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1.
Erscheinungsdatum:
13.05.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Zion-Urteil erst in zwei Wochen
Zwischenüberschrift:
Kündigungsstreit um Probenräume am Güterbahnhof vor dem Landgericht
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Zion
GmbH
lässt
nicht
locker:
Vor
dem
Landgericht
erklärten
die
beiden
Geschäftsführer
Ralf
Gervelmeyer
und
Thomas
Gründler
am
Montag,
dass
sie
die
Kündigung
gegenüber
ihrem
Mieter
Carsten
Gronwald
aufrechterhalten.
Vor
der
12.
Zivilkammer
schoben
die
beiden
Kläger
sogar
neue
Gründe
nach.
Das
Urteil
wird
am
26.
Mai
erwartet.
Carsten
Gronwald
vermietet
Probenräume
in
einem
früheren
Verwaltungsgebäude
an
Künstler
und
Musiker.
Sein
Vertrag
für
die
sogenannte
Kulturfabrik
Petersburg
stammt
noch
aus
der
Zeit,
als
der
Güterbahnhof
der
DB-
Tochter
Aurelis
gehörte.
Nach
zwei
Eigentümerwechseln
ist
die
Zion
GmbH
seine
Vertragspartnerin,
und
mit
ihr
hat
der
Kulturmanager
nun
Stress.
Im
Juli
erhielt
Gronwald
die
Kündigung.
Begründet
wurde
sie
mit
seiner
Weigerung,
eine
Betriebshaftpflichtversicherung
über
eine
Million
Euro
abzuschließen.
Sein
Widerspruch
brachte
ihm
eine
erneute
Kündigung
und
schließlich
eine
Räumungsklage
ein.
Darüber
sollte
schon
am
3.
Februar
verhandelt
werden,
aber
die
Klägerseite
glänzte
durch
Abwesenheit.
Offensichtlich
eine
Panne.
Gegen
das
Versäumnisurteil,
das
die
Richterin
der
Zion
GmbH
mitsamt
der
Kosten
für
den
Rechtsstreit
aufbürdete,
legten
Gründler
und
Gervelmeyer
Einspruch
ein.
Deshalb
kam
die
Sache
jetzt
erneut
vor
die
Kammer.
Die
Frage
nach
einer
gütlichen
Einigung
verpuffte
im
Raum.
Beide
Seiten
sahen
keinen
Anlass,
hinter
ihre
Position
zurückzugehen.
Eine
Betriebshaftpflicht
sei
unerlässlich,
befand
Nikolai
Zutz,
Rechtsbeistand
der
Zion
GmbH,
„
weil
das
Risiko,
falls
da
etwas
passiert,
enorm
hoch″
sei.
Gronwalds
Anwalt
Hans
Siepelmeyer
überraschte
die
Gegenseite
mit
dem
Hinweis,
sein
Mandant
verfüge
über
eine
Haftpflichtversicherung
bei
der
VGH,
wenn
auch
nicht
über
eine
Betriebshaftpflicht.
Damit
seien
sämtliche
Bedingungen
erfüllt.
Für
kurze
Zeit
versteinerten
die
Mienen
von
Gervelmeyer,
Gründler
und
Zutz,
dann
gingen
sie
erneut
in
die
Offensive
und
präsentierten
eine
neue
Kündigung.
Gronwald,
so
lautete
ihre
Begründung,
habe
eine
Garage
unberechtigt
als
Werkstatt
vermietet.
Der
Anwalt
des
beklagten
Kulturmanagers
wies
den
Vorwurf
zurück:
Garagen
seien
Gegenstand
des
Mietvertrages,
sie
würden
ihrer
Zweckbestimmung
entsprechend
genutzt,
aber
nicht
als
Probenräume
oder
Werkstätten.
Der
Streit
über
die
Garage
hat
eine
Vorgeschichte:
Gervelmeyer
war
vor
Kurzem
aufgefallen,
dass
einer
von
Gronwalds
Mietern
in
einer
Garage
an
seinem
Auto
herumschraubte.
Es
kam
zum
Streit,
weil
der
Zion-
Geschäftsführer
anordnete,
den
Wagen
abzuschleppen.
Sogar
die
Polizei
wurde
dazugerufen.
Ob
dieser
Vorfall
die
nachgeschobene
Kündigung
rechtfertigt,
muss
nun
die
Richterin
prüfen.
Es
sei
ja
auch
eine
Abmahnung
denkbar,
ließ
sie
verlauten.
Beide
Seiten
blieben
bei
ihren
Anträgen,
nach
20
Minuten
war
die
Verhandlung
zu
Ende.
Autor:
rll