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1
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1.
Erscheinungsdatum:
26.04.2013
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Neue
Kriterien
für
Verkehrsverstöße
bei
Radfahrern
in
Verbindung
mit
Alkohol.
Einzelheiten.
Überschrift:
Alkohol wird nicht nur am Steuer teuer
Zwischenüberschrift:
Auch Radfahrer können Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sammeln
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
"
Alkohol
am
Steuer
–
das
wird
teuer."
Dieser
Spruch
lässt
sich
erweitern.
Fahrradfahrer,
die
betrunken
am
Lenker
erwischt
werden,
müssen
mit
einer
Geldstrafe,
Punkten
im
Verkehrszentralregister
in
Flensburg
oder
Führerscheinentzug
rechnen.
Punkte
für
Radfahrer
gibt
es
aber
auch
für
andere
Delikte.
Das
Radfahren
im
betrunkenen
Zustand
ist
jedoch
keine
Ordnungswidrigkeit
aus
dem
Bußgeldkatalog,
sondern
eine
Straftat.
Die
absolute
Fahrunsicherheit
ist
ab
1,
6
Promille
erreicht.
Bei
geringerer
Alkoholisierung
in
Verbindung
mit
Ausfallerscheinungen
(Fahrfehler,
Unfall)
kann
der
Radler
vor
Gericht
angeklagt
werden.
Bei
Radfahren
mit
1,
6
Promille
oder
mehr
wird
die
Straßenverkehrsbehörde
außerdem
eine
medizinisch-
psychologische
Untersuchung
verlangen
und
je
nach
Ergebnis
die
Fahrerlaubnis
für
Kraftfahrzeuge
entziehen
oder
sogar
ein
Radfahrverbot
anordnen.
"
Grundsätzlich
kann
jeder
Verkehrsteilnehmer
nach
Verkehrsverstößen
bei
einem
Bußgeld
ab
40
Euro
mit
Punkten
im
Verkehrszentralregister
in
Flensburg
belegt
werden"
,
sagt
Polizeisprecher
Phil
Havermann.
Das
gilt
auch
für
Verkehrsteilnehmer,
die
keinen
Führerschein
haben.
Die
Anzahl
der
Punkte
hängt
dabei
von
dem
Verstoß
ab.
Zum
Bußgeldbescheid
ab
40
Euro
kommen
dann
noch
Gebühren
und
Zustellungskosten
von
23,
50
Euro
hinzu.
Einen
Punkt
und
ein
Bußgeld
erhalten
auch
Radfahrer,
die
bei
Rot
über
eine
Ampel
fahren
oder
das
Rotlicht
für
Fußgänger
missachten.
Das
kostet
45
Euro.
Wird
ein
anderer
Verkehrsteilnehmer
gefährdet,
erhöht
sich
das
Bußgeld
auf
100
Euro;
entsteht
eine
Sachbeschädigung,
steht
auf
der
Rechnung
120
Euro.
In
jedem
Fall
gibt
es
einen
Punkt
in
Flensburg.
War
die
Ampel
länger
als
eine
Sekunde
auf
Rot
geschaltet,
beläuft
sich
das
Bußgeld
auf
100
Euro.
Bei
Gefährdung
anderer
erhöht
es
sich
auf
160
Euro,
entsteht
Sachbeschädigung
macht
das
180
Euro.
Auch
dann
gibt
es
einen
Punkt.
"
Ein
Radfahrer,
der
bei
Rot
über
die
Ampel
fährt,
hat
es
eilig"
,
sagt
Ansgar
Hagemann
vom
Allgemeinen
Deutschen
Fahrrad-
Club
(ADFC)
.
Er
fragt:
Warum
gibt
es
für
Radfahrer
nicht
die
Möglichkeit,
schnell
und
bequem
durch
die
Stadt
zu
fahren?
Als
konkretes
Beispiel
kann
die
Ampel
an
der
Natruper
Straße/
Ecke
Wachsbleiche
genannt
werden.
Dort
ist
neben
einer
Ampel
für
Autofahrer
eine
Fahrrad-
Ampel
installiert.
Die
Fahrrad-
Ampel
braucht
aber
wesentlich
länger,
bis
sie
auf
Grün
schaltet.
"
Bis
2016
muss
der
Radfahrer
das
Radfahrersignal
beachten,
auch
wenn
er
auf
der
Autospur
fährt"
,
erklärt
Ansgar
Hagemann.
Radfahrer
diskriminiert
Der
ADFC-
Aktivist
sieht
eine
Diskriminierung
der
Radfahrer.
"
Sie
haben
keine
Lobby"
,
meint
er.
Der
Straßenverkehr
sei
auf
Autofahrer
ausgerichtet.
Die
Verwaltung
solle
Voraussetzungen
schaffen,
damit
auch
Radler
zügig
durch
den
Verkehr
kommen
könnten,
fordert
er.
So
würden
auch
Anreize
geschaffen,
damit
Verkehrsteilnehmer
vom
Auto
aufs
Rad
umsteigen.
Neben
Alkohol
am
Lenker
und
Überfahren
einer
roten
Ampel
wird
mit
40
Euro
und
vier
Punkten
geahndet,
wenn
ein
Radfahrer
einem
Fußgänger
das
Überqueren
eines
Zebrastreifens
nicht
ermöglicht.
Richtig
teuer
wird
es,
wenn
ein
Radler
einen
Bahnübergang
trotz
geschlossener
(Halb-
)
Schranke
überquert:
Das
Bußgeld
beträgt
dann
350
Euro,
und
es
gibt
vier
Punkte
in
Flensburg.
Bildtext:
Bei
Rot
über
die
Ampel
fahren
kostet
40
Euro
plus
Gebühren
und
gibt
einen
Punkt
im
Verkehrszentralregister
in
Flensburg.
Dass
für
sie
die
Hauptampeln
nicht
gelten
(wie
an
der
Natruper
Straße/
Ecke
Wachsbleiche)
,
wollen
viele
Radfahrer
nicht
akzeptieren.
Foto:
Egmont
Seiler
Autor:
tw