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1.
Erscheinungsdatum:
24.06.1958
aus Zeitung:
Osnabrücker Tageblatt/ OT
Inhalt:
Beträchtliche
Veränderungen
an
der
Fahrbahnführung
sollen
am
Wallabschnitt
Katharinenstraße
/
Martinistraße
vorgenommen
werden.
Dabei
soll
die
Fahrbahn
an
der
Seite
der
Oberschule
dreispurig
und
11
Meter
breit
durch
die
Wallanlagen
geführt
werden.
Überschrift:
Verlegung der Fahrbahn in die Wallanlagen
Artikel:
Originaltext:
Auf
dem
Ringabschnitt
Katharinenstraße
/
Martinistraße
soll
die
Fahrbahn
an
der
Seite
der
Oberschule
für
Mädchen
dreispurig
und
11
m
breit
durch
die
Wallanlagen
geführt
werden
-
Der
Verkehr
an
der
Kreuzung
Martinistraße
macht
eine
Verbreiterung
und
Begradigung
notwendig
-
Ausmerzung
der
Stauungen
durch
Schließung
der
Durchfahrt
Katharinenstraße
Die
Verbreiterungs-
und
Erneuerungsarbeiten,
wie
sie
der
steigende
Verkehr
auf
dem
Stadtring
notwendig
macht,
werden
in
diesem
Sommer
auch
das
Stück
zwischen
Rolandstraße
und
Martinistraße
(Baubeginn
am
4.
August)
in
Angriff
nehmen.
Dabei
ist
auf
diesem
Abschnitt
an
eine
Verlegung
der
rechten
Fahrbahn
(an
der
Seite
der
Oberschule
für
Mädchen)
in
die
Wallanlagen
gedacht,
während
die
bisherige
Fahrbahn
zu
einer
Grünanlage
mit
Bürgersteig
gestaltet
werden
soll,
deren
Abschluß
hinter
der
rechten
(vom
Heger
Tor
aus
gesehen)
Baumreihe
liegen
wird.
Zur
östlichen
Seite
hin
bleibt
dann
noch
Raum
für
Grünanlagen
in
einer
Breite
von
16
Metern,
während
an
der
westlichen
Seite
(vor
der
Oberschule
für
Mädchen)
die
Grünanlagen
nebst
Bürgersteig
von
bisher
10
Metern
auf
22
Meter
verbreitert
werden.
8
Bäume
fallen
Es
handelt
sich
bei
diesem
Projekt
um
eine
Verquickung
von
Fahrbahn
und
Wallanlage,
der
von
den
vorhandenen
alten
Bäumen
acht
weichen
müßten.
Auf
dem
Abschnitt
Katharinenstraße
-
Martinistraße
werden
drei
der
alten
Bäume
entfernt,
allerdings
sollen
sie
durch
drei
Neuanpflanzungen
ersetzt
werden.
Zwei
der
neuen
Bäume
werden
auf
dem
Stück
der
Wallanlage
gepflanzt,
das
jetzt
neu
angelegt
wird,
wenn
die
Durchfahrt
der
Katharinenstraße
in
Fortfall
gelangt.
Ein
weiterer
neuer
Baum
soll
in
der
Nähe
der
Martinistraße
gepflanzt
werden.
Die
beiden
großen,
alten
Bäume
am
Beginn
der
Wallanlage
an
der
Martinistraße
bleiben
erhalten.
Von
5,
50
Meter
auf
7,
25
Meter
Die
jetzt
vorhandenen
Fahrbahnen
sind
5,
80
Meter
breit,
so
daß
sie
zwar
(wenn
kein
Radfahrer
sich
dazwischendrängt)
für
Pkw.
zur
Überholung
ausreichen,
die
Überholung
bei
Lastkraftwagen
aber
nicht
zulassen.
Die
neue
Breite
der
zweispurigen
Fahrbahnen
soll
je
7,
25
Meter
betragen,
so
daß
Lastkraftwagen
bequem
überholen
können.
