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1.
Erscheinungsdatum:
02.11.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Einige
Verlage
von
Lern-
/
Schulmaterial
wollen
Schnüffelsoftware
auf
Schulcomputern
hinterlegen,
da
einige
Schulen
wohl
sich
diverse
Software
nur
Kopiern
(urheberrechtlich
geschützter
Werke)
und
nichts
dafür
Zahlen
wollen/
können.
Dies
ist
den
Verlagen
ein
Dorn
im
Auge.
Überschrift:
Schnüffelsoftware auf Schulcomputern
Zwischenüberschrift:
Vertrag zwischen Ländern und Verlagen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Ein
angeblich
geplanter
Schultrojaner
zur
Erkennung
von
Plagiaten
auf
Computern
an
Schulen
sorgt
für
helle
Aufregung
.
Der
"
Schultrojaner"
sieht
angeblich
vor,
in
öffentlichen
Schulen
Rechner
auf
Plagiate
abzusuchen,
und
soll
ab
kommendem
Frühjahr
zum
Einsatz
kommen.
Hintergrund
des
"
Schultrojaners"
ist
der
"
Gesamtvertrag
zur
Einräumung
und
Vergütung
von
Ansprüchen
nach
§
53
UrhG"
,
der
Ende
2010
zwischen
Bundesländern
und
Schulbuchverlagen
unterzeichnet
wurde.
Dabei
handelt
es
sich
um
ein
Rahmenabkommen
für
die
Verwendung
urheberrechtlich
geschützter
Werke
in
Schulen.
Im
Vertrag
sei
weder
ausgeführt,
wie
diese
Software
genau
funktionieren
soll,
noch
auf
welchen
Rechnern
in
den
Schulen
sie
eingesetzt
werde,
kritisierte
Sebastian
Nerz,
Bundesvorsitzender
der
Piratenpartei.
"
Es
ist
ein
Skandal,
wenn
sich
die
Länder
hier
von
Verlagen
vorschreiben
lassen,
wie
sie
mit
ihren
Bediensteten
umgehen
sollen."
Lehrerinnen
und
Lehrer,
Schulleiter
und
Landesregierungen
seien
keine
Hilfspolizisten
der
Verlegerlobby.
Der
Vorsitzende
der
Gewerkschaft
Erziehung
und
Wissenschaft
(GEW)
Ulrich
Thöne
hält
die
Pläne
mitbestimmungsrechtlich
für
fragwürdig.
"
Trojaner
haben
an
Schulen
nichts
zu
suchen.
Damit
würden
die
Lehrkräfte
gezielt
einer
Ausforschung
im
Interesse
Dritter
ausgesetzt"
,
erklärte
Thöne
in
einer
Pressemitteilung.
"
Dass
der
Trojanereinsatz
jetzt
zufällig
bekannt
wird,
legt
außerdem
den
Verdacht
nahe,
dass
die
erforderliche
Mitbestimmung
umgangen
werden
soll."
Der
Vertrag
zwischen
den
Verlagen
und
den
Ländern
soll
regeln,
wie
das
Kopieren
von
Schulmaterial
abgegolten
wird.
Für
2011
wurde
eine
pauschale
Vergütung
mit
einer
Zahlung
von
7,
3
Millionen
Euro
festgelegt.
Die
Länder
sind
ihrerseits
dazu
verpflichtet,
die
im
Vertrag
beschlossenen
technischen
Maßnahmen
zu
gewährleisten,
um
die
nicht
legitime
Weitergabe
digitaler
Lehrmaterialien
zu
unterbinden.
Diese
technischen
Maßnahmen
sind
auch
der
Grund
für
die
Aufregung.
Demnach
sieht
der
Vertrag
vor,
"
dass
die
Verlage
den
Schulaufwandsträgern
sowie
den
kommunalen
und
privaten
Schulträgern
auf
eigene
Kosten
eine
Plagiatssoftware
zur
Verfügung
stellen"
.
Die
Länder
seien
vertraglich
dazu
verpflichtet,
dass
mindestens
ein
Prozent
der
öffentlichen
Schulen
"
ihre
Speichersysteme
mit
dieser
Plagiatssoftware
auf
das
Vorhandensein
solcher
Digitalisate
prüfen
lässt"
.
Autor:
wam