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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Licht ins Dunkel bringen
Zwischenüberschrift:
Mit dem Drahtesel sicher durch die Stad
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Fahrradfahren ist gesund in der Regel. Denn das kann sich schnell ändern, wenn unaufmerksame und rücksichtslose Verkehrsteilnehmer Fahrradfahrer gefährden. Viele Radler bringen sich jedoch selbst unnötig in Gefahr: Sie fahren kopflos, überqueren rote Ampeln. Oder sind mit schlichtweg verkehrsuntauglichen Zweirädern unterwegs.
" Wir machen regelmäßig zum Herbst Kontrollen", erzählt Georg Linke, Pressesprecher der Osnabrücker Polizei. Denn gerade zum Herbst, wenn die Tage kürzer werden, fallen sie wieder vermehrt negativ auf doch besser negativ als gar nicht: Fahrradfahrer ohne Licht.
Fahrräder mit batteriebetriebener Beleuchtung sind keine Seltenheit mehr. Aber ist diese Form des Lichts zulässig? " Nein", sagt Polizeisprecher Georg Linke. " Batteriebetriebenes Licht ist nur für Rennräder bis zu einem Gewicht von elf Kilogramm erlaubt", erklärt Linke. Dieses müsse stets mitgeführt werden und betriebsbereit sein, ergänzt der Polizeisprecher.
Bei gewöhnlichen Fahrrädern ist ein Dynamo vorgeschrieben, der für Licht sorgt. " Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein", heißt es dazu in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Darüber hinaus muss sie vorschriftsmäßig und fest angebracht sein, und " das Licht muss auch tagsüber funktionieren", so Linke. Der Hinweis, es sei doch hell, zählt bei einer Polizeikontrolle am Tage folglich nicht.
Da sich Batterielicht auch an gewöhnlichen Fahrrädern etabliert hat, müssen sich diese Radfahrer aber wohl kaum darum sorgen, mit einem Bußgeld abgestraft zu werden.
Keineswegs weniger wichtig als eine funktionierende Lichtanlage sind die Bremsen. Die StVZO fordert davon zwei ausreichende, voneinander unabhängige. Die klassische Rücktrittbremse zählt dazu. Als ausreichend gelten fest verbaute Bremsen, die das Fahrrad abbremsen und feststellen lassen. Einfacher ausgedrückt: " Die Bremsen müssen funktionieren", so Georg Linke.
Daneben muss ein Gros an passiven Beleuchtungskomponenten am Fahrrad montiert sein: ein weißer Frontstrahler, ein kleiner und großer roter Reflektor hinten, und auch in die Pedale müssen Rückstrahler verbaut sein, die nach vorne und hinten wirken.Überdies sind Speichenstrahler Pflicht, sofern die Reifen über keine Reflektorstreifen verfügen. Die Klingel darf natürlich auch nicht fehlen.
Wie ist es nun um die Verkehrstauglichkeit der Osnabrücker Fahrräder bestellt? Zwar stellt die Polizei gelegentlich Fahrradfahrer ohne Licht am Gefährt. Doch " die meisten Fahrräder in Osnabrück sind verkehrssicher", versichert Linke.
Verwarnungsgelder
Wer dennoch die Gefahren eines unsicheren Fahrrads in Kauf nimmt, ist womöglich in größerer Sorge, von der Polizei erwischt zu werden, als in einen Unfall verwickelt zu werden. Fahrradfahren ohne Licht kostet zehn Euro, bei Behinderung Dritter 20 und mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung 25 Euro. Nicht vorschriftsgemäße Bremsen, fehlende Klingel und Reflektoren schlagen mit zehn Euro zu Buche. Und auch freihändig fahren ist nicht erlaubt und wird mit fünf Euro Bußgeld belegt.
Tiefer ins Portemonnaie müssen Radler greifen, wenn sie auf ihrem Drahtesel mit dem Handy am Ohr erwischt werden. " Das kostet 25 Euro", so Linke. Ungleich teurer ist das Überfahren einer länger als eine Sekunde lang roten Ampel. Neben einem Punkt in Flensburg müssen Radfahrer dafür im günstigsten Falle 100 Euro zahlen, mit Unfallfolge sogar 180 Euro.

Bildtext:
344 Fahrradunfälle verzeichnete die Osnabrücker Polizei 2010 im Stadtgebiet. 62 fallen unter " Sonstige". Dazu gehören beispielsweise Unfälle aufgrund fehlender Beleuchtung.
Foto:
Michael Hehmann
Autor:
Jörg Sanders


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