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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Alkohol wird nicht nur am Steuer teuer
Zwischenüberschrift:
Auch Radfahrer können Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sammeln
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. " Alkohol am Steuer das wird teuer." Dieser Spruch lässt sich erweitern. Fahrradfahrer, die betrunken am Lenker erwischt werden, müssen mit einer Geldstrafe, Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg oder Führerscheinentzug rechnen. Punkte für Radfahrer gibt es aber auch für andere Delikte.
Das Radfahren im betrunkenen Zustand ist jedoch keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat. Die absolute Fahrunsicherheit ist ab 1, 6 Promille erreicht. Bei geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) kann der Radler vor Gericht angeklagt werden. Bei Radfahren mit 1, 6 Promille oder mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen und je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen oder sogar ein Radfahrverbot anordnen.
" Grundsätzlich kann jeder Verkehrsteilnehmer nach Verkehrsverstößen bei einem Bußgeld ab 40 Euro mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belegt werden", sagt Polizeisprecher Phil Havermann. Das gilt auch für Verkehrsteilnehmer, die keinen Führerschein haben. Die Anzahl der Punkte hängt dabei von dem Verstoß ab. Zum Bußgeldbescheid ab 40 Euro kommen dann noch Gebühren und Zustellungskosten von 23, 50 Euro hinzu.
Einen Punkt und ein Bußgeld erhalten auch Radfahrer, die bei Rot über eine Ampel fahren oder das Rotlicht für Fußgänger missachten. Das kostet 45 Euro. Wird ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro; entsteht eine Sachbeschädigung, steht auf der Rechnung 120 Euro. In jedem Fall gibt es einen Punkt in Flensburg. War die Ampel länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, beläuft sich das Bußgeld auf 100 Euro. Bei Gefährdung anderer erhöht es sich auf 160 Euro, entsteht Sachbeschädigung macht das 180 Euro. Auch dann gibt es einen Punkt.
" Ein Radfahrer, der bei Rot über die Ampel fährt, hat es eilig", sagt Ansgar Hagemann vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Er fragt: Warum gibt es für Radfahrer nicht die Möglichkeit, schnell und bequem durch die Stadt zu fahren? Als konkretes Beispiel kann die Ampel an der Natruper Straße/ Ecke Wachsbleiche genannt werden. Dort ist neben einer Ampel für Autofahrer eine Fahrrad-Ampel installiert. Die Fahrrad-Ampel braucht aber wesentlich länger, bis sie auf Grün schaltet. " Bis 2016 muss der Radfahrer das Radfahrersignal beachten, auch wenn er auf der Autospur fährt", erklärt Ansgar Hagemann.
Radfahrer diskriminiert
Der ADFC-Aktivist sieht eine Diskriminierung der Radfahrer. " Sie haben keine Lobby", meint er. Der Straßenverkehr sei auf Autofahrer ausgerichtet. Die Verwaltung solle Voraussetzungen schaffen, damit auch Radler zügig durch den Verkehr kommen könnten, fordert er. So würden auch Anreize geschaffen, damit Verkehrsteilnehmer vom Auto aufs Rad umsteigen.
Neben Alkohol am Lenker und Überfahren einer roten Ampel wird mit 40 Euro und vier Punkten geahndet, wenn ein Radfahrer einem Fußgänger das Überqueren eines Zebrastreifens nicht ermöglicht. Richtig teuer wird es, wenn ein Radler einen Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-) Schranke überquert: Das Bußgeld beträgt dann 350 Euro, und es gibt vier Punkte in Flensburg.

Bildtext:
Bei Rot über die Ampel fahren kostet 40 Euro plus Gebühren und gibt einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Dass für sie die Hauptampeln nicht gelten (wie an der Natruper Straße/ Ecke Wachsbleiche), wollen viele Radfahrer nicht akzeptieren.

Foto:
Egmont Seiler
Autor:
tw


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