Suche: | Auswahl zeigen |
Treffer: | 1 |
Sortierungen: |
1.
![]() ![]() |
||
Erscheinungsdatum:
|
||
---|---|---|
aus Zeitung:
|
||
Inhalt:
|
||
Überschrift:
|
Heizkessel
|
|
Artikel:
|
||
Originaltext:
|
Viele Öl- und Gas-Standard-Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab Januar nicht mehr betrieben werden. Zunächst sind also vor 1985 eingebaute Geräte auszutauschen. Eine Ausnahme gilt für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die diese schon am 1. Februar 2002 bewohnt haben. Sie dürfen die alten Kessel weiterbetreiben. In allen anderen Fällen beschränkt sich die Pflicht zum Austausch auf Konstanttemperaturkessel üblicher Größe; sie gilt dagegen nicht für Brennwert- oder Niedrigtemperaturkessel mit einem höheren Wirkungsgrad.
|
|