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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Sedanstraße: Rat bringt Grundstücksverkauf an Start
Zwischenüberschrift:
Bewerbungsmatrix soll für Chancengleichheit sorgen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Das Gezöffel um den Verkauf eines etwa 2800 Quadratmeter großen Grundstücks an der Sedanstraße zwecks Bebauung mit einem Studentenwohnheim scheint beigelegt zumindest vorerst. Der Rat beschloss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig, die Parzelle mittels öffentlicher Ausschreibung an den Käufer zu bringen.
Zur Vorgeschichte: Ende letzten Jahres war die Zählgemeinschaft aus SPD und Grünen im Rat munter vorgeprescht und hatte eine Beschlussvorlage präsentiert, die den Verkauf ohne Ausschreibung an das Studentenwerk Osnabrück zu einem Preis von 120 Euro pro Quadratmeter vorsah. Das rot-grüne Verkaufsduett wurde allerdings jäh dadurch unterbrochen, dass sowohl Oberbürgermeister Wolfgang Griesert als auch die CDU die von der Zählgemeinschaft vorgeschlagene Vorgehensweise für juristisch nicht machbar hielten.
Dabei war seinerzeit schon deutlich geworden, dass alle Beteiligten in der Sache eigentlich einig waren: an besagter Stelle ein Studentenwohnheim entstehen zu lassen, das bestimmte Vorgaben zu erfüllen hat. Allein die unterschiedliche Interpretation der kommunalen Vergaberichtlinien bremste den Verkauf vehement aus.
Das Problem scheint durch eine Vorlage der Verwaltung bzw. deren durch die Zählgemeinschaft abgeänderte Form aus der Welt geschafft. Demnach sollen die Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Eigentümerin des Grundstücks, der Osnabrücker Beteiligungsgesellschaft (OBG), angewiesen werden, dem Verkauf der Fläche unter anderem aufgrund einer Bewertungsmatrix sowie den weiteren im Beschluss benannten Bedingungen zuzustimmen″.
Die Matrix schließt vier Kriterien mit unterschiedlichen Gewichtungen ein: Kaufpreis 40 Prozent, Erfahrung im Betrieb von Wohnheimen 25, Höhe der Miete 20 und die Architektur des Gebäudes 15 Prozent. Analog zum öffentlich geförderten Wohnungsbau soll die Höchstmiete auf sieben Euro je Quadratmeter Wohnfläche pro Monat begrenzt werden. Zudem soll die Zweckbindung der Nutzung als Studentenwohnheim auf 30 Jahre festgelegt werden. Sanktionen sollen für die Einhaltung der Zweckbindung und der übrigen Ausschreibungskonditionen sorgen. Außerdem soll ein Rückkaufsrecht zum Verkaufspreis festgeschrieben werden. Das Haus soll 60 Wohneinheiten haben und im Passivhausstandard errichtet werden, was wiederum innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf passieren soll. Diese Vorgaben fanden quer durch den Rat Zustimmung, was sich in einem einstimmigen Abstimmungsergebnis niederschlug.
Bildtext:
Wo jetzt noch Brachland liegt, kann schon bald ein Studentenwohnheim stehen.
Foto:
Michael Gründe
Autor:
dk


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