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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Jurist will gegen Kartbahn klagen
 
Juristisches Geschütz gegen die E-Kart-Bahn
Zwischenüberschrift:
Rechtsanwalt will im Auftrag "konkurrierender Anlagen" gegen Bauvorhaben der Stadtwerke klagen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Die Diskussion um die von den Stadtwerken am Nettebad geplante Elektro-Kartbahn wird nun um eine juristische Komponente reicher. Ein Osnabrücker Anwalt sagt, der Betrieb einer solchen Bahn gehöre nicht zu den Aufgaben der Stadtwerke.
Osnabrück. Nach der Siedlergemeinschaft in den Heidekämpen und der Bürgerinitiative für den Erhalt des grünen Fingers hat nun auch der Osnabrücker Rechtsanwalt Thorsten Koch Einwände gegen den von den Stadtwerken Osnabrück geplanten Bau einer Elektro-Kart-Bahn am Nettebad erhoben.

Koch beruft sich dabei auf den Paragrafen 136 des Niedersächsischen Kom munalverfassungsgesetzes (NKomVG). Der Jurist kommt dabei zu dem Schluss, dass " der beabsichtigte Betrieb einer Kartbahn durch die ' Stadtwerke Osnabrück AG' (offensichtlich) rechtswidrig" ist.

Das NKomVG regelt in Paragraf 136 die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen und ihnen zugehörigen Gesellschaften wie zum Beispiel den Stadtwerken Osnabrück, die eine 100-prozentige Tochter der Stadt sind. Zwar ist eine solche wirtschaftliche Betätigung grundsätzlich möglich, beschränkt sich aber nach Auffassung von Koch auf die reine Daseinsvorsorge, und die ist seiner Meinung nach mit dem Bau einer Kartbahn bei Weitem überschritten.

Möglichkeit zur Klage

Koch sieht im Paragrafen 136 nicht nur eine Einschränkung kommunaler Handlungsmöglichkeiten im wirtschaftlichen Bereich, sondern ebenso den Schutz privatwirtschaftlicher Unternehmen, denen durch das Gesetz die Möglichkeit zur Klage gegeben werde, wenn ihre Interessen durch die wirtschaftlichen Aktivitäten kommunaler Betreiber behindert würden.

Dass es zu einer solchen Klage kommt, scheint nach derzeitigem Stand der Dinge wahrscheinlich. Koch hat zu diesem Thema eine klare Meinung: " Darüber haben wir noch nicht endgültig entschieden, aber wenn man bellt, muss man auch beißen." Auf die Frage, wer denn darüber mit entscheide, sprich, wer denn sein Auftraggeber sei, spricht Koch zunächst nebulös von " mehreren Betreibern konkurrierender Anlagen", um dann anzudeuten, dass es sich um einen Betreiber einer Anlage am Alfsee handele. Das Handeln der kommunalen Verwaltung, der die Stadtwerke zuzurechnen seien, sei " objektiv rechtswidrig", so Koch weiter. " Das kann man nicht ernsthaft diskutieren." Eine E-Kart-Bahn sei eine " reine Bespaßungsveranstaltung", die mit den eigentlichen Aufgaben der Stadtwerke nichts zu tun habe.

Auch dass der Gewinn aus dem Betrieb einer Kartbahn das Defizit aus der Daseinsvorsorge verringern könne, lässt Koch nicht gelten. Mit diesem Argument könnte eine Kommune alle möglichen Unternehmungen starten und so den Schutz privatwirtschaftlicher Unternehmungen völlig aushebeln.

Nur Steuern seien ein Instrument zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben. Die mögliche Klage gegen die Kartbahn sei ein erster Schritt, dem wahrscheinlich eine Klage gegen das ebenfalls von den Stadtwerken in einem Masterplan geplante Kinderland folgen könnte.

Auf der sicheren Seite

Die Stadtwerke nehmen das Schreiben aus der Osnabrücker Kanzlei ernst, sehen sich aber auf der sicheren Seite. " Natürlich haben wir unser Vorhaben im Vorfeld rechtlich geprüft. Demnach fällt der Betrieb einer E-Kart-Bahn nach unserer Auffassung vor dem Hintergrund der heute zugrunde zu legenden Kriterien sehr wohl unter die von der Daseinsvorsorge mitumfassten Bereiche der ' Freizeit- und Erholungsangebotsdarbietung'. Zudem verknüpfen wir mit dem Thema Elektromobilität die ' klassischen' Felder der Daseinsvorsorge, ' Energieversorgung' und ' Mobilität/ Nahverkehr'", so der Sprecher der Stadtwerke, Marco Hörmeyer
Bildtext:
In direkter Nachbarschaft zum Nettebad wollen die Stadtwerke eine Elektro-Kartbahn bauen.
Foto:
Gert Westdörp

Kommentar
Rundendrehen auf der Gerichtsbank

Das mit dem Rundendrehen hatten sich die Stadtwerke anders vorgestellt: auf geschmeidigen Elektrokarts in einer schönen Halle am Nettebad. Nun dürfen sie Warterunden auf Gerichtsbänken drehen, denn eine Klage gegen das Vorhaben ist wahrscheinlich.

Schade drum. Der Plan ist gut, die Rechnung kann aufgehen. Auch wenn es so mancher nicht einsehen mag wenn es eine Möglichkeit gibt, Geld zu verdienen, sollten eine Kommune und ihre Tochtergesellschaften dies auch tun. Umso besser, wenn sie dafür mal nicht in das Portemonnaie der Steuerzahler greifen. Ob dieses Bestreben vom Gesetz gedeckt ist, wird nun wohl ein Gericht entscheiden. Dazu wird es die Frage klären müssen, ob eine Kartbahn dem Bereich Freizeit und Erholung in der Daseinsvorsorge zuzuordnen ist. Die Richter können ja mal eine Proberunde am Alfsee drehen.
Autor:
Dietmar Kröger


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