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1.
Erscheinungsdatum:
27.03.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Überschrift:
FMO: Klagen bis zur letzten Instanz
Zwischenüberschrift:
Warum der geplante Flughafenausbau eine unendliche Geschichte ist
Artikel:
Originaltext:
Münster/
Osnabrück.
Was
für
eine
unendliche
Geschichte:
Vor
Jahren
ging
Gerd
Stöwer
noch
davon
aus,
dass
2009
am
Flughafen
Münster/
Osnabrück
(FMO)
die
ersten
Flieger
von
einer
verlängerten
Startbahn
abheben
würden.
Mittlerweile
schreiben
wir
den
27.
März
2010
–
und
an
einen
ersten
Spatenstich
ist
noch
lange
nicht
zu
denken
. . .
al
Münster/
Osnabrück.
Doch
wenn
Stöwer
im
Laufe
der
Jahre
in
diesem
Verfahren
etwas
gelernt
hat,
dann
ist
es
Gelassenheit.
"
Nach
15
Jahren
gebe
ich
gern
noch
einige
Monate
drauf"
,
sagt
er
heute.
Und:
"
Lieber
gewinne
ich
nach
den
Sommerferien,
als
dass
ich
vorher
verliere."
Den
Sieg
will
Stöwer
vor
dem
Oberverwaltungsgericht
(OVG)
Münster
einfahren.
Vor
dem
OVG
hatte
der
FMO
schon
einmal
im
Juli
2006
Rückendeckung
für
den
Ausbau
erhalten.
Das
danach
folgende
juristische
Tauziehen
zwischen
FMO
und
Ausbaugegnern
in
allen
Details
zu
beschreiben
würde
an
dieser
Stelle
den
Rahmen
sprengen.
Fakt
ist,
dass
es
der
Naturschutzbund
(NABU)
,
Landesverband
Nordrhein-
Westfalen,
geschafft
hat,
dass
das
Bundesverwaltungsgericht
Leipzig
mit
seinem
Urteil
vom
9.
Juli
2009
das
Verfahren
um
die
geplante
Verlängerung
der
Start-
und-
Lande-
Bahn
zur
erneuten
Entscheidung
an
das
OVG
Münster
zurückverwiesen
hat.
Hier
sollen
–
vereinfacht
ausgedrückt
–
noch
einmal
die
Argumente
für
einen
Ausbau
und
die
gegenläufigen
Belange
des
Naturschutzes
auf
den
Prüfstand.
Stöwer
und
der
NABU-
Vorsitzende
Josef
Tumbrinck
stellen
im
Gespräch
mit
unserer
Zeitung
fest,
dass
beide
"
nach
Leipzig"
mehrere
Gespräche
geführt
hätten,
um
die
Chancen
einer
außergerichtlichen
Einigung
auszuloten.
"
Am
Ende
mussten
wir
jedoch
feststellen,
dass
die
Positionen
zu
weit
auseinanderliegen."
Ein
Knackpunkt
sei
dabei
der
Eltingmühlenbach
gewesen.
"
Der
gehört
nicht
in
eine
Tunnelung
hinein"
,
sagt
Tumbrinck.
Als
Verbindungsfunktion
für
zahlreiche
Organismen
müsse
der
Bach
als
offenes
Gewässer
fließen.
Ein
solcher
Schritt
sei
undenkbar,
so
Stöwer.
Gerade
um
die
Belange
des
Naturschutzes
bei
einer
Verlängerung
der
Landebahn
(im
ersten
Schritt
von
2200
auf
3000
Meter
–
später
auf
3600
Meter)
entsprechend
berücksichtigen
zu
können,
sollen
ja
rund
elf
Millionen
Euro
in
das
erwähnte
Tunnelbauwerk
investiert
werden.
Für
den
Vorschlag
des
NABU
müsse
ein
völlig
neues
Planfeststellungsverfahren
in
Gang
gesetzt
werden.
Argumente
hin,
Argumente
her
–
wie
geht
es
nun
weiter?
Beide
Seiten
werden
dem
OVG
in
Münster
in
den
kommenden
Wochen
noch
einmal
detailliert
ihre
Sichtweisen
darlegen
–
möglicherweise
unterfüttert
mit
weiteren
gutachterlichen
Stellungnahmen.
Nach
Einschätzung
der
Experten
dürfte
mit
einer
Entscheidung
des
OVG
in
der
zweiten
Jahreshälfte
2010
zu
rechnen
sein.
Und
dann?
"
Wird
einer
mit
der
Entscheidung
nicht
zufrieden
sein"
,
sagt
Tumbrinck
–
und
den
weiteren
möglichen
Weg
durch
die
Instanzen
gehen,
der
theoretisch
erneut
noch
einmal
vor
das
Bundesverwaltungsgericht
Leipzig
führen
könnte
. . .
Autor:
al