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1.
Erscheinungsdatum:
29.01.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Millionenklage gegen Ex-Verleger
Ex-Verleger soll 1,6 Millionen Euro zahlen
Zwischenüberschrift:
Sonntagszeitung: Insolvenzverwalter verklagt ehemaligen Geschäftsführer
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
frühere
Verleger
der
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
,
Norbert
Fuhs,
soll
1,
6
Millionen
Euro
zu
Unrecht
aus
dem
Unternehmen
entnommen
haben.
Dieses
Geld
fordert
der
Insolvenzverwalter
zurück.
Darüber
hinaus
verlangt
er
von
der
Ehefrau
300
000
Euro.
Entsprechende
Klagen
liegen
dem
Landgericht
nach
Angaben
eines
Sprechers
vor.
Fuhs
hatte
die
Sonntagszeitung
jahrelang
mittels
seiner
Medienbriefe
finanziert,
die
Privatleute
zum
Wert
von
5000
Euro
zeichnen
konnten.
Die
stillen
Gesellschafter
erhielten
zweimal
jährlich
Ausschüttungen,
die
sie
als
feste
Zinsen
verstanden,
die
aber
nur
Vorauszahlungen
auf
künftige
Gewinne
waren.
Der
Insolvenzverwalter
verlangt
von
den
Medienbrief-
Inhabern
die
Ausschüttungen
der
letzten
vier
Jahre
zurück
und
hat
in
einem
Dutzend
Fällen
Klage
eingereicht.
Osnabrück.
Die
Millionenpleite
der
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
geht
juristisch
in
die
nächste
Runde.
Der
Insolvenzverwalter
fordert
vom
Ex-
Verleger
und
dessen
Frau
insgesamt
1,
9
Millionen
Euro
zurück.
Darüber
hinaus
hat
er
frühere
stille
Gesellschafter
auf
Rückzahlung
der
Ausschüttungen
verklagt.
Die
Pleite
der
Enorm-
Verlagsgesellschaft,
die
die
"
Osnabrücker
Sonntagszeitung"
herausgab,
wird
die
Zivil-
und
Strafgerichte
wohl
noch
auf
Jahre
beschäftigen.
Denn
Ex-
Verleger
Norbert
Fuhs
aus
Osnabrück
wird
juristisch
von
drei
Seiten
attackiert.
Inhaber
von
Medienbriefen
fordern
von
ihm
ihre
Einlagen
zurück,
weil
sich
betrogen
fühlen.
Eine
Zivilkammer
des
Amtsgerichts
hat
in
35
bislang
verhandelten
Fällen
den
Klägern
recht
gegeben
und
den
Ex-
Verleger
zur
Zahlung
von
zum
Teil
fünfstelligen
Summen
verurteilt.
Sein
Anwalt
hat
dagegen
Berufung
eingelegt.
Gleichzeitig
versucht
Insolvenzverwalter
Klaus
Niemeyer,
den
Ex-
Verleger,
dessen
Frau
und
die
Medienbrief-
Inhaber
(als
stille
Gesellschafter)
zur
Verantwortung
zu
ziehen.
Dem
Landgericht
Osnabrück
liegt
eine
Klage
des
Insolvenzverwalters
gegen
Fuhs
auf
Zahlung
von
1,
6
Millionen
Euro
vor,
die
der
frühere
Alleingesellschafter
der
Enorm-
Verlagsgesellschaft
zu
Unrecht
dem
Unternehmen
entnommen
haben
soll.
Fuhs′
Ehefrau
ist
auf
Rückzahlung
von
300
000
Euro
verklagt
worden.
Es
würden
noch
Stellungnahmen
eingeholt,
eine
Verhandlung
sei
noch
nicht
terminiert,
teilte
der
Sprecher
des
Landgerichts
mit.
Strafrechtlich
droht
dem
Ex-
Verleger
ebenfalls
Ungemach:
Die
Staatsanwaltschaft
Oldenburg
ermittelt
seit
zwei
Jahren
gegen
ihn
wegen
des
Verdachts
der
Insolvenzverschleppung.
"
Die
Ermittlungen
laufen
und
werden
sicher
noch
einige
Zeit
in
Anspruch
nehmen"
,
sagte
die
Sprecherin
der
Oldenburger
Ermittlungsbehörde.
Unter
anderem
werde
das
Ergebnis
eines
Wirtschaftsgutachtens
abgewartet,
das
die
Frage
beantworten
soll,
zu
welchem
Zeitpunkt
eine
Überschuldung
des
Verlages
eingetreten
ist.
Unklar
ist,
ob
Geschädigte
jemals
Geld
sehen
werden.
Bislang
hat
die
Staatsanwaltschaft
keine
Vermögensicherung
bei
Fuhs
angestrengt.
Auch
Inhaber
der
Medienbriefe,
mit
denen
sich
der
Verlag
der
"
Sonntagszeitung"
finanzierte,
müssen
mit
unangenehmer
Post
von
den
Justizbehörden
rechnen.
Insolvenzverwalter
Niemeyer
will
von
ihnen
die
sogenannten
Vorabvergütungen
der
letzten
vier
Jahre
zurück.
Die
Medienbrief-
Besitzer
hatten
vom
Verleger
zweimal
jährlich
Ausschüttungen
auf
ihre
Einlagen
erhalten.
Die
Höhe
richtete
sich
jeweils
nach
dem
im
Vertrag
festgelegten
Zinssatz.
Was
die
Geldgeber
als
feste
Rendite
verstanden,
war
laut
Vertrag
eine
Vorauszahlung
auf
zu
erwartende
Gewinne.
Allerdings
machte
der
Verlag
schon
seit
mindestens
2006
keine
Gewinne
mehr
aus
dem
operativen
Geschäft.
Fuhs
hätte
also
keine
Vorabvergütungen
ausschütten
und
bei
Kündigung
eines
Medienbriefes
nicht
die
volle
Einlage
auszahlen
dürfen.
Der
Insolvenzverwalter
wertet
die
Vorabvergütungen
juristisch
als
"
Schenkungen"
,
die
er
vier
Jahre
rückwirkend
einfordern
kann.
Den
betroffenen
etwa
300
Medienbrief-
Inhabern
setzte
er
eine
Frist
bis
zum
25.
September,
das
Geld
zurückzuzahlen.
Einige
zahlten,
einige
nicht,
wie
Niemeyer
mitteilte.
Im
ersten
Schritt
hat
Niemeyer
gegen
knapp
ein
Dutzend
Medienbrief-
Inhaber
Klage
eingereicht,
von
denen
er
jeweils
mehr
als
5000
Euro
verlangt.
Ab
dieser
Schwelle
ist
das
Landgericht
zuständig.
Ärger
steht
auch
noch
jenen
ins
Haus,
die
rechtzeitig
ihre
Medienbriefe
kündigten
und
damit
ihre
Einlagen
in
Sicherheit
wähnten.
Der
Insolvenzverwalter
will
auch
von
ihnen
die
Vorabvergütungen
zurück.
Außerdem
sollen
sie
sich
an
den
Verlusten
beteiligen,
die
der
Verlag
während
der
Laufzeit
der
jeweiligen
Medienbriefe
machte.
Die
Summe
muss
in
jedem
Einzelfall
errechnet
werden
–
eine
durchaus
herausfordernde
Rechenaufgabe.
Die
Masche
mit
den
Medienbriefen:
www.noz.de/
osz
Autor:
Wilfried Hinrichs