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1.
Erscheinungsdatum:
10.09.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
Schonfrist für Zwerggrundschulen
Zwischenüberschrift:
Nach Rechnungshof-Kritik: Land plant erst einmal keine Reform
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Schonfrist
für
die
Zwerggrundschulen
in
Niedersachsen:
Die
Landesregierung
wird
trotz
weiter
sinkender
Schülerzahlen
und
der
Kritik
des
Landesrechnungshofes
(LRH)
keine
Konsequenzen
ziehen.
Es
kann
weiterunterrichtet
werden.
Vorerst.
Das
bestätigte
ein
Sprecher
des
Kultusministeriums
auf
Nachfrage
unserer
Zeitung.
Die
Rechnungsprüfer
hatten
im
Frühjahr
für
Entsetzen
gesorgt,
als
sie
die
Empfehlung
aussprachen,
kleine
Grundschulen
zu
schließen.
Nicht
nur
die
Kosten
seien
zu
hoch,
attestierten
damals
die
Prüfer.
Auch
die
Unterrichtsqualität
sei
schlechter
als
an
größeren
Lehranstalten.
Als
Untergrenze
bei
der
Schülerzahl
hatten
die
Prüfer
50
Kinder
ausgemacht.
Mehr
als
60
Grundschulen
lagen
bereits
im
Schuljahr
2012/
2013
darunter
–
gut
die
Hälfte
davon
im
Raum
Weser-
Ems.
Hermann
Palm
vom
LRH
warnt
jetzt:
"
Die
Situation
wird
sich
bis
2020
dramatisch
verschlechtern."
Da
es
immer
weniger
Kinder
gebe,
würden
immer
mehr
Schulen
unterhalb
der
kritischen
Grenze
rutschen
–
ein
Viertel
der
knapp
1750
Grundschulen,
schätzt
er.
"
Ohne
Gegensteuern
laufen
wir
Gefahr,
bald
wieder
klassische
Zwergschulen
zu
haben,
in
denen
von
der
ersten
bis
zur
vierten
Klasse
alle
Kinder
gemeinsam
unterrichtet
werden."
Was
tun?
Der
Rechnungshof
kritisierte
nicht
nur,
er
schlug
vor:
Die
Landesregierung
könnte
das
Schulgesetz
verändern
und
eine
Mindestgröße
von
50
Schülern
vorschreiben.
Andernfalls
könnte
sie
Schulträger,
in
aller
Regel
die
Kommunen,
per
Gesetz
zwingen,
kleine
Schulen
zusammenzulegen
oder
Standorte
zu
schließen.
Das
Kultusministerium
nahm
kürzlich
Stellung
zu
diesen
Vorschlägen.
Veröffentlichen
will
die
Behörde
aus
Hannover
das
Schreiben
zwar
nicht.
Aber
ein
Sprecher
macht
deutlich,
dass
die
Regierung
nicht
auf
die
Holzhammer-
Methode
setzt.
"
An
der
kommunalen
Selbstverwaltung
werden
wir
nicht
rütteln"
,
sagt
er
unserer
Zeitung.
Eine
Gesetzesreform
steht
damit
wohl
nicht
auf
der
Agenda,
um
den
Städten
und
Gemeinden
reinregieren
zu
können.
Dauerhafte
Entwarnung
für
die
Zwerggrundschulen?
Die
Rückmeldung
aus
dem
Kultusministerium
lässt
Raum
für
Interpretationen.
Der
Sprecher
teilt
mit:
Es
sei
Aufgabe
des
Landes,
gleiche
Bildungschancen
herzustellen.
Vor
dem
Hintergrund
des
demografischen
Wandels
sei
dies
"
in
manchen
Landesteilen
eine
große
Herausforderung"
.
Darin
sei
man
sich
mit
dem
LRH
einig.
Der
hatte
beklagt,
die
Unterrichtsqualität
leide
an
kleinen
Schulen,
weil
etwa
Lehrer
in
Krankheitsfällen
häufig
fachfremd
unterrichten
müssten.
Für
die
70
450
Kinder,
die
in
dieser
Woche
ihre
Schulkarriere
in
Niedersachsen
starten,
heißt
das
aber
wohl
erst
einmal:
Sie
können
ihre
Grundschulzeit
vermutlich
an
ein
und
derselben
Lehranstalt
absolvieren
–
unabhängig
davon,
wie
klein
die
Schule
ist.
Die
Zahl
zeigt
aber
auch,
dass
das
Problem
bleibt
–
vor
zehn
Jahren
waren
es
noch
mehr
als
90
000
Jungen
und
Mädchen,
die
eingeschult
wurden.
Autor:
Dirk Fisser