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1.
Erscheinungsdatum:
08.02.2012
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Osterfeuer:
Überschrift:
Private Osterfeuer bleiben in Osnabrück verboten
Zwischenüberschrift:
Öffentliche können bis 18. März beantragt werden
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Es
bleibt
dabei:
Private
Osterfeuer
sind
in
Osnabrück
verboten.
Und
auch
öffentlich
zugängliche
Feuer
werden
nur
noch
genehmigt,
wenn
enge
Auflagen
eingehalten
werden.
Darauf
hat
die
Stadt
Osnabrück
nun
in
einer
Presseerklärung
hingewiesen.
Demnach
gelten
für
das
Abbrennen
2012
dieselben
Regelungen
wie
bereits
im
vergangenen
Jahr.
"
Das
Verbrennen
von
pflanzlichen
Abfällen
ist
nach
Bundesrecht
grundsätzlich
verboten"
,
heißt
es
in
der
Mitteilung.
Unter
bestimmten
Rahmenbedingungen
würden
aber
im
Osnabrücker
Stadtgebiet
für
den
Ostersonntag
(in
diesem
Jahr
der
8.
April)
und
Ostermontag
Ausnahmegenehmigungen
nach
der
Niedersächsischen
Brenn-
Verordnung
erteilt,
wenn
das
jeweilige
Feuer
einen
öffentlichen
Charakter
habe.
"
Das
bedeutet,
dass
ein
derartiges
Osterfeuer
öffentlich
zugänglich
sein
muss
und
zuvor
öffentlich,
zum
Beispiel
über
Presse
und
Internet,
von
der
Verwaltung
angekündigt
werden
kann."
Osterfeuer
seien
in
der
Innenstadt
und
in
den
bebauten
Ortsteilen
grundsätzlich
verboten,
betont
die
Stadt.
Tabu
seien
auch
Kleingartenparzellen,
da
die
Sicherheitsabstände
nicht
eingehalten
werden
könnten.
Für
die
übrigen
Bereiche
sind
laut
Mitteilung
als
maximale
Grundfläche
25
Quadratmeter
bei
einer
Aufschichthöhe
von
maximal
vier
Metern
zulässig.
Es
darf
lediglich
Gehölz-
und
Strauchschnitt
aufgeschichtet
werden.
Aus
Tierschutzgründen
muss
das
Brennmaterial
einen
Tag
vor
dem
Abbrennen
noch
einmal
komplett
umgeschichtet
werden.
Darüber
hinaus
seien
grundsätzlich
Mindestabstände
zu
Gebäuden
von
50
Metern
einzuhalten,
bei
Baumbeständen
und
Hecken
seien
Mindestabstände
von
15
Metern
erforderlich.
Anträge
sind
spätestens
bis
zum
18.
März
schriftlich
beim
Fachbereich
Umwelt
zu
stellen.
Bei
erstmaliger
Antragstellung
muss
die
vorgesehene
Fläche
durch
den
Fachbereich
Umwelt
und
die
Feuerwehr
in
Augenschein
genommen
werden.
Dafür
werden
dem
Antragsteller
Kosten
in
Rechnung
gestellt.
Ausführliche
Informationen
werden
vom
Fachbereich
Umwelt,
Natruper-
Tor-
Wall
2
(Stadthaus
1,
Zimmer
508)
,
durch
Heiko
Brosig,
Telefon
05
41/
323-
24
34,
gegeben.
Die
Stadt
Osnabrück
hat
sowohl
die
Regelungen
zum
Osterfeuer
als
auch
die
Stadtkarte
mit
den
Verbotsgebieten
ins
Internet
gestellt
(www.osnabrueck.de/
osterfeuer)
.
Die
interaktive
Karte
soll
es
allen
Bürgern
ermöglichen,
die
gewünschte
Straße
und
Hausnummer
auszuwählen,
um
anschließend
auf
einer
Karte
leicht
feststellen
zu
können,
ob
ein
Osterfeuer
am
gewünschten
Standort
möglich
ist.
Autor:
pm