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1.
Erscheinungsdatum:
13.11.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Stadt will Bäume vor der Säge schützen
Wer sägen will, muss erst zur Pflichtberatung
Zwischenüberschrift:
Stadt wagt neuen Anlauf zum Baumschutz: Satzung soll ab 150 cm Stammumfang gelten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Stadt
unternimmt
einen
neuen
Versuch,
Bäume
in
Osnabrück
besser
vor
der
Säge
zu
schützen.
Wer
einen
Baum
mit
einem
Stammumfang
von
150
cm
oder
mehr
roden
will,
soll
sich
vorher
von
einem
Fachmann
aus
dem
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
beraten
lassen.
So
sieht
es
der
Entwurf
für
eine
Satzung
vor,
die
heute
im
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
auf
der
Tagesordnung
steht.
Aus
der
Vorlage
für
die
Politiker
geht
jedoch
hervor,
dass
andere
Pflichtaufgaben
nicht
mehr
erfüllt
werden
können,
wenn
die
Satzung
umgesetzt
wird.
Der
Wunsch,
Bäume
besser
zu
schützen,
kam
aus
dem
Bürgerhaushalt.
Seit
der
Rat
2002
die
Baumschutzsatzung
abgeschafft
hat,
häufen
sich
Klagen,
dass
Bäume
auf
privaten
Grundstücken
ohne
ersichtlichen
Grund
gefällt
werden.
Osnabrück.
Erst
beraten
lassen,
dann
sägen:
Wer
einen
großen
Baum
fällen
will,
soll
sich
künftig
erst
mit
der
Stadt
in
Verbindung
setzen.
So
sieht
es
der
Entwurf
für
eine
neue
Baumsatzung
vor,
die
heute
im
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
diskutiert
werden
soll.
Die
Beratungspflicht
beginnt
demnach
bei
einem
Stammumfang
von
150
cm.
Bäume
auf
Privatgrundstücken
dürfen
in
Osnabrück
gerodet
werden,
es
sei
denn,
die
Stadt
hat
sie
als
Naturdenkmal
anerkannt
oder
im
Bebauungsplan
mit
dem
Etikett
"
schutzwürdig"
versehen.
Das
war
in
Osnabrück
nicht
immer
so.
Bis
2002
mussten
Grundstückseigentümer
vor
dem
Griff
zur
Säge
einen
Antrag
ausfüllen
und
triftige
Gründe
angeben.
Jedenfalls,
wenn
ein
bestimmter
Stammumfang
überschritten
wurde.
Diese
Baumschutzsatzung
wurde
von
Gegnern
als
"
bürokratisches
Monster"
bezeichnet
und
nach
jahrelangen
Diskussionen
vom
Rat
ersatzlos
abgeschafft.
Seitdem
stehen
Bäume
in
Osnabrück
nur
dann
unter
Schutz,
wenn
sie
entweder
als
Naturdenkmal
anerkannt
oder
im
Bebauungsplan
als
erhaltenswert
eingestuft
sind.
Und
seitdem
häufen
sich
die
Anrufe
von
Anwohnern,
die
den
Verlust
von
Lebensqualität
beklagen,
sobald
in
ihrer
Nachbarschaft
eine
Motorsäge
kreischt.
Nach
mehreren
Anläufen,
eine
Baumschutzsatzung
"
light"
zu
installieren,
unternimmt
der
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
jetzt
einen
neuen
Anlauf
mit
der
Anzeige-
und
Beratungspflicht.
Der
Anstoß
dazu
war
aus
dem
Bürgerhaushalt
gekommen.
Erklärtes
Ziel
ist
es
dabei,
eine
Hürde
aufzubauen,
"
die
vorschnelles
und
unüberlegtes
Handeln
zum
Nachteil
von
Bäumen
verhindert"
,
wie
es
in
der
Vorlage
für
den
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
formuliert
ist.
Die
Satzung
soll
für
das
gesamte
Stadtgebiet
gelten,
allerdings
nicht
für
Bäume,
die
im
Wald,
in
Kleingärten
oder
in
Baumschulen
stehen.
