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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Streit um Stadthalle erreicht Hannover
 
Sanierung: Innenminister soll schlichten
Zwischenüberschrift:
Streit kommt in Hannover an
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Im Streit um die Sanierung der Osnabrück-Halle soll nun der niedersächsische Innenminister Pistorius schlichten. In der Auseinandersetzung des Projektabwicklers mit der früheren Auftraggeberin OBG geht es um offene Rechnungen in Millionenhöhe.

Osnabrück. Der Streit um die Sanierung der Osnabrück-Halle ist in Hannover angekommen. Ex-Generalplaner W+ P bittet jetzt den niedersächsischen Innenminister um Schlichtung. In der Auseinandersetzung des Projektabwicklers mit der früheren Auftraggeberin OBG geht es um die einseitige Kündigung des Vertrags durch die Stadtkonzern-Tochter und offene Rechnungen in Millionenhöhe.

Die von Osnabrücks einstigem Oberbürgermeister Boris Pistorius (SPD) geführte Behörde ist für W+ P wohl der letzte Ansprechpartner im Bemühen, eine außergerichtliche Lösung des Konflikts herbeizuführen. Aber ist sie auch der richtige? Zur Anrufung des Innenministeriums sieht sich das in Essen und Stuttgart beheimatete Unternehmen gezwungen, nachdem es bei der städtischen Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft OBG und deren Aufsichtsrat wiederholt auf Granit gebissen hat.

Zuletzt hat der OBG-Anwalt die von W+ P gesetzte Frist zur Klärung einer für das weitere Vorgehen bedeutsamen Frage verstreichen lassen. Bis zum 20. August hätten er oder OBG-Geschäftsführer und Kämmerer Thomas Fillep schriftlich jene " vorgesetzte Stelle" benennen sollen, die gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen im Streitfall einzuschalten sei. Der Kontrakt selbst gibt darüber keine genaue Auskunft. Nach Angaben von W+ P-Syndikus Uwe Wiechen erfolgte die offizielle Antwort mit einem Tag Verspätung. Tenor: Für die OBG gebe es keine vorgesetzte Stelle, weil sie privatrechtlich organisiert sei.

Eine Ansicht, die den Chef der Wolff Gruppe, zu der auch W+ P gehört, postwendend zu einem Brief an die Oberste Kommunalaufsicht veranlasste. In dem Schreiben vom 21. August, das unserer Zeitung vorliegt, weist Klaus Wolff auf den scheinbaren Widerspruch hin: eine von der OBG selbst vorgeschriebene Schlichtungsregelung, die gar nicht anwendbar sein soll? Irritiert stellt Wolff fest: " Wäre die Auffassung des Rechtsvertreters der OBG richtig, dann könnte sich eine Kommune mithilfe der Errichtung einer GmbH vollständig der Fachaufsicht entziehen. Damit wäre in der Tat auch eine Verkürzung von Rechten der Auftragnehmer verbunden."

Zur Erinnerung: W+ P war in Osnabrück laut Vertrag von Mai 2012 für die Generalplanung der Stadthallen-Modernisierung verantwortlich. Im Januar 2014 wurde die Zusammenarbeit seitens der OBG für beendet erklärt in der Absicht, bei der Sanierung fortan selbst Regie zu führen. W+ P fühlte sich ausgebootet. Eine weitere Beauftragung sei " vertraglich vorgesehen und auch bereits weitreichend erfolgt", lässt Wolff Pistorius wissen. W+ P habe auf Wunsch der Auftraggeberin mannigfaltige Leistungen im Vorgriff erfüllt, die eigentlich Gegenstand künftiger Bau- und Realisierungsabschnitte gewesen wären. Wegen der vielen Nachträge reklamiert W+ P nach NOZ-Informationen aktuell eine offene Abschlagszahlung über rund zwei Millionen Euro brutto.

" Die OBG verweigert inzwischen jede weitere Zahlung", teilt Klaus Wolff mit. Der Innenminister möge deshalb kraft Amtes ein Schlichtungsverfahren förmlich einleiten. Scheitere dieses, müsse die OBG " sich darauf einrichten, dass sich die Möglichkeiten eines wirtschaftlichen Konsenses reduzieren". Im Klartext: Der Streit geht vor Gericht.

Und genau da gehört er nach Einschätzung der Pistorius-Behörde auch hin. Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte ein Sprecher: " Ein Tätigwerden der Kommunalaufsicht als Schlichter kommt in der strittigen Angelegenheit nicht in Betracht." Unabhängig von der Frage, ob die OBG überhaupt Behörde im Sinne der Vorschrift ist, sei Hannover mangels Weisungsbefugnis gegenüber der städtischen GmbH nicht zuständig. Denn statt einer Fachaufsicht bestehe für das Innenministerium lediglich die Rechtsaufsicht. " Hier verbleibt nur der Weg zu den Zivilgerichten", heißt es.
Bildtext:
Vor einem Trümmerfeld stehen Ex-Generalplaner W+ P und Stadtkonzern-Tochter OBG im Streit um die Sanierung der Osnabrücker Stadthalle. Unser Bild zeigt das Bauwerk während der Modernisierung im Mai 2013.
Foto:
Jörn Martens

Kommentar
Am Richter führt wohl kein Weg vorbei

Im millionenschweren Honorarstreit mit der Stadtkonzern-Tochter OBG hagelt es für W+ P eine Abfuhr nach der anderen.

Zuerst blitzt der frühere Generalplaner der Stadthallen-Sanierung beim ehemaligen Auftraggeber und Vertragspartner ab, dann bei dessen Aufsichtsrat. Anschließend holt er sich eine blutige Nase beim Rechtsanwalt der Osnabrücker Stadtkonzern-Tochter, und nun gibt′s auch noch einen Korb vom Innenministerium. Nach neunmonatigem Säbelrasseln stellt sich mehr denn je die Frage: Worauf wartet der Bauspezialist eigentlich?

Längst hätte W+ P die OBG auf angeblich fällige Nachzahlungen verklagen können. Dass er es noch nicht getan hat, kann mehrere Gründe haben. Erstens: W+ P will nicht als derjenige dastehen, der sich einer außergerichtlichen Einigung verweigert. Dafür spricht die offensive Informationspolitik. Zweitens: W+ P ist sich seiner Sache nicht sicher. Das Irrlichtern im Paragrafendschungel und im Labyrinth der Zuständigkeiten mutet seltsam an, ist aber wohl nur die öffentliche Absicherung, vor dem Prozessieren alle Mittel ausgeschöpft zu haben. Drittens: W+ P will nicht auf ein Urteil warten. Offenbar verspricht es sich von einer erfolgreichen Schlichtung zumindest eine Teilzahlung der Außenstände. Kompromissbereitschaft ist zu erahnen. Dabei verkennt das Unternehmen jedoch, dass die OBG eine Treuhänderin des Steuerzahlers ist. Ein Geschacher um Euro und Cent scheint mithin rechtlich problematisch. Möglicherweise gibt es hier tatsächlich nur ein Entweder-oder. So würde sich auch die unnachgiebige Haltung der OBG erklären: In der Überzeugung, korrekt zu handeln im Sinne der Bürger, sitzt sie das Problem einfach aus. Muss wohl erst ein Richter kommen.
Autor:
Sebastian Stricker


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