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1.
Erscheinungsdatum:
08.02.1866
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Eine
gemeinschaftliche
Sitzung
der
städtischen
Kollegien:
Die
neue
von
Magistrat
und
Bürgervorsteher-
Kollegium
beschlossene
Sielordnung
ist
nun
von
der
königlichen
Regierung
genehmigt
worden.
Hier
findet
sich
auch
ein
Zustandsbericht
der
Wasserverhältnisse
in
der
Stadt.
Sehr
ausführlich!
Überschrift:
Gemeinschaftliche Sitzung der städtischen Collegien.
Zwischenüberschrift:
Mittwoch den 7. Februar.
Artikel:
Originaltext:
1.
Sielordnung
und
Beschluß
über
den
diesjährigen
Kanalbau.
Bürgermeister
Miquel
theilt
mit,
daß
die
von
beiden
Collegien
im
Entwurf
beschlossene
königlicher
Regierung
vorgelegte
Sielordnung
nunmehr
zurückgelangt
sei,
und
heute
definitiv
beschlossen
werden
könne.
Eine
nochmalige
Durchberatung
wird
nicht
nöthig
befunden,
sondern
nur
über
die
von
der
Regierung
gemachten
formellen
und
materiellen
Ausstellungen
berichten.
In
formeller
Hinsicht
ist
die
Aenderung
eingetreten,
daß
die
osnabrückische
Sielordnung
nicht
als
ein
von
Magistrat
und
Bürgervorstehern
beschlossenes
und
vom
Magistrat
publicirtes
Statut,
sondern
jetzt
unter
dem
Charakter
eines
königlichen
Patents
erscheine,
versehen
mit
Erpropriationbefugnis
in
zwei
Fällen.
Diese
sind:
1.
Wenn
jemand
durch
die
Anlegung
neuer
Siele
in
die
Verlegenheit
geräth
einen
neuen
Abort
einzurichten,
dazu
aber
selbst
eine
Lokalität
nicht
besitz,
so
kann
der
Nachbar
gezwungen
werden,
ihm
eine
solche
gegen
entschädigung
herzugeben.
2.
Wenn
jemand
zwar
zur
Anlegung
eines
Aborts
Raum
genug
besitzt,
jedoch
nach
Beschaffenheit
der
Lokalität
nicht
im
Stande
ist,
dem
alten
Gesetz
gemäß
3
Fuß
von
den
Gründen
des
Nachbars
zu
bleiben;
so
soll
es
ihm
gestattet
sein,
die
Anlegung
auch
in
einer
geringeren
Entfernung
zu
beschaffen,
und
der
Nachbar
ist
anzuhalten,
ihm
die
Erlaubniß
dazu
nicht
zu
versagen.Die
Regierung
ist
anfangs
zweifelhaft
gewesen,
ob
es
gerathen
sei,
einer
einzelnen
Stadt
solche
Befugniß
beizulegen,
habe
sich
aber
doch
endlich
dazu
entschlossen,
die
Sielordnung
als
ein
königliches
Patent
zu
genehmigen.
Was
die
materiellen
Ausstellungen
betrifft,
so
erklärt
der
Bürgermeister
dieselben
von
vornherein
für
solche,
die
er
als
Verbesserungen
in
gegewärtigen
Bericht
aufzunehmen,
halten
wir
für
unnöthig
und
nutzlos,
einestheils
weil
sie
ohne
Bekanntschaft
mit
dem
ganzen
Entwurf
der
Sielordnung
nicht
zu
verstehen
sind,
und
anderntheils
weil
ja
nun
nächstens
dieses
neue
Gesetz
im
Druck
erscheinen
wird.
Es
sind
überhaupt
nicht
ganz
wesendliche
Punkt,
um
die
es
sich
dabei
handelt,
hauptsächlich
betreff
des
Erpropriationsverfahrens
auf
Grund
des
allgemein
regelnden
Rescripts
vom
16.
Sept.
1846
und
22.
Aug.
1847,
namentlich
nähere
Bestimmungen
über
Anmeldung
und
Entscheidung
in
Entschädidungssachen.
