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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
"Ich kämpfe auf jeder Fahrt ums Überleben"
Zwischenüberschrift:
Leserbriefe
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
zum Artikel ", Kampfradler′-Streit rollt weiter" mit Bezug auf den Kommentar " Diese Spezies gibt es durchaus" von Burkhard Ewert (Ausgabe vom 16. April).
" Lieber Herr Ramsauer, liebe Gewerkschaft der Polizei, sollten wir nicht auch den Fußgängern den Kampf ansagen?! Schließlich gibt es auch immer mehr Kampfläufer′, die bei Rot über die Straße gehen. Außerdem bin ich dafür, eine Helmpflicht für Fußgänger einzuführen, und damit verbunden könnte man auch gleich den Helm mit einem Kennzeichen versehen. Denn wie soll unsere Polizei einen bei Rot über die Ampel laufenden Fußgänger dingfest machen ohne ein amtliches Kennzeichen? Bei den Kampfradlern könnte man nach der Kennzeichnungspflicht auch noch eine Sonderfahrbahnbenutzungssteuer einführen, denn schließlich gibt es immer mehr Pendler, die aufs Rad umsteigen und dadurch keine Mineralölsteuer entrichten. Schlussendlich sollten wir auch ein totales Alkoholverbot für , Kampfradler und Kampfläufer′ einführen, und auch das Telefonieren mit dem Handy sollte nicht mehr geduldet werden. Wer unbedingt im Straßenverkehr telefonieren will, kann sich ja ein Auto mit Freisprecheinrichtung kaufen. In diesem Sinne: Gute Fahrt!"

Martin Bloom

Lingen

" Das GdP-Vorstandsmitglied Witthaut übt sich in Populismus. Wer eine Kennzeichnungspflicht für Fahrräder will, sollte erst einmal überlegen, wie er das kostenneutral schaffen will. Entweder läuft das über eine Behörde, die den Aufwand ersetzt haben möchte, oder über Versicherungen wie bei Mopeds, was bei E-Bikes jetzt schon Pflicht ist, genau wie das Tragen von Helmen. Ich habe bis jetzt erst ein E-Bike im Straßenverkehr gesehen. Wer schneller unterwegs sein möchte, kauft sich ein Moped, das hat keine Reichweitenbegrenzung. Meines Erachtens dürfen E-Bikes auch gar nicht auf Radwegen fahren. Ein Pedelec läuft nicht schneller als 25 km/ h. Ich bin in 60 Jahren über 100 000 km mit dem Rad gefahren, die meisten Kilometer schneller als Pedelecs. Und wenn Herr Witthaut meint, die Radfahrer müssten schärfer überwacht werden, dann soll er sich an die Innenminister wenden, die in der Vergangenheit die Zahl der Beamten kontinuierlich reduziert haben. Wer bemängelt, dass die Radfahrer auf der Straße fahren, ist mit dem Rad wohl eher selten unterwegs. Es gibt an vielen Straßen keine Radwege und wenn doch, dann sind sie nach 3 bis 5 Jahren in einem unzumutbaren Zustand, und so bleiben sie auch. Wenn Herr Witthaut sagt, dass bei 50 Prozent der Verkehrsunfälle mit Radfahrern diese am Unfall Schuld haben, dann sind die restlichen 50 Prozent der Verursacher auch Rambos: Willkommen in der Rambo-Gesellschaft! Ich bin der Meinung, dass die Politik auf der einen Seite nicht verlangen kann, die Umwelt zu schonen und andererseits den, der dies tut, als Kampfradler und Rambo beschimpft."

Horst Nauenburg

Haren (Ems)

" Der Radweg Iburger Straße stadteinwärts kurz vor der Eisenbahnbrücke ist häufig zugeparkt, sodass ich auf die Straße muss. Jede Menge unvorstellbar schlechte Pseudo-Radwege im Stadtgebiet, entweder nur durch Linien abgetrennte Schmalstreifen am Fahrbahnrand oder auf dem Bürgersteig als Fußgänger-Radweg-Kombination, auf dem Hundeführer mit Langlaufleinen gehen, die sich über den Radweg spannen. Jogger mit Musik am Anschlag in den Ohren, sodass ich mir einen Wolf schellen kann, bis ich irgendwann mal wahrgenommen werde. Rechtsabbiegende Autos, die mich als Geradeausfahrer ignorieren, aber wenn ich Glück habe, wenigstens vorher blinken. Bushaltestellen, deren Ausstiege direkt auf dem Radweg liegen, wie in Sutthausen gegenüber dem Sutthauser Bahnhof stadtauswärts und, und, und . . . Ja, ich bin Kampfradler! Ich kämpfe auf jeder Fahrt ums Überleben."

Jörg Hagspihl

Osnabrück

" Im Kommentar wird das breite Informationsdefizit bemängelt, als Beispiel wird angeführt, dass Radwege kein freiwilliges Angebot seien. Das ist insoweit richtig, als dass die meisten Radwege benutzungspflichtig sind (es gibt auch nicht benutzungspflichtige). Was nicht erwähnt wird, ist, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 18. 11. 2010 in einem wegweisenden Grundsatzurteil bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen (Az. BVerwG 3 C 42.09). Es stellte klar, dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht. Dies ist innerorts an den meisten Stellen gewiss nicht der Fall. Ganz im Gegenteil: Es ist durch viele Untersuchungen erwiesen, dass durch die Benutzung von Radwegen ein erhöhtes Unfallrisiko entsteht.

Dieses ist besonders hoch bei linksseitigen Radwegen und bei Radwegen, die beispielsweise durch eine Reihe parkender Autos von der Fahrbahn getrennt sind. Als regelmäßig fahrender Rad- und Autofahrer entspricht dies auch meiner Erfahrung. Trotz meines defensiven Fahrstils wurde ich als Radfahrer selbst schon Opfer einer solchen Gegebenheit. Wie auch immer, es bleibt die absurde Situation, dass durch Einhaltung der Verkehrsregeln die Sicherheit meist verringert wird. Die zuständigen Behörden haben, zumindest an den Straßen, an denen ich fahre, aus Trägheit oder Unwilligkeit sei dahin gestellt, noch nicht gehandelt. Ganz klar, als Autofahrer weiß ich, dass Radfahrer auf der Fahrbahn das zügige Vorankommen stören können. Wichtiger aber ist: Ich nehme den schwächeren Verkehrsteilnehmer automatisch wahr. Und Sicherheit sollte schließlich Vorfahrt haben."

Peter Meyer

Osnabrück

Bildtext:
Die " Kampfradler"- Diskussion schlägt hohe Wellen.

Foto:
dpa
Autor:
Martin Bloom, Horst Nauenburg, Jörg Hagspihl, Peter Meyer


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