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1
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1.
Erscheinungsdatum:
15.04.2013
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Lärmpegel
in
der
Stadt
teilweise
zu
hoch.
Gutachter
legen
Daten
vor.
Alternativen
zum
Lärmschutz.
Einzelheiten.
Kommentar:
Veranstaltungsinfo
Überschrift:
Mit Tempo 30 wäre es traumhaft leise
Zwischenüberschrift:
Stadt will den Lärm bekämpfen – Geschwindigkeitsbegrenzung und Flüsterasphalt?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
An
vielen
Hauptstraßen
in
der
Stadt
ist
es
zu
laut.
Die
Stadt
muss
etwas
tun,
um
die
über
8000
Menschen
zu
schützen,
deren
Gesundheit
durch
den
Krach
gefährdet
ist:
Tempo
30
verhängen,
lärmoptimierten
Asphalt
einbauen,
mehr
Grün
an
den
Straßen
pflanzen
oder
Zuschüsse
beim
Einbau
schalldichter
Fenster
zahlen.
Was
tatsächlich
geschieht,
ist
noch
offen.
Die
Europäische
Union
schreibt
der
Stadt
vor,
dass
sie
bis
zum
18.
Juli
einen
Lärmaktionsplan
vorlegen
muss.
Der
Grund:
An
manchen
Straßen
überschreiten
die
Lärmwerte
am
Tage
die
Schwelle
von
70
Dezibel.
Das
entspricht
dem
Lärm
eines
Staubsaugers
in
einem
Meter
Entfernung.
In
der
Nacht
liegt
die
Grenze
bei
60
Dezibel,
der
Lautstärke
einer
normalen
Unterhaltung.
Das
klingt
nicht
dramatisch,
doch
wer
die
ganze
Nacht
diesen
Geräuschpegel
um
die
Ohren
hat,
wird
kaum
einen
gesunden
Schlaf
finden.
Das
Umweltbundesamt
stuft
Dauergeräusche
ab
65
Dezibel
(am
Tage)
als
gesundheitsgefährdend
ein.
25
Brennpunkte
Die
Experten
vom
Gutachterbüro
LK
Argus
haben
25
Straßenabschnitte
in
Osnabrück
ausgemacht,
an
denen
der
Verkehrslärm
die
zulässigen
Tag-
oder
Nachtwerte
überschreitet.
Betroffen
sind
vor
allem
der
Wallring
und
die
Ausfallstraßen.
Die
Gutachter
haben
dort
nicht
gemessen,
sondern
die
Belastung
auf
der
Basis
von
Modellrechnungen
hochgerechnet.
Diese
25
Straßenabschnitte
haben
erste
Priorität.
In
der
zweiten
und
dritten
Priorität
folgen
weitere
40
lärmbelastete
Bereiche,
in
denen
langfristig
Abhilfe
geschaffen
werden
soll.
Vier
Maßnahmenpakete
legten
die
Gutachter
vor,
die
geeignet
wären,
die
Lärmbelastung
zu
reduzieren.
1.
Tempo
30:
Die
konsequente
Geschwindigkeitsbegrenzung
auf
30
Kilometer
pro
Stunde
wäre
die
effektivste
und
billigste
Variante.
Der
Lärmpegel
würde
sich
um
zwei
bis
drei
Dezibel
vermindern
–
ein
enormer
Effekt.
Dann
das
käme
einer
Halbierung
des
Verkehrsaufkommens
gleich.
Das
Tempolimit
ist
so
wirksam,
weil
ab
etwa
35
km/
h
das
Rollgeräusch
lauter
ist
als
der
Motor.
Die
Gutachter
empfehlen
aber
kein
flächendeckendes
Tempolimit,
da
die
Nachteile
für
den
Individual-
und
Nahverkehr
zu
schwerwiegend
wären.
Die
30er-
Grenze
sollte
nach
Gutachtermeinung
nur
auf
der
Johannisstraße
zwischen
Rosenplatz
und
Wallring
eingeführt
werden.
Eine
Prüfung
empfehlen
die
Experten
für
die
Sutthauser
Straße,
Martinistraße
und
Rheiner
Landstraße.
2.
Flüsterasphalt:
Beim
Umbau
von
lauten
Straßen
der
ersten
Priorität
soll
künftig
lärmoptimierter
Asphalt
zum
Einsatz
kommen.
Er
senkt
den
Pegel
ebenfalls
um
zwei
bis
drei
Dezibel,
ist
aber
teurer
und
noch
nicht
bis
ins
Kleinste
erprobt.
3.
Straßengestaltung.
Die
Bohmter
Straße
wird
als
Beispiel
genannt,
wie
eine
Hauptachse
durch
Bündelung
des
Verkehrs
in
der
Straßenmitte,
durch
Begrünung
und
schmalere
Fahrbahnen
beruhigt
werden
kann.
Die
Straße
war
vor
dem
Umbau
vierspurig,
die
Autos
rollten
dichter
an
den
Häuserfronten
vorbei,
was
den
Schall
zusätzlich
verstärkte.
Die
Martinistraße,
Rheiner
Landstraße
und
Mindener
Straße
kämen
für
einen
solchen
Umbau
infrage.
4.
Passiver
Lärmschutz:
An
jenen
schwer
belasteten
Straßen,
die
kurz-
oder
mittelfristig
nicht
umgebaut
werden
sollen,
könnte
die
Stadt
den
passiven
Lärmschutz
finanziell
fördern.
Hauseigentümer,
die
etwa
schalldichte
Fenster
einsetzen
wollen,
könnten
einen
städtischen
Zuschuss
bis
zu
75
Prozent
der
Baukosten
erwarten.
Die
Gutachter
kalkulieren
den
Gesamtaufwand
auf
5,
4
Millionen
Euro
–
wenn
alle
Gebäude,
die
die
Voraussetzungen
erfüllen,
renoviert
würden.
Realistisch
sei
eine
Umsetzungsquote
von
25
Prozent.
Die
städtischen
Kosten
lägen
dann
bei
763
000
Euro.
Bildtext:
An
diesen
Straßenabschnitten
überschreitet
der
Lärm
die
zulässigen
Grenzwerte.
Die
Stadt
muss
auf
Druck
der
Europäischen
Union
etwas
tun,
um
die
Anwohner
zu
schützen.
Quelle:
Foto:
Stadt
Osnabrück/
Grafik:
Matthias
Michel
Kommentar:
Zweites
Lärmforum
am
Mittwoch
Der
Entwurf
zum
Lärmaktionsplan
wird
am
kommenden
Mittwoch,
17.
April,
im
Saal
des
Felix-
Nussbaum-
Hauses
öffentlich
vorgestellt.
Die
Veranstaltung
beginnt
um
19
Uhr,
Einlass
ist
ab
18.30
Uhr.
Der
Lärmaktionsplan
ist
im
Internet
auf
der
Seite
der
Stadt
Osnabrück
(www.osnabrueck.de)
einsehbar.
Jeder
kann
per
E-
Mail
(laermschutz@
osnabrueck.de)
Anregungen
äußern
oder
Kommentare
abgeben.
Die
Online-
Phase
endet
am
30.
April.
Parallel
dazu
besteht
auch
die
Möglichkeit,
den
Entwurf
zum
Lärmaktionsplan
beim
Fachbereich
Städtebau,
Dominikanerkloster,
Zimmer
106,
1.
Stock,
bis
zum
30.
April
zu
den
Bürozeiten
einzusehen.
Autor:
Wilfried Hinrichs
Themenlisten:
L.05.22SM. Martinistr « L.05.22K. Katharinenviertel allgemein