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1.
Erscheinungsdatum:
20.03.2012
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Zusatzregelung
des
neuen
Niedersächsischen
Schulgesetzes
zur
Inklusion
sorgt
für
Unsicherheit.
Ina
Korter,
bildungspolitische
Sprecherin
der
Grünen
im
Landtag,
äußert
sich
zur
Situation.
Weitere
Meinungen.
Überschrift:
Streit um Schulverweis von Behinderten.
Zwischenüberschrift:
Gesetz zur Inklusion wird heute verabschiedet – Grüne befürchten Missbrauch
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück/
Hannover.
Heute
beschließt
der
Landtag
die
Änderung
des
Niedersächsischen
Schulgesetzes.
Damit
macht
er
den
Weg
frei
für
die
schulische
Inklusion,
also
den
gemeinsamen
Unterricht
behinderter
und
nicht
behinderter
Kinder.
Zugleich
kommt
mit
den
Stimmen
von
CDU,
FDP
und
SPD
aber
auch
eine
Regelung,
die
es
erlaubt,
Schüler
bei
"
Gefährdung
des
Kindeswohls"
der
Schule
zu
verweisen.
Die
Grünen
befürchten
den
Missbrauch
dieses
Paragrafen.
,
hält
den
Entwurf
deshalb
für
"
nicht
zustimmungsfähig"
. "
Die
Ordnungsmaßnahmen,
die
im
Schulgesetz
bereits
festgeschrieben
sind,
reichen
völlig
aus"
,
sagt
Korter.
Sie
greifen
etwa,
wenn
Schüler
den
Unterricht
stören,
Leistungen
verweigern
oder
gegen
rechtliche
Bestimmungen
verstoßen.
"
Während
bislang
aber
lediglich
eine
Überweisung
auf
eine
andere
Schule
derselben
Schulform
vorgesehen
ist,
kann
nach
dem
neuen
Gesetz
auch
an
eine
andere
Schulform
verwiesen
werden"
,
bemängelt
Korter.
So
könne
etwa
ein
Gymnasiast
auf
eine
Oberschule
überwiesen,
also
"
abgeschult"
werden
–
gegen
den
Willen
der
Eltern.
Viel
häufiger
aber,
befürchtet
Korter,
dürfte
der
neue
Paragraf
69
dazu
verwendet
werden,
Kinder
mit
Förderbedarf
von
einer
Regelschule
auf
eine
Förderschule
zu
verweisen.
"
Das
widerspricht
dem
Grundsatz
der
Inklusion,
denn
danach
muss
sich
die
Schule
den
Kindern
anpassen,
nicht
umgekehrt"
,
sagt
Korter.
Karl-
Heinz
Klare,
CDU-
Fraktionsvize
und
Mitglied
im
Kultusausschuss,
verteidigt
die
Regelung:
"
Es
muss
für
den
Staat
eine
allerletzte
Möglichkeit
geben,
ein
Kind
in
dessen
eigenem
Interesse
auf
die
am
besten
geeignete
Schule
zu
schicken."
Das
müsse
nicht
zwangsläufig
die
Förderschule
sein,
sagt
Klare,
gesteht
aber
ein,
dass
er
diese
Variante
für
die
wahrscheinlichste
hält.
Immerhin
sei
der
explizite
Bezug
auf
behinderte
Kinder
aus
dem
ersten
Entwurf
entfernt
worden
–
eine
Voraussetzung
für
den
Kompromiss
mit
der
SPD.
Ganz
wohl
ist
der
dabei
allerdings
auch
nicht.
"
Wenn
es
nach
der
SPD
ginge,
gäbe
es
in
Niedersachsen
gar
keine
Abschulung"
,
sagt
die
bildungspolitische
Sprecherin
Frauke
Heiligenstadt,
doch
bei
einem
Kompromiss
ließen
sich
eben
nicht
alle
Forderungen
durchsetzen.
Ihrer
Partei
sei
wichtig
gewesen,
den
Start
der
Inklusion
nicht
noch
weiter
hinauszuzögern.
"
Wir
haben
die
Hürden
für
eine
Abschulung
bewusst
sehr
hoch
gehängt.
Sollte
die
Regelung
missbraucht
werden,
müssen
wir
da
nachjustieren"
,
sagt
Heiligenstadt.
Nach
dem
neuen
Gesetz
soll
die
Inklusion
in
Niedersachsen
verpflichtend
im
Schuljahr
2013/
2014,
aufsteigend
ab
Klasse
1
und
5,
eingeführt
werden.
Bildtext:
Den
gemeinsamen
Unterricht
von
behinderten
und
nicht
behinderten
Kindern
sieht
das
geänderte
Niedersächsische
Schulgesetz
vor.
Strittig
ist
im
Landtag
allerdings,
wann
Schüler
doch
auf
eine
Förderschule
verwiesen
werden
dürfen.
Foto:
dpa
Autor:
Constantin Binder