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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Kampf gegen Schrottimmobilien
Zwischenüberschrift:
Novellierung des Baugesetzes ermöglicht Kommunen besseren Zugriff
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Bislang mussten immer erst die Dachpfannen auf den Gehweg stürzen oder die Ratten auf den Fenstersimsen tanzen. Gegen eine Schrottimmobilie konnte die Stadt erst aktiv werden, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet schien oder zumindest die Hygiene. Ab September sinkt die Schwelle für Kommunen, wenn sie den Abriss einer Schrottimmobilie anordnen wollen. Das könnte auch für Osnabrück Bedeutung haben. Hier gibt zwar weniger verwahrloste Häuser als in Bremerhaven oder Salzgitter, aber einige " Schandflecken", die seit Jahren die Nachbarschaft aufregen.

Birken wachsen zwischen verkohlten Dachbalken aus der Ruine an der Düstruper Straße 77. Vor zehn Jahren ist das zweigeschossige Wohnhaus abgebrannt, seitdem hat sich der Eigentümer nicht mehr für seine vier Wände interessiert, Aufforderungen des Bauordnungsamts ignorierte er. Schließlich sah sich die Stadt gezwungen, die Heizöltanks im Keller leer pumpen zu lassen. Aber für einen Abriss fehlte ihr bislang die Handhabe. Sehr zum Leidwesen der Nachbarn, die sich über die Verschlechterung ihrer Wohnqualität beschweren.

Vernachlässigte Häuser könnten der Anfang vom Niedergang einer Straße oder eines ganzen Wohnviertels sein, heißt es beim Deutschen Städtetag. Ein Abriss sei oft die einzige Möglichkeit, die negative Entwicklung aufzuhalten. Schon lange fordert die Interessenvertretung der Städte und Gemeinden eine Novellierung des Baugesetzbuches, um den Schrottimmobilien besser entgegentreten zu können. Bislang waren den Kommunen schon die Hände gebunden, wenn ein heruntergekommenes Haus in einem Gebiet stand, für das es keinen Bebauungsplan gibt in vielen Innenstädten ist das eher Regel als Ausnahme.

Abbruch letztes Mittel

Jetzt hat der Bundesrat einer Änderung des Baugesetzes zugestimmt, die am 20. September wirksam wird. Ausgenommen sind lediglich denkmalgeschützte Bauten. Wenn eine Kommune den Abriss eines Hauses anordnet, trägt sie aber weiterhin das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Bundesrat und Bundesregierung konnten sich nicht darauf verständigen, dass die Rechnung für den Rückbau an den Eigentümer weitergereicht wird, wie Jürgen Tiemann, Beigeordneter beim Niedersächsischen Städtetag, vermerkt. Lediglich den Mehrwert, der durch den Abbruch einer Schrottimmobilie entsteht, könne eine Stadt abschöpfen. Wegen dieser Einschränkung ist der Städtetag unzufrieden mit dem Kompromiss. Tiemann sieht immerhin gewisse Chancen, die es bisher nicht gab: " Das heißt aber nicht, dass überall die hässlichen Häuser verschwinden." Ein Abbruch sei ohnehin das letzte Mittel, um einer Fehlentwicklung zu begegnen.

Osnabrücks neuer Baudezernent Frank Otte begrüßt zwar, dass der Stadt mit der Novellierung des Baugesetzes tendenziell mehr Möglichkeiten eingeräumt werden. Er äußert sich aber insgesamt skeptisch. Zum Glück seien solche Schrottimmobilien für Osnabrück " nicht so ein brisantes Thema".

Testfall für die Stadt

Ende Februar musste die Stadt an der Bremer Straße einschreiten, weil von einem maroden Wohnhaus Backsteine auf den Bürgersteig prasselten. Der Druck auf den Eigentümer führte dazu, dass der verwahrloste Bau abgerissen wurde. Wenn nicht bald etwas geschieht, drohen auch an der Meller Straße Fassadenteile auf den Gehweg zu stürzen. Das stattliche Gründerzeithaus an der Ecke zur Osningstraße, in dem früher das indische Restaurant " Kohinoor" untergebracht war, könnte der nächste Testfall für ein hartes Durchgreifen der Stadt sein.

Verwahrloste Häuser sind außerdem an der Weserstraße, der Johannisstraße, der Herderstraße und der Lüstringer Straße zu finden. Einige von ihnen könnten sicherlich noch gerettet werden, wenn sich ihre Eigentümer oft sind es Eigentümergemeinschaften zu einer Sanierung entschließen. Kommt es zu einem weiteren Verfall, bleibt nur der Abriss. Otte will nun prüfen, ob die neue Rechtslage der Stadt einen besseren Zugriff erlaubt.

Bildtexte:
Vor zehn Jahren brannte dieses Wohnhaus an der Düstruper Straße. Seitdem hat sich der Eigentümer nicht mehr für seine Immobilie interessiert.

Der nächste Fall für ein konsequentes Eingreifen der Stadt könnte dieses vom Verfall bedrohte Gründerzeithaus an der Ecke Meller Straße/ Osningstraße sein.

Fotos:
Klaus Lindemann
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert
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