User Online: 1 | Timeout: 07:17Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Streit um Schulverweis von Behinderten.
Zwischenüberschrift:
Gesetz zur Inklusion wird heute verabschiedet – Grüne befürchten Missbrauch
Artikel:
Kleinbild
 
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück/ Hannover. Heute beschließt der Landtag die Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes. Damit macht er den Weg frei für die schulische Inklusion, also den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder. Zugleich kommt mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD aber auch eine Regelung, die es erlaubt, Schüler bei " Gefährdung des Kindeswohls" der Schule zu verweisen. Die Grünen befürchten den Missbrauch dieses Paragrafen.
, hält den Entwurf deshalb für " nicht zustimmungsfähig". " Die Ordnungsmaßnahmen, die im Schulgesetz bereits festgeschrieben sind, reichen völlig aus", sagt Korter. Sie greifen etwa, wenn Schüler den Unterricht stören, Leistungen verweigern oder gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen. " Während bislang aber lediglich eine Überweisung auf eine andere Schule derselben Schulform vorgesehen ist, kann nach dem neuen Gesetz auch an eine andere Schulform verwiesen werden", bemängelt Korter. So könne etwa ein Gymnasiast auf eine Oberschule überwiesen, also " abgeschult" werden gegen den Willen der Eltern. Viel häufiger aber, befürchtet Korter, dürfte der neue Paragraf 69 dazu verwendet werden, Kinder mit Förderbedarf von einer Regelschule auf eine Förderschule zu verweisen. " Das widerspricht dem Grundsatz der Inklusion, denn danach muss sich die Schule den Kindern anpassen, nicht umgekehrt", sagt Korter.
Karl-Heinz Klare, CDU-Fraktionsvize und Mitglied im Kultusausschuss, verteidigt die Regelung: " Es muss für den Staat eine allerletzte Möglichkeit geben, ein Kind in dessen eigenem Interesse auf die am besten geeignete Schule zu schicken." Das müsse nicht zwangsläufig die Förderschule sein, sagt Klare, gesteht aber ein, dass er diese Variante für die wahrscheinlichste hält. Immerhin sei der explizite Bezug auf behinderte Kinder aus dem ersten Entwurf entfernt worden eine Voraussetzung für den Kompromiss mit der SPD.
Ganz wohl ist der dabei allerdings auch nicht. " Wenn es nach der SPD ginge, gäbe es in Niedersachsen gar keine Abschulung", sagt die bildungspolitische Sprecherin Frauke Heiligenstadt, doch bei einem Kompromiss ließen sich eben nicht alle Forderungen durchsetzen. Ihrer Partei sei wichtig gewesen, den Start der Inklusion nicht noch weiter hinauszuzögern. " Wir haben die Hürden für eine Abschulung bewusst sehr hoch gehängt. Sollte die Regelung missbraucht werden, müssen wir da nachjustieren", sagt Heiligenstadt.
Nach dem neuen Gesetz soll die Inklusion in Niedersachsen verpflichtend im Schuljahr 2013/ 2014, aufsteigend ab Klasse 1 und 5, eingeführt werden.

Bildtext:
Den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern sieht das geänderte Niedersächsische Schulgesetz vor. Strittig ist im Landtag allerdings, wann Schüler doch auf eine Förderschule verwiesen werden dürfen.

Foto:

dpa
Autor:
Constantin Binder


Anfang der Liste Ende der Liste