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1.
Erscheinungsdatum:
20.01.2015
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Alte Heizkessel müssen ausgetauscht werden
Zwischenüberschrift:
Osnabrücker Verbraucherzentrale informiert über Neuerungen 2015
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Neues
Jahr,
neue
Regeln
–
auch
2015
ändert
sich
für
Energieverbraucher
einiges.
Andreas
Holtgrave,
Energieexperte
der
Verbraucherzentrale
Osnabrück,
erklärt,
was
für
private
Haushalte
wichtig
wird.
Stromkosten:
Die
Ökostrom-
Umlage
wird
in
diesem
Jahr
erstmals
leicht
sinken,
von
6,
24
auf
6,
17
Cent
pro
Kilowattstunde.
Die
Strompreise
könnten
folgen
–
ob
und
um
wie
viel,
liege
jedoch
im
Ermessen
des
einzelnen
Stromanbieters.
Haushaltsgeräte:
Im
Laufe
des
Jahres
2015
werden
weitere
Bestimmungen
aus
der
europäischen
Ökodesign-
und
der
Energieverbrauchskennzeichnungs-
Richtlinie
wirksam.
So
muss
das
EU-
Energielabel
nun
auch
beim
Onlinehandel
mit
abgebildet
werden.
Zudem
erhalten
erstmals
Kochplatten
und
Dunstabzugshauben
ein
EU-
Energielabel,
die
Kennzeichnung
für
Backöfen
wird
angepasst.
Für
Kaffeemaschinen,
Kochplatten,
Dunstabzugshauben,
Backöfen
und
alle
Geräte
mit
einem
Netzwerkanschluss
(etwa
Drucker,
Modems)
gelten
zudem
künftig
strengere
Anforderungen
an
den
Stromverbrauch.
Heizungsanlagen:
Gleich
mehrere
Neuerungen
betreffen
die
Betreiber
von
Heizungsanlagen.
Standard-
Öl-
und
Gasheizkessel
müssen
künftig
ausgetauscht
werden,
wenn
sie
älter
als
30
Jahre
sind.
Für
Ein-
und
Zweifamilienhausbesitzer
gilt
die
Pflicht
jedoch
nur,
wenn
das
Haus
nach
dem
1.
Februar
2002
bezogen
wurde.
Ferner
gelten
auch
für
Heizkessel,
Kombiboiler
und
Warmwasserbereiter
ab
dem
26.
September
2015
verschärfte
Effizienzanforderungen
und
eine
Kennzeichnungspflicht
mit
dem
EU-
Energielabel.
Dämmung:
Begehbare
oberste
Geschossdecken
müssen
spätestens
ab
dem
31.
Dezember
2015
ausreichend
gedämmt
sein.
Ausgenommen
sind
Ein-
und
Zwei-
Familien-
Häuser,
die
die
Eigentümer
bereits
vor
dem
1.
Februar
2002
selbst
bewohnt
haben,
sowie
oberste
Geschossdecken,
die
bereits
einen
sogenannten
Mindestwärmeschutz
haben.
Energiekennwerte:
Die
Angabe
von
Energiekennwerten
in
Immobilienanzeigen
ist
bereits
seit
Mai
2014
Pflicht.
Ab
1.
Mai
2015
gilt
die
Verletzung
dieser
Pflicht
jedoch
als
Ordnungswidrigkeit.
Energieberatung:
Die
Vor-
Ort-
Beratung
des
Bundesamts
für
Wirtschaft
und
Ausführkontrolle
(BAFA)
wird
überarbeitet
und
verbessert,
der
Geltungsbereich
wird
erweitert.
Die
neuen
Regeln
gelten
ab
1.
März
2015.
Zu
allen
Fragen
zum
effizienten
Einsatz
von
Energie
in
privaten
Haushalten
bietet
die
Energieberatung
der
Verbraucherzentrale
Osnabrück,
Große
Straße
84–85,
persönliche
Beratungsgespräche:
Terminvereinbarung
montags
und
donnerstags
von
9
bis
10
Uhr
unter
Telefon
05
41/
2
27
79
.
Weitere
Infos:
www.verbraucherzentrale-
energieberatung.de.
Für
einkommensschwache
Haushalte
mit
entsprechendem
Nachweis
sind
die
Beratungsangebote
kostenfrei.
Autor:
pm, S.