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1.
Erscheinungsdatum:
18.02.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Sedanstraße: Rat bringt Grundstücksverkauf an Start
Zwischenüberschrift:
Bewerbungsmatrix soll für Chancengleichheit sorgen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Gezöffel
um
den
Verkauf
eines
etwa
2800
Quadratmeter
großen
Grundstücks
an
der
Sedanstraße
zwecks
Bebauung
mit
einem
Studentenwohnheim
scheint
beigelegt
–
zumindest
vorerst.
Der
Rat
beschloss
in
seiner
jüngsten
Sitzung
einstimmig,
die
Parzelle
mittels
öffentlicher
Ausschreibung
an
den
Käufer
zu
bringen.
Zur
Vorgeschichte:
Ende
letzten
Jahres
war
die
Zählgemeinschaft
aus
SPD
und
Grünen
im
Rat
munter
vorgeprescht
und
hatte
eine
Beschlussvorlage
präsentiert,
die
den
Verkauf
ohne
Ausschreibung
an
das
Studentenwerk
Osnabrück
zu
einem
Preis
von
120
Euro
pro
Quadratmeter
vorsah.
Das
rot-
grüne
Verkaufsduett
wurde
allerdings
jäh
dadurch
unterbrochen,
dass
sowohl
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
als
auch
die
CDU
die
von
der
Zählgemeinschaft
vorgeschlagene
Vorgehensweise
für
juristisch
nicht
machbar
hielten.
Dabei
war
seinerzeit
schon
deutlich
geworden,
dass
alle
Beteiligten
in
der
Sache
eigentlich
einig
waren:
an
besagter
Stelle
ein
Studentenwohnheim
entstehen
zu
lassen,
das
bestimmte
Vorgaben
zu
erfüllen
hat.
Allein
die
unterschiedliche
Interpretation
der
kommunalen
Vergaberichtlinien
bremste
den
Verkauf
vehement
aus.
Das
Problem
scheint
durch
eine
Vorlage
der
Verwaltung
bzw.
deren
durch
die
Zählgemeinschaft
abgeänderte
Form
aus
der
Welt
geschafft.
Demnach
sollen
die
Vertreter
der
Stadt
im
Aufsichtsrat
der
Eigentümerin
des
Grundstücks,
der
Osnabrücker
Beteiligungsgesellschaft
(OBG)
,
angewiesen
werden,
dem
Verkauf
der
Fläche
unter
anderem
aufgrund
einer
Bewertungsmatrix
„
sowie
den
weiteren
im
Beschluss
benannten
Bedingungen
zuzustimmen″.
Die
Matrix
schließt
vier
Kriterien
mit
unterschiedlichen
Gewichtungen
ein:
Kaufpreis
40
Prozent,
Erfahrung
im
Betrieb
von
Wohnheimen
25,
Höhe
der
Miete
20
und
die
Architektur
des
Gebäudes
15
Prozent.
Analog
zum
öffentlich
geförderten
Wohnungsbau
soll
die
Höchstmiete
auf
sieben
Euro
je
Quadratmeter
Wohnfläche
pro
Monat
begrenzt
werden.
Zudem
soll
die
Zweckbindung
der
Nutzung
als
Studentenwohnheim
auf
30
Jahre
festgelegt
werden.
Sanktionen
sollen
für
die
Einhaltung
der
Zweckbindung
und
der
übrigen
Ausschreibungskonditionen
sorgen.
Außerdem
soll
ein
Rückkaufsrecht
zum
Verkaufspreis
festgeschrieben
werden.
Das
Haus
soll
60
Wohneinheiten
haben
und
im
Passivhausstandard
errichtet
werden,
was
wiederum
innerhalb
eines
Jahres
nach
dem
Verkauf
passieren
soll.
Diese
Vorgaben
fanden
quer
durch
den
Rat
Zustimmung,
was
sich
in
einem
einstimmigen
Abstimmungsergebnis
niederschlug.
Bildtext:
Wo
jetzt
noch
Brachland
liegt,
kann
schon
bald
ein
Studentenwohnheim
stehen.
Foto:
Michael
Gründe
Autor:
dk