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1.
Erscheinungsdatum:
29.10.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Rad
Serie:
Licht
ins
Dunkel
bringen.
Überschrift:
Licht ins Dunkel bringen
Zwischenüberschrift:
Mit dem Drahtesel sicher durch die Stad
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Fahrradfahren
ist
gesund
–
in
der
Regel.
Denn
das
kann
sich
schnell
ändern,
wenn
unaufmerksame
und
rücksichtslose
Verkehrsteilnehmer
Fahrradfahrer
gefährden.
Viele
Radler
bringen
sich
jedoch
selbst
unnötig
in
Gefahr:
Sie
fahren
kopflos,
überqueren
rote
Ampeln.
Oder
sind
mit
schlichtweg
verkehrsuntauglichen
Zweirädern
unterwegs.
"
Wir
machen
regelmäßig
zum
Herbst
Kontrollen"
,
erzählt
Georg
Linke,
Pressesprecher
der
Osnabrücker
Polizei.
Denn
gerade
zum
Herbst,
wenn
die
Tage
kürzer
werden,
fallen
sie
wieder
vermehrt
negativ
auf
–
doch
besser
negativ
als
gar
nicht:
Fahrradfahrer
ohne
Licht.
Fahrräder
mit
batteriebetriebener
Beleuchtung
sind
keine
Seltenheit
mehr.
Aber
ist
diese
Form
des
Lichts
zulässig?
"
Nein"
,
sagt
Polizeisprecher
Georg
Linke.
"
Batteriebetriebenes
Licht
ist
nur
für
Rennräder
bis
zu
einem
Gewicht
von
elf
Kilogramm
erlaubt"
,
erklärt
Linke.
Dieses
müsse
stets
mitgeführt
werden
und
betriebsbereit
sein,
ergänzt
der
Polizeisprecher.
Bei
gewöhnlichen
Fahrrädern
ist
ein
Dynamo
vorgeschrieben,
der
für
Licht
sorgt.
"
Fahrräder
müssen
für
den
Betrieb
des
Scheinwerfers
und
der
Schlussleuchte
mit
einer
Lichtmaschine
ausgerüstet
sein"
,
heißt
es
dazu
in
der
Straßenverkehrs-
Zulassungs-
Ordnung
(StVZO)
.
Darüber
hinaus
muss
sie
vorschriftsmäßig
und
fest
angebracht
sein,
und
"
das
Licht
muss
auch
tagsüber
funktionieren"
,
so
Linke.
Der
Hinweis,
es
sei
doch
hell,
zählt
bei
einer
Polizeikontrolle
am
Tage
folglich
nicht.
Da
sich
Batterielicht
auch
an
gewöhnlichen
Fahrrädern
etabliert
hat,
müssen
sich
diese
Radfahrer
aber
wohl
kaum
darum
sorgen,
mit
einem
Bußgeld
abgestraft
zu
werden.
Keineswegs
weniger
wichtig
als
eine
funktionierende
Lichtanlage
sind
die
Bremsen.
Die
StVZO
fordert
davon
zwei
ausreichende,
voneinander
unabhängige.
Die
klassische
Rücktrittbremse
zählt
dazu.
Als
ausreichend
gelten
fest
verbaute
Bremsen,
die
das
Fahrrad
abbremsen
und
feststellen
lassen.
Einfacher
ausgedrückt:
"
Die
Bremsen
müssen
funktionieren"
,
so
Georg
Linke.
Daneben
muss
ein
Gros
an
passiven
Beleuchtungskomponenten
am
Fahrrad
montiert
sein:
ein
weißer
Frontstrahler,
ein
kleiner
und
großer
roter
Reflektor
hinten,
und
auch
in
die
Pedale
müssen
Rückstrahler
verbaut
sein,
die
nach
vorne
und
hinten
wirken.Überdies
sind
Speichenstrahler
Pflicht,
sofern
die
Reifen
über
keine
Reflektorstreifen
verfügen.
Die
Klingel
darf
natürlich
auch
nicht
fehlen.
Wie
ist
es
nun
um
die
Verkehrstauglichkeit
der
Osnabrücker
Fahrräder
bestellt?
Zwar
stellt
die
Polizei
gelegentlich
Fahrradfahrer
ohne
Licht
am
Gefährt.
Doch
"
die
meisten
Fahrräder
in
Osnabrück
sind
verkehrssicher"
,
versichert
Linke.
Verwarnungsgelder
Wer
dennoch
die
Gefahren
eines
unsicheren
Fahrrads
in
Kauf
nimmt,
ist
womöglich
in
größerer
Sorge,
von
der
Polizei
erwischt
zu
werden,
als
in
einen
Unfall
verwickelt
zu
werden.
Fahrradfahren
ohne
Licht
kostet
zehn
Euro,
bei
Behinderung
Dritter
20
und
mit
Unfallfolge
oder
Sachbeschädigung
25
Euro.
Nicht
vorschriftsgemäße
Bremsen,
fehlende
Klingel
und
Reflektoren
schlagen
mit
zehn
Euro
zu
Buche.
Und
auch
freihändig
fahren
ist
nicht
erlaubt
und
wird
mit
fünf
Euro
Bußgeld
belegt.
Tiefer
ins
Portemonnaie
müssen
Radler
greifen,
wenn
sie
auf
ihrem
Drahtesel
mit
dem
Handy
am
Ohr
erwischt
werden.
"
Das
kostet
25
Euro"
,
so
Linke.
Ungleich
teurer
ist
das
Überfahren
einer
länger
als
eine
Sekunde
lang
roten
Ampel.
Neben
einem
Punkt
in
Flensburg
müssen
Radfahrer
dafür
im
günstigsten
Falle
100
Euro
zahlen,
mit
Unfallfolge
sogar
180
Euro.
Bildtext:
344
Fahrradunfälle
verzeichnete
die
Osnabrücker
Polizei
2010
im
Stadtgebiet.
62
fallen
unter
"
Sonstige"
.
Dazu
gehören
beispielsweise
Unfälle
aufgrund
fehlender
Beleuchtung.
Foto:
Michael
Hehmann
Autor:
Jörg Sanders