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1
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1.
Erscheinungsdatum:
21.04.2012
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Leserbriefe
Überschrift:
"Ich kämpfe auf jeder Fahrt ums Überleben"
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Originaltext:
zum
Artikel
",
Kampfradler′-
Streit
rollt
weiter"
mit
Bezug
auf
den
Kommentar
"
Diese
Spezies
gibt
es
durchaus"
von
Burkhard
Ewert
(Ausgabe
vom
16.
April)
.
"
Lieber
Herr
Ramsauer,
liebe
Gewerkschaft
der
Polizei,
sollten
wir
nicht
auch
den
Fußgängern
den
Kampf
ansagen?
!
Schließlich
gibt
es
auch
immer
mehr
‚
Kampfläufer′,
die
bei
Rot
über
die
Straße
gehen.
Außerdem
bin
ich
dafür,
eine
Helmpflicht
für
Fußgänger
einzuführen,
und
damit
verbunden
könnte
man
auch
gleich
den
Helm
mit
einem
Kennzeichen
versehen.
Denn
wie
soll
unsere
Polizei
einen
bei
Rot
über
die
Ampel
laufenden
Fußgänger
dingfest
machen
ohne
ein
amtliches
Kennzeichen?
Bei
den
Kampfradlern
könnte
man
nach
der
Kennzeichnungspflicht
auch
noch
eine
Sonderfahrbahnbenutzungssteuer
einführen,
denn
schließlich
gibt
es
immer
mehr
Pendler,
die
aufs
Rad
umsteigen
und
dadurch
keine
Mineralölsteuer
entrichten.
Schlussendlich
sollten
wir
auch
ein
totales
Alkoholverbot
für
,
Kampfradler
und
Kampfläufer′
einführen,
und
auch
das
Telefonieren
mit
dem
Handy
sollte
nicht
mehr
geduldet
werden.
Wer
unbedingt
im
Straßenverkehr
telefonieren
will,
kann
sich
ja
ein
Auto
mit
Freisprecheinrichtung
kaufen.
In
diesem
Sinne:
Gute
Fahrt!
"
Martin
Bloom
Lingen
"
Das
GdP-
Vorstandsmitglied
Witthaut
übt
sich
in
Populismus.
Wer
eine
Kennzeichnungspflicht
für
Fahrräder
will,
sollte
erst
einmal
überlegen,
wie
er
das
kostenneutral
schaffen
will.
Entweder
läuft
das
über
eine
Behörde,
die
den
Aufwand
ersetzt
haben
möchte,
oder
über
Versicherungen
wie
bei
Mopeds,
was
bei
E-
Bikes
jetzt
schon
Pflicht
ist,
genau
wie
das
Tragen
von
Helmen.
Ich
habe
bis
jetzt
erst
ein
E-
Bike
im
Straßenverkehr
gesehen.
Wer
schneller
unterwegs
sein
möchte,
kauft
sich
ein
Moped,
das
hat
keine
Reichweitenbegrenzung.
Meines
Erachtens
dürfen
E-
Bikes
auch
gar
nicht
auf
Radwegen
fahren.
Ein
Pedelec
läuft
nicht
schneller
als
25
km/
h.
Ich
bin
in
60
Jahren
über
100
000
km
mit
dem
Rad
gefahren,
die
meisten
Kilometer
schneller
als
Pedelecs.
Und
wenn
Herr
Witthaut
meint,
die
Radfahrer
müssten
schärfer
überwacht
werden,
dann
soll
er
sich
an
die
Innenminister
wenden,
die
in
der
Vergangenheit
die
Zahl
der
Beamten
kontinuierlich
reduziert
haben.
Wer
bemängelt,
dass
die
Radfahrer
auf
der
Straße
fahren,
ist
mit
dem
Rad
wohl
eher
selten
unterwegs.
Es
gibt
an
vielen
Straßen
keine
Radwege
und
wenn
doch,
dann
sind
sie
nach
3
bis
5
Jahren
in
einem
unzumutbaren
Zustand,
und
so
bleiben
sie
auch.
Wenn
Herr
Witthaut
sagt,
dass
bei
50
Prozent
der
Verkehrsunfälle
mit
Radfahrern
diese
am
Unfall
Schuld
haben,
dann
sind
die
restlichen
50
Prozent
der
Verursacher
auch
Rambos:
Willkommen
in
der
Rambo-
Gesellschaft!
Ich
bin
der
Meinung,
dass
die
Politik
auf
der
einen
Seite
nicht
verlangen
kann,
die
Umwelt
zu
schonen
und
andererseits
den,
der
dies
tut,
als
Kampfradler
und
Rambo
beschimpft."
