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1.
Erscheinungsdatum:
22.05.2012
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Zwei
junge
Rehkitze
von
Jägern
in
Sicherheit
gebracht
und
Hinweis
auf
den
Leinenzwang
für
Hunde.
Überschrift:
Rehkitze in Sicherheit gebracht
Zwischenüberschrift:
Jäger suchen Jungtiere auf Wiesen in Hellern – Hunde jetzt in Wald und Flur anleinen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Osnabrücker
Jäger
brachten
jetzt
in
Hellern
zwei
Rehkitze
vor
der
Mähmaschine
in
Sicherheit.
Dabei
liefen
ihnen
auch
zwei
unangeleinte,
offenbar
wildernde
Hunde
über
den
Weg.
Jagdaufseher
Reinhold
Rethschulte
weist
darauf
hin:
Jetzt,
in
der
sogenannten
Brut-
und
Setzzeit,
müssen
Hunde
in
der
Natur
generell
an
der
Leine
geführt
werden.
Seit
Jahren
durchsuchen
Osnabrücker
Jäger
eine
Wiese
hinter
dem
Tierheim
in
Hellern
nach
Rehkitzen
und
anderen
jungen
Wildtieren.
Die
im
hohen
Gras
liegenden
Tierbabys
sollen
vor
dem
Tod
durch
die
Mähmaschine
bewahrt
werden.
Diesmal
fanden
Rethschulte
und
seine
Freunde
zwei
junge
Hasen
und
zwei
Rehkitze.
Die
Kitze
wurden
in
einen
mit
Gras
ausgepolsterten
Weidenkorb
gelegt
und
am
Rand
der
Wiese
abgestellt,
bis
sie
gemäht
war.
"
Am
späten
Nachmittag,
den
Deckel
des
Korbes
hatte
ich
wieder
geöffnet,
konnte
ich
beobachten,
dass
die
Ricke
aus
großer
Entfernung
zielstrebig
zu
der
Stelle
ging,
an
der
sie
die
Kitze
abgelegt
hatte.
Die
Landschaft
hatte
sich
für
das
Reh
durch
das
Mähen
nun
deutlich
verändert"
,
berichtete
Rethschulte.
Aus
großer
Entfernung
beobachtete
er
mit
dem
Fernglas,
dass
die
Ricke
offenbar
ihre
Kitze
gerufen
hatte.
Diese
sprangen
aus
dem
Korb
und
bedienten
sich
erst
einmal
an
der
Milchbar
der
Mutter.
Einige
Hundehalter
beachten
nach
Rethschultes
Beobachtungen
die
gesetzlichen
Regelungen
nicht.
Hunde
sind
nach
der
geltenden
Regelung
der
Stadt
Osnabrück
immer
so
zu
führen,
dass
sie
keine
Menschen
oder
Tiere
anspringen,
angreifen
oder
Tiere
hetzen
oder
reißen.
Grundsätzlich
können
Hunde
in
Osnabrück
außerhalb
der
Innenstadt,
der
Waldgebiete,
des
Bürgerparks,
der
Friedhöfe
und
des
Bereichs
Rubbenbruch
ohne
Leine
frei
laufen.
Vom
1.
April
bis
zum
15.
Juli,
den
sogenannten
Brut-
und
Setzzeiten,
ist
der
Freilauf
durch
landesrechtliche
Regelungen
auch
in
allen
anderen
nicht
bebauten
Stadtteilen
verboten.
Bildtext:
Rehkitz
auf
einer
Wiese
in
Hellern.
Foto:
Reinhold
Rethschulte
Autor:
Michael Schwager