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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Uni Osnabrück lobt Praxis des Kirchenasyls
 
Studie der Universität bewertet Kirchenasyl positiv
Zwischenüberschrift:
"Schutz vor staatlichen Fehlentscheidungen" – Forscher widersprechen Innenminister de Maizière
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Kirchenasyl ist nicht verfassungsrechtlich problematisch, sondern stellt vielmehr ein Korrektiv staatlicher Abschiebe-Entscheidungen dar. Zu diesem Ergebnis kommt das an der Universität Osnabrück angesiedelte Forschungsprojekt " Proteste gegen Abschiebungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (1993–2013)". Im vorvergangenen Jahr seien 95 Prozent der Flüchtlinge, die bundesweit Kirchenasyl erhalten hatten, nach einer erneuten Überprüfung ihrer Fälle doch nicht wie geplant abgeschoben worden, argumentieren die Forscher. Vor diesem Hintergrund erscheine der umstrittene Standpunkt von Thomas de Maizière (CDU) " wenig plausibel". Der Bundesinnenminister hatte die Kirchen Anfang Februar dafür kritisiert, sich eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegzusetzen.

Osnabrück. Kirchenasyl schützt vor staatlichen Abschiebe-Fehlentscheidungen. Das haben nach Angaben der Universität Osnabrück Forscher herausgefunden. Sie treten damit der Auffassung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière entgegen, Asylbewerber würden zu Unrecht Zuflucht in Gotteshäusern finden.
Beim Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften von Abschiebung bedrohte Menschen auf. 2014 haben sich die Fälle wegen steigender Flüchtlingszahlen im Vergleich zum Vorjahr beinahe verdreifacht. Die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) zählt gegenwärtig gut 200 in Deutschland.
Wissenschaftlich untersucht wird diese Form des zivilen Ungehorsams im Forschungsprojekt " Proteste gegen Abschiebungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz (1993–2013)", das an der Universität Osnabrück angesiedelt ist. Ein aktuelles Ergebnis lautet: 2013 wurde in 95 Prozent der Kirchenasyle eine geplante Abschiebung nach erneuter Überprüfung der Fälle ausgesetzt. Von den 203 Fällen im Jahr 2014 waren 169 sogenannte Dublinfälle, bei denen Deutschland sich für nicht zuständig erklärte.
Die Leiterin des deutschen Forschungsteams, Prof. Dr. Helen Schwenken vom Institut für Migrationsforschung und Interkulturelle Studien (Imis), interpretiert die Daten laut einer Uni-Pressemitteilung so: " Dass fast alle Kirchenasyle für die Betroffenen positiv endeten, zeigt, dass auf diese Weise staatliche Fehlentscheidungen, die die Grundrechte der Betroffenen verletzt hätten, vermieden werden konnten. Somit ist nicht das Kirchenasyl verfassungsrechtlich problematisch, vielmehr stellt es ein Korrektiv zu staatlichen Abschiebe-Entscheidungen dar."
Wenig plausibel erscheine mit Blick auf die Zahlen also der Standpunkt des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU). Dieser hatte kürzlich erklärt, er lehne das Kirchenasyl " prinzipiell und fundamental" ab. Es gehe nicht, dass sich die Kirchen eigenmächtig über bestehende Gesetze hinwegsetzten. Dabei verglich er Kirchenasyl sogar mit der Scharia im heutigen Sprachgebrauch Begriff für islamisches Recht und zog damit die Kritik von Katholiken, Protestanten und eigener Partei auf sich. Vor ihm hatte im Dezember bereits der Unionsfraktionsvorsitzende im Bundestag, Volker Kauder, die Praxis des Kirchenasyls als " problematisch" bezeichnet.
In Osnabrück sind zwei Fälle von Kirchenasyl in besonderer Erinnerung geblieben. Der eine endete glücklich, der andere nicht. Zunächst die gute Geschichte: Von Oktober 1999 bis Januar 2000 bewahrte die Heilig-Geist-Gemeinde einen 40-jährigen, alleinerziehenden Kurden vor der Abschiebehaft. Während des Kirchenasyls gelang es dem Anwalt des Mannes, eine Aufenthaltsgestattung zu erwirken. Eine unfreiwillige Rückkehr in die Türkei, wo er politisch verfolgt wurde, blieb ihm erspart.
Anders der Ausgang eines Falls, der sich drei Jahre zuvor ereignet hatte. Von November 1996 bis Februar 1997 fand eine siebenköpfige kurdische Familie Unterschlupf bei der Evangelischen Studierendengemeinde: ein Mann, seine hochschwangere Frau sowie ihre fünf Kinder zwischen 4 und 13 Jahren. Umsorgt von einem ökumenischen Helferkreis, beschützte die ESG sie drei Monate lang in ihren damaligen Räumen an der Bramscher Straße. Danach fasste die Familie Fuß in Belm. Doch das Glück war von kurzer Dauer: Im Juni schob der Landkreis sie urplötzlich in die Türkei ab.
Autor:
sst


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