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1.
Erscheinungsdatum:
05.02.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Jurist will gegen Kartbahn klagen
Juristisches Geschütz gegen die E-Kart-Bahn
Zwischenüberschrift:
Rechtsanwalt will im Auftrag "konkurrierender Anlagen" gegen Bauvorhaben der Stadtwerke klagen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Diskussion
um
die
von
den
Stadtwerken
am
Nettebad
geplante
Elektro-
Kartbahn
wird
nun
um
eine
juristische
Komponente
reicher.
Ein
Osnabrücker
Anwalt
sagt,
der
Betrieb
einer
solchen
Bahn
gehöre
nicht
zu
den
Aufgaben
der
Stadtwerke.
Osnabrück.
Nach
der
Siedlergemeinschaft
in
den
Heidekämpen
und
der
Bürgerinitiative
für
den
Erhalt
des
grünen
Fingers
hat
nun
auch
der
Osnabrücker
Rechtsanwalt
Thorsten
Koch
Einwände
gegen
den
von
den
Stadtwerken
Osnabrück
geplanten
Bau
einer
Elektro-
Kart-
Bahn
am
Nettebad
erhoben.
Koch
beruft
sich
dabei
auf
den
Paragrafen
136
des
Niedersächsischen
Kom
munalverfassungsgesetzes
(NKomVG)
.
Der
Jurist
kommt
dabei
zu
dem
Schluss,
dass
"
der
beabsichtigte
Betrieb
einer
Kartbahn
durch
die
'
Stadtwerke
Osnabrück
AG'
(offensichtlich)
rechtswidrig"
ist.
Das
NKomVG
regelt
in
Paragraf
136
die
wirtschaftliche
Betätigung
von
Kommunen
und
ihnen
zugehörigen
Gesellschaften
wie
zum
Beispiel
den
Stadtwerken
Osnabrück,
die
eine
100-
prozentige
Tochter
der
Stadt
sind.
Zwar
ist
eine
solche
wirtschaftliche
Betätigung
grundsätzlich
möglich,
beschränkt
sich
aber
nach
Auffassung
von
Koch
auf
die
reine
Daseinsvorsorge,
und
die
ist
seiner
Meinung
nach
mit
dem
Bau
einer
Kartbahn
bei
Weitem
überschritten.
Möglichkeit
zur
Klage
Koch
sieht
im
Paragrafen
136
nicht
nur
eine
Einschränkung
kommunaler
Handlungsmöglichkeiten
im
wirtschaftlichen
Bereich,
sondern
ebenso
den
Schutz
privatwirtschaftlicher
Unternehmen,
denen
durch
das
Gesetz
die
Möglichkeit
zur
Klage
gegeben
werde,
wenn
ihre
Interessen
durch
die
wirtschaftlichen
Aktivitäten
kommunaler
Betreiber
behindert
würden.
Dass
es
zu
einer
solchen
Klage
kommt,
scheint
nach
derzeitigem
Stand
der
Dinge
wahrscheinlich.
Koch
hat
zu
diesem
Thema
eine
klare
Meinung:
"
Darüber
haben
wir
noch
nicht
endgültig
entschieden,
aber
wenn
man
bellt,
muss
man
auch
beißen."
Auf
die
Frage,
wer
denn
darüber
mit
entscheide,
sprich,
wer
denn
sein
Auftraggeber
sei,
spricht
Koch
zunächst
nebulös
von
"
mehreren
Betreibern
konkurrierender
Anlagen"
,
um
dann
anzudeuten,
dass
es
sich
um
einen
Betreiber
einer
Anlage
am
Alfsee
handele.
Das
Handeln
der
kommunalen
Verwaltung,
der
die
Stadtwerke
zuzurechnen
seien,
sei
"
objektiv
rechtswidrig"
,
so
Koch
weiter.
"
Das
kann
man
nicht
ernsthaft
diskutieren."
Eine
E-
Kart-
Bahn
sei
eine
"
reine
Bespaßungsveranstaltung"
,
die
mit
den
eigentlichen
Aufgaben
der
Stadtwerke
nichts
zu
tun
habe.
Auch
dass
der
Gewinn
aus
dem
Betrieb
einer
Kartbahn
das
Defizit
aus
der
Daseinsvorsorge
verringern
könne,
lässt
Koch
nicht
gelten.
Mit
diesem
Argument
könnte
eine
Kommune
alle
möglichen
Unternehmungen
starten
und
so
den
Schutz
privatwirtschaftlicher
Unternehmungen
völlig
aushebeln.
Nur
Steuern
seien
ein
Instrument
zur
Finanzierung
öffentlicher
Aufgaben.
Die
mögliche
Klage
gegen
die
Kartbahn
sei
ein
erster
Schritt,
dem
wahrscheinlich
eine
Klage
gegen
das
ebenfalls
von
den
Stadtwerken
in
einem
Masterplan
geplante
Kinderland
folgen
könnte.
Auf
der
sicheren
Seite
Die
Stadtwerke
nehmen
das
Schreiben
aus
der
Osnabrücker
Kanzlei
ernst,
sehen
sich
aber
auf
der
sicheren
Seite.
"
Natürlich
haben
wir
unser
Vorhaben
im
Vorfeld
rechtlich
geprüft.
Demnach
fällt
der
Betrieb
einer
E-
Kart-
Bahn
nach
unserer
Auffassung
vor
dem
Hintergrund
der
heute
zugrunde
zu
legenden
Kriterien
sehr
wohl
unter
die
von
der
Daseinsvorsorge
mitumfassten
Bereiche
der
'
Freizeit-
und
Erholungsangebotsdarbietung'
.
Zudem
verknüpfen
wir
mit
dem
Thema
Elektromobilität
die
'
klassischen'
Felder
der
Daseinsvorsorge,
'
Energieversorgung'
und
'
Mobilität/
Nahverkehr'
",
so
der
Sprecher
der
Stadtwerke,
Marco
Hörmeyer
Bildtext:
In
direkter
Nachbarschaft
zum
Nettebad
wollen
die
Stadtwerke
eine
Elektro-
Kartbahn
bauen.
Foto:
Gert
Westdörp
Kommentar
Rundendrehen
auf
der
Gerichtsbank
Das
mit
dem
Rundendrehen
hatten
sich
die
Stadtwerke
anders
vorgestellt:
auf
geschmeidigen
Elektrokarts
in
einer
schönen
Halle
am
Nettebad.
Nun
dürfen
sie
Warterunden
auf
Gerichtsbänken
drehen,
denn
eine
Klage
gegen
das
Vorhaben
ist
wahrscheinlich.
Schade
drum.
Der
Plan
ist
gut,
die
Rechnung
kann
aufgehen.
Auch
wenn
es
so
mancher
nicht
einsehen
mag
–
wenn
es
eine
Möglichkeit
gibt,
Geld
zu
verdienen,
sollten
eine
Kommune
und
ihre
Tochtergesellschaften
dies
auch
tun.
Umso
besser,
wenn
sie
dafür
mal
nicht
in
das
Portemonnaie
der
Steuerzahler
greifen.
Ob
dieses
Bestreben
vom
Gesetz
gedeckt
ist,
wird
nun
wohl
ein
Gericht
entscheiden.
Dazu
wird
es
die
Frage
klären
müssen,
ob
eine
Kartbahn
dem
Bereich
Freizeit
und
Erholung
in
der
Daseinsvorsorge
zuzuordnen
ist.
Die
Richter
können
ja
mal
eine
Proberunde
am
Alfsee
drehen.
Autor:
Dietmar Kröger