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1.
Erscheinungsdatum:
16.07.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Sammelklage wegen Inklusion?
Zwischenüberschrift:
Samtgemeinde Bersenbrück und Georgsmarienhütte sind dabei
Artikel:
Originaltext:
Städte
und
Gemeinden
müssen
viel
Geld
ausgeben,
um
ihre
Schulen
behindertengerecht
zu
machen.
Eigentlich
müsste
das
Land
Niedersachsen
diese
Kosten
erstatten,
doch
noch
gibt
es
keine
Regelung
dafür.
Nun
wollen
die
Kommunen
mit
einer
Art
Sammelklage
Druck
machen.
Aus
dem
Osnabrücker
Land
sind
Georgsmarienhütte
und
die
Samtgemeinde
Bersenbrück
dabei.
175
Städte
und
Gemeinden
haben
sich
bereit
erklärt
mitzumachen.
Bis
Ende
des
Monats
soll
eine
repräsentative
Auswahl
von
etwa
zehn
von
ihnen
sich
der
Klage
unter
Federführung
der
kommunalen
Spitzenverbände
anschließen,
von
Großstädten
wie
etwa
Oldenburg
über
Landkreise
wie
Vechta
bis
zur
Landgemeinde
soll
alles
dabei
sein.
Die
Verwaltungsausschüsse
hätten
bereits
zugestimmt,
bestätigen
Cordula
Happe
für
Georgsmarienhütte
und
Horst
Baier
für
die
Samtgemeinde
Bersenbrück.
Um
eine
Uno-
Konvention
umzusetzen,
habe
das
Land
per
Gesetz
die
Kommunen
angewiesen,
sämtliche
Regelschulen
für
Behinderte
zugänglich
zu
machen,
erläutert
Samtgemeindebürgermeister
Baier
den
Hintergrund.
Nach
dem
Konnektivitätsprinzip
müsse
das
Land
damit
auch
für
die
Folgekosten
geradestehen.
Diese
Frage
sei
aber
noch
offen.
Anders
als
nebenan
in
Nordrhein-
Westfalen.
Dort
sei
die
Kostenerstattung
zwischen
Land
und
Gemeinden
über
eine
Pauschale
geregelt.
Die
Kosten
für
die
Aufrüstung
der
Schulen
sind
nicht
ohne.
Aufzüge
und
Behindertentoiletten
für
Rollstuhlfahrer
müssten
eingebaut
werden,
zusätzliche
Betreuungsräume
müssten
her.
Technisches
Gerät
müsse
angeschafft
werden,
um
Blinden
Zugang
zum
Computer
zu
verschaffen,
Leitsysteme,
mit
denen
Blinde
und
Taube
sich
im
Gebäude
orientieren
und
bewegen
könnten.
Zur
Betreuung
der
Behinderten
muss
zusätzliches
Personal
eingesetzt
werden,
die
Landkreise
tragen
die
Kosten
für
diese
Integrationshelfer.
Die
Samtgemeinde
Bersenbrück
besteht
aus
sieben
selbstständigen
Mitgliedsgemeinden
mit
zusammen
knapp
30
000
Einwohnern.
Sie
unterhält
sieben
Grundschulen
und
zwei
Oberschulen.
Allein
in
diesen
Schulen,
rechnet
Baier
vor,
fallen
drei
Millionen
Euro
an
Umbaukosten
an.
Die
Klage
muss
bis
zum
31.
Juli
erhoben
werden.
Sollte
es
noch
zu
einer
Verständigung
mit
dem
Land
kommen,
könne
die
Verfassungsbeschwerde
zurückgezogen
werden,
so
Baier.
Bildtexte:
Damit
Behinderte
Regelschulen
besuchen
können,
müssen
Städte
und
Gemeinden
Schulen
umbauen
und
Betreuungspersonal
einsetzen.
Diese
Mehrkosten
wollen
die
Kommunen
nun
beim
Land
Niedersachsen
einklagen.
Bild:
Abiturklasse
am
Humboldt-
Gymnasium
in
Karlsruhe.
ARCHIV
-
ILLUSTRATION
-
Schüler
sitzen
am
24.02.2014
in
einer
Inklusions-
Klasse
in
Höxter
(Nordrhein-
Westfalen)
unter
dem
Schriftzug
«Inklusion»
(Aufnahme
durch
eine
beschriebene
Glasscheibe
hindurch)
.
In
Sachsen-
Anhalt
werden
zunehmend
Kinder
mit
und
ohne
Handicap
gemeinsam
unterrichtet.
Foto:
Uli
Deck/
dpa,
Jonas
Güttler/
dpa
Autor:
Martin Schmitz