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1.
Erscheinungsdatum:
11.09.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Drei Klagen gegen Neumarkt-Center
Zwischenüberschrift:
Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht – Stadtbaurat bleibt gelassen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Über
den
Bau
des
Einkaufszentrums
am
Neumarkt
entscheidet
jetzt
ein
Gericht.
Drei
Nachbarn
haben
beim
Oberverwaltungsgericht
Normenkontrollklage
gegen
den
Bebauungsplan
eingereicht.
Sie
sehen
sich
in
ihren
Besitzrechten
beeinträchtigt.
Die
Folgen
für
den
Bau
sind
noch
nicht
abzusehen.
Dem
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
liegen
drei
Normenkontrollklagen
gegen
den
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan
600
(Einkaufszentrum)
vor,
die
in
Eilverfahren
entschieden
werden
sollen,
wie
ein
Gerichtssprecher
auf
Anfrage
bestätigte.
Die
Kläger
wollen
sich
damit
einen
vorläufigen
Rechtsschutz
sichern
und
verhindern,
dass
mit
Baugenehmigung
und
Baubeginn
vollendete
Tatsachen
geschaffen
werden.
Die
Entscheidung
könne
"
nach
den
allgemeinen
Erfahrungen
in
einigen
Wochen"
ergehen,
sagte
der
Gerichtssprecher.
Unter
den
Klägern
ist
die
Grundbesitzgesellschaft
des
Modehauses
L+
T.
"
Wir
wollen
gerichtlich
überprüft
wissen,
ob
in
dem
Verfahren
alle
gesetzlichen
Normen
eingehalten
worden
sind"
,
sagte
der
für
Immobilien
zuständige
L+
T-
Geschäftsführer
Alexander
Berger.
Manche
Stellen
in
dem
ausführlichen
Abwägungsbeschluss
zum
Bebauungsplan
machten
den
Eindruck,
dass
das
Verfahren
einseitig
zugunsten
des
Investors
abgewickelt
worden
sei.
Fast
alle
der
ungewöhnlich
zahlreichen
Einwände
seien
von
Politik
und
Verwaltung
abgeschmettert
worden.
Gegen
Arkaden
Die
Tochtergesellschaft
des
Modehauses
besitzt
an
der
Johannisstraße
drei
Gebäude.
Auf
Widerstand
stößt
unter
anderem
die
Auflage,
dass
eines
der
Häuser
–
sollten
es
eines
Tages
umgebaut
werden
–
drei
Meter
tiefe
und
sechs
Meter
hohe
Arkaden
haben
muss.
Diese
Vorschrift
gilt
auch
für
das
Einkaufszentrum.
Der
Hintergrund:
Die
Arkaden
sollen
einen
ausreichenden
Luftaustausch
vor
den
Bushaltestellen
gewährleisten.
L+
T-
Geschäftsführer
Berger
empfindet
das
als
tiefen
Eingriff
in
die
Besitzrechte:
"
Im
Grundsatz
heißt
das,
es
bleibt
nur
Abriss
und
Neubau."
Außerdem
würde
das
22
Meter
hohe
Einkaufszentrum
die
Nachbargrundstücke
erdrücken.
Wichtig
ist
dem
L+
T-
Geschäftsführer
die
Prüfung
der
Sortimente,
die
der
Bebauungsplan
im
künftigen
Center
zulässt.
Zugrunde
gelegt
wurden
dabei
die
Ergebnisse
des
Cima-
Gutachtens
über
die
Verträglichkeit
eines
Einkaufszentrums
–
allerdings
bezogen
auf
ein
größeres
Center
in
der
zweiten
Ausbaustufe.
Berger
kritisiert,
dass
diese
Sortimentsvorgaben
auch
auf
das
jetzt
geplante,
kleinere
Center
mit
16
500
Quadratmeter
Verkaufsfläche
Anwendung
fänden.
Das
verschaffe
dem
Investor
mehr
Gestaltungsspielraum.
"
Wir
wollen
wissen,
was
auf
uns
zukommt,
und
brauchen
Planungssicherheit"
,
sagte
Berger.
Das
gelte
für
den
gesamten
Innenstadthandel.
Klage
eingereicht
hat
auch
der
Eigentümer
der
von
der
Uni
genutzten
Gebäude
an
der
Seminarstraße.
