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1.
Erscheinungsdatum:
24.09.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Bund schiebt Mietwucher Riegel vor
Mieten für Neubauten nach oben offen
Zwischenüberschrift:
Koalition beschließt Preisbremse
Bundesregierung formuliert Ausnahmen von Preisbremse – Fragen und Antworten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nach
langem
Streit
hat
sich
Schwarz-
Rot
auf
einen
Kompromiss
zum
Schutz
vor
Mietwucher
geeinigt.
Demnach
dürfen
Vermieter
bei
Neuvermietungen
in
begehrten
Gegenden
künftig
höchstens
zehn
Prozent
mehr
als
die
ortsübliche
Vergleichsmiete
verlangen.
Der
Mieterbund
begrüßt
das,
kritisiert
jedoch
die
Ausnahmen.
Monatelang
wurde
gestritten
und
gefeilt,
jetzt
konnte
Justizminister
Heiko
Maas
(SPD)
den
Kompromiss
zur
umstrittenen
Mietpreisbremse
vorlegen.
Der
am
Dienstag
von
den
Spitzen
der
schwarz-
roten
Koalition
abgesegnete
Vorschlag
soll
Mieter
vor
überzogenen
Forderungen
schützen.
Wer
künftig
in
begehrten
Wohngegenden
eine
Wohnung
neu
bezieht,
dessen
Mietzins
darf
demnach
nicht
mehr
als
zehn
Prozent
über
dem
ortsüblichen
Niveau
liegen.
Laut
Mieterbund
könnte
diese
Regelung
Jahr
für
Jahr
eine
halbe
Million
Mieter
schützen.
In
einem
Gespräch
mit
unserer
Zeitung
sagte
Lukas
Siebenkotten,
Bundes
direktor
Deutscher
Mieterbund
(DMB)
: "
Jährlich
werden
etwa
500
000
Mieter
von
der
Mietpreisbremse
profitieren
können."
Diese
Zahl
kann
bisher
nur
geschätzt
werden.
Der
Grund:
Die
Mietpreisbremse
gilt
nur
in
Gebieten
mit
erhöhtem
Wohnungsbedarf,
diese
müssen
aber
erst
von
den
Bundesländern
ausgewiesen
werden.
"
Vor
allem
Großstädte,
Ballungsgebiete
und
Universitätsstädte
werden
hierunter
fallen"
,
schätzte
Siebenkotten
ein.
"
Von
den
gut
21
Millionen
Mietwohnungen
in
Deutschland
liegen
nach
unserer
Einschätzung
etwa
fünf
Millionen
in
diesen
Gebieten"
,
führte
er
aus.
Lege
man
eine
"
Umzugsquote
von
circa
zehn
Prozent"
zugrunde,
ergebe
das
die
genannten
500
000.
Dass
für
Mieten
im
Wohnungsneubau
Ausnahmen
gelten,
stößt
beim
DMB
auf
wenig
Verständnis.
Zudem
werde
dies
"
eine
eher
geringe
praktische
Bedeutung"
haben,
kritisiert
Siebenkotten:
"
Von
den
schätzungsweise
90
000
neu
gebauten
Mietwohnungen
pro
Jahr
dürften
etwa
30
000
in
Gebieten
mit
erhöhtem
Wohnbedarf
liegen"
,
rechnete
er
vor.
"
Da
aber
die
Mietpreisbremse
bei
der
Erstvermietung
von
Neubauwohnungen
nie
gelten
sollte,
bezieht
sich
der
jetzt
gefundene
Kompromiss
nur
auf
die
Zweit-
oder
Drittvermietung
dieser
30
000
Wohnungen"
,
sagte
Siebenkotten.
Diese
Voraussetzungen
würden
vermutlich
bei
"
weniger
als
2000
bis
3000
Wohnungen
pro
Jahr"
erfüllt
sein.
Auch
umfassend
modernisierte
Wohnungen
fallen
nicht
unter
die
Preisbremse.
Dafür
soll
bei
den
Maklergebühren
bald
das
Verursacherprinzip
greifen:
"
Wer
bestellt,
der
bezahlt
–
wie
überall
sonst
auch"
,
so
Maas.
