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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Überschrift:
Mit Tempo 30 wäre es traumhaft leise
Zwischenüberschrift:
Stadt will den Lärm bekämpfen – Geschwindigkeitsbegrenzung und Flüsterasphalt?
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. An vielen Hauptstraßen in der Stadt ist es zu laut. Die Stadt muss etwas tun, um die über 8000 Menschen zu schützen, deren Gesundheit durch den Krach gefährdet ist: Tempo 30 verhängen, lärmoptimierten Asphalt einbauen, mehr Grün an den Straßen pflanzen oder Zuschüsse beim Einbau schalldichter Fenster zahlen. Was tatsächlich geschieht, ist noch offen.

Die Europäische Union schreibt der Stadt vor, dass sie bis zum 18. Juli einen Lärmaktionsplan vorlegen muss. Der Grund: An manchen Straßen überschreiten die Lärmwerte am Tage die Schwelle von 70 Dezibel. Das entspricht dem Lärm eines Staubsaugers in einem Meter Entfernung. In der Nacht liegt die Grenze bei 60 Dezibel, der Lautstärke einer normalen Unterhaltung. Das klingt nicht dramatisch, doch wer die ganze Nacht diesen Geräuschpegel um die Ohren hat, wird kaum einen gesunden Schlaf finden. Das Umweltbundesamt stuft Dauergeräusche ab 65 Dezibel (am Tage) als gesundheitsgefährdend ein.

25 Brennpunkte

Die Experten vom Gutachterbüro LK Argus haben 25 Straßenabschnitte in Osnabrück ausgemacht, an denen der Verkehrslärm die zulässigen Tag- oder Nachtwerte überschreitet. Betroffen sind vor allem der Wallring und die Ausfallstraßen. Die Gutachter haben dort nicht gemessen, sondern die Belastung auf der Basis von Modellrechnungen hochgerechnet.

Diese 25 Straßenabschnitte haben erste Priorität. In der zweiten und dritten Priorität folgen weitere 40 lärmbelastete Bereiche, in denen langfristig Abhilfe geschaffen werden soll.

Vier Maßnahmenpakete legten die Gutachter vor, die geeignet wären, die Lärmbelastung zu reduzieren.

1. Tempo 30: Die konsequente Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde wäre die effektivste und billigste Variante. Der Lärmpegel würde sich um zwei bis drei Dezibel vermindern ein enormer Effekt. Dann das käme einer Halbierung des Verkehrsaufkommens gleich. Das Tempolimit ist so wirksam, weil ab etwa 35 km/ h das Rollgeräusch lauter ist als der Motor.

Die Gutachter empfehlen aber kein flächendeckendes Tempolimit, da die Nachteile für den Individual- und Nahverkehr zu schwerwiegend wären. Die 30er-Grenze sollte nach Gutachtermeinung nur auf der Johannisstraße zwischen Rosenplatz und Wallring eingeführt werden. Eine Prüfung empfehlen die Experten für die Sutthauser Straße, Martinistraße und Rheiner Landstraße.

2. Flüsterasphalt: Beim Umbau von lauten Straßen der ersten Priorität soll künftig lärmoptimierter Asphalt zum Einsatz kommen. Er senkt den Pegel ebenfalls um zwei bis drei Dezibel, ist aber teurer und noch nicht bis ins Kleinste erprobt.

3. Straßengestaltung. Die Bohmter Straße wird als Beispiel genannt, wie eine Hauptachse durch Bündelung des Verkehrs in der Straßenmitte, durch Begrünung und schmalere Fahrbahnen beruhigt werden kann. Die Straße war vor dem Umbau vierspurig, die Autos rollten dichter an den Häuserfronten vorbei, was den Schall zusätzlich verstärkte. Die Martinistraße, Rheiner Landstraße und Mindener Straße kämen für einen solchen Umbau infrage.

4. Passiver Lärmschutz: An jenen schwer belasteten Straßen, die kurz- oder mittelfristig nicht umgebaut werden sollen, könnte die Stadt den passiven Lärmschutz finanziell fördern. Hauseigentümer, die etwa schalldichte Fenster einsetzen wollen, könnten einen städtischen Zuschuss bis zu 75 Prozent der Baukosten erwarten. Die Gutachter kalkulieren den Gesamtaufwand auf 5, 4 Millionen Euro wenn alle Gebäude, die die Voraussetzungen erfüllen, renoviert würden. Realistisch sei eine Umsetzungsquote von 25 Prozent. Die städtischen Kosten lägen dann bei 763 000 Euro.

Bildtext:
An diesen Straßenabschnitten überschreitet der Lärm die zulässigen Grenzwerte. Die Stadt muss auf Druck der Europäischen Union etwas tun, um die Anwohner zu schützen. Quelle:

Foto:
Stadt Osnabrück/ Grafik: Matthias Michel

Kommentar:
Zweites Lärmforum am Mittwoch

Der Entwurf zum Lärmaktionsplan wird am kommenden Mittwoch, 17. April, im Saal des Felix-Nussbaum-Hauses öffentlich vorgestellt. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr, Einlass ist ab 18.30 Uhr. Der Lärmaktionsplan ist im Internet auf der Seite der Stadt Osnabrück (www.osnabrueck.de) einsehbar. Jeder kann per E-Mail (laermschutz@ osnabrueck.de) Anregungen äußern oder Kommentare abgeben. Die Online-Phase endet am 30. April. Parallel dazu besteht auch die Möglichkeit, den Entwurf zum Lärmaktionsplan beim Fachbereich Städtebau, Dominikanerkloster, Zimmer 106, 1. Stock, bis zum 30. April zu den Bürozeiten einzusehen.
Autor:
Wilfried Hinrichs
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