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1.
Erscheinungsdatum:
22.05.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Zensus 2011: Stadt zieht vor Gericht
Stadt klagt gegen Zensus-Resultat
Zwischenüberschrift:
Streit um Einwohnerzahl ein Fall fürs Gericht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Stadt
Osnabrück
legt
wegen
unausgeräumter
Zweifel
an
der
durch
den
Zensus
2011
amtlich
festgestellten
Zahl
von
153
699
Einwohnern
(Stichtag
9.
Mai
2011)
Klage
beim
Verwaltungsgericht
ein.
Es
gebe
eine
"
deutliche
Abweichung
nach
unten
gegenüber
dem
städtischen
Melderegister"
,
begründete
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
am
Mittwoch
diesen
vom
Rat
am
Vorabend
in
nichtöffentlicher
Sitzung
beschlossenen
Schritt.
Die
Diskrepanz
von
mehr
als
2500
Einwohnern
in
beiden
Statistiken
sei
weder
nachvollziehbar
noch
hinnehmbar.
Experten
der
Stadt
vermuten
einen
methodischen
Fehler
bei
der
Volkszählung,
die
–
je
nach
Gemeindegröße
–
entweder
auf
Befragungen
oder
auf
Hochrechnungen
basierte.
Von
der
amtlichen
Einwohnerzahl
hängen
Zuweisungen
in
Millionenhöhe
ab.
Osnabrück.
Wie
viele
Menschen
lebten
am
9.
Mai
2011
in
Osnabrück?
153
699
sagt
das
Land
und
stützt
sich
auf
das
Ergebnis
der
jüngsten
Volkszählung.
156
240
sagt
die
Stadt
und
verweist
auf
ihr
eigenes
Melderegister.
Wer
recht
hat
oder
einfach
nur
näher
dran
ist
an
der
Wahrheit,
müssen
jetzt
Gerichte
klären.
Denn
mit
Ratsbeschluss
vom
Dienstag
legt
die
Verwaltung
Klage
ein
gegen
die
amtliche
Feststellung
der
beim
Zensus
2011
ermittelten
Einwohnerzahl.
Damit
geht
die
seit
Bekanntgabe
der
Zensus-
Resultate
vor
einem
Jahr
währende
Auseinandersetzung
um
die
korrekte
Einwohnerzahl
in
die
nächste
Runde.
Angesichts
der
großen
Unterschiede
zur
eigenen
Zählung
hatte
die
Stadt
den
errechneten
Wert
des
Landesamts
für
Statistik
stets
angezweifelt.
Weil
aber
weder
eine
Anhörung
noch
eine
Akteneinsicht
Klärung
brachten,
greift
sie
nun
zum
letzten
Strohhalm.
Ausschlaggebend
dafür
seien
vor
allem
finanzielle
Gründe,
sagte
Oberbürgermeister
Wolfgang
Griesert
am
Mittwoch.
"
Wir
klagen
nicht
aus
Eitelkeit,
es
geht
um
Geld
für
Osnabrück."
Denn
die
amtlich
festgestellte
Einwohnerzahl
ist
maßgeblich
bei
der
Berechnung
und
Verteilung
von
Schlüsselzuweisungen
durch
das
Land.
Zuletzt
betrug
die
Summe,
die
durch
den
kommunalen
Finanzausgleich
pro
Jahr
nach
Osnabrück
floss,
rund
sieben
Millionen
Euro.
Sie
basierte
allerdings
auf
der
alten
amtlichen
Einwohnerzahl
von
165
000
–
einer
Zahl,
von
der
sich
die
Stadt
auch
mit
Blick
auf
die
eigene
Personenstatistik
zuletzt
weit
entfernt
hatte.
Mit
der
Anfechtungsklage
gegen
den
neuen
Feststellungsbescheid
hält
man
sich
im
Rathaus
nun
die
Möglichkeit
offen,
später
Geld
einfordern
zu
können,
das
Osnabrück
ab
sofort
und
bis
auf
Weiteres
entgeht.
