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1.
Erscheinungsdatum:
08.08.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Inklusionskosten vor Gericht
Zwischenüberschrift:
Stadt GMHütte Emden und SG Bersenbrück klagen mit elf anderen Kommunen
Artikel:
Originaltext:
Hannover.
13
Kommunen
klagen
vor
dem
Staatsgerichtshof
gegen
das
Land
Niedersachsen,
um
nicht
auf
den
Kosten
für
die
Inklusion
an
den
Schulen
sitzen
zu
bleiben.
Kinder
mit
Lernschwierigkeiten
oder
Behinderungen
haben
seit
einem
Jahr
einen
Anspruch
darauf,
eine
ganz
normale
Schule
zu
besuchen.
Dadurch
entstehen
Ausgaben
etwa
für
Integrationshelfer.
Das
niedersächsische
Verfassungsgericht
in
Bückeburg
bestätigte
am
Donnerstag
den
Eingang
der
Klage.
Die
Kommunen
wenden
sich
dagegen,
dass
die
Landesregierung
keine
Regelung
über
eine
Erstattung
der
Kosten
getroffen
hat.
Das
Kultusministerium
betonte,
es
habe
in
der
Vergangenheit
den
Kommunen
finanzielle
Unterstützung
signalisiert.
„
Wir
halten
eine
Klage
nicht
für
notwendig,
weil
wir
eine
Lösung
anstreben
und
uns
seit
Längerem
in
konstruktiven
Gesprächen
mit
den
kommunalen
Spitzenverbänden
befinden″,
hieß
es
in
einer
Erklärung
des
Ministeriums.
Bei
den
Klägern
handelt
es
sich
nach
den
Angaben
des
Staatsgerichtshofs
um
die
Gemeinden
Edewecht,
Lastrup
und
Liebenburg,
die
Samtgemeinde
Bersenbrück
sowie
die
Städte
Barsinghausen,
Emden,
Georgsmarienhütte,
Lüneburg
und
Oldenburg.
Zusätzlich
hinzu
kommen
die
Landkreise
Heidekreis,
Lüneburg,
Uelzen
und
Vechta.
Bereits
im
Vorfeld
hatte
es
geheißen,
die
Klage
solle
auch
für
andere
betroffene
Kommunen
erhoben
werden.
Aus
dem
Sozialministerium
hieß
es,
im
Schnitt
übernehme
das
Land
78
Prozent
der
Kosten
für
Integrationshelfer,
die
Kommunen
22
Prozent.
Die
Ausgaben
seien
aber
in
den
vergangenen
Jahren
deutlich
gestiegen:
2003
lagen
sie
bei
6,
8
Millionen
Euro,
2009
bei
20,
9
Millionen
Euro,
2012
bei
33,
7
Millionen
Euro
landesweit.
Bildtext:
Inklusion
kostet
–
wer
zahlt?
Das
wollen
13
Kommunen
in
Niedersachsen
vor
Gericht
klären.
Foto:
dpa
Autor:
dpa