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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Gericht hält Einkaufscenter für rechtens
 
Gericht gibt grünes Licht für Shoppingcenter
Zwischenüberschrift:
Einwände von drei Nachbarn im Eilverfahren abgelehnt – Baubeginn für Ende 2015
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Klagen von drei Nachbarn des geplanten Einkaufszentrums am Neumarkt in Osnabrück im Eilverfahren zurückgewiesen. Damit kann der Investor mfi wie geplant im Herbst oder Winter 2015 mit dem Bau beginnen. Die Einschätzung der Stadt, dass das Projekt keine nachteiligen Wirkungen auf den Einzelhandel haben werde, sei nicht zu beanstanden, teile das Gericht am Montag mit. Die Entscheidung im Eilverfahren ist unanfechtbar, das letzte Wort über den Bebauungsplan für das Shoppingcenter ist damit nicht gesprochen. Die Kläger haben die Möglichkeit, ein Urteil in der Hauptsache zu erwirken. Unter den Klägern ist auch eine Immobiliengesellschaft des Modehauses L+ T, die drei Grundstücke im geplanten Centergebiet besitzt.

Osnabrück. Freie Bahn für den Bau des Einkaufszen trums am Neumarkt in Osnabrück: Das Oberverwaltungsgericht hat am Montag die Einwände von drei Anliegern abgelehnt.

Drei Nachbarn, darunter eine Immobiliengesellschaft des Modehauses L+ T, hatten gegen den Bebauungsplan 600 geklagt, der den Bau des Einkaufszentrums regelt. Das Oberverwaltungsgericht folgte den Einwänden der Kläger nicht, wie Sprecherin Andrea Blomberg am Montag mitteilte.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in diesem Eilverfahren ist unanfechtbar. Die Kläger haben aber noch die Möglichkeit, eine Entscheidung in der Hauptsache zu erwirken. Dieses Verfahren hätte aber keine aufschiebende Wirkung. L+ T-Geschäftsführer Alexander Berger wollte sich am Montag noch nicht zu dem 26-seitigen Urteil äußern: " Wir werden uns in Ruhe damit befassen und dann entscheiden, wie es weitergeht."

Die auf mehreren Gutachten beruhende Einschätzung der Stadt Osnabrück, das Vorhaben habe keine nachteiligen Wirkungen auf den Einzelhandel, sei nicht zu beanstanden, so die Verwaltungsrichter. Soweit sich die Erschließung einzelner Grundstücke verschlechtere, sei dies den betroffenen Eigentümern ebenso zuzumuten wie die mit dem Einkaufszentrum verbundene Verdichtung der Bebauung. Regelrecht " erdrückt" werde die benachbarte Bebauung dadurch nicht. Eine nicht hinzunehmende Lärmbelästigung gehe von dem Vorhaben nicht aus. Im Gegenteil: Die Situation werde sich für einzelne Anlieger erheblich verbessern. Zu einer umfassenden Lärmsanierung der Johannisstraße und des Neumarktes etwa durch eine Verlagerung des Busverkehrs sei die Stadt im Rahmen des Bebauungsplans nicht verpflichtet gewesen.

" Jeder vernünftige Zweifel muss einmal ein Ende haben", sagte Oberbürgermeister Wolfgang Griesert. Er äußerte sich zufrieden, dass der Bebauungsplan nach Meinung der Richter rechtmäßig zustande gekommen ist und der Investor seine Mieterakquise fortsetzen kann. Björn Reineking, Projektmanager von Investor mfi, sprach von einer " tollen Nachricht". Mit dem Bau des Shoppingcenters werde voraussichtlich im November/ Dezember 2015 begonnen.

Die L+ T-Grundbesitzgesellschaft verfügt über drei Grundstücke im geplanten Centergebiet an der Johannisstraße. Kritisch sehen die L+ T-Geschäftsführer die Auflage, im Falle eines Umbaus drei Meter tiefe und sechs Meter hohe Arkaden zu schaffen. Das fordert der Bebauungsplan, um einen ausreichenden Luftaustausch vor den Bushaltestellen in der Johannisstraße zu gewährleisten. L+ T hatte darüber hinaus die im Einkaufszentrum erlaubten Sortimente infrage gestellt.
Bildtext:
Baubeginn 2015. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab am Montag grünes Licht für den Bau des Einkaufszentrums am Neumarkt in Osnabrück.
Grafik:
mfi

Kommentar
Vorentscheidung

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber das Urteil der Lüneburger Richter im Eilverfahren ist so eindeutig, dass die Kläger es sich sehr genau überlegen werden, ob sie ihre Klagen aufrechterhalten. Die Aussicht, in der Hauptsache doch noch zu obsiegen, scheint eher gering.

Die L+ T-Geschäftsführung hatte mit der Klage den Zorn der rot-grünen Ratsmehrheit auf sich gezogen. Von " Verhinderungsstrategie" und dem Fernhalten unliebsamer Konkurrenz war die Rede. Darin steckt gewiss ein Körnchen Wahrheit. Aber L+ T und den anderen Klägern ist es nicht zum Vorwurf zu machen, dass sie von ihrem Recht Gebrauch machten. Im Gegenteil: Es ist gut für die Akzeptanz des Großprojektes, dass etwaige Zweifel an der Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüft wurden.
Autor:
Wilfried Hinrichs


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