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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Rehkitze in Sicherheit gebracht
Zwischenüberschrift:
Jäger suchen Jungtiere auf Wiesen in Hellern – Hunde jetzt in Wald und Flur anleinen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Osnabrücker Jäger brachten jetzt in Hellern zwei Rehkitze vor der Mähmaschine in Sicherheit. Dabei liefen ihnen auch zwei unangeleinte, offenbar wildernde Hunde über den Weg. Jagdaufseher Reinhold Rethschulte weist darauf hin: Jetzt, in der sogenannten Brut- und Setzzeit, müssen Hunde in der Natur generell an der Leine geführt werden.

Seit Jahren durchsuchen Osnabrücker Jäger eine Wiese hinter dem Tierheim in Hellern nach Rehkitzen und anderen jungen Wildtieren. Die im hohen Gras liegenden Tierbabys sollen vor dem Tod durch die Mähmaschine bewahrt werden. Diesmal fanden Rethschulte und seine Freunde zwei junge Hasen und zwei Rehkitze.

Die Kitze wurden in einen mit Gras ausgepolsterten Weidenkorb gelegt und am Rand der Wiese abgestellt, bis sie gemäht war. " Am späten Nachmittag, den Deckel des Korbes hatte ich wieder geöffnet, konnte ich beobachten, dass die Ricke aus großer Entfernung zielstrebig zu der Stelle ging, an der sie die Kitze abgelegt hatte. Die Landschaft hatte sich für das Reh durch das Mähen nun deutlich verändert", berichtete Rethschulte. Aus großer Entfernung beobachtete er mit dem Fernglas, dass die Ricke offenbar ihre Kitze gerufen hatte. Diese sprangen aus dem Korb und bedienten sich erst einmal an der Milchbar der Mutter.

Einige Hundehalter beachten nach Rethschultes Beobachtungen die gesetzlichen Regelungen nicht. Hunde sind nach der geltenden Regelung der Stadt Osnabrück immer so zu führen, dass sie keine Menschen oder Tiere anspringen, angreifen oder Tiere hetzen oder reißen. Grundsätzlich können Hunde in Osnabrück außerhalb der Innenstadt, der Waldgebiete, des Bürgerparks, der Friedhöfe und des Bereichs Rubbenbruch ohne Leine frei laufen. Vom 1. April bis zum 15. Juli, den sogenannten Brut- und Setzzeiten, ist der Freilauf durch landesrechtliche Regelungen auch in allen anderen nicht bebauten Stadtteilen verboten.

Bildtext:
Rehkitz auf einer Wiese in Hellern.

Foto:
Reinhold Rethschulte
Autor:
Michael Schwager


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