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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Millionenklage gegen Ex-Verleger
 
Ex-Verleger soll 1,6 Millionen Euro zahlen
Zwischenüberschrift:
Sonntagszeitung: Insolvenzverwalter verklagt ehemaligen Geschäftsführer
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Der frühere Verleger der " Osnabrücker Sonntagszeitung", Norbert Fuhs, soll 1, 6 Millionen Euro zu Unrecht aus dem Unternehmen entnommen haben. Dieses Geld fordert der Insolvenzverwalter zurück. Darüber hinaus verlangt er von der Ehefrau 300 000 Euro. Entsprechende Klagen liegen dem Landgericht nach Angaben eines Sprechers vor. Fuhs hatte die Sonntagszeitung jahrelang mittels seiner Medienbriefe finanziert, die Privatleute zum Wert von 5000 Euro zeichnen konnten. Die stillen Gesellschafter erhielten zweimal jährlich Ausschüttungen, die sie als feste Zinsen verstanden, die aber nur Vorauszahlungen auf künftige Gewinne waren. Der Insolvenzverwalter verlangt von den Medienbrief-Inhabern die Ausschüttungen der letzten vier Jahre zurück und hat in einem Dutzend Fällen Klage eingereicht.

Osnabrück. Die Millionenpleite der " Osnabrücker Sonntagszeitung" geht juristisch in die nächste Runde. Der Insolvenzverwalter fordert vom Ex-Verleger und dessen Frau insgesamt 1, 9 Millionen Euro zurück. Darüber hinaus hat er frühere stille Gesellschafter auf Rückzahlung der Ausschüttungen verklagt.

Die Pleite der Enorm-Verlagsgesellschaft, die die " Osnabrücker Sonntagszeitung" herausgab, wird die Zivil- und Strafgerichte wohl noch auf Jahre beschäftigen. Denn Ex-Verleger Norbert Fuhs aus Osnabrück wird juristisch von drei Seiten attackiert.

Inhaber von Medienbriefen fordern von ihm ihre Einlagen zurück, weil sich betrogen fühlen. Eine Zivilkammer des Amtsgerichts hat in 35 bislang verhandelten Fällen den Klägern recht gegeben und den Ex-Verleger zur Zahlung von zum Teil fünfstelligen Summen verurteilt. Sein Anwalt hat dagegen Berufung eingelegt.

Gleichzeitig versucht Insolvenzverwalter Klaus Niemeyer, den Ex-Verleger, dessen Frau und die Medienbrief-Inhaber (als stille Gesellschafter) zur Verantwortung zu ziehen. Dem Landgericht Osnabrück liegt eine Klage des Insolvenzverwalters gegen Fuhs auf Zahlung von 1, 6 Millionen Euro vor, die der frühere Alleingesellschafter der Enorm-Verlagsgesellschaft zu Unrecht dem Unternehmen entnommen haben soll. Fuhs′ Ehefrau ist auf Rückzahlung von 300 000 Euro verklagt worden. Es würden noch Stellungnahmen eingeholt, eine Verhandlung sei noch nicht terminiert, teilte der Sprecher des Landgerichts mit.

Strafrechtlich droht dem Ex-Verleger ebenfalls Ungemach: Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt seit zwei Jahren gegen ihn wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung. " Die Ermittlungen laufen und werden sicher noch einige Zeit in Anspruch nehmen", sagte die Sprecherin der Oldenburger Ermittlungsbehörde. Unter anderem werde das Ergebnis eines Wirtschaftsgutachtens abgewartet, das die Frage beantworten soll, zu welchem Zeitpunkt eine Überschuldung des Verlages eingetreten ist. Unklar ist, ob Geschädigte jemals Geld sehen werden. Bislang hat die Staatsanwaltschaft keine Vermögensicherung bei Fuhs angestrengt.

Auch Inhaber der Medienbriefe, mit denen sich der Verlag der " Sonntagszeitung" finanzierte, müssen mit unangenehmer Post von den Justizbehörden rechnen. Insolvenzverwalter Niemeyer will von ihnen die sogenannten Vorabvergütungen der letzten vier Jahre zurück. Die Medienbrief-Besitzer hatten vom Verleger zweimal jährlich Ausschüttungen auf ihre Einlagen erhalten. Die Höhe richtete sich jeweils nach dem im Vertrag festgelegten Zinssatz. Was die Geldgeber als feste Rendite verstanden, war laut Vertrag eine Vorauszahlung auf zu erwartende Gewinne. Allerdings machte der Verlag schon seit mindestens 2006 keine Gewinne mehr aus dem operativen Geschäft. Fuhs hätte also keine Vorabvergütungen ausschütten und bei Kündigung eines Medienbriefes nicht die volle Einlage auszahlen dürfen.

Der Insolvenzverwalter wertet die Vorabvergütungen juristisch als " Schenkungen", die er vier Jahre rückwirkend einfordern kann. Den betroffenen etwa 300 Medienbrief-Inhabern setzte er eine Frist bis zum 25. September, das Geld zurückzuzahlen. Einige zahlten, einige nicht, wie Niemeyer mitteilte. Im ersten Schritt hat Niemeyer gegen knapp ein Dutzend Medienbrief-Inhaber Klage eingereicht, von denen er jeweils mehr als 5000 Euro verlangt. Ab dieser Schwelle ist das Landgericht zuständig.

Ärger steht auch noch jenen ins Haus, die rechtzeitig ihre Medienbriefe kündigten und damit ihre Einlagen in Sicherheit wähnten. Der Insolvenzverwalter will auch von ihnen die Vorabvergütungen zurück. Außerdem sollen sie sich an den Verlusten beteiligen, die der Verlag während der Laufzeit der jeweiligen Medienbriefe machte. Die Summe muss in jedem Einzelfall errechnet werden eine durchaus herausfordernde Rechenaufgabe.

Die Masche mit den Medienbriefen: www.noz.de/ osz
Autor:
Wilfried Hinrichs


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