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1.
Erscheinungsdatum:
03.03.2012
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Leiterin
des
Osnabrücker
Staatsarchivs
beantwortet
Fragen.
Überschrift:
Unsere Aufgabe ist nicht das Sammeln, sondern das Wegwerfen
Zwischenüberschrift:
Was ist archivwürdig, was nicht? Birgit Kehne, die Leiterin des Staatsarchivs, antwortet
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Wenn
Archivare
alles
aufbewahren
müssten,
was
ihnen
in
die
Finger
kommt,
würde
das
Magazin
überquellen.
Zur
Frage,
was
archivwürdig
ist,
äußert
sich
Dr.
Birgit
Kehne,
die
Leiterin
des
Osnabrücker
Staatsarchivs.
Wir
sprechen
immer
über
das,
was
im
Staatsarchiv
aufbewahrt
wird.
Verraten
Sie
uns
doch
mal,
was
Sie
nicht
archivieren.
Wir
sind
in
erster
Linie
zuständig
für
die
Landesbehörden
und
Gerichte.
Aus
deren
Schriftgut
wird
das
Archivgut
ermittelt.
Das
sind
ein
bis
zwei
Prozent
dessen,
was
an
Schriftgut
produziert
wird.
Das
heißt,
98
Prozent
übernehmen
wir
nicht.
Ganz
viele
Dinge,
die
den
normalen
Verwaltungsschriftverkehr
betreffen,
möchten
wir
gar
nicht
übernehmen.
Dazu
gehören
Bußgeldverfahren.
Als
Archivare
müssen
wir
immer
überlegen,
was
auch
auf
andere
Weise
dokumentiert
ist
als
durch
die
Verwaltungsakten,
zum
Beispiel
durch
Publikationen
über
ein
bestimmtes
Thema.
Es
gibt
auch
Leute,
die
uns
ihren
persönlichen
Nachlass
übergeben.
Wir
können
aber
nicht
jede
Familiengeschichte
dokumentieren,
sondern
nur
herausragende
Beispiele
nehmen.
Interessant
könnte
es
sein
bei
jemandem,
der
die
Geschicke
der
Stadt
Osnabrück
oder
des
Landkreises
mitgeprägt
hat,
sei
es
auf
politischer
oder
künstlerischer
Ebene.
Wenn
Familien
in
Nachlässen
ihrer
Großeltern
Rechnungen
aus
dem
19.
Jahrhundert
finden,
könnte
das
für
uns
interessant
sein,
muss
es
aber
nicht.
Generell
gilt,
dass
50
Jahre
altes
Schriftgut
aus
archivarischer
Sicht
noch
nicht
besonders
alt
ist.
Wir
denken
in
größeren
Zeiträumen.
Unsere
älteste
Urkunde
ist
aus
dem
10.
Jahrhundert.
Es
kommt
also
bei
den
Dokumenten,
die
wir
übernehmen,
auf
ihren
Aussagegehalt
an.
Fällt
es
manchmal
schwer,
die
Entscheidung
zu
treffen?
Die
Entscheidung
müssen
wir
uns
in
der
Tat
gut
überlegen.
In
Bezug
auf
Verwaltungsschriftgut
gibt
es
Kriterien,
nach
denen
wir
uns
richten
können.
Bei
uns
privat
überlassenen
Unterlagen
ist
es
oft
langwieriger,
das
in
den
richtigen
Kontext
einzuordnen.
Aber
wir
haben
deshalb
ja
unsere
archivarische
Fachausbildung,
die
die
nötige
Kompetenz
für
die
Entscheidungen
vermittelt
hat.
Die
eigentliche
Aufgabe
eines
Archivars
oder
einer
Archivarin
ist
nicht
das
Sammeln,
sondern
das
Wegwerfen.
Es
geht
um
die
Auswahl
der
für
bestimmte
Zeitumstände
charakteristischen
Informationen.
Wenn
jedes
Jahr
etwas
Neues
dazukommt,
stellt
sich
die
Frage:
Wann
müssen
Sie
das
nächste
Mal
anbauen?
Oder
werfen
Sie
auch
etwas
aus
den
Beständen
weg?
Was
als
archivwürdig
eingestuft
ist,
wird
im
Prinzip
für
die
Ewigkeit
aufgehoben.
Wir
können
uns
also
bei
Auslastung
der
Magazinfläche
keinen
Platz
dadurch
verschaffen,
dass
wir
etwas
wegwerfen.
Es
lässt
sich
abschätzen,
wann
die
Magazine
des
Staatsarchivs
Osnabrück
belegt
sein
werden.
Allerdings
sehen
wir
in
den
nächsten
Jahren
der
fortschreitenden
Einführung
der
elektronischen
Aktenführung
entgegen.
In
nicht
allzu
weit
entfernter
Zukunft
haben
wir
es
mit
der
Übernahme
digitaler
Daten
zu
tun,
die
zwar
auch
viel
Speicherplatz
benötigen,
aber
physisch
keinen
Raum
mehr
beanspruchen.
Bildtext:
Sie
sammelt
für
die
Ewigkeit:
Birgit
Kehne,
die
Leiterin
des
Staatsarchivs.
Foto:
Elvira
Parton
Autor:
rll
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Bestandsbeschreibung
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