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1.
Erscheinungsdatum:
29.12.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Am
Tongrubenweg
planen
die
Stadtwerke
Osnabrück
einen
Solarpark.
Überschrift:
Solarparks: Stadt bereitet Pläne vor
Zwischenüberschrift:
Kritische Rückmeldungen aus Hellern
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Im
Stadtteil
Hellern
sollen
zwei
Solarparks
entstehen.
Die
Stadt
hat
nun
die
Aufstellungsbeschlüsse
gefasst.
Das
bedeutet,
dass
die
Planungen
beginnen,
aber
noch
keine
Unterlagen
zur
Einsicht
bereitliegen.
5,
7
Hektar
am
Tongrubenweg
und
2,
6
Hektar
an
der
Ströher
Heide:
Diese
beiden
Flächen
könnten
künftig
zur
Gewinnung
regenerativer
Energien
genutzt
werden.
Wie
Fachbereichsleiter
Franz
Schürings
berichtet,
handelt
es
sich
dabei
um
zwei
ehemalige
Mülldeponien.
Am
Tongrubenweg
handelt
es
sich
um
einen
Teil
der
Schnepper′schen
Tongrube,
die
bis
in
die
60er-
Jahre
als
städtische
Mülldeponie
diente.
Auf
diesem
Gelände
wollen
die
Stadtwerke
Osnabrück
einen
Solarpark
mit
etwa
9000
Modulen
errichten.
Mit
seiner
Ausbeute
von
1,
5
Millionen
Kilowattstunden
Sonnenstrom
pro
Jahr
könnte
er
etwa
440
Haushalte
versorgen.
Auch
wenn
bislang
noch
keine
Planunterlagen
ausliegen,
sind
im
Fachbereich
Städtebau
bereits
erste
Rückmeldungen
von
Anwohnern
eingegangen.
Diese
hätten
sich
kritisch
zu
einer
entsprechenden
Nutzung
geäußert,
da
sie
sich
durch
den
Anblick
der
Solarmodule
beeinträchtigt
fühlen.
Die
Pläne
sollen
allerdings
schon
Anfang
2012
in
der
frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
ausgelegt
werden,
kündigte
Fachbereichsleiter
Schürings
an.
Ähnlich
verhält
es
sich
für
ein
Gelände
an
der
Ströher
Heide,
das
derzeit
ebenfalls
als
Landwirtschaftsfläche
ausgewiesen
ist.
Auch
hier
soll
zeitnah
das
Planverfahren
in
Gang
gebracht
werden.
In
diesem
Fall
hat
allerdings
ein
privater
Investor
Interesse
bekundet,
regenerative
Energie
zu
erzeugen.
Als
wesentlicher
Unterschied
gilt,
dass
es
kaum
angrenzende
Bebauung
gibt.
Ähnlich
wie
am
Tongrubenweg
wurden
hier
ebenfalls
Abfälle
gelagert,
allerdings
soll
es
sich
an
der
Ströher
Heide
um
vergleichsweise
harmlosen
Bauschutt
handeln.
Entsprechend
müsste
der
Flächennutzungsplan
dem
angedachten
Nutzungszweck
angepasst
werden,
erläutert
Fachdienstleiter
Holger
Clodius.
Autor:
hmd