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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Alte Heizkessel müssen ausgetauscht werden
Zwischenüberschrift:
Osnabrücker Verbraucherzentrale informiert über Neuerungen 2015
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Neues Jahr, neue Regeln auch 2015 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Andreas Holtgrave, Energieexperte der Verbraucherzentrale Osnabrück, erklärt, was für private Haushalte wichtig wird.
Stromkosten: Die Ökostrom-Umlage wird in diesem Jahr erstmals leicht sinken, von 6, 24 auf 6, 17 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise könnten folgen ob und um wie viel, liege jedoch im Ermessen des einzelnen Stromanbieters.
Haushaltsgeräte: Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen aus der europäischen Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Zudem erhalten erstmals Kochplatten und Dunstabzugshauben ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wird angepasst. Für Kaffeemaschinen, Kochplatten, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss (etwa Drucker, Modems) gelten zudem künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch.
Heizungsanlagen: Gleich mehrere Neuerungen betreffen die Betreiber von Heizungsanlagen. Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem 1. Februar 2002 bezogen wurde. Ferner gelten auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter ab dem 26. September 2015 verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Energielabel.
Dämmung: Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31. Dezember 2015 ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zwei-Familien-Häuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt haben, sowie oberste Geschossdecken, die bereits einen sogenannten Mindestwärmeschutz haben.
Energiekennwerte: Die Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist bereits seit Mai 2014 Pflicht. Ab 1. Mai 2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit.
Energieberatung: Die Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) wird überarbeitet und verbessert, der Geltungsbereich wird erweitert. Die neuen Regeln gelten ab 1. März 2015.
Zu allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Osnabrück, Große Straße 84–85, persönliche Beratungsgespräche: Terminvereinbarung montags und donnerstags von 9 bis 10 Uhr unter Telefon 05 41/ 2 27 79 . Weitere Infos: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.
Autor:
pm, S.


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