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1.
Erscheinungsdatum:
17.07.2014
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Keine
Einigung
im
Rechtsstreit
um
das
Grundstück
am
Güterbahnhof.
Überschrift:
Güteverhandlung endet ohne Entscheidung
Zwischenüberschrift:
Streit zwischen Stadt und Zion GmbH um Kaufvertrag
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nächste
Runde
im
Rechtsstreit
zwischen
der
Zion
GmbH
und
der
Stadt
Osnabrück:
In
einer
Güteverhandlung
ging
es
am
Dienstagmorgen
vor
dem
Landgericht
Osnabrück
um
ein
Grundstück
am
Güterbahnhof,
mit
dem
die
Stadt
einen
hinteren
Eingang
zum
Hauptbahnhof
schaffen
will.
Die
Stadt
hat
das
Grundstück
von
der
Zion
GmbH
gekauft,
die
Besitzerin
ist
aber
vom
Kaufvertrag
zurückgetreten.
Deshalb
klagt
die
Stadt.
Wie
der
Anwalt
der
Stadt
vortrug,
hat
die
Stadt
das
rund
1300
Quadratmeter
große
Grundstück
im
März
2013
zu
einem
Preis
von
38
820
Euro
gekauft,
vorbehaltlich
zur
Zustimmung
durch
die
städtischen
Gremien.
Der
Verwaltungsausschuss
habe
dem
Kaufvertrag
im
April
zugestimmt.
Dieses
Gremium
entscheide
außerhalb
der
Ratssitzungen
und
könne
über
Werte
von
bis
zu
50
000
Euro
entscheiden.
Nach
Ansicht
der
Stadt
sei
der
Kaufvertrag
wirksam.
Das
sieht
die
gegnerische
Partei
anders:
Die
Stadt
habe
den
Bedingungseintritt,
also
den
Beschluss,
gegenüber
der
Zion
GmbH
nicht
erklärt.
Somit
sei
der
Vertrag
nicht
zustande
gekommen.
Zudem
bezweifele
das
Unternehmen,
dass
die
Zustimmung
durch
den
Verwaltungsausschuss
korrekt
ist.
Zwar
liege
der
Kaufpreis
nur
bei
knapp
39
000
Euro,
der
tatsächliche
Wert
des
Vertrages
liege
aber
darüber.
So
habe
sich
die
Stadt
unter
anderem
dazu
verpflichtet,
ein
darauf
stehendes
Gebäude
abzureißen
und
das
Gelände
zu
pflastern.
Auf
Nachfrage
des
Richters
räumte
der
Anwalt
der
Zion
GmbH
ein,
dass
hinter
dem
aktuellen
Streit
"
ganz
andere
Probleme
und
Konflikte
mit
der
Stadt"
steckten.
Zion-
Geschäftsführer
Thomas
Gründler
gab
dem
Richter
einen
Einblick
in
den
Streit:
Mit
dem
früheren
Stadtbaurat
sei
vereinbart
worden,
dass
die
Stadt
das
gewünschte
Grundstück
zu
einem
niedrigen
Kaufpreis
erhalte
und
dafür
Zwischennutzungen
durch
die
Zion
GmbH
bis
zur
Aufstellung
eines
Bebauungsplanes
geduldet
würden.
Dann
sei
der
Stadtbaurat
zum
Oberbürgermeister
gewählt
worden.
Sein
Nachfolger
habe
schriftliche
Unterlagen
über
diese
Vereinbarungen
gefordert.
Da
es
keine
gebe,
sei
auch
keine
Zwischennutzung
erlaubt.
Der
Anwalt
der
Stadt
bezeichnete
das
als
"
Schnee
von
gestern"
.
Eine
mögliche
Zwischennutzung
sei
bereits
im
Mai
vergangenen
Jahres
ausgelaufen.
Auf
die
Frage
des
Richters,
wie
hoch
der
Kaufpreis
ohne
Nutzungszugeständnisse
gewesen
wäre,
gab
es
keine
eindeutige
Antwort.
Die
Zion
GmbH
klagte
darüber,
dass
"
die
Stadt
alles
verzögert"
.
Die
Stadt
könne
die
Fläche
aber
haben,
"
wenn
sie
etwas
Entgegenkommen
zeigt"
.
Einem
vom
Richter
vorgeschlagenen
Mediationsverfahren
würde
sich
die
Zion
GmbH
stellen,
meinte
der
Anwalt,
auch
wenn
eine
Einigung
zwischen
Stadt
und
der
Zion
GmbH
"
eine
Herkulesaufgabe"
für
den
Mediator
sei.
Es
gebe
"
reichlich
Konflikt-
und
Eskalationspotenzial"
.
Da
der
Anwalt
der
Stadt
kein
Mandat
für
eine
solche
Entscheidung
hatte,
einigten
sich
beide
Parteien
darauf,
das
Verfahren
vorerst
ruhen
zu
lassen.
Ein
mögliches
Gütegerichtsverfahren
würde
unter
Ausschluss
der
Öffentlichkeit
laufen.
Bildtext:
Vor
Gericht
ging
es
jetzt
um
ein
Grundstück
am
ehemaligen
Güterbahnhof,
das
die
Stadt
für
einen
hinteren
Zugang
zum
Hauptbahnhof
gekauft
hatte.
Foto:
Archiv/
Gert
Westdörp
Autor:
S.