User Online: 1 | Timeout: 09:41Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Dieses Haus soll ein Einzelfall bleiben
Zwischenüberschrift:
Stadt will Gebäudehöhen am Westerberg künftig begrenzen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Auf dem Westerberg werden gelegentlich ältere Wohnhäuser abgerissen und durch großvolumige Neubauten ersetzt. Ein Beispiel am Richard-Strauss-Weg hat die Politik alarmiert. Um zu verhindern, dass die Bauvorschriften noch einmal so trickreich ausgeschöpft werden, plant die Stadt jetzt strengere Festsetzungen.

Mit einer Änderung des Bebauungsplans 154 (1) Westerberg, West will der Fachbereich Städtebau die Gebäudehöhen künftig begrenzen, um die Blickbeziehung vom Kammweg nach Süden zu erhalten. Betroffen ist allerdings nicht der gesamte Westerberg, sondern lediglich die nördliche Häuserzeile am Richard-Strauss-Weg. Vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gab es grünes Licht für den Aufstellungsbeschluss einstimmig. Demnächst wird der Entwurf in die Bürgerbeteiligung gehen.

Formal eingeschossig

Der Auslöser für die Neufassung, der inzwischen fertiggestellte Neubau am Richard-Strauss-Weg, wurde im vergangenen Jahr vom Bauamt genehmigt. Die Stadt habe keine Spielräume, ein solches Projekt abzulehnen, hatte Stadtbaurat Frank Otte Ende Januar vor dem Ausschuss erklärt. Obwohl drei Geschosse deutlich zu erkennen sind, gilt der Baukörper nach den gesetzlichen Berechnungsmodalitäten als eingeschossig: Die untere Ebene wurde in den Hang hineingebaut und zählt deshalb nicht mit. Das Obergeschoss gilt ebenfalls nicht als Vollgeschoss, weil es nur zwei Drittel der Grundfläche einnimmt.

Nach der Definition der amtlichen Stadtplaner geht der Bau am Richard-Strauss-Weg als " Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung" durch. Allerdings ist die Einliegerwohnung nach Auskunft des Bauherrn 150 Quadratmeter groß, mit Doppelgarage und Gartenanteil. Doch an solchen Details nehmen die Bauvorschriften keinen Anstoß.

Nachbarn und Spaziergänger hatten kritisiert, dass der Neubau wegen seiner Dimensionen den Blick vom Edinghäuser Weg zum Teutoburger Weg versperren würde. Vor allem, weil das Beispiel Schule machen könnte. In der Vorlage für den Ausschuss heißt es wörtlich: " Da im Bereich des Westerberges in den vergangenen Jahren mehrfach Häuser abgerissen worden sind, um Platz für repräsentative Neubauten zu schaffen, die meist deutlich größer ausfallen als ihre Vorgängerbauten, ist zu befürchten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird und zukünftige Gebäudehöhen negative Auswirkungen auf das Siedlungsbild haben könnten."

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans behält sich die Stadt vor, Veränderungssperren zu erlassen oder Baugesuche zurückzustellen.
Bildtext:
Nach dem Baugesetz eingeschossig: Dieses Wohnhaus am Richard-Strauss-Weg nimmt die Stadt zum Anlass, die Bauvorschriften zu verschärfen.
Foto:
Elvira Parton
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


Anfang der Liste Ende der Liste