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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Private Osterfeuer bleiben in Osnabrück verboten
Zwischenüberschrift:
Öffentliche können bis 18. März beantragt werden
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Es bleibt dabei: Private Osterfeuer sind in Osnabrück verboten. Und auch öffentlich zugängliche Feuer werden nur noch genehmigt, wenn enge Auflagen eingehalten werden. Darauf hat die Stadt Osnabrück nun in einer Presseerklärung hingewiesen. Demnach gelten für das Abbrennen 2012 dieselben Regelungen wie bereits im vergangenen Jahr.
" Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nach Bundesrecht grundsätzlich verboten", heißt es in der Mitteilung. Unter bestimmten Rahmenbedingungen würden aber im Osnabrücker Stadtgebiet für den Ostersonntag (in diesem Jahr der 8. April) und Ostermontag Ausnahmegenehmigungen nach der Niedersächsischen Brenn-Verordnung erteilt, wenn das jeweilige Feuer einen öffentlichen Charakter habe. " Das bedeutet, dass ein derartiges Osterfeuer öffentlich zugänglich sein muss und zuvor öffentlich, zum Beispiel über Presse und Internet, von der Verwaltung angekündigt werden kann."
Osterfeuer seien in der Innenstadt und in den bebauten Ortsteilen grundsätzlich verboten, betont die Stadt. Tabu seien auch Kleingartenparzellen, da die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden könnten.
Für die übrigen Bereiche sind laut Mitteilung als maximale Grundfläche 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern zulässig. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen muss das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umgeschichtet werden.
Darüber hinaus seien grundsätzlich Mindestabstände zu Gebäuden von 50 Metern einzuhalten, bei Baumbeständen und Hecken seien Mindestabstände von 15 Metern erforderlich.
Anträge sind spätestens bis zum 18. März schriftlich beim Fachbereich Umwelt zu stellen. Bei erstmaliger Antragstellung muss die vorgesehene Fläche durch den Fachbereich Umwelt und die Feuerwehr in Augenschein genommen werden. Dafür werden dem Antragsteller Kosten in Rechnung gestellt.
Ausführliche Informationen werden vom Fachbereich Umwelt, Natruper-Tor-Wall 2 (Stadthaus 1, Zimmer 508), durch Heiko Brosig, Telefon 05 41/ 323-24 34, gegeben.
Die Stadt Osnabrück hat sowohl die Regelungen zum Osterfeuer als auch die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten ins Internet gestellt (www.osnabrueck.de/ osterfeuer). Die interaktive Karte soll es allen Bürgern ermöglichen, die gewünschte Straße und Hausnummer auszuwählen, um anschließend auf einer Karte leicht feststellen zu können, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort möglich ist.
Autor:
pm


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