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1.
Erscheinungsdatum:
12.09.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Sonntagszeitung: Teilhaber fordern Schadenersatz
Medienbrief-Inhaber werden noch mal zur Kasse gebeten
Zwischenüberschrift:
Verleger und Medienbrief-Inhaber streiten vor dem Zivilgericht
Insolvenzverwalter fordert "Vorabvergütungen" zurück
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Inhaber
von
Medienbriefen
der
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
haben
Ex-
Verleger
Norbert
Fuhs
auf
Schadenersatz
verklagt.
Eine
Zivilkammer
des
Landgerichts
verhandelte
am
Donnerstag
die
ersten
Fälle.
Es
geht
um
Summen
von
knapp
3000
Euro
bis
30
000
Euro.
Die
Fälle,
die
Rechtsanwalt
Dimitri
Rimscha
vor
die
Zivilkammer
getragen
hat,
sind
ähnlich
gelagert:
Vor
allem
ältere
Menschen
suchten
nach
einer
sicheren
Anlagemöglichkeit
für
ihre
Ersparnisse
und
stießen
auf
die
Medienbriefe,
die
der
Verleger
Norbert
Fuhs
in
der
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
bewarb.
Fuhs
versprach
als
Geschäftsführer
der
Enorm-
Verlagsgesellschaft
Renditen
von
4,
75
bis
6,
25
Prozent.
Nach
der
Insolvenz
der
Verlagsgesellschaft
Anfang
des
Jahres
ist
das
Geld
wahrscheinlich
komplett
weg.
Die
klagenden
Medienbrief-
Zeichner
fühlen
sich
von
Fuhs
betrogen.
"
Er
sagte,
das
ist
eine
hundertprozentige
Geschichte"
,
schilderte
ein
74-
jähriger
Rentner,
der
2003
einen
Medienbrief
für
5000
Euro
gezeichnet
hatte.
Eine
73-
jährige
Osnabrückerin
hatte
ab
2006
viermal
Medienbriefe
gekauft,
insgesamt
elf
Stück
für
55
000
Euro.
Die
versprochene
Rendite
sei
"
gut
und
hoch"
gewesen,
Herr
Fuhs
habe
die
Zinsen
pünktlich
gezahlt.
Von
etwaigen
Risiken
und
einem
möglichen
Totalverlust
sei
nie
die
Rede
gewesen.
Mit
dem
Wissen
hätte
sie
die
Briefe
"
wahrscheinlich
nicht"
gekauft.
Keiner
der
Klagenden
hat
jemals
Einsicht
in
die
Bilanzen
genommen
oder
danach
verlangt.
Alle
erklärten,
dass
ihnen
nicht
klar
gewesen
sei,
mit
dem
Kauf
eines
Medienbriefes
"
stille
Gesellschafter"
geworden
zu
sein.
Ein
Kläger
präsentierte
dem
Gericht
eine
Notiz
aus
dem
Beratungsgespräch
mit
Fuhs:
"
garantierter
Zins"
.
Das
Wort
sei
in
dem
Gespräch
gefallen.
Zinsschwankungen
habe
Fuhs
ausgeschlossen.
Das
Geschäftsmodell
der
Sonntagszeitung
sei
auf
Betrug
begründet
gewesen,
sagte
Rechtsanwalt
Dimitri
Rimscha.
Fuhs
habe
in
einem
Schneeballprinzip
die
Renditen
mit
der
Herausgabe
neuer
Medienbriefe
finanziert.
Außerdem
seien
die
Opfer
falsch
beraten
worden.
Es
habe
eine
große
Diskrepanz
zwischen
den
schriftlichen
Unterlagen
und
der
"
gelebten
Realität"
gegeben,
so
Rimscha
am
Rande
der
Sitzungen.
Norbert
Fuhs
habe
den
Zeichnern
ein
florierendes
Geschäft
vorgegaukelt
und
die
Medienbriefe
als
sichere
Anlage
verkauft.
Die
Risiken
seien
in
den
Verkaufsgesprächen
nicht
oder
nur
oberflächlich
thematisiert
worden.
Über
die
Möglichkeit
eines
Totalverlustes
habe
Fuhs
nicht
aufgeklärt.
Der
Ex-
Verleger
zeichnete
vor
Gericht
ein
anderes
Bild.
Er
habe
die
Interessenten
zunächst
in
einem
Info-
Schreiben
über
das
Finanzierungsmodell
in
Kenntnis
gesetzt.
"
Ich
habe
jedem
gesagt,
wenn
wir
pleitegehen,
ist
das
Geld
weg"
,
so
Fuhs
vor
dem
Zivilrichter.
Die
Rendite
habe
er
jeweils
"
aus
dem
laufenden
Geschäft
gezahlt"
.
Dem
Unternehmen
sei
es
gut
gegangen,
bis
Ende
Mai
2013
Berichte
über
eine
angebliche
Schieflage
erschienen
und
viele
Kapitalgeber
ihre
Einlagen
kündigten.
Von
Verlusten
habe
er
"
nichts
gewusst"
,
so
Fuhs
vor
Gericht.
Laut
Vertrag
zahlte
Fuhs
"
Vorabvergütungen
auf
zu
erwartende
Gewinne"
.