Auch
Nadelgehölze
und
Pyramidpappeln
sind
ausgenommen.
Ziel
ist
es,
nicht
nur
das
Fällen,
sondern
auch
das
Verstümmeln
großer
Bäume
zu
erschweren,
wobei
"
Pflege-
und
Erhaltungsmaßnahmen"
keinen
Gang
zum
Amt
erfordern,
sofern
sie
"
fachgerecht"
ausgeführt
werden,
wie
es
in
dem
vierseitigen
Papier
heißt.
Wer
die
Anzeige-
und
Beratungspflicht
in
Anspruch
nimmt,
erhält
laut
Satzungsentwurf
einen
"
Nachweis
der
durchgeführten
Beratung"
,
muss
aber
zugleich
250
Euro
pro
Baum
zuzüglich
Fahrtkosten
entrichten.
Dieser
Gebühr,
so
heißt
es
in
Klammern,
liege
"
eine
Schätzung
auf
der
Grundlage
von
Erfahrungswerten"
zugrunde.
Und
für
den
Fall,
dass
jemand
gegen
die
Satzung
verstößt,
droht
ihm
die
Stadt
mit
einem
Bußgeld
von
maximal
25
000
Euro.
Zusätzliche
Mitarbeiter
sieht
der
Satzungsentwurf
zwar
nicht
vor,
personelle
Auswirkungen
werden
allerdings
erwartet.
Der
für
schutzwürdige
Bäume
zuständige
Fachdienst
Naturschutz
und
Landschaftsplanung
verfüge
über
zwei
Mitarbeiter
mit
entsprechender
Qualifikation.
Diese
beiden,
so
heißt
es
weiter,
seien
allerdings
schon
mit
ihren
Pflichtaufgaben
ausgelastet.
Dazu
gehörten
etwa
die
Verbesserung
des
Baumschutzes
in
der
Stadt,
die
Betreuung
der
Naturdenkmale
und
die
Beratung
von
Bürgern,
die
freiwillig
ihre
Bäume
erhalten
wollen.
Weil
keine
zusätzlichen
Stellen
geschaffen
werden
könnten,
so
heißt
es
in
der
Vorlage,
müssten
diese
Aufgaben
bei
einer
Entscheidung
für
die
Satzung
"
quantitativ
und
qualitativ"
erheblich
eingeschränkt
werden.
Baumschutz
in
Osnabrück
–
die
Geschichte
einer
gescheiterten
Satzung:
Lesen
Sie
mehr
auf
www.noz.de
Bildtext:
Hat
der
Baum
einen
Umfang
von
150
Zentimeter
oder
mehr?
Dann
soll
dem
Griff
zur
Säge
künftig
eine
Beratung
vorausgehen,
wenn
die
geplante
Satzung
in
Kraft
tritt.
Foto:
Klaus
Lindemann
Kommentar
Pferdefuß
Die
einen
haben
Angst
vor
dem
Kahlschlag,
die
anderen
vor
einer
Aufblähung
der
Bürokratie.
Auf
diesem
schmalen
Grat
bewegt
sich
die
Diskussion
um
den
Baumschutz
seit
Jahren.
Der
Wunsch,
Bäume
besser
zu
schützen,
kam
aus
dem
Bürgerhaushalt.
Aber
der
Satzungsentwurf
aus
dem
Fachbereich
Umwelt
und
Klimaschutz
liest
sich
wie
eine
Warnung,
das
Papier
doch
bitte
nicht
zu
verabschieden.
Wenn
die
Beratungspflicht
kommt,
muss
die
Verwaltung
andere
ebenso
wichtige
Aufgaben
liegen
lassen.
Kein
gewissenhafter
Politiker
wird
dafür
seine
Hand
heben.
Und
für
eine
Beratungsgebühr
von
250
Euro
wohl
auch
nicht.
Es
war
schon
ein
Fehler,
so
viel
Arbeit
in
eine
Satzung
zu
stecken,
die
mehr
Probleme
aufwirft,
als
sie
löst.
Baumschutz
wäre
eine
gute
Sache,
aber
nicht
mit
diesem
Pferdefuß!
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert
Themenlisten:
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