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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Sanierungsstreit ein Fall fürs Gericht?
 
Stadthalle: Schlichtungsversuch gescheitert?
Zwischenüberschrift:
Generalplaner W+P greift im Sanierungsstreit nun auch den Aufsichtsrat der Bauherrin an
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Im Vertrags- und Rechnungsstreit zwischen dem städtischen Tochterunternehmen OBG und dem bisherigen Generalplaner der Osnabrück-Hallen-Sanierung, W+ P, ist die nächste Eskalationsstufe erreicht. Derzeit läuft alles auf einen Gerichtsprozess hinaus.

Osnabrück. In dem seit Jahresbeginn tobenden Rechnungs- und Vertragsstreit mit der Stadt verliert der frühere Generalplaner der Osnabrück-Hallen-Sanierung, W+ P (Essen/ Stuttgart), zusehends die Geduld. Der Projektabwickler wirft dem ehemaligen öffentlichen Partner jetzt vor, ihn beim Versuch einer außergerichtlichen Klärung auflaufen zu lassen. Verantwortliche der Bauherrin weisen das zurück und nehmen eine weitere Zuspitzung des Konflikts in Kauf.

W+ P war 2012 von der Osnabrücker Beteiligungs- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft (OBG) mit der Generalplanung des ersten Bauabschnitts zur Sanierung der Osnabrück-Halle beauftragt worden. Der von Pleiten, Pech und Pannen begleitete Umbau des 35 Jahre alten Veranstaltungs- und Kongresszentrums begann im März 2013 und ruht seit Oktober. Erst 2016 soll alles fertig werden ohne W+ P. Der Projektabwickler, im Januar von OBG-Chef und Kämmerer Thomas Fillep über das Ende der Zusammenarbeit informiert, fühlt sich zu Unrecht gekündigt und pocht auf ausstehende Honorare in sechsstelliger Höhe.

Wenige Wochen nachdem W+ P der OBG " Untätigkeit" in der Schlichtung zur Last gelegt hatte, greift der Generalplaner deshalb nun auch den im Juni eingeschalteten Aufsichtsrat der OBG an: Sogar dieser versage " eine faire und sachliche Diskussion der Vertrags- und Vergütungsfragen", heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung.

Im Aufsichtsrat der städtischen Tochtergesellschaft erkennt W+ P jene " vorgesetzte Stelle", die der Vertrag im Streitfall anzurufen vorsehe. Offenbar besteht aber selbst in diesem Punkt Uneinigkeit mit der OBG: Weil trotz Nachfrage eine klare Antwort über die Zuständigkeit ausgeblieben sei und W+ P weder von der OBG noch vom Aufsichtsrat " irgendeine weitere Nachricht" erhalten habe, kommt der Projektabwickler zu folgendem Schluss: Der Versuch einer außergerichtlichen Streitbeilegung müsse als gescheitert angesehen werden.

" Wir sind am Ende der Fahnenstange angelangt", sagte Unternehmenssprecherin Barbara Schüler unserer Zeitung. Auf die Frage, ob dies als Androhung einer Klage zu verstehen und wann mit einer solchen zu rechnen sei, erklärte sie: " Wir nennen keinen Zeitraum. Aber der Ball liegt bei der OBG."

Die zeigt sich jedoch unbeeindruckt vom Vorgehen des Projektabwicklers. Aufsichtsratsvorsitzende Heike Langanke sagte der NOZ, das Gremium habe sich im Juli von der OBG-Führung und einem Fachanwalt ausführlich berichten lassen und damit seine Pflicht wahrgenommen. Ergebnis der Beratung: Die Forderungen von W+ P seien " überzogen", und die OBG-Geschäftsführung um Fillep genieße " das vollkommene Vertrauen". Darüber hinaus werde der Aufsichtsrat sich nicht in " operatives Geschäft" der OBG einmischen.

" Wenn W+ P anderer Auffassung ist, steht der Klageweg frei. Wir sehen einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen", betonte Langanke.

Kommentar
Prozess unausweichlich

Im Streit mit W+ P um die Vergütung an geblich erbrachter Leistungen rund um die Sanierung der Osnabrück-Halle scheint sich die Stadt ihrer Sache sicher zu sein. In schöner Regelmäßigkeit und mit demonstrativer Gelassenheit lässt ihr zuständiges Unternehmen, die Osnabrücker Beteiligungsgesellschaft (OBG), um sich greifende Vorwürfe des abservierten Generalplaners abprallen. W+ P hingegen sucht gezielt die öffentliche Auseinandersetzung. Und befeuert sie offenbar immer dann, wenn die Diplomatie hinter den Kulissen nicht das gewünschte Ergebnis zeitigt.

Ein Schuss, der für W+ P nach hinten losgehen kann. Wer lässt sich schon gerne die Pistole auf die Brust setzen? Und das vor Publikum. Dabei dürfte gerade bei W+ P das Interesse an einer möglichst geräuschlosen Beilegung dieser mindestens rufschädigenden Auseinandersetzung überwiegen. Jetzt scheint aber alles auf einen schlagzeilenträchtigen Gerichtsprozess hinauszulaufen.
Autor:
Sebastian Stricker


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