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1.
Erscheinungsdatum:
29.12.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Das
ändert
sich
2015.
Überschrift:
Kfz-Kennzeichen
Online-Abmeldung
Artikel:
Originaltext:
Ab
Januar
gibt
es
eine
deutliche
Vereinfachung
für
Fahrzeugbesitzer:
Wer
in
einen
anderen
Zulassungsbezirk
oder
ein
anderes
Bundesland
umzieht,
kann
sein
bisheriges
Kennzeichen
mitnehmen.
Innerhalb
einiger
Länder
wie
zum
Beispiel
Hessen
und
Schleswig-
Holstein
wird
bereits
heute
schon
so
verfahren.
Bisher
mussten
Fahrzeughalter
bei
einem
Umzug
in
einen
anderen
Zulassungsbezirk
ein
neues
Kfz-
Kennzeichen
für
ihr
Fahrzeug
beantragen.
Die
Mitnahme
des
Nummernschilds
spart
Zeit
und
Geld.
Die
Tarife
der
Kfz-
Versicherung
richten
sich
allerdings
weiter
nach
dem
Wohnort
des
Fahrzeughalters.
Bildtext:
Dieses
Nummernschild
kann
einem
jetzt
auch
häufiger
außerhalb
von
Essen
begegnen.
Foto:
dpa
Ab
Jahresbeginn
können
Kfz-
Halter
ihr
Auto
über
ein
Internetportal
des
Kraftfahrtbundesamts
(KBA)
in
Flensburg
abmelden.
Weil
dabei
völlig
neu
mit
Sicherheitscodes
sowohl
auf
den
Prüfplaketten
der
Kennzeichen
als
auch
im
Fahrzeugschein
gearbeitet
wird,
ist
dies
nur
bei
Fahrzeugen
möglich,
die
ab
Januar
2015
neu-
beziehungsweise
wieder
zugelassen
werden.
Denn
die
neuen
Plaketten
und
die
Zulassungsbescheinigung
Teil
I
(Fahrzeugschein)
mit
verdecktem
Sicherheitscode
werden
erst
ab
dem
Jahreswechsel
bei
Neu-
oder
Wiederzulassungen
ausgegeben.
Außerdem
muss
der
neue
Personalausweis
mit
aktiver
Onlinefunktion
(eID-
Funktion)
eingesetzt
werden.