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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Solarparks: Stadt bereitet Pläne vor
Zwischenüberschrift:
Kritische Rückmeldungen aus Hellern
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Im Stadtteil Hellern sollen zwei Solarparks entstehen. Die Stadt hat nun die Aufstellungsbeschlüsse gefasst. Das bedeutet, dass die Planungen beginnen, aber noch keine Unterlagen zur Einsicht bereitliegen.
5, 7 Hektar am Tongrubenweg und 2, 6 Hektar an der Ströher Heide: Diese beiden Flächen könnten künftig zur Gewinnung regenerativer Energien genutzt werden. Wie Fachbereichsleiter Franz Schürings berichtet, handelt es sich dabei um zwei ehemalige Mülldeponien.
Am Tongrubenweg handelt es sich um einen Teil der Schnepper′schen Tongrube, die bis in die 60er-Jahre als städtische Mülldeponie diente. Auf diesem Gelände wollen die Stadtwerke Osnabrück einen Solarpark mit etwa 9000 Modulen errichten. Mit seiner Ausbeute von 1, 5 Millionen Kilowattstunden Sonnenstrom pro Jahr könnte er etwa 440 Haushalte versorgen.
Auch wenn bislang noch keine Planunterlagen ausliegen, sind im Fachbereich Städtebau bereits erste Rückmeldungen von Anwohnern eingegangen. Diese hätten sich kritisch zu einer entsprechenden Nutzung geäußert, da sie sich durch den Anblick der Solarmodule beeinträchtigt fühlen. Die Pläne sollen allerdings schon Anfang 2012 in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt werden, kündigte Fachbereichsleiter Schürings an.
Ähnlich verhält es sich für ein Gelände an der Ströher Heide, das derzeit ebenfalls als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen ist. Auch hier soll zeitnah das Planverfahren in Gang gebracht werden. In diesem Fall hat allerdings ein privater Investor Interesse bekundet, regenerative Energie zu erzeugen.
Als wesentlicher Unterschied gilt, dass es kaum angrenzende Bebauung gibt. Ähnlich wie am Tongrubenweg wurden hier ebenfalls Abfälle gelagert, allerdings soll es sich an der Ströher Heide um vergleichsweise harmlosen Bauschutt handeln.
Entsprechend müsste der Flächennutzungsplan dem angedachten Nutzungszweck angepasst werden, erläutert Fachdienstleiter Holger Clodius.
Autor:
hmd


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