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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Güteverhandlung endet ohne Entscheidung
Zwischenüberschrift:
Streit zwischen Stadt und Zion GmbH um Kaufvertrag
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Nächste Runde im Rechtsstreit zwischen der Zion GmbH und der Stadt Osnabrück: In einer Güteverhandlung ging es am Dienstagmorgen vor dem Landgericht Osnabrück um ein Grundstück am Güterbahnhof, mit dem die Stadt einen hinteren Eingang zum Hauptbahnhof schaffen will. Die Stadt hat das Grundstück von der Zion GmbH gekauft, die Besitzerin ist aber vom Kaufvertrag zurückgetreten. Deshalb klagt die Stadt.
Wie der Anwalt der Stadt vortrug, hat die Stadt das rund 1300 Quadratmeter große Grundstück im März 2013 zu einem Preis von 38 820 Euro gekauft, vorbehaltlich zur Zustimmung durch die städtischen Gremien. Der Verwaltungsausschuss habe dem Kaufvertrag im April zugestimmt. Dieses Gremium entscheide außerhalb der Ratssitzungen und könne über Werte von bis zu 50 000 Euro entscheiden. Nach Ansicht der Stadt sei der Kaufvertrag wirksam.
Das sieht die gegnerische Partei anders: Die Stadt habe den Bedingungseintritt, also den Beschluss, gegenüber der Zion GmbH nicht erklärt. Somit sei der Vertrag nicht zustande gekommen. Zudem bezweifele das Unternehmen, dass die Zustimmung durch den Verwaltungsausschuss korrekt ist. Zwar liege der Kaufpreis nur bei knapp 39 000 Euro, der tatsächliche Wert des Vertrages liege aber darüber. So habe sich die Stadt unter anderem dazu verpflichtet, ein darauf stehendes Gebäude abzureißen und das Gelände zu pflastern.
Auf Nachfrage des Richters räumte der Anwalt der Zion GmbH ein, dass hinter dem aktuellen Streit " ganz andere Probleme und Konflikte mit der Stadt" steckten. Zion-Geschäftsführer Thomas Gründler gab dem Richter einen Einblick in den Streit: Mit dem früheren Stadtbaurat sei vereinbart worden, dass die Stadt das gewünschte Grundstück zu einem niedrigen Kaufpreis erhalte und dafür Zwischennutzungen durch die Zion GmbH bis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geduldet würden. Dann sei der Stadtbaurat zum Oberbürgermeister gewählt worden. Sein Nachfolger habe schriftliche Unterlagen über diese Vereinbarungen gefordert. Da es keine gebe, sei auch keine Zwischennutzung erlaubt.
Der Anwalt der Stadt bezeichnete das als " Schnee von gestern". Eine mögliche Zwischennutzung sei bereits im Mai vergangenen Jahres ausgelaufen. Auf die Frage des Richters, wie hoch der Kaufpreis ohne Nutzungszugeständnisse gewesen wäre, gab es keine eindeutige Antwort. Die Zion GmbH klagte darüber, dass " die Stadt alles verzögert". Die Stadt könne die Fläche aber haben, " wenn sie etwas Entgegenkommen zeigt".
Einem vom Richter vorgeschlagenen Mediationsverfahren würde sich die Zion GmbH stellen, meinte der Anwalt, auch wenn eine Einigung zwischen Stadt und der Zion GmbH " eine Herkulesaufgabe" für den Mediator sei. Es gebe " reichlich Konflikt- und Eskalationspotenzial".
Da der Anwalt der Stadt kein Mandat für eine solche Entscheidung hatte, einigten sich beide Parteien darauf, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen. Ein mögliches Gütegerichtsverfahren würde unter Ausschluss der Öffentlichkeit laufen.

Bildtext:
Vor Gericht ging es jetzt um ein Grundstück am ehemaligen Güterbahnhof, das die Stadt für einen hinteren Zugang zum Hauptbahnhof gekauft hatte.

Foto:
Archiv/ Gert Westdörp
Autor:
S.


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