User Online: 7 | Timeout: 23:59Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Stadt: Familien werden nicht getrennt
Zwischenüberschrift:
Stellungnahme zu Abschiebungspanne – "Selbstverständlich wird Identität überprüft"
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Stadt Osnabrück räumt ein, dass es " Irritationen" bei der Abschiebung von Flüchtlingen gibt. In einer Stellungnahme zu unserem Bericht über eine offensichtliche Namensverwechslung werden die Zuständigkeiten und Verfahrensschritte erläutert. Einige Fragen bleiben jedoch offen.

Aus dem Fachbereich Soziales und Gesundheit heißt es, dass der somalischen Familie keinesfalls ein konkreter Termin für die Rückführung nach Italien angekündigt worden sei. Vielmehr habe die Sachbearbeiterin zusätzliche Leistungen abgelehnt mit dem Hinweis, dass der Aufenthalt in Osnabrück generell nur vorübergehend sei. Am Ende werde es zu einer Rückführung nach Italien kommen. Seine Behörde sei nur für Leistungsbezüge zuständig und nicht für Ausländerfragen, sagt Fachbereichsleiter Udo Kunze.

Wenn ein Flüchtling eine Wohnung mieten wolle, werde selbstverständlich sein Aufenthaltsrecht überprüft. Wenn der Antragsteller keinen gefestigten Aufenthaltsstatus nach dem Dubliner Übereinkommen habe, würden ihm keine Leistungen zur Anmietung einer Wohnung gewährt, da jederzeit mit einer Rücküberführung zu rechnen sei. Solche Auskünfte würden dem Antragsteller vom Sozialamt allgemeingültig erteilt. Sie seien keineswegs als Ankündigung zur Rückführung oder Abschiebung zu verstehen.

Dass die Beamten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen im beschriebenen Fall offensichtlich durch ein Versehen den somalischen Familienvater abholen wollten, sei möglicherweise durch eine Verkettung unglücklicher Zufälle geschehen, beteuert Kunze. Jedenfalls gebe es keinen Zusammenhang mit der Arbeit des Sozialamts.

Nach Auskunft des Presseamts haben zurzeit 433 Flüchtlinge in städtischen Einrichtungen Osnabrücks Schutz gefunden. Das Wohl dieser Menschen sei den Verantwortlichen ein großes Anliegen. Zu beachten sei, dass eine Rücküberführung in ein sicheres, demokratisch legitimiertes EU-Land nicht gleichzusetzen sei mit einer Abschiebung in das Heimatland, wo den Flüchtlingen möglicherweise Folter oder Mord drohe. In der Pressemitteilung wird auch auf das Dubliner Abkommen verwiesen. Demnach müssen Menschen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat bereits einen Asylantrag gestellt haben, sich aber in Osnabrück und somit Deutschland aufhalten, wieder in ihre EU-Aufnahmeländer rücküberführt werden. Zuständig dafür sei das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese Bundesbehörde ordne die Rücküberstellung des Flüchtlings in das EU-Land an, in dem er seinen Asylantrag gestellt habe.

Das Presseamt weist darauf hin, dass die rechtliche Zulässigkeit der Rücküberstellung in die Zuständigkeit der kommunalen Ausländerbehörde falle. Vor der Abschiebung in das sogenannte sichere Drittland werde geprüft, ob alle Rechtsschutzverfahren abgeschlossen seien und ob eventuelle gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden müssten. Selbstverständlich, so heißt es in der Stellungnahme des Presseamts, würden Familien nicht getrennt. Abgeholt werde der Betroffene von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB). " Dabei wird selbstverständlich die Identität der Person überprüft, um Verwechselungen auszuschließen", vermerkt die Stadt.
Bildtext:
Durch unglückliche Zufälle wäre diese somalische Flüchtlingsfamilie beinahe getrennt worden. Die Stadt Osnabrück weist aber darauf hin, dass vor einer Rückführung die Personalien untersucht würden.
Foto:
Swaantje Hehmann
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


Anfang der Liste Ende der Liste