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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
210 000 Euro für Fehlalarme
Zwischenüberschrift:
Stadt stellte Firmen im vergangenen Jahr 320 Einsätze der Feuerwehr in Rechnung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Ein Feueralarm ohne Feuer was für Privatleute folgenlos bleibt, kann für Betriebe teuer werden. 320-mal rückte die Osnabrücker Feuerwehr im vergangenen Jahr umsonst aus, wenn Brandmeldeanlagen Alarm geschlagen hatten. Umsonst war es aber nicht für die Betreiber der Sprinkleranlagen und Rauchmelder: Leistungen in Höhe von exakt 210 025, 58 Euro stellte die Stadt ihnen für die Fehlalarme in Rechnung.

Insgesamt rückte die Osnabrücker Feuerwehr im vergangenen Jahr 395-mal aus, nachdem Brandmeldeanlagen Alarm geschlagen hatten. " Diese Zahl beinhaltet die reine Alarmierung der Feuerwehr und gibt keinen Aufschluss über die Anzahl der Fehlalarme", sagt Christian Ehlert von der Osnabrücker Berufsfeuerwehr.

320-mal mussten die Betreiber der Brandmeldeanlagen aber zahlen, wenn die Feuerwehr vergebens ausgerückt war, bestätigt Ehlert. Denn seit dem 1. Dezember 2012 müssen die Betreiber von Brandmeldeanlagen für die Einsätze der Feuerwehr nach Fehlalarmen zahlen. Das sieht das Niedersächsische Brandschutzgesetz vor. Für die 320 Fehlalarme nahm Osnabrück rund 210 000 Euro ein. Bei rund 400 Brandmeldeanlagen in Osnabrück kam 2014 auf jede durchschnittlich ein Alarm oder Fehlalarm. Alle Anlagen sind an die Bunte Regionalleitstelle im Osnabrücker Kreishaus gekoppelt, die die Einsätze koordiniert.

Die Stadt rechnet die Einsätze nach ihrer Gebührensatzung ab. Die Kosten werden anhand von Einsatzart und - dauer ermittelt. Ein Löschfahrzeug etwa kostet 42, 25 Euro pro halbe Stunde, pro Feuerwehrmann kommen 23 Euro hinzu. " Zu den häufigsten Gründen für Fehlalarme zählen nach wie vor menschliches Fehlverhalten", sagt Ehlert. Dazu zählen Staub- oder Flexarbeiten unter einem Brandmelder, Arbeiten mit Wasserdampf und technische Defekte der Brandmeldeanlagen durch mangelhafte Wartung. " Böswillige Alarmierungen, etwa eingeschlagene Druckknopfmelder, sind die Ausnahme", ergänzt Ehlert.

Private zahlen nichts

Auch zu Privathaushalten rückte die Feuerwehr gelegentlich vergebens aus. " Fehlalarmierungen durch Haushaltsrauchmelder bewegten sich geschätzt im zweistelligen Bereich und sind eher die Ausnahme", sagt Ehlert. Diese Fälle könne die Feuerwehr statistisch nicht gesondert erfassen. Daher handele es sich um eine Schätzung, erklärt der Fachmann des vorbeugenden Brandschutzes. " Bei Abwesenheit der Bewohner konnten aber auch schon schlimmere Brandereignisse durch piepende Rauchmelder und aufmerksame Nachbarn verhindert werden", sagt er. Manchmal piepe der Rauchmelder aber auch nur aufgrund leerer Batterien.

Doch auch dann zahlt die Privatperson nicht, wenn sie ein vermeintliches Feuer oder sonstigen vermeintlichen Notfall meldet. " Dies wäre auch nicht im Sinne der Feuerwehren und des Gesetzgebers", sagt Ehlert. Die Stadt und damit letztlich die Steuerzahler bleiben dann auf den Kosten sitzen.

Das gilt allerdings nicht, wenn eine Person einen Einsatz grob fahrlässig verursachte. In solchen Fällen kann die Stadt die ihr entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Im Jahr 2013 hatten 405 Brandmeldeanlagen rund 400 Fehlalarme ausgelöst. 277 Einsätze stellte die Stadt in Rechnung und nahm rund 197 000 Euro ein. Markus Gehle von der Osnabrücker Feuerwehr nannte es damals nur fair, wenn Betreiber von Brandmeldeanlagen die Kosten tragen. Vor der Regelung sei der Brandschutzexperte bei Fehlalarmen manchmal angegrinst worden. " Kostet ja nichts", habe er gelegentlich zu hören bekommen.
Bildtext:
320 Fehlalarme durch Brandmeldeanlagen wie Rauch- und Handdruckmelder sowie Sprinkleranlagen verzeichnete die Osnabrücker Berufsfeuerwehr im vergangenen Jahr. Die Stadt nahm dadurch rund 210 000 Euro ein.
Archivfoto:
Thorsten Wöhrmann
Autor:
Jörg Sanders


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