Besonders
wesendlich
ist
uns
erschienen,
daß
es
nach
diesen
Aenderungen
in
einem
streitigen
Falle
auch
dann
möglich
und
erlaubt
sein
wird,
die
Anlage
eines
Aborts
auf
Nachbars
Gründen
vorzunehmen,
wenn
vorauszusehen
ist,
daß
die
Größe
des
Schadens
und
die
danach
sich
richtende
Entschädigungssumme
erst
hernach
festzusetzen
sein
wird.
Eine
andere,
gleichfalls
nicht
unwichtige
Bestimmung
bezieht
sich
auf
die
Bauhandwerker.
Während
der
Magistrat
in
seinem
Entwurf
die
Anlage
neuer
Abörter
nur
concessionirten
Bauhandwerkern
gestattet
wollten,
wie
es
dem
Herkommen
gemäß
bis
dahin
gehalten
worden,
findet
königliche
Regierung
eine
solche
Beschränkung
durch
die
Gesetze
nicht
gerechtfertigt,
da
es
den
Eigenthümern
unbenimmen
sein
müsse
entweder
die
Anlage
selbst
zu
machen
oder
durch
einen
nicht
concessionirten
Bauhandwerker
machenzumlassen.
Der
Bürgermeister
findet
sein
Bedenken,
auch
diese
Aenderung,
die
wohl
in
Voraussicht
einer
möglichen
Umgestaltung,
der
Gewerbeordnung
getroffen
sei,
ohne
Widerrede
anzunehmen,
da
eine
genügende
Garantie
in
der
Bestimmung
liege,
daß
der
Bauhandwerker
für
die
Güte
des
Materials
und
der
Ausführung
persönlich
verandwortlich
sei.
Nachdem
der
Bürgermeister
noch
hervorgehoben,
daß
es
eile
habe,
die
Sielordnung
ins
Leben
zu
rufen,
daß
es
für
die
Gesundheit
weit
nachtheiliger
sei,
schlechte
iele
als
gar
keine
zu
haben,
und
daß
ein
Unternehmen,
welches
über
100,
000
..
kosten
werde,
nur
mit
der
größten
Vorsicht
in
Angriff
zu
nehmen
sei,
wird
der
Entwurf
in
seiner
jetzigen
Gestalt
ohne
weitere
Berathung
einstimmig
angenommen.
Daran
knüpft
sich
zugleich
der
Beschluß
über
den
diesjährigen
Kanalbau,
da
die
städtischen
Kollegien
bei
der
ersten
Bewilligung
des
Planes
sich
vorbehalten
haben,
daß
in
jedem
jahre
vorgelegt
werden
soll,
welche
Straßen
zu
kanalisiren
seien.
Es
wird
demgemäß
berichtet,
daß
unter
Vorbehalt
der
Genehmigung
des
Budgets
seiten
der
Regierung,
des
Erlasses
der
Sielordnung
als
königliches
Patent
und
des
von
den
Bürgervorstehern
gewünschte
Gutachtens,
welches
man
einem
Herrn
in
Haburg
übertragen,
eine
vom
Catharinenkirchhof
bis
zur
Johannisstraße,
wofür
die
Kosten
19000
und
einige
hundert
Thaler
betragen
werden,
und
die
andere
über
die
Hasestraße
bis
zum
Domhof
für
5937
.. ,
so
daß
im
ganzen
25
bis
26000
..
verbauet
werden.
Der
Plan
wird
verlesen
und
genehmigt.
Der
Bürgermeister
richtet
hierauf
an
diejenigen
Anwesenden,
welche
auf
der
Neustadt
Einfluß
haben,
und
zu
gleicher
Zeit
auch
an
die
Presse
den
Wunsch,
daß
man
den
Bewohnern
der
Neustadt
ans
Herz
legen
möge,
sie
sollten
diese
Gelegenheit
benutzen,
sich
den
Hauptvortheil
der
Kanalisirung,
die
Trockenlegung
ihrer
Grundstücke
zu
sichern.
Jetzt
sei
es
leicht
und
koste
wenig,
Drainröhren
in
den
Kanal
zu
leiten;
später
sei
das
sehr
schwer
und
mache
bedeutende
Kosten.
Und
für
keinen
Stadttheil
sei
die
Einrichtung
segensreicher
als
für
die
Neustadt,
wenn
sämmtliche
Grundstücke,
namendlich
an
der
Kommenderiestraße,
entwässert
werden.