Wie
aus
seinen
Einwendungen
zum
Bebauungsplan
hervorgeht,
befürchtet
er,
dass
die
geplante
Parkhauszufahrt
die
Nutzung
und
Vermarktung
seiner
Immobilien
erschwert.
Die
Abschnürung
der
Seminarstraße
durch
das
Center
erzeuge
eine
Hinterhoflage.
Stadtbaurat
Frank
Otte
betrachtet
das
Normenkontrollverfahren
mit
Gelassenheit:
"
Ich
bin
überzeugt,
dass
die
Abwägung
in
allen
Punkten
rechtens
war."
Es
gebe
keinen
Hinweis
auf
etwaige
"
Fehler
oder
Missgeschicke"
,
die
den
Bebauungsplan
infrage
stellen
könnten.
Die
Verwaltung
bereite
zurzeit
eine
Stellungnahme
für
das
Gericht
vor,
brauche
aber
noch
etwas
Zeit.
Otte:
"
Wir
werden
beantragen,
die
Frist
um
drei
bis
vier
Wochen
zu
verlängern."
Das
Gericht
hatte
eine
Stellungnahme
bis
kommende
Woche
angefordert.
Nicht
absehbar
ist,
ob
das
Normenkontrollverfahren
zu
Verzögerungen
beim
Bau
des
Centers
führt.
Sollte
das
Gericht
im
Eilverfahren
den
Klagen
stattgeben,
wird
es
vorerst
keine
Baugenehmigung
geben.
Gibt
das
Gericht
der
Stadt
recht,
bleibt
den
Klägern
die
Möglichkeit,
eine
Entscheidung
in
der
Hauptsache
zu
erwirken.
Dieses
Verfahren
hätte
aber
keine
aufschiebende
Wirkung.
Bildtext:
Blick
vom
Dach
des
Wöhrl-
Komplexes
auf
die
Häuser
an
der
Johannisstraße.
Hier
soll
das
Einkaufszentrum
entstehen.
Hauseigentümer
beklagen,
dass
ihre
Besitzrechte
eingeschränkt
würden.
Foto:
Wilfried
Hinrichs
Normenkontrollverfahren
Eine
natürliche
oder
juristische
Person
kann
Gesetze,
Verordnungen
oder
Satzungen
(allgemein:
Rechtsnormen)
von
einem
Oberverwaltungsgericht
überprüfen
lassen,
wenn
diese
Person
durch
die
Rechtsvorschrift
betroffen
ist.
Die
Oberverwaltungsgerichte
sind
bei
Verordnungen
und
Satzungen
zuständig
(wie
Bebauungspläne)
,
die
Normenkontrolle
bei
Gesetzen
obliegt
dem
Bundesverfassungsgericht.
Kommentar
Es
droht
neuer
Stillstand
Stadtbaurat
Frank
Otte
gibt
sich
betont
unaufgeregt.
Das
Normenkontrollverfahren
kommt
ja
in
der
Tat
nicht
überraschend,
und
Verwaltung
und
Politik
hatten
viel
Zeit,
die
vielen
und
sehr
ausführlichen
Einwendungen
abzuwägen.
Es
ist
das
gute
Recht
der
Betroffenen,
ihre
Ansprüche
gerichtlich
prüfen
zu
lassen.
Doch
die
demonstrative
Gelassenheit
sollte
nicht
in
Sorglosigkeit
abgleiten.
Es
steht
viel
auf
dem
Spiel.
Stößt
das
Oberverwaltungsgericht
nämlich
auf
einen
Mangel
im
Bebauungsplan,
droht
erneut
ein
längerer
Stillstand
am
Neumarkt.
Gelassen
könnte
man
entgegnen:
Was
soll′s,
nach
fast
zwei
Jahrzehnten
der
Diskussion
und
Planung
macht
das
auch
nichts
mehr.
Doch
die
Lage
hat
sich
geändert.
Der
Neumarkt,
die
zurzeit
größte
Baustelle
der
Stadt,
würde
lange
Zeit
ein
Torso
bleiben.
Eine
offene
Wunde.
Hässlich
und
ungastlich.
Und
zusätzliche
Kosten
für
provisorische
Zwischenlösungen
wären
auch
nicht
ausgeschlossen.
Autor:
Wilfried Hinrichs