Doch
Gewinne
warf
der
Verlag
nach
den
im
Bundesanzeiger
veröffentlichten
Bilanzen
seit
mindestens
2006
nicht
mehr
ab.
Die
Kläger
fordern
von
Fuhs
ihre
Einlagen
abzüglich
der
gezahlten
Vorabvergütungen
zurück.
Eine
Entscheidung
will
das
Gericht
am
31.
Oktober
verkünden.
Bildtext:
Werbung
für
die
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
an
einem
Haus
an
der
Bohmter
Straße.
Foto:
Jörn
Martens
Medienbriefe
der
Sonntagszeitung
Der
Verlag
der
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
finanzierte
sich
über
Medienbriefe,
diezu
5000
Euro
pro
Stück
gezeichnet
wurden.
Nach
Ermittlungen
der
Staatsanwaltschaft
konnte
der
Verlag
die
Ausschüttungen
seit
2010
nur
durch
Herausgabe
neuer
Medienbriefe
bedienen.
Die
Ermittler
sehen
darin
ein
betrügerisches
System.
Die
stillen
Einlagen
beliefen
sich
Ende
2013
auf
8,
4
Millionen
Euro.
Im
Januar
2014
meldete
die
Enorm-
Verlagsgesellschaft
Insolvenz
an.
Osnabrück.
Wer
in
den
vergangenen
vier
Jahren
Medienbriefe
besaß,
hat
in
diesen
Tagen
unschöne
Post
von
Insolvenzverwalter
Klaus
Niemeyer
bekommen.
Er
fordert
die
von
Verleger
Norbert
Fuhs
gezahlten
"
Vorabvergütungen"
zurück.
Was
in
den
Verträgen
als
"
Vorabvergütung
auf
zu
erwartende
Gewinne"
beschrieben
wurde,
verstanden
die
Medienbrief-
Inhaber
so:
als
garantierten
Zins.
Verleger
Fuhs
zahlte
in
der
Tat
stets
pünktlich
die
versprochene
Rendite
aus,
obwohl
der
Verlag
keine
Gewinne
abwarf.
Der
Insolvenzverwalter
betrachtet
diese
Ausschüttungen
als
"
Schenkungen"
,
die
er
rückgängig
machen
will,
um
das
Geld
in
die
Insolvenzmasse
zu
geben.
Das
betrifft
auch
jene,
die
ihre
Medienbriefe
in
den
vergangenen
vier
Jahren
gekündigt
haben.
Denn
wer
kündigte,
bekam
seine
volle
Einlage
zurück.
Damit
verstieß
Fuhs
gegen
das
Gesetz
–
ohne
es
zu
wissen,
wie
er
vor
Gericht
versicherte.
Er
hätte
den
stillen
Gesellschaftern
je
nach
Laufzeit
eines
Medienbriefes
anteilig
die
Verluste
oder
Gewinne
anrechnen
müssen.
Ralf
Neumann,
Gründer
des
Vereins
der
Medienbrief-
Geschädigten,
hält
die
Rückforderung
des
Insolvenzverwalters
für
unberechtigt.
Das
Geschäftsprinzip
sei
betrügerisch,
der
Verkauf
der
Medienbriefe
sittenwidrig
gewesen.
Der
Vorgang
müsse
nach
dem
Verbraucherschutzgesetz
beurteilt
werden
und
nicht
nach
dem
Gesellschaftsrecht.
Die
Vereinsmitglieder
wollen
sich
am
Montag,
29.
September,
um
18
Uhr
im
Haus
der
Jugend
treffen,
um
das
weitere
Vorgehen
zu
beraten.
Kommentar
Und
die
Moral?
Das
Zivilgericht
entscheidet
nach
Recht
und
Gesetz.
Deshalb
wird
es
für
die
Medienbrief-
Geschädigten
nicht
leicht
werden,
ihre
Forderungen
durchzusetzen.
Wie
es
scheint,
haben
viele
einen
Vertrag
unterschrieben,
ohne
wirklich
zu
wissen,
was
drinsteht.
Aber
es
gibt
auch
eine
moralische
Ebene.
Ex-
Verleger
Norbert
Fuhs
hat,
das
zeigen
die
gestern
verhandelten
Fälle,
den
Interessenten
nicht
die
ganze
Wahrheit
gesagt.
Er
malte
die
Zukunft
des
Verlages
in
schillernden
Farben,
als
dieser
schon
sechs-
und
siebenstellige
Verluste
schrieb.
Er
will
es
nicht
gewusst
haben.
Kaum
zu
glauben,
mit
welcher
Chuzpe
der
Unternehmer
seine
Vernebelungstaktik
selbst
vor
Gericht
fortsetzt.
Offenbar
passte
das,
was
er
in
den
Verkaufsgesprächen
ausschmückte,
nicht
zu
dem,
was
er
den
blauäugigen
Kapitalgebern
im
Vertrag
schriftlich
vorlegte.
Das
reicht
vielleicht
juristisch
nicht,
um
einen
Schadenersatz
zu
begründen.
Aber
das
moralische
Urteil
muss
vernichtend
ausfallen.
Autor:
Wilfried Hinrichs