Bei
der
Verlegung
der
rechten
Fahrbahn
auf
dem
Unterabschnitt
Rolandstraße
-
Katharinenstraße
in
die
Wallanlagen
handelt
es
sich
damit
um
eine
Breite
von
7,
25
Metern
für
zwei
Fahrspuren,
während
auf
dem
Teilabschnitt
von
der
Katharinenstraße
bis
zur
Martinistraße
eine
dreispurige
Fahrbahn
(11
m
breit)
durch
die
Wallanlagen
führen
soll,
da
sich
hier
eine
Spur
für
Linksabbieger
an
der
Martinistraße
deshalb
hinzugesellen
müßte,
um
dem
verkehrlichen
Ablauf
an
der
Kreuzung
zu
größerer
Flüssigkeit
zu
verhelfen.
Um
einen
geraden
Durchlauf
Die
Verlegung
der
rechten
Fahrbahn
zwischen
Rolandstraße
und
Martinistraße
in
die
Wallanlagen
wird
mit
der
Notwendigkeit
begründet,
daß
diese
Fahrbahn
in
gerader
Linie
auf
ihre
Fortsetzung
nach
der
Kreuzung
an
der
Martinistraße
auf
den
Schloßwall
treffen
muß.
Da
die
heutige
Fahrbahn
(würde
man
auf
der
Kreuzung
weiter
geradeaus
fahren)
vor
das
Eckhaus
an
der
Martinistraße
stößt,
müssen
die
Fahrzeuge
die
Kreuzung
in
schräger
und
damit
verlängerter
Linie
überqueren,
um
den
Anschluß
an
die
Fahrbahn
im
Schloßwall
zu
erreichen.
Dies
trägt
zur
Verkehrsbehinderung
bei
und
würde
sich
nach
Darstellung
des
Bauamtes
noch
verschlimmern,
wenn
man
die
Verbreiterung
auf
Kosten
des
Bürgersteiges
vor
der
Oberschule
für
Mädchen
vornehmen
würde.
Wenn
die
Obusse
laufen
.....
Wenn
die
Notwendigkeit
einer
begradigenden
Führung
der
Fahrbahn
mit
dem
Motiv
einer
möglichst
kurzen
und
vertikalen
Überwindung
der
Kreuzung
begründet
wird,
so
macht
nicht
nur
die
Überholungsmöglichkeit
von
Lastzügen
die
Verbreiterung
der
Fahrbahnen
nötig,
sondern
auch
in
weiterer
Sicht
die
Umstellung
der
Nahverkehrsmittel
auf
Obusse.
Wie
das
Bauamt
dazu
feststellt,
werden
nämlich
die
Obuslinien
Heger
Friedhof
und
Eversburg
vom
Heger
Tor
aus
über
den
Wall
laufen
und
an
der
Martinistraße
in
den
Neuen
Graben
einbiegen.
Bei
der
heutigen
Fahrbahnbreite
von
5,
80
Metern
ist
der
Verkehr
von
Obussen
nicht
möglich.
Dazu
bedarf
es
einer
Breite
von
7,
25
Metern.
Dafür
genügt
aber
nicht
die
Wegnahme
der
Bürgersteige
zu
beiden
Seiten
der
Wallanlagen,
weil
dann
die
großen
Bäume,
die
man
erhalten
will,
ohne
"
Schrammkante"
blieben
und
damit
in
ihrem
Bestand
gefährdet
würden.
Keine
Durchfahrt
Katharinenstraße
mehr
Die
Aufhebung
der
Durchfahrt
Katharinenstraße
und
damit
die
Ausschaltung
des
vertikalen,
den
Fluß
auf
dem
Wall
hemmenden
und
unterbrechenden
Verkehrs
soll
eine
wesentliche
Ursache
der
großen
Stauungen
vor
der
Kreuzung
Martinistraße
ausmerzen.
Damit
ist
gleichzeitig
die
Möglichkeit
gegeben,
die
Grünanlage
des
Walles
auf
der
Stelle
dieser
Durchfahrt
in
sich
zu
schließen
und
zwei
neue
Bäume
anzupflanzen.
Auf
der
östlichen
Seite
des
Teilabschnittes
Katharinenstraße
-
Martinistraße
soll
die
Fahrbahn
durch
eine
entsprechende
Abnahme
vom
Bürgersteig
auf
7,
25
Meter
Breite
gebracht
werden.
Da
jedoch
die
Vorgärten
einbezogen
werden,
erhält
der
Bürgersteig
eine
Breite
von
4
Metern.