Wie
viel
genau
das
sein
wird,
erfährt
die
Stadt
Anfang
Juni,
wenn
die
angepassten
Finanzausgleichsbescheide
vorliegen.
Gerechnet
wird
mit
jährlichen
Einbußen
im
siebenstelligen
Bereich
–
was
eine
weitere
Klage
auch
gegen
diesen
Bescheid
wahrscheinlich
macht.
Die
jetzt
angekündigte
Anfechtungsklage
muss
bis
zum
2.
Juni
beim
Verwaltungsgericht
Osnabrück
eingehen.
Dann
endet
die
Monatsfrist,
die
seit
der
Zustellung
des
Feststellungsbescheids
mit
Datum
28.
April
läuft.
Zu
den
Erfolgsaussichten
mochte
die
Stadt
zunächst
keine
Vorhersagen
treffen.
"
Sie
lassen
sich
nur
schwer
abschätzen"
,
meint
Jürgen
Heuer,
Leiter
des
Fachbereichs
Recht.
Entscheidend
sei,
ob
das
Gericht
einen
"
Fehler
in
der
Anwendung
des
Zensusgesetzes"
erkenne,
in
dem
das
mathematische
Verfahren
geregelt
sei.
Mit
anderen
Worten:
Liegt
etwa
ein
Rechenfehler
vor,
lohnt
sich
eine
Klage.
Denkbar
sei
aber
auch,
dass
das
Verwaltungsgericht
einen
"
Fehler
im
System"
finde,
also
das
Zensusgesetz
selbst
für
unzulänglich
erkläre.
Damit
würde
die
Angelegenheit
sogar
ein
Fall
für
das
Bundesverfassungsgericht,
welches
das
Zensusgesetz
komplett
für
nichtig
erklären
könnte
–
oder
zumindest
den
Gesetzgeber
rechtzeitig
vor
dem
nächsten
Zensus
im
Jahr
2021
zum
Nachbessern
auffordern
könnte.
Doch
bis
es
so
weit
ist,
wird
noch
viel
Zeit
vergehen.
Rechtsamtsleiter
Heuer
glaubt
angesichts
mehrerer
Hundert
vergleichbarer
Anfechtungsklagen
bundesweit
nicht
an
ein
erstes
verwaltungsgerichtliches
Urteil
vor
Ende
2015.
Da
auch
Berufungsverfahren
so
gut
wie
sicher
seien,
könne
es
"
durchaus
2018"
werden,
bis
die
Sache
in
Karlsruhe
ankomme.
Kommentar
Recht
und
billig
Was
für
ein
Bohei
um
2500
Einwohner
mehr
oder
weniger
–
könnte
man
sagen.
Doch
für
Osnabrück
ist
diese
auf
den
ersten
Blick
kleine
Zahl,
die
den
(permanent
wachsenden)
Unterschied
ausmacht
zwischen
amtlicher
Landesstatistik
und
städtischem
Melderegister,
von
großer
Bedeutung:
Denn
als
Berechnungsgrundlage
für
Mittelzuweisungen
macht
so
eine
Differenz
schnell
ein
paar
Millionen
Euro
aus,
die
der
Stadt
ab
sofort
Jahr
für
Jahr
entgehen.
Es
ist
nicht
nur
gutes
Recht
der
Stadt,
sich
gegen
das
Zensus-
Ergebnis
zu
wehren,
wenn
der
Verdacht
besteht,
durch
die
besondere
Methodik
des
Verfahrens
Nachteile
erlitten
zu
haben.
Es
ist
sogar
ihre
Pflicht.
Mal
angenommen,
die
Gerichte
geben
den
Klagen
anderer
Kommunen
statt
und
es
würden
Nachzahlungen
fällig,
die
nicht
bekommt,
wer
jetzt
Fristen
versäumt
hat.
Wer
wollte
das
bloß
den
Bürgern
erklären.
Autor:
Sebastian Stricker