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1.
Erscheinungsdatum:
11.01.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Ordnungsamt bremst Ehrenamtliche aus
Zwischenüberschrift:
Rollstuhlfahrerin darf nicht mehr ausnahmsweise in der Fußgängerzone parken
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Was
ist
der
Stadt
wichtiger:
freiwilliges
Engagement
ihrer
Bürger
oder
ordnungsgemäßes
Parken?
Teilhabe
von
Behinderten
am
öffentlichen
Leben
oder
Rechthaben
in
einer
Stellplatz-
Frage?
All
die
warmen
Worte
von
der
Bedeutung
des
Ehrenamts
und
der
Inklusion
scheinen
jedenfalls
nichts
wert,
wenn
es
um
konkrete
Probleme
des
Alltags
geht
–
meint
Beatrice
Remler,
Rollstuhlfahrerin
aus
Ostercappeln.
Weil
ihr
Antrag
auf
Sonderparkgenehmigung
in
einer
Osnabrücker
Fußgängerzone
abgelehnt
wurde,
sieht
sie
sich
in
der
Ausübung
ihres
Ehrenamts
behindert.
Vier
Stunden
pro
Woche
arbeitet
die
stark
gehbehinderte
42-
Jährige
bei
einer
karitativen
Einrichtung
in
der
südlichen
Altstadt.
Halbwegs
fester
Tag,
relativ
feste
Uhrzeit.
Zwischen
der
Dienststelle,
die
mit
dem
Rollstuhl
nicht
befahrbar
ist,
und
dem
nächsten
Behindertenparkplatz
liegen
über
100
Meter
–
zu
viel
für
Remler,
um
den
Weg
an
Krücken
zu
laufen.
Zumal
nicht
einmal
garantiert
ist,
dass
dieser
Stellplatz
–
geschweige
denn
ein
anderer
–
immer
frei
ist.
Doch
ihr
Auto
vor
der
Tür
parken
darf
sie
auch
nicht.
Nicht
mehr,
besser
gesagt.
Denn
ein
Jahr
lang
hatte
das
Ordnungsamt
dagegen
keine
Einwände.
Seit
dem
Ende
von
Remlers
Einarbeitungszeit
ist
es
damit
jedoch
vorbei.
Eine
neue
Parkerleichterung
bewilligte
die
Stadt
nicht.
Zur
Begründung
heißt
es
im
offiziellen
Bescheid,
die
Dringlichkeit,
welche
eine
Ausnahme
gemäß
Straßenverkehrsordnung
rechtfertigen
könnte,
sei
nicht
erkennbar.
Die
Sicherheit
der
Fußgänger
als
„
schwächste
Verkehrsteilnehmer″
genieße
besonderen
Vorrang.
Kein
Dauerzustand
Was
also
hat
sich
getan,
dass
die
Verwaltung
erst
so
und
dann
ganz
anders
entscheidet?
Der
kleine,
aber
feine
Unterschied
liegt
offenbar
in
der
Befristung
der
Sonderparkgenehmigung.
Remlers
Schulung
hatte
einmal
wöchentlich
in
den
Abendstunden
stattgefunden
–
eine
Zeit,
in
der
die
Behörde
"
aufgrund
der
relativ
geringen
Anzahl
an
Fußgängern"
das
individuelle
Interesse
der
Antragstellerin
höher
gewichtete
als
das
öffentliche
an
Einhaltung
der
Vorschriften.
Nach
Remlers
Übergang
in
den
regulären
Dienst
nahm
die
Verwaltung
hingegen
an,
die
Parkerleichterung
müsse
"
aufgrund
der
im
Vorfeld
nicht
festzulegenden
Dienstzeiten
grundsätzlich
an
jedem
Tag
und
zu
jeder
Tageszeit
Gültigkeit
haben"
.
Das
gehe
nicht,
entschied
der
Sachbearbeiter.
"
Eine
Dauergenehmigung
wäre
aus
hiesiger
Sicht
nicht
sachgerecht"
,
schrieb
er,
verwies
auf
"
sechs
allgemeine
Schwerbehindertenstellplätze"
,
die
der
Rollstuhlfahrerin
"
in
der
näheren
Umgebung"
zur
Verfügung
stünden
–
und
verblieb
mit
Rechtsbehelfsbelehrung
und
freundlichen
Grüßen.
20
Monate
ist
dieser
Ablehnungsbescheid
inzwischen
alt,
der
Antrag
gar
über
zwei
Jahre.
Zeit,
in
der
alle
Versuche
nachzuverhandeln
scheiterten.
Laut
Remler
fand
selbst
das
Angebot
keinen
Anklang,
ihre
Dienstzeiten
ähnlich
einzuschränken
wie
zur
Zeit
der
Ausbildung
und
so
den
offenbar
genehmigungsfähigen
Urzustand
wiederherzustellen.
Remlers
Chef
biss
sich
an
der
Sache
die
Zähne
aus
und
nennt
das
behördliche
Vorgehen
"
irritierend
und
sehr
befremdlich"
,
auch
der
Behindertenbeauftragte
des
Landes
Niedersachsen
war
keine
Hilfe.
