
des
Uebelsbeseitigt
werden.
Bekanntlich
befindet
sich
ein
hohes
Stau
unter
dem
Hegerthore,
welches
Schuld
hat,
daß
vom
Johannisthor
bis
dorthin
ein
geringes
Gefälle
ist.
Um
daher
die
oberhalb
liegenden
Grundstücke
zu
entwässern,
muß
das
Grundwasser
2
bis
3
Fuß
tiefer
gelegt
werden.
Daß
dies
geschehen
möge,
ist
vom
BürgervorsteherCollegio
schon
vor
Jahren
beantragt,
und
auf
sein
Andringen
das
Stau
vor
dem
Natruperthore
niedergelegt.
Jetzt
ist
die
Sache
aufs
neue
zur
Sprache
gebracht,
vom
Stadtbaumeister
grünlich
untersucht,
und
ein
genauer,
übersichtlicher
Plan
vorgelegt,
über
den
heute
zu
berichten
ist.
Würde
die
Wasserleitung
ganz
bsi
zum
Hasethore
4
bis
5
Fuß
vertieft
werden,
so
getrügen
die
Kosten
wenigstens
8000
Thaler;
man
hat
deshalb
einen
zweiten
Plan
ins
Auge
gefaßt,
nämlich
den,
die
Entwässerung
beim
Martinithor
abzuschließen,
und
das
von
oben
kommende
Wasser
in
das
städtische
Siel
auf
dem
Schloßplatze
zu
leiten,
wodurch
eine
bedeutende
Kostenersparung
gewonnen
würde.
Etwa
entgegenstehende
Bedenken
hat
die
Bau-
Commission
nicht
suchhaltig
gefunden.
Es
ist
freilich
wahr,
daß
bei
diesem
zweiten
Plane
der
ganze
Wasserzug
vom
Martini-
bis
Hasethor
wegfällt,
und
daher
die
städtischen
Bleichen
auf
dieser
Strecke
eingeben;
allein
das
würde
auch
bein
ersten
Plane
nicht
ausbleiben,
und
zudem
ist
die
Einnahme
von
so
geringer
Erheblichkeit,
daß
sie
später
durch
Grasverkauf,
Anlage
von
Gärten
u.
s.
w.
übertroffen
werden
kann.
Ein
Vortheil
würde
dagegen
sein,
daß
das
vom
Schloß
in
den
Kanal
fließende
Wasser
abgespühlt
werden
mird.
Anderseitig
ist
geltend
gemacht,
daß
in
den
zu
entfernenden
Graben
das
Wasserklosetwasser
des
städtischen
Krankenhauses
fließt;
allein
dieses
kann
in
einer
Röhre
in
das
Siel
der
Hegerstraße
geleitet
werden.
Es
ist
überhaupt
sehr
wünschenswerth,
daß
in
die
Städtischen
Siele
so
viel
Wasser,
desto
reiner
die
Siele.
Außerdem
muß
aus
einem
hier
nicht
näher
anzugebenden
Grunde
dahin
gestrebt
werden,
daß
der
Kanal
sein
Wasser
nicht
bloß
aus
der
Hase
allein
erhalte.
Wenn
nun
vom
Johannisthore
eine
Vertiefung
von
4
Fuß,
beim
Martinithor
eine
von
3½
Fuß
stattfindet,
so
werden
die
Kosten
incl.
des
Sieles
vom
Martinithor
bis
zum
Schloßsiel
exel.der
Steinböschung
3500
..,
mit
Steinböschung
1200
..
mehr
kosten.
Wenn
man,
nun
erwägt,
daß
ein
demnächst
zu
veranlassendes
Gutachten
von
landwirtschaftlichen
Sachverständigen
nachweisen
wird,
daß
die
Johannis-
und
Martini-
Laischaft
durch
Melioration
infolge
dieser
Entwässerung
einen
größeren
Vortheil
als
3500
..
erzielen
werden,
und
wenn
man
ferner
die
Gesundheit
der
ganzen
Bevölkerung
berücksichtigt;
so
kann
die
Ansicht
der
Bau-
Commission
nicht
zu
eng
gefunden
werden.
Um
die
Sache
zu
erleichtern,
beantragt
der
Magistrat,
daß
die
Stadt
einen
Theil
der
Kosten
übernehme,
und
zwar
pro
maximo
1/
3,
und
die
Ausführung
durch
den
Stadtbaumeister
beschaffen
lasse;
Die
übrigen
2/
3
müssen
von
den
Laischaften
aufgebracht
werden.
Der
Bürgermeister
bemerkt
hierbei,
er
habe
die
Verhandlung
absichtlich
in
die
öffendliche
Sitzung
verlegt,
damit
der
Stand
der
Sache
bekannt
und
der
Betheiligten
klar
gemacht
werd,
welche
Opfer
sie
zu
erbringen
haben.
