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1.
Erscheinungsdatum:
27.03.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Genereller
Leinenzwang
für
ganz
Niedersachsen.
Überschrift:
Das Freilaufen hat ein Ende
Zwischenüberschrift:
Für Hunde gilt ab 1. April wieder Leinenzwang
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Stadtverwaltung
weist
darauf
hin,
dass
nach
dem
Niedersächsischen
Gesetz
über
den
Wald
und
die
Landschaftsordnung
am
1.
April
die
allgemeine
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeit
zum
Schutz
wild
lebender
Tiere
beginnt
und
bis
zum
15.
Juli
andauert.
In
der
sogenannten
"
freien
Landschaft"
gilt
in
dieser
Zeit
ein
Leinenzwang
für
Hunde.
Dies
betrifft
Wiesen-
,
Weide-
und
Ackerflächen
genauso
wie
Grünflächen.
Der
Leinenzwang
gilt
auch
auf
den
Straßen
und
Wegen
in
diesen
Bereichen.
Betroffen
sind
hiervon
beispielsweise
der
Grüngürtel
auf
dem
Westerberg,
die
Flächen
südlich
der
Feldstraße
am
Kalkhügel
oder
die
Hasewiesen
am
Stichkanal.
Der
Leinenzwang
gilt
auch,
wenn
diese
Flächen
innerhalb
der
im
Zusammenhang
bebauten
Ortsteile
liegen
wie
im
Bereich
der
Regenrückhaltebecken.
Über
den
15.
Juli
hinaus
gilt
in
Osnabrück
im
Wald,
im
Bürgerpark
sowie
im
Bereich
Rubbenbruch,
Heger,
Natruper
und
Hakenhof-
Holz
ein
ganzjähriger
Leinenzwang.
Die
Stadtverwaltung
bittet
die
Hundehalter,
ihren
Beitrag
zu
leisten,
um
dem
Schutz
des
Wildes
gerecht
zu
werden.
Das
OS-
Team
wird
die
Regeln
zum
Leinenzwang
kontrollieren.
Verstöße
werden
mit
einer
Geldbuße
von
bis
zu
35
Euro
geahndet.