User Online: 6 |
Timeout: 05:31Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
23.12.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Gericht hält Einkaufscenter für rechtens
Gericht gibt grünes Licht für Shoppingcenter
Zwischenüberschrift:
Einwände von drei Nachbarn im Eilverfahren abgelehnt – Baubeginn für Ende 2015
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
hat
die
Klagen
von
drei
Nachbarn
des
geplanten
Einkaufszentrums
am
Neumarkt
in
Osnabrück
im
Eilverfahren
zurückgewiesen.
Damit
kann
der
Investor
mfi
wie
geplant
im
Herbst
oder
Winter
2015
mit
dem
Bau
beginnen.
Die
Einschätzung
der
Stadt,
dass
das
Projekt
keine
nachteiligen
Wirkungen
auf
den
Einzelhandel
haben
werde,
sei
nicht
zu
beanstanden,
teile
das
Gericht
am
Montag
mit.
Die
Entscheidung
im
Eilverfahren
ist
unanfechtbar,
das
letzte
Wort
über
den
Bebauungsplan
für
das
Shoppingcenter
ist
damit
nicht
gesprochen.
Die
Kläger
haben
die
Möglichkeit,
ein
Urteil
in
der
Hauptsache
zu
erwirken.
Unter
den
Klägern
ist
auch
eine
Immobiliengesellschaft
des
Modehauses
L+
T,
die
drei
Grundstücke
im
geplanten
Centergebiet
besitzt.
Osnabrück.
Freie
Bahn
für
den
Bau
des
Einkaufszen
trums
am
Neumarkt
in
Osnabrück:
Das
Oberverwaltungsgericht
hat
am
Montag
die
Einwände
von
drei
Anliegern
abgelehnt.
Drei
Nachbarn,
darunter
eine
Immobiliengesellschaft
des
Modehauses
L+
T,
hatten
gegen
den
Bebauungsplan
600
geklagt,
der
den
Bau
des
Einkaufszentrums
regelt.
Das
Oberverwaltungsgericht
folgte
den
Einwänden
der
Kläger
nicht,
wie
Sprecherin
Andrea
Blomberg
am
Montag
mitteilte.
Die
Entscheidung
des
Oberverwaltungsgerichts
in
diesem
Eilverfahren
ist
unanfechtbar.
Die
Kläger
haben
aber
noch
die
Möglichkeit,
eine
Entscheidung
in
der
Hauptsache
zu
erwirken.
Dieses
Verfahren
hätte
aber
keine
aufschiebende
Wirkung.
L+
T-
Geschäftsführer
Alexander
Berger
wollte
sich
am
Montag
noch
nicht
zu
dem
26-
seitigen
Urteil
äußern:
"
Wir
werden
uns
in
Ruhe
damit
befassen
und
dann
entscheiden,
wie
es
weitergeht."
Die
auf
mehreren
Gutachten
beruhende
Einschätzung
der
Stadt
Osnabrück,
das
Vorhaben
habe
keine
nachteiligen
Wirkungen
auf
den
Einzelhandel,
sei
nicht
zu
beanstanden,
so
die
Verwaltungsrichter.
Soweit
sich
die
Erschließung
einzelner
Grundstücke
verschlechtere,
sei
dies
den
betroffenen
Eigentümern
ebenso
zuzumuten
wie
die
mit
dem
Einkaufszentrum
verbundene
Verdichtung
der
Bebauung.
Regelrecht
"
erdrückt"
werde
die
benachbarte
Bebauung
dadurch
nicht.
Eine
nicht
hinzunehmende
Lärmbelästigung
gehe
von
dem
Vorhaben
nicht
aus.
Im
Gegenteil:
Die
Situation
werde
sich
für
einzelne
Anlieger
erheblich
verbessern.
Zu
einer
umfassenden
Lärmsanierung
der
Johannisstraße
und
des
Neumarktes
–
etwa
durch
eine
Verlagerung
des
Busverkehrs
–
sei
die
Stadt
im
Rahmen
des
Bebauungsplans
nicht
verpflichtet
gewesen.
"
Jeder
vernünftige
Zweifel
muss
einmal
ein
Ende
haben"
,
sagte
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert.
Er
äußerte
sich
zufrieden,
dass
der
Bebauungsplan
nach
Meinung
der
Richter
rechtmäßig
zustande
gekommen
ist
und
der
Investor
seine
Mieterakquise
fortsetzen
kann.
Björn
Reineking,
Projektmanager
von
Investor
mfi,
sprach
von
einer
"
tollen
Nachricht"
.
Mit
dem
Bau
des
Shoppingcenters
werde
voraussichtlich
im
November/
Dezember
2015
begonnen.
Die
L+
T-
Grundbesitzgesellschaft
verfügt
über
drei
Grundstücke
im
geplanten
Centergebiet
an
der
Johannisstraße.
Kritisch
sehen
die
L+
T-
Geschäftsführer
die
Auflage,
im
Falle
eines
Umbaus
drei
Meter
tiefe
und
sechs
Meter
hohe
Arkaden
zu
schaffen.
Das
fordert
der
Bebauungsplan,
um
einen
ausreichenden
Luftaustausch
vor
den
Bushaltestellen
in
der
Johannisstraße
zu
gewährleisten.
L+
T
hatte
darüber
hinaus
die
im
Einkaufszentrum
erlaubten
Sortimente
infrage
gestellt.
Bildtext:
Baubeginn
2015.
Das
Oberverwaltungsgericht
Lüneburg
gab
am
Montag
grünes
Licht
für
den
Bau
des
Einkaufszentrums
am
Neumarkt
in
Osnabrück.
Grafik:
mfi
Kommentar
Vorentscheidung
Das
letzte
Wort
ist
noch
nicht
gesprochen,
aber
das
Urteil
der
Lüneburger
Richter
im
Eilverfahren
ist
so
eindeutig,
dass
die
Kläger
es
sich
sehr
genau
überlegen
werden,
ob
sie
ihre
Klagen
aufrechterhalten.
Die
Aussicht,
in
der
Hauptsache
doch
noch
zu
obsiegen,
scheint
eher
gering.
Die
L+
T-
Geschäftsführung
hatte
mit
der
Klage
den
Zorn
der
rot-
grünen
Ratsmehrheit
auf
sich
gezogen.
Von
"
Verhinderungsstrategie"
und
dem
Fernhalten
unliebsamer
Konkurrenz
war
die
Rede.
Darin
steckt
gewiss
ein
Körnchen
Wahrheit.
Aber
L+
T
und
den
anderen
Klägern
ist
es
nicht
zum
Vorwurf
zu
machen,
dass
sie
von
ihrem
Recht
Gebrauch
machten.
Im
Gegenteil:
Es
ist
gut
für
die
Akzeptanz
des
Großprojektes,
dass
etwaige
Zweifel
an
der
Rechtmäßigkeit
gerichtlich
überprüft
wurden.
Autor:
Wilfried Hinrichs