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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Sammelklage wegen Inklusion?
Zwischenüberschrift:
Samtgemeinde Bersenbrück und Georgsmarienhütte sind dabei
Artikel:
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Originaltext:
Städte und Gemeinden müssen viel Geld ausgeben, um ihre Schulen behindertengerecht zu machen. Eigentlich müsste das Land Niedersachsen diese Kosten erstatten, doch noch gibt es keine Regelung dafür. Nun wollen die Kommunen mit einer Art Sammelklage Druck machen. Aus dem Osnabrücker Land sind Georgsmarienhütte und die Samtgemeinde Bersenbrück dabei.

175 Städte und Gemeinden haben sich bereit erklärt mitzumachen. Bis Ende des Monats soll eine repräsentative Auswahl von etwa zehn von ihnen sich der Klage unter Federführung der kommunalen Spitzenverbände anschließen, von Großstädten wie etwa Oldenburg über Landkreise wie Vechta bis zur Landgemeinde soll alles dabei sein. Die Verwaltungsausschüsse hätten bereits zugestimmt, bestätigen Cordula Happe für Georgsmarienhütte und Horst Baier für die Samtgemeinde Bersenbrück.

Um eine Uno-Konvention umzusetzen, habe das Land per Gesetz die Kommunen angewiesen, sämtliche Regelschulen für Behinderte zugänglich zu machen, erläutert Samtgemeindebürgermeister Baier den Hintergrund. Nach dem Konnektivitätsprinzip müsse das Land damit auch für die Folgekosten geradestehen. Diese Frage sei aber noch offen. Anders als nebenan in Nordrhein-Westfalen. Dort sei die Kostenerstattung zwischen Land und Gemeinden über eine Pauschale geregelt.

Die Kosten für die Aufrüstung der Schulen sind nicht ohne. Aufzüge und Behindertentoiletten für Rollstuhlfahrer müssten eingebaut werden, zusätzliche Betreuungsräume müssten her. Technisches Gerät müsse angeschafft werden, um Blinden Zugang zum Computer zu verschaffen, Leitsysteme, mit denen Blinde und Taube sich im Gebäude orientieren und bewegen könnten. Zur Betreuung der Behinderten muss zusätzliches Personal eingesetzt werden, die Landkreise tragen die Kosten für diese Integrationshelfer.

Die Samtgemeinde Bersenbrück besteht aus sieben selbstständigen Mitgliedsgemeinden mit zusammen knapp 30 000 Einwohnern. Sie unterhält sieben Grundschulen und zwei Oberschulen. Allein in diesen Schulen, rechnet Baier vor, fallen drei Millionen Euro an Umbaukosten an.

Die Klage muss bis zum 31. Juli erhoben werden. Sollte es noch zu einer Verständigung mit dem Land kommen, könne die Verfassungsbeschwerde zurückgezogen werden, so Baier.
Bildtexte:
Damit Behinderte Regelschulen besuchen können, müssen Städte und Gemeinden Schulen umbauen und Betreuungspersonal einsetzen. Diese Mehrkosten wollen die Kommunen nun beim Land Niedersachsen einklagen. Bild: Abiturklasse am Humboldt-Gymnasium in Karlsruhe.
ARCHIV - ILLUSTRATION - Schüler sitzen am 24.02.2014 in einer Inklusions-Klasse in Höxter (Nordrhein-Westfalen) unter dem Schriftzug «Inklusion» (Aufnahme durch eine beschriebene Glasscheibe hindurch). In Sachsen-Anhalt werden zunehmend Kinder mit und ohne Handicap gemeinsam unterrichtet.
Foto:
Uli Deck/ dpa, Jonas Güttler/ dpa
Autor:
Martin Schmitz


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