Die
Mietpreisbremse
soll
2015
in
Kraft
treten.
Der
Bundestag
muss
die
Regelungen
noch
beschließen.
Kommentar
Kompromiss
mit
Tücken
Sollte
der
Mieterbund
richtigliegen,
werden
dank
des
Kompromisses
zur
Mietpreisbremse
jährlich
eine
halbe
Million
Mieter
vor
Wuchermieten
geschützt.
Das
sind
gute
Nachrichten,
vor
allem
für
diejenigen,
die
auf
günstigen
Wohnraum
angewiesen
sind,
etwa
Studenten.
Auch
dass
derjenige
den
Makler
zahlt,
der
ihn
beauftragt
hat,
ist
überfällig.
Bisher
übernimmt
die
Provision
–
schnell
werden
Hunderte
Euro
fällig
–
fast
immer
der
Mieter.
Oft
mit
Wut
im
Bauch:
Warum
soll
er
für
eine
Leistung
aufkommen,
die
er
nicht
in
Auftrag
gegeben
hat?
Richtig
ärgerlich
wird
es,
wenn
die
"
Leistung"
darin
besteht,
die
Tür
zur
Besichtigung
zu
öffnen
und
ein,
zwei
E-
Mails
zu
verschicken.
Das
hat
nun
ein
Ende,
künftig
müssen
Makler
Qualität
beweisen:
Nur
wer
sich
wirklich
als
gute
Schaltstelle
zwischen
Mieter
und
Vermieter
erweist,
bekommt
Folgeaufträge.
Schwarze
Schafe
nicht.
Etwas
aber
fehlt
im
Kompromiss
von
Justizminister
Heiko
Maas
(SPD)
:
eine
Begrenzung
der
Miete
auch
nach
aufwendigen
Sanierungen.
Denn
oft
werden
so
unliebsame,
ärmere
Mieter
gegen
zahlungskräftige
getauscht,
Stichwort
Gentrifizierung.
Doch
um
dieses
unappetitliche
Thema
anzugehen,
war
der
Widerstand
aus
Unionsreihen
wohl
zu
groß.
Dass
der
Grüne
Hans-
Christian
Ströbele
die
Reform
als
"
Reförmchen"
abtut,
ist
unfair.
Tatsächlich
wird
der
Kompromiss
seinem
Ruf
gerecht:
In
Teilen
ist
er
gut,
in
anderen
leider
schlecht.
Berlin.
Mieterhöhungen
von
20
oder
30
Prozent
sind
in
Szenevierteln
von
Metropolen
wie
zum
Beispiel
Hamburg,
München
oder
Berlin
keine
Seltenheit.
Ein
neues
Gesetz
soll
die
Wucherpreise
bei
Wiedervermietungen
nun
stoppen.
Ein
Überblick
über
die
geplanten
Neuregelungen:
Gilt
die
Mietbremse
flächendeckend
in
der
ganzen
Bundesrepublik
Deutschland?
Sie
gilt
lediglich
für
Gegenden
mit
"
angespanntem
Wohnungsmarkt"
,
wie
es
im
Gesetzentwurf
heißt.
Welche
Gebiete
das
im
Einzelnen
sind,
legen
die
Bundesländer
fest.
Infrage
kommen
in
diesem
Zusammenhang
vor
allem
Ballungszentren
oder
Universitätsstädte.
Die
Mieterhöhungen
bei
Wiedervermietungen
lagen
nach
Informationen
des
Bundesjustizministeriums
zuletzt
bei
25
Prozent
sowohl
in
Hamburg
als
auch
in
München
und
bei
19
Prozent
in
der
Hauptstadt
Berlin.
Aber
auch
in
kleineren
Universitätsstädten
wie
beispielsweise
Regensburg
mit
33
Prozent
und
Freiburg
mit
32
Prozent
gab
es
drastische
Mieterhöhungen.
Wie
hoch
darf
die
Miete
in
diesen
Gebieten
künftig
bei
Mieterwechseln
steigen?