Also
setzt
Beatrice
Remler
sich
weiterhin
wöchentlich
einer
Parkplatz-
Lotterie
aus,
bei
der
häufig
nicht
nur
sie
verliert,
sondern
auch
die
karitative
Einrichtung,
bei
der
sie
arbeitet.
Dann
kann
Remler
entweder
unverrichteter
Dinge
kehrtmachen
–
eingedenk
des
Verlusts
von
Zeit
und
Geld,
das
sie
in
die
Fahrt
gesteckt
hat.
Oder
sie
kann
ihr
Auto
ordnungswidrig
in
der
Fußgängerzone
parken
in
der
Hoffnung,
zu
den
drei,
vier
Knöllchen
à
30
Euro,
die
sie
dafür
bislang
kassiert
hat,
möge
kein
weiteres
hinzukommen.
"
Mir
fehlt
es
an
Wertschätzung"
,
sagt
die
42-
Jährige.
"
So
einen
Bescheid
zu
lesen
heißt:
Bleib
lieber
zu
Hause
sitzen,
als
uns
hier
im
Weg
zu
stehen."
Gnade
vor
Recht
Das
Ordnungsamt
bewertet
den
Fall
anders.
Die
Sonderparkerlaubnis
von
damals
sei
"
ein
weites
Entgegenkommen"
gewesen,
bei
dem
die
Stadtverwaltung
sich
"
deutlich
über
das
Erlaubte
hinaus
bewegt"
habe,
erklärt
Pressesprecher
Sven
Jürgensen.
Aus
dieser
Ausnahme
einen
Anspruch
auf
eine
weitere,
unbefristete
Genehmigung
abzuleiten,
sei
"
zumindest
schwierig"
.
Hinzu
kommt,
dass
die
Stadt
angesichts
von
1500
außergewöhnlich
Gehbehinderten
in
Osnabrück
keinen
Präzedenzfall
schaffen
wolle.
"
Es
geht
nicht
darum,
den
Menschen
das
Leben
schwer
zu
machen"
,
sagt
Jürgensen,
"
aber
ein
Einzelfall
bleibt
meistens
keiner."
Bildtext:
Endstation
Bordsteinkante:
Rollstuhlfahrer
stoßen
in
Osnabrück
auf
zahllose
Hindernisse.
Manche
Probleme
lassen
sich
mit
etwas
gutem
Willen
lösen,
doch
oft
steht
der
Paragraf
über
dem
Pragmatismus.
Foto:
Klaus
Lindemann
Kommentar
Pragmatismus
vor
Paragrafenreiterei
Eine
behinderte
Frau
stellt
sich
ehrenamtlich
in
den
Dienst
der
Allgemeinheit.
Und
die
dankt
es
ihr,
indem
sie
der
Rollstuhlfahrerin
Steine
in
den
Weg
legt.
Es
scheint,
als
habe
im
Fall
von
Beatrice
Remler
einmal
mehr
Paragrafenreiterei
über
Pragmatismus
gesiegt.
Das
Ordnungsamt
handelt
zwar
nach
Vorschrift,
wenn
es
die
Bitte
um
eine
Sonderparkgenehmigung
abschlägt.
Doch
ein
Gesetz
kann
nicht
jeden
berechtigten
Einzelfall
vorhersehen.
Manchmal
ergibt
erst
die
Praxis,
wann
und
wo
eine
Regelung
Sinn
macht
–
und
wann
eine
Ausnahme,
die
diese
Regel
bestätigt.
Behindert
das
Auto
der
Antragstellerin
an
dieser
Stelle
wirklich
den
Verkehr?
Würden
tatsächlich
Anlieger
gegen
die
Genehmigung
Sturm
laufen
und
andere
Behinderte
pauschal
gleiches
Recht
für
alle
fordern?
Sind
sogar
Fußgänger
gefährdet,
die
von
der
Straßenverkehrsordnung
als
schützenswerter
angesehen
werden
als
Rollstuhlfahrer?
Wohl
kaum.
Die
Stadtverwaltung
könnte
mit
etwas
gutem
Willen
eine
verbindliche
Lösung
zugunsten
der
Frau
herbeiführen
–
dass
es
geht,
hat
sie
ja
bereits
einmal
gezeigt.
Doch
auch
die
karitative
Einrichtung
selbst
sollte
einmal
darüber
nachdenken,
inwieweit
sie
ihrer
Mitarbeiterin
–
und
sei
sie
im
Moment
auch
die
einzige
Körperbehinderte
unter
all
ihren
Ehrenamtlichen
–
entgegenkommen
kann.
Denn
wer
Rollstuhlfahrer
beschäftigt,
ohne
einen
barrierefreien
Zugang
zur
Dienststelle
zu
gewährleisten,
steht
ebenfalls
in
der
Pflicht.
Bildtext:
Ausgebremst:
Manchmal
haben
Rollstuhlfahrer
und
andere
Behinderte
nicht
nur
mit
sichtbaren
Hindernissen
wie
Bordsteinkanten
zu
kämpfen.
Foto:
Klaus
Lindemann
Autor:
Sebastian Stricker