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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
Zion-Urteil erst in zwei Wochen
Zwischenüberschrift:
Kündigungsstreit um Probenräume am Güterbahnhof vor dem Landgericht
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Die Zion GmbH lässt nicht locker: Vor dem Landgericht erklärten die beiden Geschäftsführer Ralf Gervelmeyer und Thomas Gründler am Montag, dass sie die Kündigung gegenüber ihrem Mieter Carsten Gronwald aufrechterhalten. Vor der 12. Zivilkammer schoben die beiden Kläger sogar neue Gründe nach. Das Urteil wird am 26. Mai erwartet.
Carsten Gronwald vermietet Probenräume in einem früheren Verwaltungsgebäude an Künstler und Musiker. Sein Vertrag für die sogenannte Kulturfabrik Petersburg stammt noch aus der Zeit, als der Güterbahnhof der DB-Tochter Aurelis gehörte. Nach zwei Eigentümerwechseln ist die Zion GmbH seine Vertragspartnerin, und mit ihr hat der Kulturmanager nun Stress.
Im Juli erhielt Gronwald die Kündigung. Begründet wurde sie mit seiner Weigerung, eine Betriebshaftpflichtversicherung über eine Million Euro abzuschließen. Sein Widerspruch brachte ihm eine erneute Kündigung und schließlich eine Räumungsklage ein. Darüber sollte schon am 3. Februar verhandelt werden, aber die Klägerseite glänzte durch Abwesenheit. Offensichtlich eine Panne. Gegen das Versäumnisurteil, das die Richterin der Zion GmbH mitsamt der Kosten für den Rechtsstreit aufbürdete, legten Gründler und Gervelmeyer Einspruch ein. Deshalb kam die Sache jetzt erneut vor die Kammer.
Die Frage nach einer gütlichen Einigung verpuffte im Raum. Beide Seiten sahen keinen Anlass, hinter ihre Position zurückzugehen. Eine Betriebshaftpflicht sei unerlässlich, befand Nikolai Zutz, Rechtsbeistand der Zion GmbH, weil das Risiko, falls da etwas passiert, enorm hoch″ sei. Gronwalds Anwalt Hans Siepelmeyer überraschte die Gegenseite mit dem Hinweis, sein Mandant verfüge über eine Haftpflichtversicherung bei der VGH, wenn auch nicht über eine Betriebshaftpflicht. Damit seien sämtliche Bedingungen erfüllt.
Für kurze Zeit versteinerten die Mienen von Gervelmeyer, Gründler und Zutz, dann gingen sie erneut in die Offensive und präsentierten eine neue Kündigung. Gronwald, so lautete ihre Begründung, habe eine Garage unberechtigt als Werkstatt vermietet. Der Anwalt des beklagten Kulturmanagers wies den Vorwurf zurück: Garagen seien Gegenstand des Mietvertrages, sie würden ihrer Zweckbestimmung entsprechend genutzt, aber nicht als Probenräume oder Werkstätten.
Der Streit über die Garage hat eine Vorgeschichte: Gervelmeyer war vor Kurzem aufgefallen, dass einer von Gronwalds Mietern in einer Garage an seinem Auto herumschraubte. Es kam zum Streit, weil der Zion-Geschäftsführer anordnete, den Wagen abzuschleppen. Sogar die Polizei wurde dazugerufen. Ob dieser Vorfall die nachgeschobene Kündigung rechtfertigt, muss nun die Richterin prüfen. Es sei ja auch eine Abmahnung denkbar, ließ sie verlauten. Beide Seiten blieben bei ihren Anträgen, nach 20 Minuten war die Verhandlung zu Ende.
Autor:
rll


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