Horst
Nauenburg
Haren
(Ems)
"
Der
Radweg
Iburger
Straße
stadteinwärts
kurz
vor
der
Eisenbahnbrücke
ist
häufig
zugeparkt,
sodass
ich
auf
die
Straße
muss.
Jede
Menge
unvorstellbar
schlechte
Pseudo-
Radwege
im
Stadtgebiet,
entweder
nur
durch
Linien
abgetrennte
Schmalstreifen
am
Fahrbahnrand
oder
auf
dem
Bürgersteig
als
Fußgänger-
Radweg-
Kombination,
auf
dem
Hundeführer
mit
Langlaufleinen
gehen,
die
sich
über
den
Radweg
spannen.
Jogger
mit
Musik
am
Anschlag
in
den
Ohren,
sodass
ich
mir
einen
Wolf
schellen
kann,
bis
ich
irgendwann
mal
wahrgenommen
werde.
Rechtsabbiegende
Autos,
die
mich
als
Geradeausfahrer
ignorieren,
aber
wenn
ich
Glück
habe,
wenigstens
vorher
blinken.
Bushaltestellen,
deren
Ausstiege
direkt
auf
dem
Radweg
liegen,
wie
in
Sutthausen
gegenüber
dem
Sutthauser
Bahnhof
stadtauswärts
und,
und,
und
. . .
Ja,
ich
bin
Kampfradler!
Ich
kämpfe
auf
jeder
Fahrt
ums
Überleben."
Jörg
Hagspihl
Osnabrück
"
Im
Kommentar
wird
das
breite
Informationsdefizit
bemängelt,
als
Beispiel
wird
angeführt,
dass
Radwege
kein
freiwilliges
Angebot
seien.
Das
ist
insoweit
richtig,
als
dass
die
meisten
Radwege
benutzungspflichtig
sind
(es
gibt
auch
nicht
benutzungspflichtige)
.
Was
nicht
erwähnt
wird,
ist,
dass
das
Bundesverwaltungsgericht
in
Leipzig
am
18.
11.
2010
in
einem
wegweisenden
Grundsatzurteil
bestätigte,
dass
Radfahrer
im
Regelfall
auf
der
Fahrbahn
fahren
dürfen
und
Städte
und
Gemeinden
nur
im
Ausnahmefall
Radwege
als
benutzungspflichtig
kennzeichnen
dürfen
(Az.
BVerwG
3
C
42.09)
.
Es
stellte
klar,
dass
Radwege
nur
dann
als
benutzungspflichtig
gekennzeichnet
werden
dürfen,
wenn
aufgrund
besonderer
örtlicher
Verhältnisse
eine
erheblich
erhöhte
Gefährdung
für
die
Verkehrsteilnehmer
besteht.
Dies
ist
innerorts
an
den
meisten
Stellen
gewiss
nicht
der
Fall.
Ganz
im
Gegenteil:
Es
ist
durch
viele
Untersuchungen
erwiesen,
dass
durch
die
Benutzung
von
Radwegen
ein
erhöhtes
Unfallrisiko
entsteht.
Dieses
ist
besonders
hoch
bei
linksseitigen
Radwegen
und
bei
Radwegen,
die
beispielsweise
durch
eine
Reihe
parkender
Autos
von
der
Fahrbahn
getrennt
sind.
Als
regelmäßig
fahrender
Rad-
und
Autofahrer
entspricht
dies
auch
meiner
Erfahrung.
Trotz
meines
defensiven
Fahrstils
wurde
ich
als
Radfahrer
selbst
schon
Opfer
einer
solchen
Gegebenheit.
Wie
auch
immer,
es
bleibt
die
absurde
Situation,
dass
durch
Einhaltung
der
Verkehrsregeln
die
Sicherheit
meist
verringert
wird.
Die
zuständigen
Behörden
haben,
zumindest
an
den
Straßen,
an
denen
ich
fahre,
aus
Trägheit
oder
Unwilligkeit
sei
dahin
gestellt,
noch
nicht
gehandelt.
Ganz
klar,
als
Autofahrer
weiß
ich,
dass
Radfahrer
auf
der
Fahrbahn
das
zügige
Vorankommen
stören
können.
Wichtiger
aber
ist:
Ich
nehme
den
schwächeren
Verkehrsteilnehmer
automatisch
wahr.
Und
Sicherheit
sollte
schließlich
Vorfahrt
haben."
Peter
Meyer
Osnabrück
Bildtext:
Die
"
Kampfradler"
-
Diskussion
schlägt
hohe
Wellen.
Foto:
dpa
Autor:
Martin Bloom, Horst Nauenburg, Jörg Hagspihl, Peter Meyer