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1.
Erscheinungsdatum:
31.07.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Umweltamt will Fracking stoppen
Zwischenüberschrift:
"Gefahren sind zu groß"
Artikel:
Originaltext:
Berlin.
Das
Umweltbundesamt
(UBA)
will
die
Schiefergas-
Förderung
(Fracking)
in
Deutschland
praktisch
unmöglich
machen.
"
Grundsätzlich
halten
wir
die
Gefahren
dieser
Technik
für
zu
groß"
,
sagte
die
neue
UBA-
Präsidentin
Maria
Krautzberger
bei
der
Vorlage
eines
Gutachtens.
Zwar
sei
ein
generelles
Verbot
dieser
Form
der
Rohstoffgewinnung
rechtlich
schwierig.
Mit
schnellen,
scharfen
gesetzlichen
"
Leitplanken
zum
Schutz
von
Umwelt
und
Gesundheit"
könne
aber
ein
verbotsähnlicher
Zustand
erreicht
werden.
Eine
Sprecherin
des
Umweltministeriums
kündigte
an,
ein
Gesetzentwurf
zum
Fracking
werde
dem
Kabinett
nach
der
Sommerpause
zur
Entscheidung
vorgelegt
und
sei
in
Arbeit.
In
den
Eckpunkten,
die
Umweltministerin
Barbara
Hendricks
und
Wirtschaftsminister
Sigmar
Gabriel
(beide
SPD)
vereinbart
hatten,
werde
dem
Trinkwasserschutz
und
der
menschlichen
Gesundheit
höchste
Priorität
eingeräumt.
Daher
werde
der
Einsatz
von
für
die
Umwelt
giftigen
Substanzen
für
diese
Fördertechnik
abgelehnt.
Die
Anforderungen
an
den
Trinkwasserschutz
sollten
so
verschärft
werden,
"
dass
Fracking
auf
absehbare
Zeit
in
Deutschland
ausgeschlossen
ist"
,
sagte
eine
Sprecherin
von
Hendricks.
"
Fracking
ist
und
bleibt
eine
Risikotechnologie"
,
urteilte
das
Umweltbundesamt.
Es
sei
ein
unhaltbarer
Zustand,
dass
diese
umstrittene
Erdgas-
Abbaumethode
mithilfe
chemischer
Substanzen
gesetzlich
in
Deutschland
möglich
sei,
auch
wenn
es
dazu
ein
Moratorium
aller
Beteiligten
gebe.
"
Diesen
äußerst
unbefriedigenden
Zustand
sollte
der
Gesetzgeber
schnell
beenden"
,
forderte
Krautzberger.
Über
ein
geändertes
Wasserhaushaltsgesetz
solle
die
Gasförderung
aus
Schiefer-
und
Kohleflözgestein
verboten
werden.
In
Wasserschutzgebieten
sollte
jede
Form
von
Fracking
untersagt
werden.
Für
den
verbleibenden
engen
Rahmen,
in
dem
die
Abbaumethode
bleiben
soll
–
etwa
für
Probebohrungen
–
fordert
das
UBA
eine
scharfe
Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die
eingesetzten
Chemikalien
sollen
rechtlich
verbindlich
in
einem
Kataster
bei
einer
Bundesbehörde
aufgeführt
werden.
Für
die
möglicherweise
hochgiftige
Spülungsflüssigkeit
bei
Bohrungen
empfiehlt
das
Amt
eine
gezielte
Aufbereitung.
Zudem
müssten
die
Auswirkungen
auf
das
Grundwasser
bereits
vor
Beginn
des
Fracking-
Prozesses
analysiert
werden.
Nach
den
Eckpunkten
der
Bundesregierung
soll
nur
das
konventionelle
Fracking
in
tiefen
Gesteinsschichten
möglich
bleiben.
In
Wasserschutzgebieten
soll
auch
dieses
Fracking
verboten
werden.
Beim
"
Hydraulic
Fracturing"
–
kurz
Fracking
–
wird
Gestein
in
bis
zu
5000
Meter
Tiefe
mit
hohem
hydraulischen
Druck
und
unter
Einsatz
von
Chemikalien
aufgebrochen.
Kommentar
Warum
die
Tür
schließen?
Mit
seinem
Gutachten
zum
Fracking
stützt
das
Umweltbundesamt
die
Gegner
dieser
Methode
zur
Gas-
Förderung.
Und
faktisch
kämen
die
Forderungen
der
Behörde,
würden
sie
umgesetzt,
einem
Verbot
gleich.
Doch
es
bleibt
fraglich,
welchen
Sinn
ein
neues
Gesetz
dazu
haben
soll.
Warum
reicht
das
Moratorium
nicht
aus
–
warum
muss
auch
die
letzte
Tür
zur
Erprobung
dieses
Verfahrens
verschlossen
werden?
Anders
als
in
den
USA
und
Großbritannien
ist
das
Herauspressen
von
Gas
aus
Gesteinsformationen
in
Deutschland
weder
politisch
gewollt
noch
gesellschaftlich
akzeptiert.
Die
Bevölkerung
hierzulande
steht
der
umstrittenen
Methode
mit
ungefähr
so
viel
Akzeptanz
gegenüber
wie
der
Einführung
eines
Waffengesetzes
nach
US-
Vorbild.
Es
gibt
angesichts
der
Risiken
Gründe
für
diese
tiefe
Skepsis
und
Angst
–
jedenfalls
derzeit.
Doch
dass
muss
nicht
ewig
so
bleiben.
Gut
möglich,
dass
sich
die
Technik
weiterentwickelt
und
dank
verbesserter
Methoden
weniger
riskant
wird.
Und
dass
sich
die
Frage
der
Nutzung
des
Frackings
im
Zusammenhang
mit
dem
CO
2
-
Ausstoß
und
mit
geänderten
Bedingungen
in
der
Versorgung
mit
Erdgas
irgendwann
neu
stellt.
Zu
behaupten,
die
Energiewende
und
ein
verringerter
CO
2
-
Ausstoß
würden
in
Deutschland
ganz
sicher
ohne
Fracking
gelingen,
ist
jedenfalls
reichlich
kühn.
Dafür
muss
das
Umweltbundesamt
erst
einmal
den
Beweis
erbringen.
Autor:
Reuters, dpa, Christof Haverkamp