5
Bäume
fallen,
8
werden
neu
gesetzt
Auf
dem
Teilabschnitt
Rolandstraße
-
Katharinenstraße
bleiben
die
5
alten
Bäume
vor
der
Regierung
erhalten,
wenn
man
hier
die
zweispurige
Fahrbahn
in
der
neuen
Breite
von
7,
25
Metern
in
die
Wallanlagen
verlegt.
In
der
Wallanlage
selbst
müssen
5
Bäume
der
neuen
Fahrbahn
weichen,
jedoch
sollen
dafür
8
neue
Bäume
gepflanzt
werden.
Die
Grünanlage
vor
der
Regierung
verbreitert
sich
von
den
bisherigen
7
Metern
auf
16
Meter.
Die
östliche
Fahrbahn
auf
diesem
Abschnitt
zur
Stadt
hin
wird
gleichfalls
auf
7,
25
Meter
Breite
und
damit
auf
zwei
ausreichende
Fahrbahnen
gebracht,
was
auch
hier
auf
Kosten
des
Bürgersteiges
geht,
der
in
hinzugenommenen
Vorgärten
seinen
Ausgleich
findet.
Die
junge
Baumallee
bleibt
Auf
dem
Teilabschnitt
Dielingerstraße
-
Rolandstraße
wird
bekanntlich
die
Kontur
des
Walles
durch
eine
sehr
schöne
junge
Baumallee,
die
nach
dem
Kriege
entstanden
ist
und
durch
die
ein
Mittelweg
führt,
weitergeführt.
Sie
bleibt
im
Zuge
der
Verbreiterungsarbeiten
unberührt.
Die
Verbreiterung
der
Fahrbahn
an
der
Seite
der
Schlikkerschen
Villa
wird
allerdings
diesem
Mittelteil
entnommen,
ohne
daß
deswegen
Bäume
gefällt
werden
müßten,
da
diese
mehr
in
der
Mitte
stehen.
Es
handelt
sich
dabei
um
etwa
einen
Meter.
An
der
rechten
Seite
werden
dazu
7
neue
Bäume
angepflanzt,
indem
man
die
Baumreihe
bis
zum
"
Hotel
am
Wall"
vervollständigt.
Vier
Bäume
auf
der
Mittelinsel
gegenüber
der
Schlikkerschen
Villa
würden
entfernt
werden
müssen;
jedoch
sollen
sie
durch
4
neue
ersetzt
werden.
Auf
der
östlichen
Seite
würden
die
kleineren
Bäume
am
Bürgersteig
der
Verbreiterung
zum
Opfer
fallen.
Für
die
nächsten
20
Jahre
Die
Verbreiterungen
und
Erneuerungen
auf
dem
Teil
des
Ringes
von
der
Dielingerstraße
bis
zur
Martinistraße
dienen
nach
Darstellung
des
Bauamtes
der
Schaffung
eines
reibungslosen
Ablaufes
an
der
Kreuzung
Martinistraße,
indem
man
die
rechte
Fahrbahn
an
der
Seite
der
Oberschule
für
Mädchen
über
die
Kreuzung
hinweg
unmittelbar
und
in
gerader
Linie
auf
den
Anschluß
der
rechten
Fahrbahn
am
Schloßwall
treffen
läßt
und
die
Verkehrsstauungen
zum
anderen
Teile
durch
Aufhebung
der
Durchfahrt
Katharinenstraße
ausmerzt.
Die
Verbreiterung
der
Fahrbahnen
auf
je
zwei
ausreichende
Spuren
von
7,
25
Metern
statt
bisher
5,
80
Metern
soll
die
verkehrssichere
Überholung
von
Lastkraftwagen
garantieren
und
weiter
den
Verkehr
der
künftigen
Obusse
der
Linien
Heger
Tor
und
Eversburg
auf
dem
Ring
ermöglichen.
Dazu
soll
die
dritte
Fahrspur
der
in
die
Wallanlage
verlegten
Fahrbahn
zwischen
Katharinenstraße
und
Martinistraße
den
Linksabbiegerverkehr
an
der
Kreuzung
Martinistraße
flüssiger
gestalten.
Wir
werden
auf
das
Problem
der
Verkehrsbereinigung
noch
zurückkommen.
Seitens
der
leitenden
Männer
des
Bauamtes
wird
festgestellt,
daß
diese
verkehrliche
Bereinigung
etwa
20
Jahre
ausreichen
werde
bzw.
für
diesen
Zeitraum
berechnet
sei.
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