Da
auch
der
Presse
erwähnt
worden;
so
wollen
wir
gegen
eine
Frage,
die
kürzlich
aufgeworfen
sein
soll,
wie
die
Neustadt
tiefer
liegen
könne
als
die
Altstadt,
da
doch
von
dort
das
Wasser
auf
beiden
Seiten
von
Süden
nach
Norden
fließe,
die
Antwort
ertheilen,
daß
die
Neustadt
allerdings
höher
liegt
als
die
Altstadt
im
allgemeinen,
obgleich
einige
Punkte
der
letzteren
wiederum
einen
hervorragende
Höhe
haben
z.
B.
Marktplatz,
Turnstraße,
Bucksmauer.
Allein
die
Neustadt
liegt
dessenungeachtet
tiefer
als
verschiedene
benachbarte
Höhen,
von
denen
ihr
das
Wasser
zufließt,
und
es
ist
nie
recht
dafür
gesorgt
worden,
dem
Stocken
desselben
auf
der
Neustadt
verschiedene
Teiche
gekannt
haben,
durch
welche
sich
die
Bewohner
zu
erleichtern
suchten,
z.
B.
hinter
dem
Hakenhofe,
auf
der
Nordseite
der
Süsterstraße,
hinter
den
Gärten
der
Rosenstraße
(Suffedief)
,
hinter
der
Johannismauer
(Prinzengraben)
u.
s.
w.
Diese
Gräben
sind
zum
Theil
verschwunden,
zum
Theil
mit
Stauungen
versehen,
und
wir
können
uns
nicht
enthalten
zu
glauben,
daß
dabei
Fehler
gemacht
worden
sind.
So
scheint
es
uns,
daß
der
erwähnte
Sukkediek,
welcher
das
Wasser
von
....
Wulfskuhle
längs
der
Schloßgartenmauer
....
die
faule
Brücke
nach
der
neuen
Mühle
zu
...,
ohne
Kanalisirung
nicht
hätte
zugefüllt
...
en
müssen,
da
nun
das
Wasser
unnatürlich
...
fgetrieben
wird.
Jrren
wir
nicht,
so
entstand
...
us
vor
einigen
Jahren
ein
Prozeß,
der
eine
...
ilie
unglücklich
machte.
An
der
Johannismauer
...
en
die
Leute
keine
wasserfreie
Keller
haben,
...
das
Wasser
im
Prinzengraben
einigen
Ge-
...
treibenden
zu
Gefallen
gestauet
wird;
dies
...
en
wir
nicht
zu
rechtfertigen.
Auf
der
Kommenderie
steht
das
Wasser
in
den
Brunnen
...
och,
daß
man
mir
der
Hand
an
den
Spiegel
...
kann.
Allen
solchen
Uebelständen,
natürlichen
...
künftlichen
Stauungen,
kann
nun
auf
einmal
...
eholfen
werden,
wenn
die
Grundeigenthümer
...
die
gehörige
Einsicht
haben,
sich
von
den
...
konomen
draußen
erzählen
zu
lassen,
wie
wohl-
...
tig
es
auf
Frund
und
Boden
wirft,
wenn
...
selbst
durch
Drainsröhren
entwässert
wird,
und
...
wenig
es
kostet,
wenn
man
durch
dieses
ein-
...
e
Mittel
seinen
Grundbesitz
so
wesendlich
verbessert.
Bekanntlich
haben
bis
vor
etwa
50
Jahren
...
leckende
Krankheiten,
Ruhr,
Nervenfieber
u.
s.
w.
...
gend
bestiger
gewüthet
als
auf
der
Neustadt,
...
iche
damals
noch
mehr
als
jetzt
von
Sumpf-
...
erfüllt
war.
Wenn
die
Neustädter
alle
ihnen
...
dargebotenen
Vortheile
vernünftig
erwägen,
...
werden
sie
sich
nicht
weigern,
die
Gelegenheit
...
kbar
zu
benutzen,
und
ihre
nassen,
kalten
...
ünde
jetzt
zu
trocknen
und
zu
wärmen.
(Fortsetzung
folgt.)