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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Drei Klagen gegen Neumarkt-Center
Zwischenüberschrift:
Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht – Stadtbaurat bleibt gelassen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Über den Bau des Einkaufszentrums am Neumarkt entscheidet jetzt ein Gericht. Drei Nachbarn haben beim Oberverwaltungsgericht Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan eingereicht. Sie sehen sich in ihren Besitzrechten beeinträchtigt. Die Folgen für den Bau sind noch nicht abzusehen.
Dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg liegen drei Normenkontrollklagen gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 600 (Einkaufszentrum) vor, die in Eilverfahren entschieden werden sollen, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage bestätigte. Die Kläger wollen sich damit einen vorläufigen Rechtsschutz sichern und verhindern, dass mit Baugenehmigung und Baubeginn vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die Entscheidung könne " nach den allgemeinen Erfahrungen in einigen Wochen" ergehen, sagte der Gerichtssprecher.
Unter den Klägern ist die Grundbesitzgesellschaft des Modehauses L+ T. " Wir wollen gerichtlich überprüft wissen, ob in dem Verfahren alle gesetzlichen Normen eingehalten worden sind", sagte der für Immobilien zuständige L+ T-Geschäftsführer Alexander Berger. Manche Stellen in dem ausführlichen Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan machten den Eindruck, dass das Verfahren einseitig zugunsten des Investors abgewickelt worden sei. Fast alle der ungewöhnlich zahlreichen Einwände seien von Politik und Verwaltung abgeschmettert worden.
Gegen Arkaden
Die Tochtergesellschaft des Modehauses besitzt an der Johannisstraße drei Gebäude. Auf Widerstand stößt unter anderem die Auflage, dass eines der Häuser sollten es eines Tages umgebaut werden drei Meter tiefe und sechs Meter hohe Arkaden haben muss. Diese Vorschrift gilt auch für das Einkaufszentrum. Der Hintergrund: Die Arkaden sollen einen ausreichenden Luftaustausch vor den Bushaltestellen gewährleisten. L+ T-Geschäftsführer Berger empfindet das als tiefen Eingriff in die Besitzrechte: " Im Grundsatz heißt das, es bleibt nur Abriss und Neubau." Außerdem würde das 22 Meter hohe Einkaufszentrum die Nachbargrundstücke erdrücken.
Wichtig ist dem L+ T-Geschäftsführer die Prüfung der Sortimente, die der Bebauungsplan im künftigen Center zulässt. Zugrunde gelegt wurden dabei die Ergebnisse des Cima-Gutachtens über die Verträglichkeit eines Einkaufszentrums allerdings bezogen auf ein größeres Center in der zweiten Ausbaustufe. Berger kritisiert, dass diese Sortimentsvorgaben auch auf das jetzt geplante, kleinere Center mit 16 500 Quadratmeter Verkaufsfläche Anwendung fänden. Das verschaffe dem Investor mehr Gestaltungsspielraum. " Wir wollen wissen, was auf uns zukommt, und brauchen Planungssicherheit", sagte Berger. Das gelte für den gesamten Innenstadthandel.
Klage eingereicht hat auch der Eigentümer der von der Uni genutzten Gebäude an der Seminarstraße. Wie aus seinen Einwendungen zum Bebauungsplan hervorgeht, befürchtet er, dass die geplante Parkhauszufahrt die Nutzung und Vermarktung seiner Immobilien erschwert. Die Abschnürung der Seminarstraße durch das Center erzeuge eine Hinterhoflage.
Stadtbaurat Frank Otte betrachtet das Normenkontrollverfahren mit Gelassenheit: " Ich bin überzeugt, dass die Abwägung in allen Punkten rechtens war." Es gebe keinen Hinweis auf etwaige " Fehler oder Missgeschicke", die den Bebauungsplan infrage stellen könnten. Die Verwaltung bereite zurzeit eine Stellungnahme für das Gericht vor, brauche aber noch etwas Zeit. Otte: " Wir werden beantragen, die Frist um drei bis vier Wochen zu verlängern." Das Gericht hatte eine Stellungnahme bis kommende Woche angefordert.
Nicht absehbar ist, ob das Normenkontrollverfahren zu Verzögerungen beim Bau des Centers führt. Sollte das Gericht im Eilverfahren den Klagen stattgeben, wird es vorerst keine Baugenehmigung geben. Gibt das Gericht der Stadt recht, bleibt den Klägern die Möglichkeit, eine Entscheidung in der Hauptsache zu erwirken. Dieses Verfahren hätte aber keine aufschiebende Wirkung.
Bildtext:
Blick vom Dach des Wöhrl-Komplexes auf die Häuser an der Johannisstraße. Hier soll das Einkaufszentrum entstehen. Hauseigentümer beklagen, dass ihre Besitzrechte eingeschränkt würden.
Foto:
Wilfried Hinrichs

Normenkontrollverfahren

Eine natürliche oder juristische Person kann Gesetze, Verordnungen oder Satzungen (allgemein: Rechtsnormen) von einem Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen, wenn diese Person durch die Rechtsvorschrift betroffen ist. Die Oberverwaltungsgerichte sind bei Verordnungen und Satzungen zuständig (wie Bebauungspläne), die Normenkontrolle bei Gesetzen obliegt dem Bundesverfassungsgericht.

Kommentar
Es droht neuer Stillstand

Stadtbaurat Frank Otte gibt sich betont unaufgeregt. Das Normenkontrollverfahren kommt ja in der Tat nicht überraschend, und Verwaltung und Politik hatten viel Zeit, die vielen und sehr ausführlichen Einwendungen abzuwägen. Es ist das gute Recht der Betroffenen, ihre Ansprüche gerichtlich prüfen zu lassen.

Doch die demonstrative Gelassenheit sollte nicht in Sorglosigkeit abgleiten. Es steht viel auf dem Spiel. Stößt das Oberverwaltungsgericht nämlich auf einen Mangel im Bebauungsplan, droht erneut ein längerer Stillstand am Neumarkt. Gelassen könnte man entgegnen: Was soll′s, nach fast zwei Jahrzehnten der Diskussion und Planung macht das auch nichts mehr. Doch die Lage hat sich geändert. Der Neumarkt, die zurzeit größte Baustelle der Stadt, würde lange Zeit ein Torso bleiben. Eine offene Wunde. Hässlich und ungastlich. Und zusätzliche Kosten für provisorische Zwischenlösungen wären auch nicht ausgeschlossen.
Autor:
Wilfried Hinrichs


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