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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
"Integrative Schulen nicht als Sparmodell"
Zwischenüberschrift:
Elternräte der Förderschulen im Landkreis Osnabrück verabschieden Resolution zur Inklusion
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück. Die Sorge treibt die Elternräte der sieben Förderschulen im Landkreis Osnabrück an die Öffentlichkeit. In einer Resolution an die niedersächsische Landesschulbehörde äußern sie ihre Bedenken zum integrativen Prozess, der die hiesige Schullandschaft umkrempeln wird.

Damit üben die Eltern Kritik, deren Kinder von der sogenannten Inklusion eigentlich profitieren sollten. " Wir haben einfach Angst, dass unsere Kinder auf der Strecke bleiben", sagt Rachid Aliturki, Elternvertreter der Wilhelm-Busch-Schule in Bramsche und Mitglied des Kreiselternrates.

Zum Hintergrund: Eltern von Kindern mit einer Beeinträchtigung sollen von 2013 an in Niedersachsen frei wählen können, welche Schule ihr Kind besucht. Alle Regelschulen wären dann für Schüler mit Handicaps offen. Das sieht zumindest der Entwurf zurÄnderung des Schulgesetzes vor, den die von CDU und FDP geführte Landesregierung am 1. November vorgestellt hatte. Freiwillig können Grundschulen nach dieser Vorlage schon am 1. August 2012 mit dem gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Beeinträchtigung beginnen. 2013 soll es schon in jeder Kommune mindestens eine inklusive Schule geben. Bis 2018 sollen dann alle anderen Schulen nachziehen. Gleichzeitig sollen aber die Förderschulen mit Ausnahme der Grundschule für Lernschwache bestehen bleiben.

Verschiedene Förderschultypen setzen nämlich unterschiedliche Schwerpunkte, die sich an den Beeinträchtigungen oder Behinderungen ihrer Schüler orientieren. Es gibt beispielsweise Schulen für geistig Behinderte, für Körperbehinderte, für Gehörlose und Blinde. Die Förderschulen des Landkreises Osnabrück sind Schulen für Lernhilfe. An den Schulen in Bohmte, Bramsche, Quakenbrück und Melle werden zusätzliche Klassen für geistig behinderte Schüler angeboten.

Der Entwurf geht jetzt in die Beratung. Der Landtag wird voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres die Änderung des Schulgesetzes verabschieden. Liegt das Gesetz vor, wird der Landkreis als Träger der Förderschule reagieren. " Mit dem gebotenen Respekt, aber auch mit Augenmaß", wie der zuständige Kreisrat Matthias Selle erklärte. Kurz nach der Verabschiedung werde die Kreisverwaltung der Politik Vorschläge zur Umsetzung vorlegen.

Laut Entwurf müsste sich eine Sorge der Elternräte zerschlagen haben: Sie hatten befürchtet, dass im Zuge der Inklusion die Förderschulen geschlossen werden. Denn es gebe ja Kinder und Jugendliche, deren Förderbedarf unter den Bedingungen einer allgemeinen Schule nicht gedeckt werden könne. Diese Kinder benötigen weiterhin den Schutzraum, den ihnen die Förderschulen bieten. Der Gesetzentwurf sieht allerdings den Erhalt der Förderschule ausdrücklich vor.

Ausnahme sind eben die ersten vier Schuljahre für Kinder mit einer Lernschwäche. Sie sollen an sogenannten Regelgrundschulen unterrichtet werden.

" Wir befürchten, dass die Förderschulstunden massiv schrumpfen werden", sagt Aliturki. Stellt aber klar, dass die Elternräte sich nicht gegen die Inklusion sperren: " Selbstverständlich wollen wir eine integrative Beschulung, aber nicht als Sparmodell."

Auch Renate Hülsmann, Elternvertreterin an der Hasetalschule Quakenbrück, warnt vor Einschnitten bei der Qualität der künftigen Förderung. " Kleinere Klassen, Förderschulstunden, zusätzliche Gruppenräume, Ergo- und Logotherapie die Inklusion wird für das Land Niedersachsen doch ein finanzieller Kraftakt", sagt Renate Hülsmann. " Das Förderschulsystem ist in 40 Jahren aufgebaut worden, die Spezialisierung hatte doch auch einen Grund."

Teilhabe für alle

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist dieses Übereinkommen 2009 verbindlich in Kraft getreten. Ziel ist, die selbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen zu fördern, ihre Diskriminierung zu unterbinden und einen Inklusionsprozess anzustoßen.

Inklusion bedeutet laut UN-Behindertenrechtskonvention, dass allen Menschen von Anfang an in allen gesellschaftlichen Bereichen eine gleichberechtigte Teilhabe möglich ist. Das heißt auch, dass Kinder mit und ohne Handicap gemeinsam an Schulen unterrichtet werden, also plakativ gesagt: " Eine Schule für alle".
Autor:
Christoph Granieczny


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