Er
sehe
das
Verhältniß
so
an,
daß
er
die
Laischaften
als
melioirende
Grundbesitzer,
die
Betheiligung
der
Stadt
als
intervenirende
Beihülfe
betrachte.
Bürgervorst.
Tiencken
erwidert
als
Buchhalter
der
Martinianer-
Laischaft,
daß
sich
vor
der
Einsicht
des
einzuholenden
Gutachtens
nicht
absehen
lasse,
ob
die
LAischaft
zur
Zahlung
eines
so
hohen
Betrages
bewogen
werden
könne.
Syndicus
Detering
findet
nicht
den
Beitrag
der
Laischaften
hoch,
sondern
im
Gegentheil
den
der
Stadt,
und
glaubt,
die
Laischaften
würden,
wenn
sie
ihren
wahren
Vortheil
bedächten,
wohl
etwas
mehr
als
die
geforderten
2/
3
beitragen
können.
Bürgervorst.
Flohr
fragt,
ob
nicht
die
Klosterkammer
herbeigezogen
werden
könne,
worauf
der
Bürgermeister
antwortet,
daß
dieselbe
allerdings
dabei
betheiligt
sei,
wie
nicht
minder
das
Schloß,
und
daß
es
den
Laischaften
unbenommen
bleibe,
den
Versuch
zur
Heranziehung
dieser
Betheiligten
zu
machen.
Senator
Esche
berichtet,
daß
die
Johannis-
Laischaft
schon
vor
20
Jahren
viel
für
die
Entwässerung
gethan,
damals
aber
mit
dem
hindernd
in
den
Weg
tretenden
Magistrat
zu
kämpfen
gehabt
habe,
theils
der
Bleichen
wegen,
theils
der
Schleifmühle
halben.
Dennoch
seinen
viele
Grundstücke
vor
dem
Johannisthore,
freilich
nicht
der
Laischaft
angehörige,
in
höchst
traurigem
Zustande
und
der
Entwässerung
höchst
bedürftig.
Bürgervorst.
Hugo
und
Sen.
Dreinhöfer
befürworten
den
Antrag,
daß
die
Stadt
1/
3
oder
etwas
mehr
bezahle,
damit
diese
nützliche
Sache
zu
Stande
komme;
letzterer
rühmt
die
Laischaften
wegen
ihres
oft
bewiesenen
Patriotismus,
und
hofft,
daß
sie
es
auch
jetz
am
demselben
nicht
fehlen
lassen.
Bürgervorst.
Brickwedde
wünscht
Aussetzung
des
Beschlusses
bis
zur
nächsten
Sitzung,
da
er
wegen
der
Grundstücke
unterhalb
des
Martini-
und
Hegerthors
juristische
Bedenken
hat.
Der
Bürgermeister
erkennt
an,
daß
solche
Bedenken
eristiren;
er
hat
sie
aber
geprüft
und
nicht
als
wesendliches
Hinderniß
befunden.
Bürgervorst.
Pagenstecher
dagegen
wünscht
sofortigen
Beschluß,
um
das
Werk
zu
befördern.
Bürgermstr.
Miquel
ist
der
selben
Ansicht,
und
hegt
den
stillen
Wunsch,
daß
die
Sache
noch
in
diesem
Jahre
zu
Stande
komme,
was
wünschenswerth
sei,
da
es
manchen
Leuten
an
Arbeit
fehle.
Tiecken
macht
noch
einen
Versuch,
die
Stadt
zu
höhrer
Leistung
als
1/
3
zu
bewegen,
worauf
aber
Synd.
Detering
erwidert,
die
Bürgerschaft
sei
mit
Wegeumlagen
erheblich
genug
belastet,
und
es
sei
daher
nicht
angemessen,
mit
Ausgaben
der
Stadt
gar
zu
liberal
zu
sein.
Menz
fragt,
ob
nicht
durch
Wegschaffung
des
Hegerstaues
dasselbe
erreicht
werden
könne,
was
man
durch
das
neue
Project
bezwecke,
worauf
der
Bürgerm.
antwortet,
die
Wegschaffung
des
Hegerstaues
nütze
nichts,
und
würde
1900
..
kosten.
Es
wird
darauf
zweimal
abgestimmt,
durch
die
erste
Abstimmung
die
sofortige
Erledigung
beschlossen,
durch
die
zweite
der
Antrag
des
Bürgermeisters
angenommen,
daß
die
Stadt
höchstens
1/
3
der
3500
..
zahlen
will,
daß
aber
aus
dem
Unternehmen
überhabt
nur
dann
etwas
werden
soll,
wenn
die
Betheiligten
die
übrigen
2/
3
tragen.