User Online: 7 |
Timeout: 23:59Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
20.09.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt: Familien werden nicht getrennt
Zwischenüberschrift:
Stellungnahme zu Abschiebungspanne – "Selbstverständlich wird Identität überprüft"
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Stadt
Osnabrück
räumt
ein,
dass
es
"
Irritationen"
bei
der
Abschiebung
von
Flüchtlingen
gibt.
In
einer
Stellungnahme
zu
unserem
Bericht
über
eine
offensichtliche
Namensverwechslung
werden
die
Zuständigkeiten
und
Verfahrensschritte
erläutert.
Einige
Fragen
bleiben
jedoch
offen.
Aus
dem
Fachbereich
Soziales
und
Gesundheit
heißt
es,
dass
der
somalischen
Familie
keinesfalls
ein
konkreter
Termin
für
die
Rückführung
nach
Italien
angekündigt
worden
sei.
Vielmehr
habe
die
Sachbearbeiterin
zusätzliche
Leistungen
abgelehnt
mit
dem
Hinweis,
dass
der
Aufenthalt
in
Osnabrück
generell
nur
vorübergehend
sei.
Am
Ende
werde
es
zu
einer
Rückführung
nach
Italien
kommen.
Seine
Behörde
sei
nur
für
Leistungsbezüge
zuständig
und
nicht
für
Ausländerfragen,
sagt
Fachbereichsleiter
Udo
Kunze.
Wenn
ein
Flüchtling
eine
Wohnung
mieten
wolle,
werde
selbstverständlich
sein
Aufenthaltsrecht
überprüft.
Wenn
der
Antragsteller
keinen
gefestigten
Aufenthaltsstatus
nach
dem
Dubliner
Übereinkommen
habe,
würden
ihm
keine
Leistungen
zur
Anmietung
einer
Wohnung
gewährt,
da
jederzeit
mit
einer
Rücküberführung
zu
rechnen
sei.
Solche
Auskünfte
würden
dem
Antragsteller
vom
Sozialamt
allgemeingültig
erteilt.
Sie
seien
keineswegs
als
Ankündigung
zur
Rückführung
oder
Abschiebung
zu
verstehen.
Dass
die
Beamten
der
Landesaufnahmebehörde
Niedersachsen
im
beschriebenen
Fall
offensichtlich
durch
ein
Versehen
den
somalischen
Familienvater
abholen
wollten,
sei
möglicherweise
durch
eine
Verkettung
unglücklicher
Zufälle
geschehen,
beteuert
Kunze.
Jedenfalls
gebe
es
keinen
Zusammenhang
mit
der
Arbeit
des
Sozialamts.
Nach
Auskunft
des
Presseamts
haben
zurzeit
433
Flüchtlinge
in
städtischen
Einrichtungen
Osnabrücks
Schutz
gefunden.
Das
Wohl
dieser
Menschen
sei
den
Verantwortlichen
ein
großes
Anliegen.
Zu
beachten
sei,
dass
eine
Rücküberführung
in
ein
sicheres,
demokratisch
legitimiertes
EU-
Land
nicht
gleichzusetzen
sei
mit
einer
Abschiebung
in
das
Heimatland,
wo
den
Flüchtlingen
möglicherweise
Folter
oder
Mord
drohe.
In
der
Pressemitteilung
wird
auch
auf
das
Dubliner
Abkommen
verwiesen.
Demnach
müssen
Menschen,
die
in
einem
anderen
EU-
Mitgliedstaat
bereits
einen
Asylantrag
gestellt
haben,
sich
aber
in
Osnabrück
und
somit
Deutschland
aufhalten,
wieder
in
ihre
EU-
Aufnahmeländer
rücküberführt
werden.
Zuständig
dafür
sei
das
Bundesamt
für
Migration
und
Flüchtlinge
(BAMF)
.
Diese
Bundesbehörde
ordne
die
Rücküberstellung
des
Flüchtlings
in
das
EU-
Land
an,
in
dem
er
seinen
Asylantrag
gestellt
habe.
Das
Presseamt
weist
darauf
hin,
dass
die
rechtliche
Zulässigkeit
der
Rücküberstellung
in
die
Zuständigkeit
der
kommunalen
Ausländerbehörde
falle.
Vor
der
Abschiebung
in
das
sogenannte
sichere
Drittland
werde
geprüft,
ob
alle
Rechtsschutzverfahren
abgeschlossen
seien
und
ob
eventuelle
gesundheitliche
Einschränkungen
berücksichtigt
werden
müssten.
Selbstverständlich,
so
heißt
es
in
der
Stellungnahme
des
Presseamts,
würden
Familien
nicht
getrennt.
Abgeholt
werde
der
Betroffene
von
der
Landesaufnahmebehörde
Niedersachsen
(LAB)
. "
Dabei
wird
selbstverständlich
die
Identität
der
Person
überprüft,
um
Verwechselungen
auszuschließen"
,
vermerkt
die
Stadt.
Bildtext:
Durch
unglückliche
Zufälle
wäre
diese
somalische
Flüchtlingsfamilie
beinahe
getrennt
worden.
Die
Stadt
Osnabrück
weist
aber
darauf
hin,
dass
vor
einer
Rückführung
die
Personalien
untersucht
würden.
Foto:
Swaantje
Hehmann
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert