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1.
Erscheinungsdatum:
12.08.2013
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Ein
Abriss
soll
eine
negative
Entwicklung
aufhalten.
Änderungen
des
Baugesetzes
sind
notwendig.
Eigentümer
können
nicht
belangt
werden.
Der
Baudezernent
Frank
Otte
sieht
neue
Möglichkeiten.
Einzelheiten
Überschrift:
Kampf gegen Schrottimmobilien
Zwischenüberschrift:
Novellierung des Baugesetzes ermöglicht Kommunen besseren Zugriff
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Bislang
mussten
immer
erst
die
Dachpfannen
auf
den
Gehweg
stürzen
oder
die
Ratten
auf
den
Fenstersimsen
tanzen.
Gegen
eine
Schrottimmobilie
konnte
die
Stadt
erst
aktiv
werden,
wenn
die
öffentliche
Sicherheit
gefährdet
schien
–
oder
zumindest
die
Hygiene.
Ab
September
sinkt
die
Schwelle
für
Kommunen,
wenn
sie
den
Abriss
einer
Schrottimmobilie
anordnen
wollen.
Das
könnte
auch
für
Osnabrück
Bedeutung
haben.
Hier
gibt
zwar
weniger
verwahrloste
Häuser
als
in
Bremerhaven
oder
Salzgitter,
aber
einige
"
Schandflecken"
,
die
seit
Jahren
die
Nachbarschaft
aufregen.
Birken
wachsen
zwischen
verkohlten
Dachbalken
aus
der
Ruine
an
der
Düstruper
Straße
77.
Vor
zehn
Jahren
ist
das
zweigeschossige
Wohnhaus
abgebrannt,
seitdem
hat
sich
der
Eigentümer
nicht
mehr
für
seine
vier
Wände
interessiert,
Aufforderungen
des
Bauordnungsamts
ignorierte
er.
Schließlich
sah
sich
die
Stadt
gezwungen,
die
Heizöltanks
im
Keller
leer
pumpen
zu
lassen.
Aber
für
einen
Abriss
fehlte
ihr
bislang
die
Handhabe.
Sehr
zum
Leidwesen
der
Nachbarn,
die
sich
über
die
Verschlechterung
ihrer
Wohnqualität
beschweren.
Vernachlässigte
Häuser
könnten
der
Anfang
vom
Niedergang
einer
Straße
oder
eines
ganzen
Wohnviertels
sein,
heißt
es
beim
Deutschen
Städtetag.
Ein
Abriss
sei
oft
die
einzige
Möglichkeit,
die
negative
Entwicklung
aufzuhalten.
Schon
lange
fordert
die
Interessenvertretung
der
Städte
und
Gemeinden
eine
Novellierung
des
Baugesetzbuches,
um
den
Schrottimmobilien
besser
entgegentreten
zu
können.
Bislang
waren
den
Kommunen
schon
die
Hände
gebunden,
wenn
ein
heruntergekommenes
Haus
in
einem
Gebiet
stand,
für
das
es
keinen
Bebauungsplan
gibt
–
in
vielen
Innenstädten
ist
das
eher
Regel
als
Ausnahme.
Abbruch
letztes
Mittel
Jetzt
hat
der
Bundesrat
einer
Änderung
des
Baugesetzes
zugestimmt,
die
am
20.
September
wirksam
wird.
Ausgenommen
sind
lediglich
denkmalgeschützte
Bauten.
Wenn
eine
Kommune
den
Abriss
eines
Hauses
anordnet,
trägt
sie
aber
weiterhin
das
Risiko,
auf
den
Kosten
sitzen
zu
bleiben.
Bundesrat
und
Bundesregierung
konnten
sich
nicht
darauf
verständigen,
dass
die
Rechnung
für
den
Rückbau
an
den
Eigentümer
weitergereicht
wird,
wie
Jürgen
Tiemann,
Beigeordneter
beim
Niedersächsischen
Städtetag,
vermerkt.
Lediglich
den
Mehrwert,
der
durch
den
Abbruch
einer
Schrottimmobilie
entsteht,
könne
eine
Stadt
abschöpfen.
Wegen
dieser
Einschränkung
ist
der
Städtetag
unzufrieden
mit
dem
Kompromiss.
Tiemann
sieht
immerhin
gewisse
Chancen,
die
es
bisher
nicht
gab:
"
Das
heißt
aber
nicht,
dass
überall
die
hässlichen
Häuser
verschwinden."
Ein
Abbruch
sei
ohnehin
das
letzte
Mittel,
um
einer
Fehlentwicklung
zu
begegnen.
Osnabrücks
neuer
Baudezernent
Frank
Otte
begrüßt
zwar,
dass
der
Stadt
mit
der
Novellierung
des
Baugesetzes
tendenziell
mehr
Möglichkeiten
eingeräumt
werden.
Er
äußert
sich
aber
insgesamt
skeptisch.
Zum
Glück
seien
solche
Schrottimmobilien
für
Osnabrück
"
nicht
so
ein
brisantes
Thema"
.
Testfall
für
die
Stadt
Ende
Februar
musste
die
Stadt
an
der
Bremer
Straße
einschreiten,
weil
von
einem
maroden
Wohnhaus
Backsteine
auf
den
Bürgersteig
prasselten.
Der
Druck
auf
den
Eigentümer
führte
dazu,
dass
der
verwahrloste
Bau
abgerissen
wurde.
Wenn
nicht
bald
etwas
geschieht,
drohen
auch
an
der
Meller
Straße
Fassadenteile
auf
den
Gehweg
zu
stürzen.
Das
stattliche
Gründerzeithaus
an
der
Ecke
zur
Osningstraße,
in
dem
früher
das
indische
Restaurant
"
Kohinoor"
untergebracht
war,
könnte
der
nächste
Testfall
für
ein
hartes
Durchgreifen
der
Stadt
sein.
Verwahrloste
Häuser
sind
außerdem
an
der
Weserstraße,
der
Johannisstraße,
der
Herderstraße
und
der
Lüstringer
Straße
zu
finden.
Einige
von
ihnen
könnten
sicherlich
noch
gerettet
werden,
wenn
sich
ihre
Eigentümer
–
oft
sind
es
Eigentümergemeinschaften
–
zu
einer
Sanierung
entschließen.
Kommt
es
zu
einem
weiteren
Verfall,
bleibt
nur
der
Abriss.
Otte
will
nun
prüfen,
ob
die
neue
Rechtslage
der
Stadt
einen
besseren
Zugriff
erlaubt.
Bildtexte:
Vor
zehn
Jahren
brannte
dieses
Wohnhaus
an
der
Düstruper
Straße.
Seitdem
hat
sich
der
Eigentümer
nicht
mehr
für
seine
Immobilie
interessiert.
Der
nächste
Fall
für
ein
konsequentes
Eingreifen
der
Stadt
könnte
dieses
vom
Verfall
bedrohte
Gründerzeithaus
an
der
Ecke
Meller
Straße/
Osningstraße
sein.
Fotos:
Klaus
Lindemann
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert
Themenlisten:
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