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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Stadt fordert: Finger weg von Streusalz
 
Bürger sollen kein Streusalz benutzen
Zwischenüberschrift:
Über 50 Bäume sterben den Salz-Tod – Splitt und Sand als schonendes Streugut
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Kein Streusalz auf öffentlichen Gehwegen: Stadt, Servicebetrieb und NABU weisen darauf hin, dass Streusalz nur auf privatem Grund eingesetzt werden darf. Auf öffentlichen Wegen muss zum Schutz der Bäume Sand oder Splitt verwendet werden. Bei jedem Verstoß droht ein Bußgeld.

Der Grund: " Salz besteht aus Natriumchlorid, und das wird nicht biologisch abgebaut", sagte Detlef Gerdts, Leiter des Fachbereichs Umwelt und Klimaschutz. Das Salz gelangt mit dem Schmelzwasser in den Boden und wird von den Bäumen aufgenommen. Ist der Frühling so trocken wie in den vergangenen Jahren, entstehe eine " böse Kombination für das städtische Grün", erklärte gestern Frank Bludau, Leiter der Grünflächenunterhaltung beim Osnabrücker Servicebetrieb (OSB). Je weniger Wasser verfügbar ist, umso höher ist die Konzentration des Salzgehalts. In der Folge faulen die Blätter der Bäume ab.

Bäume leiden

" Vor einem Jahr ist mir aufgefallen, dass es den Stadtbäumen vor allem an viel befahrenen Straßen nicht gut geht", berichtete Holger Oldekamp vom NABU Osnabrück. In einiger Entfernung von den Straßen seien die Bäume intakt gewesen. Erkennbar waren die durch das Salz angerichteten Schäden im vergangenen Sommer beispielsweise am Dom, vor dem Rathaus oder am Wallring. " Ob wir die Bäume noch erhalten können, weiß ich nicht", sagte Bludau.

Nach Einschätzungen des OSB müssten in den kommenden Jahren vermutlich zwischen 50 und 60 Bäume gefällt werden. Der Schaden beläuft sich auf etwa 165 000 Euro. Bereits gefällt werden mussten Bäume am Heger Tor und auf dem Domhof.

Die Experten wollen die Bürger für das Thema sensibilisieren. Um die Umwelt zu schützen, muss der Bürger auf öffentlichen Wegen, die er streuen muss, auf salzfreie Alternativen zurückzugreifen. Gerdts: " Es müssen abstumpfende Mittel wie Sand, Split oder Blähton verwendet werden." Diese werden nach seinen Angaben in Baumärkten und Discountern angeboten.

Wer den Bürgersteig vor seiner Haustür mit Salz streut, der kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro bestraft werden. Es gibt aber Ausnahmen: Wer eine öffentliche Treppe streuen muss, darf auf Salz zurückgreifen.

" Wir müssen einen Spagat zwischen den Ansprüchen der Natur und des Staats schaffen", sagte Kurt Santjer, Leiter des Winterdienstes der OSB. So müsse die Verkehrssicherheit gewährleistet und der Straßenbetrieb aufrechterhalten werden. " Wir streuen deshalb etwa 300 Kilometer der Hauptverkehrsstraßen mit modernsten Fahrzeugen und Feuchtsalz." Dieses besteht zu 30 Prozent aus einer Salzlösung (Sole) und zu 70 Prozent aus Salz, heftet sofort auf der Fahrbahn an und verweht nicht.

Gestreut werde nach dem Motto " So viel wie nötig und so wenig wie möglich". Es werden Strecken mit Gefahrenpotenzial, Steigungen und wichtige Verbindungsstraßen, die beispielsweise vom Rettungsdienst benutzt werden, mit Salz gestreut. Auf diesen Straßen sei ein Einsatz von Salz unvermeidbar. " Auf Anliegerstraßen setzen wir kein Salz ein." Auch auf den Radwegen, für die der OSB im Winter zuständig ist, wird Kies verwendet.

Im vergangenen Winter wurden etwa 450 Tonnen Salz gestreut. Um die Menge zu verringern, wird künftig ein Infrarotgerät an den Streufahrzeugen eingesetzt. Dieses misst die Temperatur auf der Straße und reguliert so die Streumenge. Bei Plusgraden setzt die Streuung aus.

Im Stadtgebiet kommt der Winterdienst erst zum Einsatz, wenn die Straßen glatt sind. " Durch die höhere Lage der Stadt im Vergleich zum Landkreis wird hier oft erst später gestreut", erklärte Santjer die Zeitunterschiede. Autobahnen sowie die Zu- und Abfahrten werden hingegen präventiv gestreut , das heißt, schon bevor es richtig glatt wird.
Bildtexte:
Die Streufahrzeuge sind mit Infrarotgeräten ausgestattet, die die Salzmenge je nach Straßentemperatur exakt dosieren.
Salzschäden: 50 bis 60 Bäume werden gefällt werden müssen.
Auf öffentlichen Wegen dürfen Bürger bei Glätte nur noch abstumpfende Mittel verwenden. Auf dem eigenen Grundstück kann Salz gestreut werden.
Foto:
Klaus Lindemann, Gert Westdörp

Kommentar
Kein gutes Vorbild

Es ist ein ehrenwertes Anliegen der städtischen Grünpfleger, den Salz-Schaden zu verringern. Niemand wird in Zweifel ziehen, dass die Winterdienstler mit all ihrer Erfahrung und den modernsten technischen Hilfsmitteln die Salzmenge auf ein Minimum reduzieren. Auch das generelle Verbot, auf Gehwegen Salz zu streuen, ist ein deutliches Signal.

Und trotzdem wirkt das alles nicht überzeugend. Solange die Bürger die blinkenden Streufahrzeuge sehen und Streusalz in den Bau- und Supermärkten an prominenter Stelle zum Kauf angeboten wird, werden sie sich sagen: Wenn die Stadt das darf, darf ich das auch. Wir dürfen gespannt sein, was passiert, wenn der erste private Salz-Streuer einen Bußgeldbescheid bekommt.

Wirklich etwas verändern wird sich nur, wenn wir in den Köpfen damit anfangen und das ist ein langwieriger Prozess. Wir sollten als Autofahrer nicht erwarten, dass die Streufahrzeuge schon vor der ersten Schneeflocke ausrücken, damit wir weiter Vollgas fahren können. Es geht auch anders: Als im langen, harten Winter vor zwei Jahren das Streusalz ausging, rollte der Verkehr trotzdem etwas langsamer, aber ohne schwerwiegende Probleme.

Osnabrück. Die Stadt fordert die Bürger auf, kein Streusalz zu verwenden. Gemeinsam mit dem NABU und dem Servicebetrieb wies sie darauf hin, dass das Streuen mit Salz nur auf Privatflächen erlaubt ist zum Schutze der Umwelt.
Autor:
Nadine Grunewald, Wilfried Hinrichs


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