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1.
Erscheinungsdatum:
23.02.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Uni Osnabrück lobt Praxis des Kirchenasyls
Studie der Universität bewertet Kirchenasyl positiv
Zwischenüberschrift:
"Schutz vor staatlichen Fehlentscheidungen" – Forscher widersprechen Innenminister de Maizière
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Kirchenasyl
ist
nicht
verfassungsrechtlich
problematisch,
sondern
stellt
vielmehr
ein
Korrektiv
staatlicher
Abschiebe-
Entscheidungen
dar.
Zu
diesem
Ergebnis
kommt
das
an
der
Universität
Osnabrück
angesiedelte
Forschungsprojekt
"
Proteste
gegen
Abschiebungen
in
Deutschland,
Österreich
und
der
Schweiz
(1993–2013)
".
Im
vorvergangenen
Jahr
seien
95
Prozent
der
Flüchtlinge,
die
bundesweit
Kirchenasyl
erhalten
hatten,
nach
einer
erneuten
Überprüfung
ihrer
Fälle
doch
nicht
wie
geplant
abgeschoben
worden,
argumentieren
die
Forscher.
Vor
diesem
Hintergrund
erscheine
der
umstrittene
Standpunkt
von
Thomas
de
Maizière
(CDU)
"
wenig
plausibel"
.
Der
Bundesinnenminister
hatte
die
Kirchen
Anfang
Februar
dafür
kritisiert,
sich
eigenmächtig
über
bestehende
Gesetze
hinwegzusetzen.
Osnabrück.
Kirchenasyl
schützt
vor
staatlichen
Abschiebe-
Fehlentscheidungen.
Das
haben
nach
Angaben
der
Universität
Osnabrück
Forscher
herausgefunden.
Sie
treten
damit
der
Auffassung
von
Bundesinnenminister
Thomas
de
Maizière
entgegen,
Asylbewerber
würden
zu
Unrecht
Zuflucht
in
Gotteshäusern
finden.
Beim
Kirchenasyl
nehmen
Gemeinden
oder
Ordensgemeinschaften
von
Abschiebung
bedrohte
Menschen
auf.
2014
haben
sich
die
Fälle
wegen
steigender
Flüchtlingszahlen
im
Vergleich
zum
Vorjahr
beinahe
verdreifacht.
Die
ökumenische
Bundesarbeitsgemeinschaft
Asyl
in
der
Kirche
(BAG)
zählt
gegenwärtig
gut
200
in
Deutschland.
Wissenschaftlich
untersucht
wird
diese
Form
des
zivilen
Ungehorsams
im
Forschungsprojekt
"
Proteste
gegen
Abschiebungen
in
Deutschland,
Österreich
und
der
Schweiz
(1993–2013)
",
das
an
der
Universität
Osnabrück
angesiedelt
ist.
Ein
aktuelles
Ergebnis
lautet:
2013
wurde
in
95
Prozent
der
Kirchenasyle
eine
geplante
Abschiebung
nach
erneuter
Überprüfung
der
Fälle
ausgesetzt.
Von
den
203
Fällen
im
Jahr
2014
waren
169
sogenannte
Dublinfälle,
bei
denen
Deutschland
sich
für
nicht
zuständig
erklärte.
Die
Leiterin
des
deutschen
Forschungsteams,
Prof.
Dr.
Helen
Schwenken
vom
Institut
für
Migrationsforschung
und
Interkulturelle
Studien
(Imis)
,
interpretiert
die
Daten
laut
einer
Uni-
Pressemitteilung
so:
"
Dass
fast
alle
Kirchenasyle
für
die
Betroffenen
positiv
endeten,
zeigt,
dass
auf
diese
Weise
staatliche
Fehlentscheidungen,
die
die
Grundrechte
der
Betroffenen
verletzt
hätten,
vermieden
werden
konnten.
Somit
ist
nicht
das
Kirchenasyl
verfassungsrechtlich
problematisch,
vielmehr
stellt
es
ein
Korrektiv
zu
staatlichen
Abschiebe-
Entscheidungen
dar."
Wenig
plausibel
erscheine
mit
Blick
auf
die
Zahlen
also
der
Standpunkt
des
Bundesinnenministers
Thomas
de
Maizière
(CDU)
.
Dieser
hatte
kürzlich
erklärt,
er
lehne
das
Kirchenasyl
"
prinzipiell
und
fundamental"
ab.
Es
gehe
nicht,
dass
sich
die
Kirchen
eigenmächtig
über
bestehende
Gesetze
hinwegsetzten.
Dabei
verglich
er
Kirchenasyl
sogar
mit
der
Scharia
–
im
heutigen
Sprachgebrauch
Begriff
für
islamisches
Recht
–
und
zog
damit
die
Kritik
von
Katholiken,
Protestanten
und
eigener
Partei
auf
sich.
Vor
ihm
hatte
im
Dezember
bereits
der
Unionsfraktionsvorsitzende
im
Bundestag,
Volker
Kauder,
die
Praxis
des
Kirchenasyls
als
"
problematisch"
bezeichnet.
In
Osnabrück
sind
zwei
Fälle
von
Kirchenasyl
in
besonderer
Erinnerung
geblieben.
Der
eine
endete
glücklich,
der
andere
nicht.
Zunächst
die
gute
Geschichte:
Von
Oktober
1999
bis
Januar
2000
bewahrte
die
Heilig-
Geist-
Gemeinde
einen
40-
jährigen,
alleinerziehenden
Kurden
vor
der
Abschiebehaft.
Während
des
Kirchenasyls
gelang
es
dem
Anwalt
des
Mannes,
eine
Aufenthaltsgestattung
zu
erwirken.
Eine
unfreiwillige
Rückkehr
in
die
Türkei,
wo
er
politisch
verfolgt
wurde,
blieb
ihm
erspart.
Anders
der
Ausgang
eines
Falls,
der
sich
drei
Jahre
zuvor
ereignet
hatte.
Von
November
1996
bis
Februar
1997
fand
eine
siebenköpfige
kurdische
Familie
Unterschlupf
bei
der
Evangelischen
Studierendengemeinde:
ein
Mann,
seine
hochschwangere
Frau
sowie
ihre
fünf
Kinder
zwischen
4
und
13
Jahren.
Umsorgt
von
einem
ökumenischen
Helferkreis,
beschützte
die
ESG
sie
drei
Monate
lang
in
ihren
damaligen
Räumen
an
der
Bramscher
Straße.
Danach
fasste
die
Familie
Fuß
in
Belm.
Doch
das
Glück
war
von
kurzer
Dauer:
Im
Juni
schob
der
Landkreis
sie
urplötzlich
in
die
Türkei
ab.
Autor:
sst