Sie
darf
höchstens
zehn
Prozent
über
der
ortsüblichen
Miete
liegen.
Das
gilt
allerdings
nicht
für
Neubauten
oder
umfassend
modernisierte
Wohnungen.
Für
diese
gibt
es
weiterhin
keine
Beschränkungen.
Warum
werden
diese
Ausnahmen
von
der
künftigen
Regel
gemacht?
Damit
der
Wohnungsbau
nicht
beeinträchtigt
wird.
Das
ist
auch
ein
Zugeständnis
an
die
Immobilienwirtschaft,
die
befürchtet
hat,
dass
die
Mietpreisbremse
auch
zur
Investitionsbremse
werden
könnte.
Wie
wird
die
ortsübliche
Miete
bestimmt?
Für
die
meisten
Großstädte
gelten
Mietspiegel,
die
nach
wissenschaftlichen
Kriterien
erarbeitet
werden.
In
Orten
ohne
Mietspiegel
können
Datenbanken
von
Vermieter-
und
Mieterverbänden
zur
Berechnung
herangezogen
werden.
Wie
umfassend
muss
eine
Modernisierung
ausfallen,
damit
eine
Wohnung
von
der
Mietpreisbremse
ausgenommen
wird?
Als
Faustregel
gilt
hierbei:
Die
Investitionen
müssen
etwa
ein
Drittel
der
Kosten
für
eine
vergleichbare
Neubauwohnung
erreichen.
Was
geschieht
in
Zukunft
mit
Mieten,
die
jetzt
schon
mehr
als
zehn
Prozent
über
der
ortsüblichen
Miete
liegen?
Sie
bleiben
bestehen.
Die
Miete
muss
auch
bei
einer
Neuvermietung
nicht
gesenkt
werden.
Sie
darf
aber
auf
der
anderen
Seite
auch
nicht
weiter
erhöht
werden.
Gilt
die
Neuregelung
unbefristet?
Nein.
Die
Mietbremse
gilt
in
den
festgelegten
Gebieten
höchstens
fünf
Jahre.
Die
nächste
Bundesregierung
muss
überprüfen,
welche
Wirkung
die
Reform
der
Großen
Koalition
hatte
und
ob
sie
verlängert
werden
soll.
Wie
können
sich
Mieter
wehren,
wenn
der
Vermieter
zu
viel
verlangt?
Es
ist
zunächst
Sache
des
Mieters,
einen
solchen
Anspruch
geltend
zu
machen.
Er
kann
dann
die
Miete
rügen
und
von
diesem
Zeitpunkt
an
nur
noch
den
zulässigen
Betrag
zahlen.
Das
kritisiert
der
Deutsche
Mieterbund:
"
Das
ist
eine
Einladung
an
Vermieter,
es
zunächst
einmal
mit
überhöhten
Mieten
zu
versuchen"
,
warnt
Verbandsdirektor
Lukas
Siebenkotten.
"
Deshalb
müssen
Mieter
auch
die
seit
Vertragsabschluss
bis
zur
Rüge
zu
viel
gezahlten
Mieten
zurückfordern
können"
,
fügte
Siebenkotten
hinzu.
Sind
weitere
Verbesserungen
für
die
Mieter
geplant?
Ja.
Maklergebühren
sollen
künftig
von
demjenigen
bezahlt
werden,
der
den
Makler
beauftragt.
Das
sind
in
der
Regel
die
Vermieter.
Bisher
mussten
meistens
die
Mieter
zahlen.
Für
Wohnungskäufe
gilt
diese
Neuregelung
allerdings
nicht.
Im
Justizministerium
wird
das
damit
begründet,
dass
mit
der
Mietpreisbremse
in
erster
Linie
Normal-
und
Geringverdiener
entlastet
werden
sollen.
Ab
wann
gelten
die
Neuregelungen?
Das
Kabinett
wird
am
1.
Oktober
darüber
entscheiden.
Das
Gesetz
soll
dann
in
der
ersten
Hälfte
des
kommenden
Jahres
in
Kraft
treten.
Autor:
Melanie Heike Schmidt, dpa