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1
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1.
Erscheinungsdatum:
07.03.1866
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Eine
gemeinschaftliche
Sitzung
der
städtischen
Kollegien:
Das
im
Bürgervorsteher-
Kollegium
besprochene
Angebot
eines
privaten
Dienstleistungsbetriebes
betr.
Straßenreinigung
wird
vorerst
nicht
beschlossen.
Man
will
erst
Ergebnisse
aus
anderen
Städten,
namentlich
Hannover,
abwarten.
Überschrift:
Gemeinschaftliche Sitzung der städtischen Collegien.
Zwischenüberschrift:
Dienstag den 6. März
Artikel:
Originaltext:
1.
Beschlußfassung
über
den
diesjährigen
Landstraßenbau.
Syndikus
Deteringberichtet:
Die
Unterhaltung
der
Landstraßen
hat
im
vorigen
Jahr
betragen
711
..,
diesmal
nach
Abzug
der
Einnahmen
675
..
also
36
.. .
Das
genauere
Verhältnis
ist
folgendes:
1.
Lotter
Straße:
Kosten
118
.. ,
Weggeld
133
..,
Ueberschuß
15
.. .
2.
Hagener
Straße:
Kosten
904
..
Weggeldeinnahme
704
.. ,
Zubuße
200
.. .
3.
Buersche
Straße:
Kosten
206
..,
Weggeld
28
..,
Zubuße
178
.. .
4.
Wersener
Straße:
Kosten
397
.. ,
Weggeld
85
.. ,
Zubuße
312
.. .
Summe
der
Kosten
1625
..,
der
Einnahme
950
.. ,
der
Zubuße
690
.. ,
des
Ueberschusses
15
.. .
Rest
675
..
2.
Schlußberathung
wegen
der
Eisenhuthschen
Offerte
in
Bezug
auf
die
Uebernahme
der
Straßenreinigung.
Die
Bürgerversteher
haben
in
ihrer
Separatsitzung
den
Gegenstand
besprochen,
sind
aber
zu
dem
Resultat
gekommen,
daß
man
nicht
wohl
auf
die
Offerte
eingehen
könne.
Man
will
daher
die
Sache
vorläufig
auf
sich
beruhen
lassen,
und
erst
die
in
Hannover
zu
machenden
Proben
abwarten.
3.
Drei
Anbausachen.
Mauerpolier
Wübbelsmann
hat
vor
dem
Hasethor
einen
Garten
gekauft,
die
Ruthe
zu
56
bis
58
Thaler,
undwill
daselbst
ein
Haus
bauen.
Genehmigt.
Arbeiter
Friedrich
Aug.
Schamel
hat
außer
dem
Natrupperthor
ein
Stück
Land
gekauft,
um
ein
Wohnhaus
zu
bauen.
Genehmigt.
Viehbauer
Richter
sieht
sich
wegen
magelhaft
gewordener
Qualität
seines
Brunnenwassers
zur
Verlegung
seiner
Brauerei
genöthigt,
und
zwar
nach
dem
Gertrudenberge,
wo
er
bereits
einen
Keller
für
7
..
in
Pacht
hat.
Das
dort
schon
stehende
Gebäude
will
er
zum
Wohnhaus
ausbauen
lassen
und
die
Brauerei
dahinter
anlegen;
er
hat
sich
verpflichtet,
dafür
zu
sorgen,
daß
Spül-
und
Regenwasser
nicht
auf
die
Wege
fließen,
sondern
unterirdisch
verschwinden,
auch
daß
an
der
dortigen
Anlage
nichts
beschädigt
und
der
Weg
in
gutem
Stande
erhalten
werde.