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1.
Erscheinungsdatum:
12.11.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
In
welche
Schule
soll
mein
Kind?
Eltern
von
Kindern
mit
einer
Beeinträchtigung
sollen
von
2013
an
in
Niedersachsen
frei
wählen
können,
welche
Schule
ihr
Kind
besucht,
so
die
zu
verabschiedende
Resolution
zur
Inklusion.
Hierbei
handelt
es
sich
um
einen
Entwurf,
der
im
Landtag
voraussichtlich
Anfang
des
kommenden
Jahres
verabschiedet
wird.
Überschrift:
"Integrative Schulen nicht als Sparmodell"
Zwischenüberschrift:
Elternräte der Förderschulen im Landkreis Osnabrück verabschieden Resolution zur Inklusion
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Sorge
treibt
die
Elternräte
der
sieben
Förderschulen
im
Landkreis
Osnabrück
an
die
Öffentlichkeit.
In
einer
Resolution
an
die
niedersächsische
Landesschulbehörde
äußern
sie
ihre
Bedenken
zum
integrativen
Prozess,
der
die
hiesige
Schullandschaft
umkrempeln
wird.
Damit
üben
die
Eltern
Kritik,
deren
Kinder
von
der
sogenannten
Inklusion
eigentlich
profitieren
sollten.
"
Wir
haben
einfach
Angst,
dass
unsere
Kinder
auf
der
Strecke
bleiben"
,
sagt
Rachid
Aliturki,
Elternvertreter
der
Wilhelm-
Busch-
Schule
in
Bramsche
und
Mitglied
des
Kreiselternrates.
Zum
Hintergrund:
Eltern
von
Kindern
mit
einer
Beeinträchtigung
sollen
von
2013
an
in
Niedersachsen
frei
wählen
können,
welche
Schule
ihr
Kind
besucht.
Alle
Regelschulen
wären
dann
für
Schüler
mit
Handicaps
offen.
Das
sieht
zumindest
der
Entwurf
zurÄnderung
des
Schulgesetzes
vor,
den
die
von
CDU
und
FDP
geführte
Landesregierung
am
1.
November
vorgestellt
hatte.
Freiwillig
können
Grundschulen
nach
dieser
Vorlage
schon
am
1.
August
2012
mit
dem
gemeinsamen
Unterricht
von
Kindern
mit
und
ohne
Beeinträchtigung
beginnen.
2013
soll
es
schon
in
jeder
Kommune
mindestens
eine
inklusive
Schule
geben.
Bis
2018
sollen
dann
alle
anderen
Schulen
nachziehen.
Gleichzeitig
sollen
aber
die
Förderschulen
mit
Ausnahme
der
Grundschule
für
Lernschwache
bestehen
bleiben.
Verschiedene
Förderschultypen
setzen
nämlich
unterschiedliche
Schwerpunkte,
die
sich
an
den
Beeinträchtigungen
oder
Behinderungen
ihrer
Schüler
orientieren.
Es
gibt
beispielsweise
Schulen
für
geistig
Behinderte,
für
Körperbehinderte,
für
Gehörlose
und
Blinde.
Die
Förderschulen
des
Landkreises
Osnabrück
sind
Schulen
für
Lernhilfe.
An
den
Schulen
in
Bohmte,
Bramsche,
Quakenbrück
und
Melle
werden
zusätzliche
Klassen
für
geistig
behinderte
Schüler
angeboten.
Der
Entwurf
geht
jetzt
in
die
Beratung.
Der
Landtag
wird
voraussichtlich
Anfang
des
kommenden
Jahres
die
Änderung
des
Schulgesetzes
verabschieden.
Liegt
das
Gesetz
vor,
wird
der
Landkreis
als
Träger
der
Förderschule
reagieren.
"
Mit
dem
gebotenen
Respekt,
aber
auch
mit
Augenmaß"
,
wie
der
zuständige
Kreisrat
Matthias
Selle
erklärte.
Kurz
nach
der
Verabschiedung
werde
die
Kreisverwaltung
der
Politik
Vorschläge
zur
Umsetzung
vorlegen.
Laut
Entwurf
müsste
sich
eine
Sorge
der
Elternräte
zerschlagen
haben:
Sie
hatten
befürchtet,
dass
im
Zuge
der
Inklusion
die
Förderschulen
geschlossen
werden.
Denn
es
gebe
ja
Kinder
und
Jugendliche,
deren
Förderbedarf
unter
den
Bedingungen
einer
allgemeinen
Schule
nicht
gedeckt
werden
könne.
Diese
Kinder
benötigen
weiterhin
den
Schutzraum,
den
ihnen
die
Förderschulen
bieten.
Der
Gesetzentwurf
sieht
allerdings
den
Erhalt
der
Förderschule
ausdrücklich
vor.
Ausnahme
sind
eben
die
ersten
vier
Schuljahre
für
Kinder
mit
einer
Lernschwäche.
Sie
sollen
an
sogenannten
Regelgrundschulen
unterrichtet
werden.
"
Wir
befürchten,
dass
die
Förderschulstunden
massiv
schrumpfen
werden"
,
sagt
Aliturki.
Stellt
aber
klar,
dass
die
Elternräte
sich
nicht
gegen
die
Inklusion
sperren:
"
Selbstverständlich
wollen
wir
eine
integrative
Beschulung,
aber
nicht
als
Sparmodell."
Auch
Renate
Hülsmann,
Elternvertreterin
an
der
Hasetalschule
Quakenbrück,
warnt
vor
Einschnitten
bei
der
Qualität
der
künftigen
Förderung.
"
Kleinere
Klassen,
Förderschulstunden,
zusätzliche
Gruppenräume,
Ergo-
und
Logotherapie
–
die
Inklusion
wird
für
das
Land
Niedersachsen
doch
ein
finanzieller
Kraftakt"
,
sagt
Renate
Hülsmann.
"
Das
Förderschulsystem
ist
in
40
Jahren
aufgebaut
worden,
die
Spezialisierung
hatte
doch
auch
einen
Grund."
Teilhabe
für
alle
Die
Generalversammlung
der
Vereinten
Nationen
hat
2006
die
UN-
Behindertenrechtskonvention
verabschiedet.
In
der
Bundesrepublik
Deutschland
ist
dieses
Übereinkommen
2009
verbindlich
in
Kraft
getreten.
Ziel
ist,
die
selbstbestimmte
Teilhabe
behinderter
Menschen
zu
fördern,
ihre
Diskriminierung
zu
unterbinden
und
einen
Inklusionsprozess
anzustoßen.
Inklusion
bedeutet
laut
UN-
Behindertenrechtskonvention,
dass
allen
Menschen
von
Anfang
an
in
allen
gesellschaftlichen
Bereichen
eine
gleichberechtigte
Teilhabe
möglich
ist.
Das
heißt
auch,
dass
Kinder
mit
und
ohne
Handicap
gemeinsam
an
Schulen
unterrichtet
werden,
also
plakativ
gesagt:
"
Eine
Schule
für
alle"
.
Autor:
Christoph Granieczny