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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Überschrift:
FMO: Klagen bis zur letzten Instanz
Zwischenüberschrift:
Warum der geplante Flughafenausbau eine unendliche Geschichte ist
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Münster/ Osnabrück. Was für eine unendliche Geschichte: Vor Jahren ging Gerd Stöwer noch davon aus, dass 2009 am Flughafen Münster/ Osnabrück (FMO) die ersten Flieger von einer verlängerten Startbahn abheben würden. Mittlerweile schreiben wir den 27. März 2010 und an einen ersten Spatenstich ist noch lange nicht zu denken . . .
al Münster/ Osnabrück. Doch wenn Stöwer im Laufe der Jahre in diesem Verfahren etwas gelernt hat, dann ist es Gelassenheit. " Nach 15 Jahren gebe ich gern noch einige Monate drauf", sagt er heute. Und: " Lieber gewinne ich nach den Sommerferien, als dass ich vorher verliere."
Den Sieg will Stöwer vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einfahren. Vor dem OVG hatte der FMO schon einmal im Juli 2006 Rückendeckung für den Ausbau erhalten. Das danach folgende juristische Tauziehen zwischen FMO und Ausbaugegnern in allen Details zu beschreiben würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen. Fakt ist, dass es der Naturschutzbund (NABU), Landesverband Nordrhein-Westfalen, geschafft hat, dass das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit seinem Urteil vom 9. Juli 2009 das Verfahren um die geplante Verlängerung der Start-und-Lande-Bahn zur erneuten Entscheidung an das OVG Münster zurückverwiesen hat. Hier sollen vereinfacht ausgedrückt noch einmal die Argumente für einen Ausbau und die gegenläufigen Belange des Naturschutzes auf den Prüfstand.
Stöwer und der NABU-Vorsitzende Josef Tumbrinck stellen im Gespräch mit unserer Zeitung fest, dass beide " nach Leipzig" mehrere Gespräche geführt hätten, um die Chancen einer außergerichtlichen Einigung auszuloten. " Am Ende mussten wir jedoch feststellen, dass die Positionen zu weit auseinanderliegen." Ein Knackpunkt sei dabei der Eltingmühlenbach gewesen. " Der gehört nicht in eine Tunnelung hinein", sagt Tumbrinck. Als Verbindungsfunktion für zahlreiche Organismen müsse der Bach als offenes Gewässer fließen. Ein solcher Schritt sei undenkbar, so Stöwer. Gerade um die Belange des Naturschutzes bei einer Verlängerung der Landebahn (im ersten Schritt von 2200 auf 3000 Meter später auf 3600 Meter) entsprechend berücksichtigen zu können, sollen ja rund elf Millionen Euro in das erwähnte Tunnelbauwerk investiert werden. Für den Vorschlag des NABU müsse ein völlig neues Planfeststellungsverfahren in Gang gesetzt werden.
Argumente hin, Argumente her wie geht es nun weiter? Beide Seiten werden dem OVG in Münster in den kommenden Wochen noch einmal detailliert ihre Sichtweisen darlegen möglicherweise unterfüttert mit weiteren gutachterlichen Stellungnahmen. Nach Einschätzung der Experten dürfte mit einer Entscheidung des OVG in der zweiten Jahreshälfte 2010 zu rechnen sein. Und dann? " Wird einer mit der Entscheidung nicht zufrieden sein", sagt Tumbrinck und den weiteren möglichen Weg durch die Instanzen gehen, der theoretisch erneut noch einmal vor das Bundesverwaltungsgericht Leipzig führen könnte . . .
Autor:
al


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